Steuerberater sind keine Auftragsverarbeiter
Keine Verträge zur Auftragsverarbeitung notwendig
Die Konsequenz sei, dass in diesen Bereichen keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der DSGVO geschlossen werden müssen.
Der DStV weist in seiner Mitteilung auch auf eine aktuelle Information des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hin. Danach sei maßgeblich, dass Steuerberater aufgrund ihres Berufsrechts stets weisungsunabhängig und eigenverantwortlich tätig sind und besondere Pflichten wie etwa die berufliche Verschwiegenheit zu beachten haben.
Um in dieser Frage bundesweit Rechtssicherheit für Mandanten und Steuerberater zu erreichen, wollen sich der DStV und die BStBK mit den zuständigen Datenschutzbehörden austauschen.
DSGVO gilt seit 25.5.2018
In der News-Serie "Steuerberater, Datenschutz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung" erläutern wir, was Steuerberater bei der Umsetzung der Neuerungen der DSGVO zu beachten haben und wie sie dabei am vorgehen sollten.
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