Firmenwagen ade – mit dem E-Scooter zur Arbeit
Was solch ein Vorhaben für Arbeitnehmer steuerlich bedeuten würde, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
"Gesetzliche Regelungen oder Verlautbarungen seitens der Finanzverwaltung konkret für E-Scooter existieren derzeit noch nicht", so Rauhöft. Da sie verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, werden auf sie grundsätzlich die Bestimmungen wie für Elektroautos oder Hybridelektroautos angewendet.
"Das heißt, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen E-Scooter zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, ist der geldwerte Vorteil mit monatlich 1 Prozent der halben unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers anzusetzen", erläutert Rauhöft. Auch der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte wird berücksichtigt, mit 0,03 % der halben unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers pro Entfernungskilometer.
Gehaltsumwandlungsmodell denkbar
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwar einen E-Scooter zur Verfügung stellt, diesen aber nicht selbst bezahlen möchte. Dann ist ein Gehaltsumwandlungsmodell denkbar, so der BVL: Dabei behält der Arbeitgeber einen Teil des Bruttolohns ein und verwendet ihn für die Finanzierung des gewünschten Fahrzeugs.
Auf diesen umgewandelten Betrag fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an. Im Gegenzug ist der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung und der Nutzung für Wege von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte zu versteuern und sozialversicherungspflichtig. "Da der geldwerte Vorteil hieraus aber regelmäßig kleiner ist als der umgewandelte Betrag, spart man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge", erklärt Rauhöft.
Probeabrechnung erstellen lassen
Bei der Gehaltsumwandlung ist zu beachten, dass der Mitarbeiter mit diesem Modell nicht das Eigentum am E-Scooter erwirbt, sondern nur ein Nutzungsrecht erhält. Da sich auch das Nettogehalt verändert, empfiehlt der BVL, erst die Lohnabteilung eine Probeabrechnung erstellen zu lassen.
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
6.247
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
4.157
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
3.171
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.839
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
2.32322
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.628
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.566
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.523
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.363
-
So können Krypto-Verluste versteuert werden
1.362
-
Nachlaufende Betriebsausgaben bei steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
17.12.2024
-
Steuerberater sehen Notwendigkeit für Bürokratieabbau und steuerliche Entlastungen
11.12.2024
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
05.12.2024
-
Nachträgliche Berücksichtigung übermittelter Riester-Daten
04.12.2024
-
Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken
29.11.2024
-
Steuererklärung kann Anspruch auf Grundrente begründen
27.11.2024
-
1. Zuwendungsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
2. Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens
21.11.2024
-
3. Quotennießbrauch an Grundstücken des Privatvermögens und Nießbrauchsverzicht
21.11.2024
-
4. Nießbrauch an Grundstücken des Betriebsvermögens
21.11.2024