Mantelbogen
Bei der Abfrage wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll, wurde eine Zeile 36 für die Angabe eines ausländischen Staates hinzugefügt.
Einkommensersatzleistungen
Die Angaben zum Progressionsvorbehalt, welche vorher in Zeile 96 zu finden war, sind nun in den Zeilen 38 (elektronische Übermittlung) und 39 (vergleichbare Leistungen aus der EU-/EWR oder der Schweiz) zu finden.
Anlage Sonderausgaben
Bei den Spenden wurden die bisherigen Zeilen 50-52 und 54 zur elektronischen Übermittlung gestrichen, da die Übermittlung der elektronischen Zuwendungsbestätigung derzeit keine Übermittlung der Zuwendungsbeträge ermöglicht.
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Der bisherige Teil "Behinderte Menschen und Hinterbliebene" ist nun in "Behinderten-Pauschbetrag (Zeile 4-9)" und "Hinterbliebenen-Pauschbetrag (Zeile 10)" unterteilt.
Aufschlüsselung anderer außergewöhnlichen Belastungen
Der Teil andere außergewöhnliche Belastungen (Zeile 67 Seite 3 2018) ist nun in sechs einzelne Kategorien (Zeile 13-18) aufgeteilt. Im Einzelnen:
- Krankheitskosten (z. B. Arznei- oder Kurkosten),
- Pflegekosten,
- Behinderungsbedingte Aufwendungen,
- Behinderungsbedingte KFZ-Kosten,
- Bestattungskosten und
- Sonstige außergewöhnliche Belastungen.
Anlage Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
In der Zeile 6 sind die Angaben zu den Handwerkerleistungen zu machen. Da die Materialkosten nicht steuerermäßigend geltend gemacht werden können, sind nun die Summe der Rechnungsbeträge und die darin enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer anzugeben.
Sonstige Angaben und Anträge
Unterteilung Spendenvortrag und Verlustabzug
Der bisherige Teil "Verlustabzug / Spendenvortrag" ist nun in "Spendenvortrag (Zeile 6)" und "Verlustabzug (Zeile 7 und 8)" unterteilt.
Bestandsgeschützte Alt-Anteile aus Investmentfonds
In der neuen Zeile 9 kann angekreuzt werden, ob zum 31.12.2018 ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds nach § 56 Abs. 6 Satz 2 InvStg festgestellt wurde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass seit 1.1.2018 die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) in Kraft getreten ist (nähere Erläuterungen hierzu im Kapitel 5 "Überschusseinkünfte").
Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
In der Zeile 11 und 12 sind Angaben zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach §§ 138d ff. AO zu machen (vgl. hierzu die News "Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen").
> Kapitel 3: Änderungen in weitere Vordrucke außerhalb der Einkunftsarten