Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zwischengesellschaft – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Zwischengesellschaften gem. der §§ 7ff. AStG sind ausl. Gesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind und in den grenzüberschreitenden Lieferungs- und Leistungsverkehr eingeschaltet werden. Ziel derartiger Zwischengesellschaften ist es regelmäßig, Gewinne in einem Niedrigsteuerland anfallen zu lassen und damit die Steuerlast im Vergleich zu einer Tätigkeit in ...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 1 Systematische Einordnung

Das Erfordernis, den Empfänger einer Zahlung des Stpfl. zu benennen, ist in § 160 AO und damit im Steuerfestsetzungsverfahren geregelt. Die Regelung dient dazu, missbräuchliche Gestaltungen des Stpfl. zu sanktionieren, indem der Abzug von Ausgaben beim Stpfl. versagt wird. Die Regelung dient dazu, den Steueranspruch des Fiskus zu sichern. Sie erfasst substanzlose Gesellschaf...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.2 Kennzeichen

Entsprechend der Richtlinie unterteilt auch das deutsche Recht in Kennzeichen mit (§ 138e Abs. 1 AO) und ohne (§ 138e Abs. 2 AO) sog. Relevanztest (§ 138d Abs. 2 Nr. 3 lit. a AO). Kennzeichen mit Relevanztest sind: Mandatsvereinbarungen mit Vertraulichkeitsklauseln, die die Offenlegung gegenüber anderen Beratern oder der Finanzverwaltung untersagen oder unter ein pauschales Z...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

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Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 3 Praxisfragen

Ein Benennungsverlangen erfolgt in der Praxis häufig dann, wenn die Zahlungswege ungewöhnlich sind oder nicht den unmittelbaren Vertragsbeziehungen entsprechen. Derartige Anhaltspunkte sind regelmäßig auch Indizien dafür, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Zahlungsempfänger die Zahlung in Deutschland fälschlicherweise nicht versteuert. Damit ist dieses Benennung...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

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Vertragsverletzungsverfahre... / 2 Inhalt

Das Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 258 AEUV ist in 3 Stufen gegliedert. Die erste Stufe bildet das Aufforderungs- bzw. Mahnschreiben der EU-Kommission an den jeweiligen Mitgliedstaat. In diesem Mahnschreiben macht die EU-Kommission auf einen aus ihrer Sicht vorliegenden Verstoß gegen den AEUV aufmerksam und fordert den jeweiligen Mitgliedstaat zur Stellungnahme und g...mehr

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Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.1 Allgemeines

Treaty-Shopping bedeutet die Inanspruchnahme von günstigen DBA-Regelungen durch Implementierung einer Struktur, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht. Die wichtigsten Anti-Treaty-Shopping-Regelungen im nationalen Recht sind § 50d Abs. 3 EStG sowie § 42 AO. Regelungen, die speziell dazu dienen, missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden, verstoßen grundsätz...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

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Anzeigepflichten (Steuerges... / 1 Systematische Einordnung

Mit Gesetz vom 21.12.2019 ist in das deutsche Steuerrecht eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt worden.[1] Damit hat der deutsche Gesetzgeber die entsprechende europäische Richtlinie umgesetzt.[2] Die Regelung trat in Deutschland zum 1.7.2019 in Kraft. Erläutert wird die gesetzliche Regelung durch ein BMF- Schreiben v. 29.3.2021.[3] Da die ...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 2 Inhalt

Art. 24 Abs. 1 OECD-MA regelt, dass ein Vertragsstaat die Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats nicht nachteiliger besteuern darf als seine eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Umständen. Dies gilt auch für Steuervergünstigungen, die auf einem DBA des Vertragsstaats mit einem dritten Staat beruhen, soweit diese Vergünstigung auf die Staatsangehörigkeit abstellt.[1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Leitsatz Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Normen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung einer Anschlussprüfung

Leitsatz 1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. 2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen sind auch bei Prüfungsanordnungen die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich. Normenkette § 5, § 193 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Glattstellungsgeschäften bei periodenübergreifenden Optionsgeschäften

Leitsatz 1. Aufwendungen für die den Stillhalterprämien zugehörigen Glattstellungsgeschäfte mindern nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG – in Ausnahme zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. Abflussprinzip) – die Einnahmen in dem Veranlagungszeitraum, in dem die Stillhalterprämien vereinnahmt wurden. Es handelt sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf § 67a Abs. 1 AO durch § 67a Abs. 2 AO und Anwendung des § 67a Abs. 3 AO

Tz. 2 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wird von den sporttreibenden Vereinen das Wahlrecht zugunsten des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) ausgeübt, muss auch eine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler erfolgen. Tz. 3 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der Gesetzgeber stellt nachfolgende Abgrenzungskriterien auf: Teilnahme von Sportlern des Vereins, (s. § 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Synopse der EU-Vorgaben und der Kennzeichen nach § 138e AO

Rz. 3 [Autor/Stand] Synopse. Die Kategorien gem. Anhang IV, Teil II der EU-Vorgaben korrespondieren wie folgt mit der innerstaatlichen Umsetzung:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / bb) Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzlich kein Bezug zu § 42 AO. Ziel der Mitteilungspflicht ist es nach der Gesetzesbegründung, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern. Diese würden immer ausgefeilter und machten sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Solche Gestaltungen widers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / II. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 18 [Autor/Stand] Umsetzung der EU-Vorgaben. Mit der Änderung der Amtshilferichtlinie (RL 2011/16/EU) mit Datum vom 5.6.2018 haben EU-Parlament und Ministerrat auch dem deutschen Gesetzgeber die Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ins Lastenheft geschrieben. Als Reaktion hierauf wurde mit Datum vom 11.9.2018 durch das Bundesmini...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verhältnis zu Steuergestaltungen i.S.d. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 11 [Autor/Stand] Engeres Verständnis der individuellen Anpassung. Der Wortlaut der Definition marktfähiger Gestaltungen erinnert an das Kennzeichen gem. § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO.[2] Denn während hier eine Gestaltung "ohne dass sie individuell angepasst werden muss" vorliegen muss, ist dort tatbestandlich, dass die Gestaltung nicht "für die Nutzung wesentlich individuell an...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / dd) Verhältnis zu § 102 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Auskunftsverweigerungsrecht. § 102 AO normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht umfasst u.a. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer hinsichtlich der Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / aa) Verhältnis zu § 30 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Kein Konflikt mit dem Steuergeheimnis. Gegenstand der §§ 138d ff. AO ist die Offenlegung von Steuergestaltungen gegenüber dem BZSt sowie mittelbar den betroffenen inländischen sowie EU-weiten Finanzverwaltungen. Dies konfligiert grundsätzlich nicht mit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Denn Gegenstand dieses Regelungskreises sind die unbefugte Offenbarun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 138i AO

"Soweit von nach den §§ 138f bis 138h mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Landesfinanzbehörden oder Gemeinden verwaltet werden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern den für die Nutzer zuständigen Finanzbehörden der Länder im automatisierten Verfahren unter Angabe der Registriernummer und der Off...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138e AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138i AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138d AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138k AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138f AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138h AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138j AO

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und allgemeiner Inhalt. Für allgemeine Erläuterungen siehe die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 1 ff. und Vor § 138d AO Rz. 41 ff.).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unanwendbarkeit des § 191 Abs 5 AO (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 2 EStG)

Rn. 326 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 4 S 5 Hs 2 EStG bestimmt, dass § 191 Abs 5 AO nicht anzuwenden ist. § 191 Abs 5 S 1 Nr 1 AO betrifft den Fall des Erlöschens der Erstschuld durch Festsetzungsverjährung, § 191 Abs 5 S 1 Nr 2 AO die Fälle des Erlöschens der Erstschuld durch Zahlungsverjährung und Erlass; Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO, Rz 19 (Mai 2021); FG RP v 23.03...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / ee) Verhältnis zu §§ 138a, § 138b AO

Rz. 51 [Autor/Stand] Gleichrangigkeit mit anderen Anzeigepflichten. Die Mitteilungspflichten nach § 138d ff. AO stehen gleichrangig neben den Anzeigepflichten der §§ 138a und 138b AO. Es geht hierbei – wie der Regelungskontext nahelegt – um Anzeigepflichten, die im Grundsatz der Erfassung des Steuerpflichtigen (insbesondere solcher mit grenzüberschreitenden Aktivitäten) dien...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138i AO

Rz. 11 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138d AO

Rz. 181 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138e AO

Rz. 371 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138k AO

Rz. 16 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138h AO

Rz. 36 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138f AO

Rz. 320 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138j AO

Rz. 41 [Autor/Stand] Ergänzende Erläuterungen. Siehe hierzu die Vorkommentierung zu §§ 138d–k AO (Vor § 138d AO Rz. 71 ff.).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / cc) Verhältnis zu § 90 AO

Rz. 48 [Autor/Stand] Andere Zielsetzung. Die Mitteilungspflichten der §§ 138d–138k AO stehen gleichrangig neben den Mitwirkungspflichten des § 90 AO. Die Zielsetzung der Normen ist indes weitgehend unterschiedlich. Nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO obliegt die Ermittlung des Sachverhalts der Finanzbehörde. Hier bezweckt § 90 AO neben einer grundsätzlichen Mitwirkun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / A. Allgemeine Erläuterungen zu Vor §§ 138d–138k AO

I. Entstehungsgeschichte der Normen 1. Vorbemerkung Rz. 1 [Autor/Stand] Längerfristiger Trend zu Transparenz und Offenlegung. Die Einführung der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fügt sich in eine größere, seit wenigstens zwei Jahrzehnten andauernde Entwicklung mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz hinsichtlich grenzüberschreitender Sachverhalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr