Boom bei Mini-Jobs: Weshalb sie attraktiv sind
In Deutschland gibt es einen Job-Boom - im kleinen Rahmen: Inzwischen arbeiten 7,3 Mio. Menschen als Minijobber. Aus den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich, dass von 2003 bis 2010 eine Zunahme um 27 % zu verzeichnen ist. Die Kehrseite ist alarmierend: Jeder vierte Minijobber arbeitet parallel noch in einer Hauptbeschäftigung. Dies ist in der Regel der Notwendigkeit geschuldet, zusätzliches Einkommen zu generieren. Immer mehr Bürger können ihren Lebensunterhalt offenbar nicht mehr allein vom Nettoentgelt aus ihrer Hauptbeschäftigung bestreiten.
Vorteilhaft für Arbeitnehmer: Bruttolohn gleich Nettolohn
Die Vorteile sind klar: Minijobber zahlen keine Sozialabgaben und meist auch keine Steuern. Sie haben aber dennoch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Insbesondere für Studenten, Rentner und Frauen, die zum Familieneinkommen beitragen wollen, ist eine geringfügige Beschäftigung interessant. Die Zunahme der Beschäftigten in sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen wird zu einem guten Teil auch darauf zurückzuführen sein, dass seit 2003 die erste Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung sozialversicherungsfrei - d. h. beitragsfrei für den Arbeitnehmer - bleibt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Weniger Steuerschuld
Steuerliche Verbesserungen für private Arbeitgeber sorgen dafür, dass zunehmend auch haushaltsnahe Dienstleistungen zu Minijobs führen. Private Arbeitgeber können in diesem Beschäftigungssektor 20 % der Gesamtausgaben und immerhin bis zu 510 EUR im Jahr von der Steuerschuld abziehen. Sogar die Berücksichtigung im Rahmen der steuerlichen Freibeträge ist möglich.
Größere Flexibilität ermöglicht auftragsorientierten Einsatz
Auch wenn geringfügige Beschäftigungsverhältnisse für gewerbliche Arbeitgeber rechnerisch auf den Monat betrachtet eher teurer sind als sv-pflichtige Arbeitnehmer, so gibt es dennoch einige Vorteile. So ist schlicht der bürokratische Aufwand bei Minijobs geringer. Statt einer Vielzahl von Krankenkassen und Finanzämtern ist immer die Minijob-Zentrale zuständig. Noch mehr wiegt allerdings der Vorteil der Flexibilität. Spitzen in der Auftragslage können mit Aushilfskräften ohne strukturellen Aufwand abgefangen werden. Der auftragsorientierte Einsatz ist durch die seit 2010 veränderte Auslegung der 400-EUR-Grenze sogar noch erleichtert worden.
Seit 2010: Durchschnittsbetrag statt starrer Monatsgrenze
Seither wird vorausschauend für maximal einen Jahreszeitraum (12 Monate) geprüft, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt 400 EUR nicht übersteigt. Im Ergebnis gilt somit ein Grenz-Entgeltwert von 4.800 EUR pro Jahr. Das erleichtert die Nutzung von in der Höhe schwankenden Entgelten, ohne dass sich sofort Konsequenzen in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ergeben. Die neue, liberalere Auslegung der 400-EUR-Grenze bringt es nach Ansicht vieler Experten mit sich, dass Arbeitgeber noch leichter als früher Fehler bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung machen können. Wer hier nicht sorgfältiger denn je agiert, könnte dem Betriebsprüfer bei dessen nächstem Besuch ein reiches Betätigungsfeld eröffnen.
Zusätzlich liegt beim Einsatz von Minijobbern eine höhere Flexibilität der arbeitsrechtlichen Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als bei Vollzeitkräften vor. Das macht sich unter Umständen - z. B. wenn Minijobber nicht länger als sechs Monate beschäftigt werden - in einem weniger ausgeprägten Kündigungsschutz bemerkbar.
SV-Pflicht oder Minijob: Entscheidung stets nach Lage der Dinge
Insgesamt ist aus Sicht des Arbeitgebers die Frage, ob Minijob oder sv-pflichtige Beschäftigung, wohl meist danach zu entscheiden, welche Vorteile in der jeweiligen Betriebssituation überwiegen. Es bedarf also stets einer individuellen Betrachtung und Entscheidung. Keine Beschäftigungsform, auch nicht die Minijob-Variante, verfügt über so kräftige Vorteilsargumente, dass sie in jedem Fall alle anderen Gestaltungsformen aussticht.
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