Der GKV-Kommunikationsserver wird derzeit aufgerüstet, um mit den ständig zunehmenden Datenmengen Schritt halten zu können. Zum Jahresanfang drohen vermutlich Engpässe.

Ab 2012 sollte der Sozialausgleich eingeführt werden. Übrig davon ist derzeit nur die GKV-Monatsmeldung für versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigte geblieben. Aber auch dadurch werden deutlich höhere Lasten im Meldeaufkommen erwartet. Der GKV-Spitzenverband setzt daher vorsorglich bei der Übermittlung der Beitragsnachweise auf Alternativen. Denn die Meldung der Beitragsnachweise wird als hochkritisches Verfahren gesehen. Die technische Fehlerquote muss minimal sein.

Alternativ stehen Altverfahren zur Verfügung

Die Softwarehersteller wurden daher gebeten, im Verfahren zur Übermittlung der Beitragsnachweise an die Datenannahmestellen 2012 zunächst nicht den GKV-Kommunikationsserver zu nutzen. Es war vorgesehen, den Server ab 1.1.2012 als Alternative zum Email-Versand zu nutzen. Für eine Übergangszeit, bis zum Abschluss einer technischen und softwareseitigen Aufrüstung des GKV- Kommunikationsservers, stehen nun stattdessen weiterhin die Altverfahren zur Verfügung. Arbeitgeber können die Beitragsnachweise also per Email oder per FTAM-Server übermitteln.

Das bedeutet allerdings auch, dass bei Fehlern die Rückmeldungen durch die Krankenkassen in Papierform erfolgen. Diese müssen dann folglich manuell eingepflegt werden.

Die Altverfahren nutzen?!

Zwar ist derzeit noch nicht absehbar, ob es tatsächlich zu vermehrten Fehlersituationen durch die steigende Inanspruchnahme der elektronischen Datenübermittlung kommt. Wer absolut sicher gehen will, nutzt dennoch besser zunächst noch E-Mail oder FTAM.

Die Softwareprogramme können entsprechend eingestellt werden. Dies ist teilweise durch den Nutzer selber, überwiegend jedoch ausschließlich systemseitig durch den Softwarehersteller möglich. Technisch gesehen muss hierzu das Feld „Kennzeichen Fehlerrückmeldung, Stelle 412“ des Datensatzes Kommunikation (DSKO) mit "N" befüllt werden. Der Softwarehersteller nimmt die erforderlichen Einstellungen vor.

Gilt auch für Beitragsnachweise mit Beiträgen aus Versorgungsbezügen

Die Übergangsregelung gilt nicht nur für Arbeitgeber mit den Beitragsnachweisen zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Auch Arbeitgeber und Zahlstellen mit Beitragsnachweisen für die Bezieher von Versorgungsbezügen sind hiervon betroffen.

Übergangsregelung läuft voraussichtlich für ein halbes Jahr

An den bisherigen Verfahren soll zumindest so lange festgehalten werden, bis es zu einer endgültigen Umstellung des Verfahrens bei den Beitragsnachweisen auf den GKV-Kommunikationsserver kommt. Der Kommunikationsserver wird aktuell sowohl hard- als auch softwaretechnisch in 2 Stufen ausgebaut. Die 1. Stufe soll im März 2012 beendet sein. Im Verlauf des 1. Halbjahrs 2012 soll der Ausbau mit der 2. Stufe abgeschlossen werden. Die Übergangsregelung wäre demnach höchstens für 6 Monate erforderlich -  wenn alles reibungslos funktioniert.

Hintergrund

Für Entgeltabrechner ist es vorteilhaft, den Kommunikationsserver zu nutzen. Denn sämtliche Datensendungen werden direkt aus der Entgeltabrechnungssoftware heraus abgewickelt. Der Automatisierungsgrad ist höher. Viele manuelle Schritte entfallen. Das gilt insbesondere für die Rückmeldungen durch die Krankenkassen. Auch diese können direkt beim Kommunikationsserver automatisiert abgeholt und in den Entgeltabrechnungsprogrammen bearbeitet werden.