EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drohen Verwässerungen
Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung hängt, gemäß dem neuen Entwurf, entscheidend von der Bewertung der Wesentlichkeit ab. Der neue Entwurf gibt Unternehmen die Verantwortung zu entscheiden, welche Teile der Richtlinie für sie verpflichtend sind (ausgenommen nur ESRS 2 - das „generelle Reporting“). Dies ist mit Hinblick auf die gewünschte Transparenz und Dynamik in der Umsetzung der Europäischen Umwelt- und Klimaziele kritisch.
Vergleichbarkeit der Berichterstattung in Gefahr
Nur Verpflichtungen, die für alle Unternehmen gelten, können in naher Zukunft Wirkung erzielen. Bestimmte Anforderungen wie die Offenlegung von Managementtätigkeiten entlang internationaler Klimastandards sollten unabhängig von der subjektiven Einschätzung der Wesentlichkeit verbindlich sein, so empfahl es die EFRAG zuvor.
Bestimmte Datenpunkte wie zum Beispiel Klimaziele, Umsetzungspläne zur Reduktion oder konkrete CO2-Zahlen sind heute keine Zumutung mehr, sondern bereits die absolute Realität der aktuellen Marktanforderungen. Einkaufende Unternehmen fordern bereits von ihren Lieferanten die Offenlegung von Emissionen, Klimarisiken und Reduktionsstrategien, um eigene Reportinganforderungen, Kundenwünsche und Finanzmarktvorgaben zu erfüllen. Da ist es nur hilfreich, alle Unternehmen durch die entsprechende Verpflichtung auf diese gestiegenen Anforderungen vorzubereiten. Sonst baut man schnell große Rückstände auf und erzeugt am Ende statt Schutz vor Überforderung, Wettbewerbsnachteile für die entsprechenden Unternehmen.
Schrittweise Einführung wäre auch anders möglich
Um dem Wunsch nach schrittweiser Einführung gerecht zu werden, können statt einer uneinheitlichen Flexibilität für KMUs und spezifische Sektoren Anforderungen stufenweise aufgebaut werden. Das wurde bereits in Teilen vorgeschlagen. Dies wäre besonders im Bereich Klima eine gute Möglichkeit. So kann die EU-Kommission eine Angleichung an internationale Standards viel schneller erzielen, da nur durch einheitliche Vorgaben Interoperabilität und so langfristig Vereinfachung für alle Unternehmen – wünschenswerterweise weltweit – sichergestellt werden kann.
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