DStV: Neue Steuerberatervergütungsverordnung kommt

Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 23.11.2012 wird die geänderte Steuerberatergebührenverordnung in Kürze nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

In Anlehnung an das Gebührenrecht der Rechtsanwälte lautet die Bezeichnung künftig „Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)“.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer erfolgreich für eine Anpassung der bislang geltenden Steuerberatergebührenverordnung an die wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt. Der DStV wurde dabei maßgeblich durch die Arbeit seines Rechts- und Berufsrechtsausschusses unterstützt. Die letzte Novelle in diesem Bereich erfolgte im Jahr 1998. Umso wichtiger – so DStV-Präsident StB/WP Hans-Christoph Seewald - sei es, dass nun endlich im Interesse der Berufsangehörigen eine Anpassung vorgenommen werde. Die Novelle berücksichtige vor allem die gestiegene Preis- und Kostenentwicklung bei den Steuerberaterpraxen. Die Kostensteigerungen bei den Steuerberatern beruhen beispielsweise auf dem verstärkten und verpflichtenden EDV-Einsatz. Auch werden durch immer kompliziertere Regelungen umfangreichere Arbeiten innerhalb der bestehenden Gebührentatbestände erforderlich. Durch die bisherigen Gebührensätze ließ sich dies nicht mehr adäquat abbilden.

Die Aktualisierungen sind jeweils dort erfolgt, wo eine Anpassung an inzwischen geänderte und hinzugekommene Steuerrechtsvorschriften notwendig war. Berücksichtigt werden nun beispielsweise neu eingeführte Steuertatbestände, für die bislang keine Abrechnungsgrundlage vorhanden war. Dies betrifft z.B. die Abrechnung für die Überwachung der Lohnsumme oder die Thesaurierungsrücklage sowie die Zusammenfassende Meldung. Andere Regelungen, die durch Rechtsänderungen überflüssig wurden, sind entfallen (z.B. die Abrechnungsgrundlage für die Eigenheimzulage). Punktuelle Anpassungen erfolgten vor allem im Lohnbereich und bei der Zeitgebühr: Die Zeitgebühr, die Mindestgegenstandswerte für die Erstellung von Steuererklärungen, einige Gebühren im Bereich der Erstellung von Steuererklärungen, die Beitragsrahmengebühren für die Lohnbuchführung sowie im Bereich der Abschlussarbeiten und der Buchführung wurden erhöht. Einen Überblick über die Änderungen bietet der DStV-Praxistipp: „Die neue Steuerberatervergütungsverordnung 2012.“

Deutscher Steuerberaterverband e. V., E-Mail-Abo 095/2012 v. 26.11.2012

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