Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Mit dem Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling will die Bundessteuerberaterkammer eine neue Fortbildungsmöglichkeit schaffen, die sich insbesondere – aber nicht nur - an Steuerfachangestellte richtet.

Steigender Beratungsbedarf

Die Bundessteuerberaterkammer sieht einen steigenden Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater. Dieser ist hierfür auf speziell fortgebildete Mitarbeiter angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Hier soll die neue Fortbildung zum Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling ansetzen. Ziel ist es, dass Steuerberaterkanzleien ihren Mandanten ein breiteres Leistungsspektrum und gleichzeitig ihren Mitarbeitern attraktive Aufstiegschancen anbieten können.

Abrundung des Fortbildungsangebots

Durch die geplante Einführung des Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling soll auch das Fortbildungsangebot für Auszubildende in der Steuerberatung abgerundet werden. Bereits heute gibt es nämlich den Fachassistent Lohn und Gehalt.

Tätigkeitsschwerpunkte

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling sollen in den folgenden Bereichen liegen:

  • internes und externes Rechnungswesen,
  • Buchführung und Bilanzierung,
  • betriebswirtschaftliche Auswertung,
  • Controlling und Jahresabschlusserstellung,
  • integrierte Unternehmensplanung.

Die Fortbildung richtet sich primär an Steuerfachangestellte und Angestellte mit gleichwertiger Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann), aber auch Akademiker mit einem 3-jährigen Hochschulstudium können sie absolvieren.

Wann geht es los?

Im Jahr 2019 sollen sich die ersten Kandidaten zur Prüfung anmelden können. Zuvor müssen die Steuerberaterkammern den Berufsbildungsausschüssen der Länder noch die Prüfungsordnung und einen Anforderungskatalog zur Genehmigung vorlegen.