Investitionszulage sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012
Deshalb sollte in Erwägung gezogen werden, begünstigte Investitionen noch bis Ende 2011 zu realisieren.
Der Investitionsbetrag für begünstigte Investitionen in Unternehmen in den neuen Bundesländern oder in bestimmten Teilen von Berlin sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012 folgendermaßen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 6 InvZulG 2010):
- Kleine und mittelständische Betriebe: Die Investitionszulage sinkt bei Investitionsbeginn ab 1.1.2012 von derzeit 20% auf 15%.
- Andere Betriebe: Bei allen anderen Betrieben mindert sich die Investitionszulage bei Investitionsbeginn ab 2012 von 10% auf 7,5%.
Förder-Voraussetzungen auf den Punkt gebracht
Begünstigt sind nur Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, des Beherbergungsgewerbes oder Betriebe, die produktionsnahe Dienstleistungen erbringen. Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre zum Anlagevermögen eines Betriebs im Beitrittsgebiet oder in Berlin gehören und dürfen in dieser Zeit nicht zu mehr als 10% privat genutzt werden. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben gilt statt des Fünfjahres- nur ein Dreijahreszeitraum.
Praxis-Tipp:
Wer also die Voraussetzungen für den Bezug eines Investitionsabzugsbetrags erfüllt, sollte Planspiele und Vergleichsrechnungen durchführen, ob es sich nicht lohnt, die geplante begünstigte Investition anstatt 2012 bereits 2011 zu realisieren. Die Folge bei Investitionsbeginn in 2011: Eine höhere Zulage.
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