Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.3 Anteile i. S. v. § 17 EStG

Rz. 121 Aus der rechtsfolgenseitigen Gleichstellung der Verwirklichung eines Wegzugstatbestands mit "der Veräußerung von Anteilen im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG" wird zugleich der sachliche Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung auf Anteile i. S. v. § 17 EStG begrenzt. Der Verweis auf § 17 Abs. 1 S. 1 EStG bezieht sich auf die Rechtsfolge der Veräußerungsgewinnbesteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 129 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Zustellungsvollmacht [Rdn 1821]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcb) Subjektiver Anwendungsbereich

Rn. 131 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut ("StPfl, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln") können alle Gewerbetreibende, die nach gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung nach deutschem Recht verpflichtet sind, die Option zur Lifo-Bewertung ausüben. Berechtigte sind auch diejenigen, die freiwillig Bücher führen und entsprechende Abschlüsse erstellen. Auße...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 75 Grundsätzlich ist die Durchsuchungsanordnung erforderlich:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.4 Die optierende Gesellschaft hat in den Fällen des § 1a Abs 1 S 3 oder 4 KStG ihren Sitz im Inland (§ 1a Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO bzw erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Pers-Ges ihre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sachspenden zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (§ 6 Abs 1 Nr 4 S 4–6 EStG)

Rn. 1126 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 WG des BV können (Wahlrecht) zum Buchwert entnommen werden, wenn sie unmittelbar und unentgeltlich (Spende) einer nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG KSt-befreiten Körperschaften etc zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überlassen werden. "Verwendung" soll auch bei Veräußerung der betreffenden WG gegeben sein, wenn de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.2 Grundsatz der sofortigen Fälligkeit der Wegzugssteuer

Rz. 324 Aus § 6 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich die Besteuerung des Vermögenszuwachs in Anteilen als Veräußerung i. S.V. § 17 EStG. Indem § 6 Abs. 1 S. 2 AStG den Besteuerungszeitpunkt definiert, ebnet das Gesetz zugleich auch den Weg für die Fälligkeit der Steuer. Die Wegzugssteuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Besteuerungszeitpunkt i. S.V. § 6 Abs....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Vorteilsausgleich

Werden Einkünfte [...] dadurch gemindert, dass... a) Rechtsgrundlage und Begriff Rz. 209 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für einen Vorteilsausgleich kommt zunächst § 1 in Betracht, der als einzige Einkünftekorrekturvorschrift den Fremdvergleichsgrundsatz ausdrücklich erwähnt und konkretisiert. Allerdings ist in § 1 vom Vorteilsausgleich unmittelbar keine Red...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Norm richtet sich in persönlicher Hinsicht zunächst allgemein an die Stpfl. Dies ist dahingehend zu konkretisieren, dass zur Aufklärung die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Stpfl. verpflichtet sind. Eine Definition der Stpfl. findet sich in § 33 AO, wonach auch Haftungsschuldner inbegriffen sind. Erfasst werden grundsätzlich Steuersubjekte, die dem ES...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 13.11.2019 – IV B 5 - S 1325/18/10001:001 – DOK 2019/0995000 (Folgen des EuGH-Urteils v. 26.2.2019, Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ih...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6.2 Genau bezeichnet

Rz. 58 Genau bezeichnet ist ein Gläubiger oder ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der FinBeh bestimmt und ermittelt werden kann.[1] Nicht von der Benennung des Empfängers umfasst ist die Angabe, wie dieser mit dem erhaltenen Geld verfährt.[2] Ungewissheiten hinsichtlich der Person des Gläubigers oder Empfängers gehen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.1 Masterfile (Stammdokumentation)

Rz. 386 Der Masterfile (Stammdokumentation) zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über die globalen unternehmerischen Aktivitäten des Konzerns zu bieten. Er umfasst standardisierte Informationen, die für sämtliche Einheiten der Unternehmensgruppe von Bedeutung sind. Das Ziel ist es, ein detailliertes Bild des weltweiten Geschäftsbetriebs, der Finanzberichterstattung, ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.1 Örtliche Zuständigkeit bei einer Beteiligung im Privatvermögen

Rz. 621 Wird die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft durch eine natürliche Person im Privatvermögen gehalten, so ist deren Wohnsitz-FA gem. § 19 AO örtlich zuständig.[1] Rz. 622–629 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.4 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 64 Die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter erfolgt in § 13 Abs. 2 und Abs. 3 AStG (s. unter 2.2.1 und 2.3). Die ausländische Gesellschaft muss entsprechende Einkünfte erzielen oder ihr diese nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO zugerechnet werden.[1] Rz. 65 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 Die Norm des § 17 AStG ist eine originäre Vorschrift des AStG und gilt mithin seit dessen Einführung im Jahr 1973 und ist seit diesem Veranlagungszeitraum auch anzuwenden. Rz. 20 Durch die Änderung des ATADUmsG vom 25.6.2021[1] wurden Anpassungen in § 17 Abs. 1 S. 2 AStG vorgenommen. Für die zeitliche Anwendung dieser Anpassungen ist § 21 Abs. 4 AStG zu beachten, der e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abziehbare Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

Tz. 96 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG sind vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO abzb. Der Begriff "Spenden" umfasst sowohl Geld- als auch Sachspenden. Zum Begriff der Spenden s Tz 110ff, zu abzb Mitgliedsbeiträgen s Tz 121ff. 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.1.3 Vorgabe des Schätzungsrahmens

Rz. 83 Wird festgestellt, dass andere geeignete Anhaltspunkte fehlen, gibt die Vorschrift einen gesetzlichen Hilfsmaßstab vor. § 17 Abs. 2 AStG enthält eine materiell-rechtliche Regelung über eine pauschale steuerliche Ersatzbemessungsgrundlage für die Fälle, in welchen die Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich der nahestehenden ausländischen Einrichtung nicht erfolgreich war....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anschaffungszeitpunkt

Rn. 156 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Anschaffungszeitpunkt liegt für bilanzsteuerrechtliche Zwecke im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums gem § 39 AO (Korn/Strahl in Korn, § 6 EStG Rz 61 (12/2016); BFH v 09.06.2003, X R 49/01, BFH/NV 2003, 1260; BFH v 01.03.2018, IV R 15/15, BStBl II 2018, 539); BFH v 28.04.2020, BFH/NV 2020, 870). Man kann von Erlangung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.5.1 Verhältnis zu § 16 AStG

Rz. 22 Zwischen der Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht nach den §§ 16 und 17 AStG besteht kein Konkurrenzverhältnis. Die Normen stehen nebeneinander und ergänzen sich. Der sachliche Anwendungsbereich des § 16 AStG geht weiter, da dieser alle Abzugspositionen aus Geschäftsbeziehungen des Stpfl. zu einem ausländischen oder im Ausland ansässigen Rechtsgebilde und zwar bezogen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 87 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 2 Halbs. 1 AStG ist rechtsfolgenseitig bei der Schätzung nach § 162 AO die Untergrenze i. H. v. 20 % des gemeinen Werts der von den unbeschränkten Stpfl. gehaltenen Anteilen zu beachten, wobei nach Halbs. 2 Abzugsposten zur Korrektur zugelassen werden. Die Rechtsfolge ist demnach die Durchführung der tatbestan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 26c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die unbeschr KStPflicht erstreckt sich gem § 1 Abs 2 KStG aus sämtliche inl u ausl Eink (sog Welteinkommensprinzip), wobei der Vorrang von DBA zu beachten ist, s § 2 AO. Der Eink-Begriff für die unbeschr StPflicht iSd § 1 Abs 1 Nr 4, 5 KStG ergibt sich aus § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 2 Abs 1 EStG. Zur Eink-Qualifikation bei Investmentfonds s T...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3.2 Notwendige Beiladung (§ 60 FGO)

Rz. 585 Sind mehrere Stpfl. an dem Feststellungsverfahren beteiligt und klagt nur einer von ihnen gegen die Einspruchsentscheidung, so sind die übrigen im Inland steuerpflichtigen Anteilseigner im Klageverfahren nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Rz. 586–595 einstweilen freimehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Mehrjahresanalysen

Rz. 718 [Autor/Stand] Einbeziehung von Vergleichswerten mehrerer (Vor-)Jahre. Tz. 3.75 bis 3.79 OECD-Leitlinien behandeln die Einbeziehung von Daten mehrerer Jahre in die Vergleichbarkeitsanalyse. In der Verrechnungspreispraxis werden Vergleichbarkeitsanalysen vielfach auf mehrere Jahre bezogen, um die Verlässlichkeit der abgeleiteten methodenspezifischen Vergleichswerte zu ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.1.2 § 17 Abs. 1 AStG

Rz. 7 Die allgemein bestehende erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO) erfährt ihre Konkretisierung in § 17 Abs. 1 AStG. Die Schätzungsvorschrift des § 17 Abs. 2 AStG ist dagegen nicht anwendbar.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.2 Förderung der Steuergerechtigkeit

Rz. 9 Mittels der Mitwirkungspflicht nach dem AStG wird sichergestellt, dass das Benennungsverlagen nach § 160 AO im Kontext zu ausländischen Geschäftstätigkeiten Anwendung findet.[1] Durch die Erfassung der ausländischen Geschäftsbeziehungen wird anhand von § 16 AStG die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die Steuergerechtigkeit und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.1 Allgemeines

Rz. 295 Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7 ff. AStG werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 AStG in einem Feststellungsbescheid gesondert festgestellt. Bei dem Feststellungsbescheid nach § 18 AStG handelt es sich um einen eigenständigen Verwaltungsakt.[1] Die Vorschriften über die Durchführung des Besteuerungsverfahrens gelten nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG i. V.m. § 181...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.2.2.2 Gemeiner Wert

Rz. 89 Als Anhaltspunkt für die Schätzung ist von 20 % des gemeinen Werts der von den unbeschränkt Stpfl. gehaltenen Anteile auszugehen. Zur Bestimmung des gemeinen Werts sind § 11 Abs. 2, § 9 BewG heranzuziehen. Kann der gemeine Wert nach den Vorschriften des BewG nicht ermittelt werden, ist dieser wiederum nach § 162 Abs. 1 AO zu schätzen. Für die Bewertung ist grundsätzli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.3 KStG

Rz. 10 § 15 AStG setzt das Bestehen eines als Körperschaftsteuersubjekt verfassten Rechtsträgers voraus, der bei Erzielen inländischer Einkünfte selbst beschränkt steuerpflichtig wäre (§ 2 Nr. 1 KStG). Andernfalls stellte sich auch nicht das Erfordernis der Zurechnungsbesteuerung. Beide Vorschriften (§ 15 AStG sowie § 2 Nr. 1 KStG) sind somit parallel und losgelöst voneinand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unbeschr kstpfl sind die in § 1 Abs 1 Nrn 1–6 KStG aufgeführten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl. Mit Wirkung ab dem 01.01.2024 ist stlich auf die Definition der "Personenvereinigung" in § 14a AO abzustellen. Dies sind – in Abweichung vom Zivilrecht – sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Stundung der Steuern auf den Einbringungsgewinn I

Tz. 59e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Besondere Stundungs- oder Erlassregelungen für die St (ESt, KSt; GewSt) aus dem rückwirkend versteuerten Einbringungsgewinn I enthält das UmwStG nicht. Gleiches gilt für Regelungen zur abw Festsetzung der St aus Billigkeitsgründen. Es gelten die allg Grundsätze (s §§ 162, 222 und 227 AO). Stundungsregelungen fehlen auch in den Fällen der Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.7 Verfahren

Rz. 246 Die Feststellung der anrechenbaren Steuern erfolgt im Rahmen der gesonderten und ggf. einheitlichen Feststellung nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG. Festgestellt wird sowohl die Anrechenbarkeit dem Grunde nach als auch die Höhe der anrechenbaren Steuern (s. dazu § 18 Rz. 226).[1] Rz. 247 Daher hat der Nachweis über die Höhe (Festsetzung) der bei der ausländischen Gesellschaft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.3 Verfassung

Rz. 21 Gegen die aktuellen Regelungen zu ausländischen Familienstiftungen wie auch schon gegen die Vorgängerregelungen bestehen in Teilen der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken.[1] Diese greifen aber nicht durch: Der BFH nahm mit Urteil vom 25.4.2001 zu den wesentlichen Fragen Stellung: Soweit der allgemeine Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG und daraus die abgeleitete S...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.5.3 Gemeinsame Erklärung oder Anzeige nicht aller Beteiligten

Rz. 1066 Auch dann, wenn einzelne Beteiligte nicht an der gemeinsamen Erklärung oder Anzeige teilnehmen, ist eine gemeinsame Abgabe der übrigen Beteiligten möglich.[1] Dies entspricht dem Sinn und Zweck von § 18 Abs. 3 S. 5 AStG, unnötigen Verwaltungsaufwand für den Stpfl. und die FinVerw zu vermeiden und damit zur Verfahrensvereinfachung beizutragen.[2] § 18 Abs. 3 S. 1 ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.5 Einkünfteidentität

Rz. 301 Die der vorgelagerten Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünfte müssen mit den bei dem Stpfl. hinzugerechneten passiven Einkünften identisch sein.[1] Weicht der Passivkatalog des ausländischen Staats von der deutschen Regelung ab, so sind die ausländischen Steuern nur insoweit anrechenbar, als sie auf auch nach § 8 Abs. 1 AStG als passiv eingestufte Einkünft...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Rn. 1720 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung von einzelnen WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes ist nicht ausdrücklich in § 6 Abs 5 S 3 EStG geregelt. Sie erfüllt keinen der in den Nr 1–3 genannten Übertragungstatbestände. Eine entsprechende Regelung war im Bericht des BMF als Grundlage zum UntStFG enthalten, ist jedoch im Gesetz nicht berücksichtigt worden. Ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.4 Freistellung der Einkünfte nach DBA

Rz. 74 Die Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte muss abkommensrechtlicher Natur sein. Dies kann sich sowohl aus dem Verteilungs- als auch dem Methodenartikel ergeben.[1] Betriebsstätteneinkünfte meint solche einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO (nicht zwingend nach Art. 5 DBA-VHG).mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl.

Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[2] Dies entspricht dem Sinn und Zwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Option setzt einen wirksamen Antrag nach § 1a Abs 1 KStG voraus. Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft über die Inanspruchnahme der Option (s Brühl/Weiss, DStR 2021, 889, 891). UE trifft die FinBeh, bei der der Antrag zu stellen ist (s Tz 41ff) die Entsch darüber, ob ein wirksamer Antrag vorliegt oder nicht. Ist de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.3 Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte

Rz. 143 Das Gesetz trifft keine explizite Aussage zur Ermittlungspflicht des Hinzurechnungsbetrags. Die Verpflichtung zur Ermittlung der Einkünfte kann nach hier vertretener Auffassung aber nur den hinzurechnungsverpflichteten Steuerpflichtigen treffen. Dieser ist zwar nicht das Subjekt der Einkünfteerzielung. Er muss aber die Einkünfte der Zwischengesellschaft unter Beachtu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Rechtslage bis zum 31. Dezember 2022

Rz. 240 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Rechtslage traten die Folgen der schädlichen Verwendung bereits zu dem Zeitpunkt ein, zu dem eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates (Rn. 238) erfolgte und die Zulageberechtigung endete oder der Vertrag in der Auszahlungsphase war. Rz. 241 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Auf Antrag des Zulageb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Rechtslage ab dem 1. Januar 2023

Rz. 238 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ab Beginn der Auszahlungsphase treten bei Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates in der Regel die Folgen der schädlichen Verwendung ein. Eine Wohnsitznahme außerhalb eines EU-/EWR-Staates liegt vor, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder sich der Wohnsitz ode...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.2.2 Rechtsfolge

Rz. 65 Rechtsfolge des Abgabeverlangens einer eidesstattlichen Versicherung ist die tatsächliche Abgabe dieser Versicherung durch den Stpfl. Wird die Erklärung jedoch auf Verlangen verweigert, so treten die Rechtsfolgen nicht erfüllter Offenbarungspflichten ein.[1] Durch die erfolgte Abgabe einer Versicherung an Eides statt wird die Sanktion des § 16 Abs. 1 AStG i. V. m. § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Vertretung der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 5 KStG gelten die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Personen als ges Vertreter der optierenden Gesellschaft. Diese sind somit erklärungspflichtig. Auswirkungen ergeben sich auch für die Haftung nach § 69 AO . Hierzu auch s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 352), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889, 897) und s Nagel/Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.4 Nachweis

Tz. 51 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die FinBeh hat den Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG zu überwachen und festzustellen. Sie trifft jedenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für den Tatbestand; denn die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG hat st-erhöhende Wirkung für den StPfl (zust s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG R...mehr