Maßnahmen zur Rettung eines Spendenvortrags
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Übersteigende Zuwendungen gehen prinzipiell nicht verloren. Sie sind im Rahmen des sog. Spendenvortrags in folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abziehbar (§ 10b Abs. 1 Satz 9 und 10 EStG).
Keine Vererbbarkeit von Verlusten
Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug (Verlustvortrag nach § 10d EStG) nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann (BFH, Beschluss v. 17.12.2007, GrS 2/04). Eine Vererbbarkeit von Verlusten gibt es nicht. Die Grundsätze des Großen Senats des BFH gegen die Vererblichkeit von Verlustvorträgen sind auf den Spendenvortrag nach § 10b Abs. 1 Satz 8 und 9 EStG übertragbar (BFH, Beschluss v. 26.10.2011, X B 12/11).
Keinen Erlass aus Billigkeitsgründen
Der Umstand, dass sich eine - im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Einkünfte sehr hohe - Spende eines betagten Steuerpflichtigen auch im Wege des Spendenvortrags zu dessen Lebzeiten möglicherweise nicht mehr in vollem Umfang einkommensteuerlich auswirken wird, rechtfertigt nach Meinung des BFH keinen Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen. Daher wird in der Praxis nach Lösungen gesucht, die eine steuervorteilhafte Nutzung des Spendenvortrags durch den potentiellen Erblasser noch ermöglichen.
Einkünfteverlagernde Maßnahmen
Zur steuervorteilhaften Nutzung des Spendenvortrags kommen einkünfteverlagernde Maßnahmen in Betracht, die das Einkommen im Jahr 2013 zu Lasten der Folgejahre erhöhen, z. B. Vorziehen von steuerrelevanten Einnahmen und Zurückstellen von steuerrelevanten Ausgaben, Vorziehen von Gewinnausschüttungen, vorgezogene Veräußerungen steuerverstrickter Wirtschaftsgüter oder bilanzpolitische Maßnahmen. Als Gestaltungen kommen konkret z. B. in Betracht:
- Gewinnrealisierung durch voll entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung von betrieblichen Sachgesamtheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile), auch an Angehörige und nahe stehende Gesellschaften,
- Gewinnrealisierung durch Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen i. S. d. § 17 EStG, auch an Angehörige,
- Realisierung eines sog. Spekulationsgewinns i. S. d. § 22 Nr. 2, 23 EStG z. B. im Rahmen einer fremdvergleichbaren Immobilienveräußerung an Angehörige, auch zur Schaffung von Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung,
- Auflösung von § 6b-Rücklagen oder Rücklagen für Ersatzbeschaffung,
- freiwillige gewinnerhöhende Auflösung von im Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG,
- Vorziehen des Gewinnrealisierungszeitpunkts bei Werklieferungsverträgen durch Übergabe des Liefergegenstands, z. B. Ware, an den Kunden noch im laufenden Jahr; Forderungen aus Werklieferungsverträgen sind zu bilanzieren, wenn der Gewinn realisiert ist (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), dazu ist die Übergabe der Ware erforderlich,
- Realisierung von stillen Reserven durch Verkauf oder Entnahme von Wirtschaftsgütern mit hohen stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen,
- Vereinnahmungs- oder Verausgabungstaktik bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
5.602
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
5.575
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.976
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.901
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.36322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.614
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.500
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.436
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.383
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.303
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024