Der Finanzausschuss wird am Mittwoch, den 30. November, von 13.00 bis 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer durchführen.

Grundlage sind ein Antrag der SPD-Fraktion (17/6086), das deutsch-französische Positionspapier zur Finanztransaktionssteuer und der Vorschlag für eine EU-Richtlinie über ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem. Zu der Anhörung, die im Sitzungssaal 2 M 001 des Plenarbereichs Reichstagsgebäude stattfindet, werden insgesamt 37 Sachverständige erwartet. Die Liste der Verbandsvertreter reicht von Attac bis zum Verband der Auslandsbanken. Außerdem sind mehrere Wissenschaftler um Stellungnahmen gebeten worden.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, zusammen mit den europäischen Partnern eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Nach dem Vorschlag soll jede Transaktion mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent belastet werden. Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen. Das Aufkommen soll in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen.

Zur Begründung ihrer Forderung schreibt die SPD-Fraktion, Transaktionen auf den Finanzmärkten würden derzeit nicht besteuert. Damit leiste der Finanzsektor keinen seiner Bedeutung entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Gerade die Finanzmarktakteure hätten in der Wirtschaftskrise jedoch von den umfangreichen Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Es sei somit ein „Gebot der Gerechtigkeit“, den Finanzsektor durch die Erhebung der neuen Steuer höher zu besteuern.

Die SPD-Fraktion verspricht sich von der Finanztransaktionssteuer nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch eine erhebliche Lenkungswirkung: „Unerwünschte Aktivitäten werden deutlich zurückgedrängt, Spekulationen beschränkt und somit die Größe des aufgeblähten Finanzsektors insgesamt verringert.“ Da der niedrige Steuersatz vor allem Transaktionen treffe, bei denen mit hoher Frequenz Finanzprodukte gekauft und verkauft würden, wirke die Steuer vor allem kurzfristigen und rein spekulativen Transaktionen entgegen.