Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG
Vor dem FG Düsseldorf klagte eine GmbH & Co. KG. An der Gesellschaft waren ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine Steuerberatungsgesellschaft mbH) beteiligt. Beide Komplementäre waren Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Steuerberater B war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die Komplementär-GmbH war weder am Gewinn noch Verlust der GmbH & Co. KG beteiligt. Strittig war nun die Einkünftequalifizierung.
Gewerbliche Einkünfte
Die GmbH & Co. KG begehrte mit ihrer Klage die Einordnung ihrer Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. Doch die Klage blieb erfolglos. Das FG Düsseldorf schloss sich der Auffassung des Finanzamts an und entschied, dass hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Nicht alle Gesellschafter der GmbH & Co. KG erzielten freiberufliche Einkünfte. So seien die Einkünfte der Steuerberatungsgesellschaft mbH kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Das Gericht führte aus, dass aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis die GmbH eine Mitunternehmerin der klagenden Kommanditgesellschaft sei. Diese Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei nach Auffassung der Richter so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Daran ändere auch der Umstand, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater sei, nichts. Die Revision beim BFH ist unter dem Az. VIII R 31/20 anhängig.
FG Düsseldorf, Urteil v. 26.11.2020, 9 K 2236/18 F, veröffentlicht mit dem Januar 2021-Newsletter des FG Düsseldorf
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024