Neue Steuerberatervergütungsverordnung verkündet
Im Rahmen einer sog. Mantelverordnung (Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012) wurde auch die Steuerberatergebührenverordnung angepasst. Neben der - nach 14 Jahren überfälligen - Anpassung der Gebühren hat sich auch der Titel geändert: Die Gebührenverordnung heißt künftig Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die neue Fassung tritt am 20.12.2012, dem Tag nach der Verkündung, in Kraft.
Übergangsregelungen beachten!
Achtung: Die neuen Gebührensätze kommen nicht automatisch bei jeder ab dem 20.12.2012 gestellten Rechnung zur Anwendung. Vielmehr ist - wie bisher - in § 47a StBVV geregelt, wann weiter nach bisherigem Recht, und wann nach neuem Recht abzurechnen ist. Altes Recht gilt demnach weiter, wenn der betreffende Auftrag vor Inkrafttreten der geänderten Verordnung (also vor dem 20.12.2012) erteilt worden ist. Außerdem ist bei schriftlichen Vereinbarungen über längerfristige Tätigkeiten (1 Jahr oder länger) oder Pauschalvergütungen (§ 14 StBVV) bis zum Ablauf des Jahres 2012 weiter nach den bisherigen Sätzen abzurechnen.
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