Unnötiger Ansturm auf Familienkassen
"Die Anfragen können zum Teil nicht abgearbeitet werden." Antworten würden erst mit mehrtägiger Verspätung gegeben. Hintergrund sind Berichte darüber, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, wenn die Steuer-ID der Kinder nicht vorliegt.
Das allerdings stimmt so nicht, stellt Wursthorn klar. "Das Kindergeld wird für alle Berechtigten auch nach dem 1.1.2016 gezahlt - egal ob die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes vorliegt oder nicht." Auch müssen Eltern nicht aktiv werden, betont der Sprecher: "Sollte die Steuer-ID noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden die Eltern im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert."
Betroffen sind vermutlich vor allem Eltern, die schon seit vielen Jahren Kindergeld beziehen. "Seit Juli 2007 wird der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer bei Geburten in der Regel automatisch mitgeteilt", erklärt Wursthorn.
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