Mit dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG sowie den endgültigen Taxonomien ist Ende September zu rechnen. Nichtbeanstandungsregel und Vereinfachungen bleiben die Antworten des BMF auf die E-Bilanz-Kritik aus der Praxis. So die zentralen Ergebnisse der Verbandsanhörung.

Wie die Wirtschaftsprüferkammer berichtet, wurde die Pilotphase auf der Verbandsanhörung vom 16. August in Berlin als richtiger Schritt im Rahmen der Einführung der E-Bilanz gewürdigt. Mit deren Hilfe seien wertvolle Erkenntnisse für den Einführungsprozess gewonnen worden. Wie bekannt beabsichtigt das BMF daher für das Jahr 2012 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregel für das Einreichen von Bilanz und GuV an die Finanzverwaltung in Papierform einzuführen.

Vereinfachungen und erneute Stellungnahmen

Zudem ist eine ganze Reihe von Vereinfachungen in Form von zusätzliche Auffangpositionen und Streichung von Mussfeldeigenschaften vorgesehen. Des Weiteren soll die Befüllung von Mussfeldern mit so genannten NIL-Werten (Leerwerten) erleichtert werden, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Steuerpflichtigen zu vermeiden.

Darüber hinaus wurde den Verbändevertretern die Möglichkeit eröffnet, Anregungen zum überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG vom 1. Juli 2011 sowie zum diesbezüglichen Ergänzungsschreiben vom 8. August 2011 vorzubringen.

Kritisiert wurde insbesondere, dass

  • die elektronische Datenübermittlung in bestimmten (einmaligen) Fällen (z.B. Betriebsaufgabe, Umwandlungsfälle) kaum handhabbar sei;
  • einzelne Formulierungen in den Schreiben derzeit missverständlich seinen und einer Überarbeitung bedürfen bzw. generell zu verschiedenen Punkten zusätzliche Erläuterungen erforderlich seien;
  • ein manuelles Erfassungstool für die vereinfachte Datenübermittlung unerlässlich sei, um die Anschaffung teurer Software zur Datenübermittlung gerade bei Kleinstunternehmen zu vermeiden.

Das BMF zeigte sich den Verbandsanregungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen und erklärte, dass es diese einer genauen Prüfung unterziehen werde.

Fachleute gehen davon aus, dass es bezüglich der Taxonomie allenfalls nur noch marginale Veränderungen ergeben werden. Beim BMF-Schreiben dagegen ist noch nicht ganz absehbar, ob letzte Erörterungen im BMF noch zu Änderungen führen.