Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz möchte die Regierung Impulse für mehr Wachstum setzen sowie das Fundament für Investitionen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen schaffen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Investitionsprämie vor, eine gewinnunabhängige steuerliche Investitionszulage für Klimaschutz-Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie soll 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen des Unternehmens betragen.

Als Maßnahme zur Verbesserung der Liquidität, insbesondere des Mittelstandes, soll die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages von derzeit 60 Prozent auf 80 Prozent für vier Jahre angehoben werden.

Auch die verbesserten Abschreibungsbedingungen sollen die Liquidität von Unternehmen verbessern. Zudem soll zeitlich befristet die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt werden, die ab dem 1.10.2023 angeschafft oder hergestellt worden sind. Damit sollen Abschreibungsregeln für nahezu alle Betriebe erleichtert und somit private Investitionen zusätzlich angereizt werden.

Darüber hinaus soll die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung verbessert werden: der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage soll von einer auf drei Millionen Euro steigen.

Das Steuersystem soll außerdem an vielen Stellen vereinfacht und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Die Maßnahmen sollen eine steuerliche Entlastung von Kleinen und Mittleren Unternehmen in Höhe von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr entfalten – damit Unternehmen ermutigt werden, in moderne Anlagen und den Standort Deutschland zu investieren. Insgesamt liegt das Entlastungsvolumen des Wachstumschancen-Gesetzes bei über 32 Milliarden Euro.

Daneben sollen auch erleichterte Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau in Form einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) geschaffen werden – durch die Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude mit sechs Prozent ab Baubeginn 1.10.2023 (befristet auf sechs Jahre). Die Regel soll ab Baubeginn gelten – also auch für Bauvorhaben, für die bereits eine Baugenehmigung vorliegt, die aber noch nicht begonnen wurden.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind:


  • Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
  • Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (neu aufgenommen mit dem Regierungsentwurf)
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude (neu aufgenommen mit dem Regierungsentwurf)
  • Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
  • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts sind:


  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Befreiung von Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
  • Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
  • Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer

Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness sind:


  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 30.8.2023

Hinweis: Der neue Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Im Themenportal Steuern unter www.haufe.de/steuern halten wir Sie über diese und weitere aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden. Sie finden hier auch einen ausführlichen Beitrag zum Wachstumschancengesetz.