Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 4.3 50-%-Ansatz der AfA-/Leasingbeträge

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2030 ergänzt um die mögliche Kürzung des Bruttolistenpreises auf 50 %. Entsprechend der Regelung bei der 1-%-Methode[1] werden auch bei der Fahrtenbuchmethode die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbeträge für ab 1.1.2019 angeschaffte Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3 Berücksichtigung von Sonderausstattung

2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.3 Inhalt des Fahrtenbuchs

Zu einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch gehört, dass das Fahrtenbuch die nicht als Arbeitslohn zu erfassende anteilige berufliche Verwendung des Dienstwagens in einer schlüssigen Form belegt.[1] Die Aufzeichnungen müssen daher zu den geschäftlichen Reisen Angaben enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und ggf. auch nachprüf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.3 Kürzung für E-Fahrzeuge bei Fahrtenbuchmethode

Entsprechend der Systematik bei der 1-%-Regelung erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode durch die Kürzung der Anschaffungskosten eine Minderung der Abschreibung. Diese geht in die Berechnung des individuellen Kilometersatzes ein. Bei Leasingfahrzeugen treten an die Stelle der AfA-Beträge die monatlichen Leasingraten, die ebenfalls nur zu 50 % bzw. 25 % bei der Berechnung des für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7 Zuschlag für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.7.1 Zusätzlicher geldwerter Vorteil für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Der prozentuale Ansatz der Privatnutzung, der auf das Jahr gesehen 12 % des Bruttolistenpreises beträgt, umfasst die eigentlichen Privatfahrten, z. B. Einkaufsfahrten oder Wochenend- und Urlaubsreisen sowie andere Freizeitfahrten oder Mittagsheimfahrten.[1] Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9 Sonderfälle

2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.4 Wechsel zur 0,002-%-Tagespauschale

Ohne weitere Nachweise bleibt es bei dem Grundsatz, dass der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einer festen Monatspauschale von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zu berechnen ist. Dies gilt immer dann, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb, Büro oder in einer sonstigen Arbeitgebereinrichtung seine erste Tätigkeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6 Abgeltungswirkung

2.6.1 Abgegoltene Fahrzeugkosten Die pauschale Erfassung der Privatnutzung des Dienstwagens mit 1 % des Bruttolistenpreises beinhaltet sämtliche durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen. Erstattet der Arbeitgeber darüber hinausgehende Kosten, liegt zusätzlicher Arbeitslohn vor. Zu den durch die 1-%-Methode abgegoltenen Kosten gehören nur solche Kosten, die u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12 Außendienstmitarbeiter

2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.7 Zusätzliche Reifen und Felgen

Der Wert eines zusätzlichen Satzes Reifen inkl. der Felgen bleibt stets unberücksichtigt, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitgekauft werden.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.4 Kein geldwerter Vorteil bei Rufbereitschaft

Begünstigt durch diese Sonderregelung sind auch Arbeitnehmer, denen ein Dienstwagen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausschließlich für Tage einer Rufbereitschaft zusteht.[1] Praxis-Beispiel Fahrzeugüberlassung durch Arbeitgeber in Ausnahmefällen kein Arbeitslohn Arbeitnehmer eines städtischen Versorgungsbetriebs müssen jeden Monat eine wöchentliche Rufb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.2 Wahlrecht bei mehreren Dienstwagen

Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat, hat er ein Wahlrecht: Er muss sich nicht einheitlich für alle Fahrzeuge zur Führung eines Fahrtenbuchs oder insgesamt zur pauschalen Ermittlung des privaten Nutzungswerts entscheiden. Er kann für einzelne Fahrzeuge den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung individuell ermitteln, wenn er ein ordnungsgemäßes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber

Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.2 Nachträglich eingebaute Sonderausstattung

Bei nachträglicher Anschaffung bzw. nachträglichem Einbau sind die Kosten nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.[1] Danach erhöht sich der Bruttolistenpreis für den Sachbezug "Dienstwagen" z. B. nicht durch den nachträglichen Einbau einer Anhängerkupplung, eines Navigationssystems, einer Klimaanlage, einer Standheizung oder einer Flüssiggasanlage[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 12.2 Gesamtübersicht "Dienstwagenüberlassung"

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10 Bewertungskürzungen

Die Monatsbeträge sind i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich nutzt.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.3 Dienstliche Fahrten von und zur Wohnung

Eine Verwaltungsregelung bietet die Möglichkeit, durch entsprechende Gestaltung den Ansatz eines zusätzlichen geldwerten Vorteils zu verhindern.[1] Danach ist ein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der Dienstwagen ausschließlich für Fahrten überlassen wird, bei denen eine dienstliche Nutzung an der Wohnung begi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.2 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises. Dabei kommt es für die Anwendung des 0,03-%-Zuschlags auf die tatsächliche Anzahl der Nutzungstage nicht an.[1] Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, diese ist auf den nächsten v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.5 Garagengeld und Garagenmiete

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Sie zählen (anders als die Einnahmen aus der Überlassung von Werbeflächen am eigenen Pkw, die der BFH beim Arbeitnehmer den Arbeitslohneinkünften zurechnet[2]) zu den Vermietungseinkünften, die nicht im Lohnsteuerverfahren, sondern allenfalls im Rahmen der Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.5 Privater Zweitwagen

Die 1 % des Bruttolistenpreises sind auch in den Fällen maßgeblich, in denen dem Arbeitnehmer für Privatfahrten ein eigener Zweitwagen zur Verfügung steht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.9.2 Fahrten von und zu mehreren Wohnungen

Eine Sonderregelung gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 2.2.3 Ausschluss nachträglicher Änderungen

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch darf geringe Mängel aufweisen[1], muss aber zeitnah erstellt werden. Erfolgen die Aufzeichnungen nachträglich in einem Fahrtenbuch, ist ein "zeitnahes" Erstellen nicht mehr gegeben.[2] Im Urteilsfall wurde für ein handschriftlich geführtes Fahrtenbuch eine Ausgabe verwendet, die laut Fahrtenbuchhersteller erst 2 Jahre später im Handel verfügba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.13 Garagengeld

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers in Form von Garagengeld sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Arbeitgeberleistungen für eine Firmenwagengarage zählen – anders als die Einnahmen aus der entgeltlichen Überl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.2 Keine Abgeltung mittelbarer Fahrzeugkosten

Nur mittelbar durch die Fahrzeugnutzung veranlasst und deshalb nicht abgegolten durch den Ansatz des pauschalen Nutzungswerts sind: Park- und Straßennutzungsgebühren, z. B. Vignetten oder Mautgebühren[1] ADAC-Schutzbrief, Aufwendungen für Insassen- und Unfallversicherungen und Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder. Kostenübernahme durch Arbeitgeber führt zu geldwertem Vorteil Erse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.4 Autotelefon, Freisprecheinrichtung

Soweit betriebliche Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung überlassen werden, mit einem Autotelefon ausgestattet sind, bleiben die Aufwendungen für die Einrichtung und für die Gebühren des Autotelefons bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens außer Ansatz. Die Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.5 Pflicht zur Anwendung der Tagespauschale bei Einzelbewertung

Der Arbeitnehmer entscheidet durch Vorlage der Einzelaufzeichnungen über die Methodenwahl. Er kann für jedes Kalenderjahr zwischen der 0,03-%-Regelung und der Berechnung des geldwerten Vorteils nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,002-%-Tagespauschale) wählen. Die Anwendung der Tagespauschale erfolgt dann, wenn er dem Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.2 Nutzung aus besonderem Anlass

Auf die monatsbezogene Berechnung wird ebenfalls verzichtet, wenn dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nicht auf Dauer zur Verfügung steht, sondern nur von Fall zu Fall aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck und für max. 5 Kalendertage im Monat. In diesem Fall werden die festen Monatsbeträge durch eine kilometerbezogene Berechnung ersetzt. Die Nutzung zu Privatfahrten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.5 THG-Prämie (Treibhausgasminderungs-Prämie)

Seit 2015 sind Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen zu mindern. Die für die CO2-Einsparung festgelegte Quote, die sog. Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), kann das Unternehmen u. a. durch Beimischung oder Verkauf von reinem Biokraftstoff oder eFuels erfüllen, aber auch durch die Anre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.3 Park-and-Ride-System

Der Zuschlag für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist auch zu erheben, falls der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im "Park-and-Ride-System" zurücklegt. Wird der überlassene Dienstwagen nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.7.6 Vereinfachungsregelungen bei Einzelbewertung

Zur Erleichterung der technischen Abwicklung der Lohnabrechnung gibt es mehrere praxisorientierte Vereinfachungsregelungen, die sich aus dem Erfordernis der schriftlichen Nachweisführung über die Anzahl der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitnehmer ergeben[1]: Der aktuellen Entgeltabrechnung kann jeweils die schriftliche Erklärung des Vormona...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.12.1 Einsatzwechseltätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte

Die Dienstwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.2 Arbeitgeberfremde Einrichtungen

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden, es kann auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten fremden Dritten sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder dort dauerhaft quali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.4 Steuerfreier Ladestrom

Der vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an einer betrieblichen Ladevorrichtung im Betrieb oder eines verbundenes Unternehmens überlässt, ist steuerfrei. Dies gilt auch für beim Arbeitgeber eingesetzte Leiharbeitnehmer.[1] Die Steuerbefreiung, die urspr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: GmbH-Gesc... / 2 Dienstwagen ohne Fahrtenbuch

Sachverhalt Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen: Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich, unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung. Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.1 Regelung in den Jahren 2010 bis 2017

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewerte 410 EUR nicht übersteigen, können bei entsprechender Wahlrechtsausübung als geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden. Alternativ können diese bis zu einem Grenzwert von 1.000 EUR einem Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG zugeführt werden, der über 5 Jahre gewinnmind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.3.1 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 2024 beginnen

Rz. 64 Die Regelung über eine fehlende Konzernzugehörigkeit ist durch Gesetz v. 22.12.2023[1] durch Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG neu gestaltet worden. Die bisherige Regelung ist nach § 52 Abs. 8b EStG weiter anwendbar für Wirtschaftsjahre, die nach dem 14.12.2023 beginnen und vor dem 1.1.2024 enden. In der für diesen Zeitraum geltenden Fassung war § 1 Abs. 1 S. 1 AStG nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 69 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 65 bis 67 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 68 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr