Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Treuhand.

1. Erscheinungsformen. Rn 5 Die im Wirtschaftsleben häufig anzutreffende, gesetzlich aber nicht definierte und geregelte Treuhand ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treuhänder für den Treugeber kraft einer besonderen Vereinbarung (Treuhandabrede) Rechtsmacht über dessen Vermögen (Treugut) ausübt (Bork Rz 1313). Einen typischen Treuhandvertrag gibt es jedoch nicht. Die Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Patronatserklärung.

1. Inhalt. Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Kondiktionstatbestände.

Rn 8 Maßgebend für die Systematik des gesamten Bereicherungsrechts ist die Generalklausel in § 812 I. In ihr sind die Grundparameter der bereicherungsrechtlichen Ausgleichordnung (Rn 1 ff) bezogen auf insgesamt vier Kondiktionstatbestände niedergelegt. Nach dem Wortlaut der Regelung in § 812 I 1 zerfallen diese Grundtatbestände wiederum in zwei Gruppen. Sie betreffen zum ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzungsrelevanz

Rn. 661 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ansatzrelevanz: Die Abgrenzung zwischen AV und UV hat Relevanz für die Frage des Eingreifens des Aktivierungsverbots nach § 5 Abs 2 EStG, das auf WG des AV beschränkt ist, UV dagegen nicht erfasst. Bewertungsrelevanz: Auf Bewertungsebene ist die Abgrenzung relevant für die Folgebewertung: Planmäßige AfA nach § 7 EStG sowie Sonderabschreibung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingung.

Rn 10 Nicht um Bedingungen im Rechtssinn handelt es sich bei sog ›Vertragsbedingungen‹ iSv § 305 I. Der Ausdruck ›Vertragsbedingung‹ bezeichnet nur einzelne Klauseln des Vertrages, die den Inhalt des Rechtsgeschäfts festlegen. Sie betreffen dagegen nicht spezifisch den Eintritt der Wirkungen des Rechtsgeschäfts. Zur Abgrenzung zwischen Bedingung und Fälligkeitsregelung BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Arten des Besitzes.

Rn 6 Die Regelung des § 854 meint ausschl den unmittelbaren Besitz, obgleich dieser Terminus im Gesetz nicht genannt wird. Er ergibt sich in Abgrenzung zum mittelbaren Besitz (§ 868). § 854 betrifft sowohl den Eigenbesitz als auch den Fremdbesitz (§ 872). Umfasst wird weiterhin der Allein- und der Mitbesitz (§ 866), ferner der Voll- und der Teilbesitz (§ 865). Dagegen fällt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzungskriterium.

Rn 3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen (also an einem äußeren Markt nicht nur ggü den Vereinsmitgliedern) eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (so BGH NJW 17, 1943 [BGH 16.05.2017 - II ZB 7/16] Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Auftragsbestätigung.

Rn 9 Die Auftragsbestätigung ist nichts anderes als die Annahme eines Angebots. Die Abgrenzung zum Bestätigungsschreiben erfolgt nicht nach der vom Erklärenden gewählten Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt des Schreibens (BGHZ 54, 236, 239). Soll durch das Schreiben der Vertrag erst geschlossen werden, so liegt eine Auftragsbestätigung vor, soll es dagegen nur den Inhalt ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Zweck.

Rn 2 Die mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen (I 1) und die in ein Gebäude eingefügten Sachen (II) werden gleichbehandelt. Die Verbindung oder Einfügung erfolgt zu einem vorübergehenden Zweck, wenn ihm seiner Natur nach eine zeitliche Begrenzung innewohnt, auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt (BGH NJW 96, 917 [BGH 22.12.1995 - V ZR 334/94]) oder die Dau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag.

Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige Gewährleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht (lit c).

Rn 14 Lit c behandelt Schuldverhältnisse aus ehelichen und eheähnlichen Güterständen, aus Testamenten und Erbrecht. Über das Vorliegen eines eheähnlichen Güterstandes entscheidet die lex fori (Erw 8 S 2). Schuldverhältnisse aus Erbrecht meint solche aus gesetzlicher Erbfolge im Gegensatz zur gewillkürten Rechtsnachfolge (Leible/Lehmann RIW 08, 528, 530). Auch diese Bereiche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verhältnis zu § 275 II.

Rn 6 Die Abgrenzung zu § 275 II wird vielfach als problematisch angesehen. Folgende Grundsätze lassen sich dafür aufstellen (näher Stürner JURA 10, 721): Ausgangspunkt ist die vertragliche Risikostruktur. Störungen, die dem Bereich der Geschäftsgrundlage zuzuordnen sind, werden ausschließlich von § 313 erfasst; dagegen unterfallen Leistungsstörungen, die dem vertraglichen Ri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung: Wirksamer Werkvertrag.

Rn 3 Aus den obigen Erwägungen folgt, dass die Anwendung des § 632 I das Zustandekommen eines Werkvertrages voraussetzt (BGHZ 136, 33). Die Vertragsparteien müssen sich also mit Ausnahme der Vergütung über alle vertragswesentlichen Vertragsbedingungen mit Rechtsbindungswillen geeinigt haben. Insoweit ist die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis (s hierzu § 631 Rn 3) und zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine vertraglich geschuldete Aktualisierung.

Rn 5 Vor der Prüfung der einzelnen Voraussetzungen in I Nr 1–3 ist zunächst eine Abgrenzung der Änderung von der vertraglich geschuldeten Aktualisierung gem § 327f I 1 vorzunehmen. Dazu ist allein darauf abzustellen, ob die Aktualisierung zum Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich ist oder nicht. In ersterem Fall ist § 327f I 1 einschlägig und die i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 651 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bewegliche WG sind: bewegliche Sachen iS § 90 BGB; Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (R 7.1 Abs 3 S 2 EStR 2012, zur Abgrenzung s Rn 162), einschließlich Photovoltaikanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Aufdach- oder dachintegrierte Anlagen handelt (R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012 iVm R 7.1 Abs 3 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 650 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Unbewegliche WG sind: Grund und Boden; Gebäude(-teile) mit Ausnahme von Betriebsvorrichtungen (s Rn 162) und Scheinbestandteilen (s Rn 163); einschließlich Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5b EStG), auch fest mit dem Grund und Boden verankerte, verglaste Gewächshäuser (BFH v 21.01.1988, IV R 116/86, BStBl II 1988...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Personengesellschaften.

Rn 5 Die GbR ist wegen der subsidiären Anwendbarkeit ihrer Vorschriften (§§ 105 III, 161 II HGB) sowie der gesetzlich angeordneten identitätswahrenden Umwandlung in die Rechtsform einer anderen Personengesellschaft bei Vorliegen der dafür bestimmten Voraussetzungen das Grundmodell der Personengesellschaften. Durch die Gleichstellung gem §§ 721 ff in haftungsrechtlicher Hinsi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Im Einzelnen: Richtlinienkonforme Auslegung.

Rn 9 Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie stellt in Art 1 II lit b auf bewegliche körperliche Gegenstände ab und nimmt dabei zum einen Güter aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderer gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden, zum anderen nicht abgegrenztes, abgefülltes Wasser/Gas sowie Strom (nicht körperlich). IÜ ist die RL in diesem Punkt wenig aussagekrä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Garantie.

1. Inhalt. Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

1. Kaufvertrag/Werkvertrag. Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung/Erzeugung.

1. Grundsätzliches. Rn 4 § 650 findet nur Anwendung auf Verträge mit einer Herstellungs- oder Erzeugungspflicht, dh Pflicht zur Erstellung eines Arbeitserfolgs. Es ist die Schaffung von etwas Neuem geschuldet. Die Erzeugung unterscheidet sich von der Herstellung dadurch, dass der Erfolg nicht wie bei der Herstellung aus eigener Kraft des Unternehmers erfolgt, sondern mittels ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsache.

Rn 3 Tatsachen als Gegenstand der haftungsbegründenden Handlung sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar oder einer Überprüfung ihrer Richtigkeit durch Beweis zugänglich sind (BVerfG NJW 96, 1529 f mwN; BGHZ 132, 13, 21 mwN; 139, 95, 102). Sie sind abzugrenzen von Werturteilen, bei denen die subjektive Beziehung des sich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bürgschaft.

Rn 16 IGgs zur Schuldübernahme u zum Schuldbeitritt haftet der Bürge akzessorisch nur für die fremde Schuld des Hauptschuldners. Die Gemeinsamkeit mit dem Schuldbeitritt ist darin zu sehen, dass sie dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit gg einen Mithaftenden verschafft. Bei der Abgrenzung ist zu prüfen, ob mit der Zusage eine selbstständige oder nur eine angelehnte Schul...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Garantie.

Rn 3 Die Vertragsstrafe soll ein künftiges Verhalten des Schuldners erzwingen. Dagegen liegt sie nicht vor, wenn eine Strafe für eine in der Vergangenheit vorgefallene Verfehlung versprochen wird (BGHZ 105, 24, 28: Beteiligung an früheren Kartellabsprachen). Hier handelt es sich um ein ›Garantieversprechen oder eine ihm ähnl Erklärung‹ (BGH aaO). Maßgebend für die Abgrenzung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der pauschalierte Schaden.

Rn 4 Wenn ein Schaden schwer zu beziffern ist (wie häufig bei vorzeitiger Kündigung von Verträgen), wird seine Höhe oft vorab pauschal festgelegt (zB auf 10 % des vereinbarten Preises). Hier ist die Abgrenzung zur Vertragsstrafe wichtig, weil nur Schadenspauschalen dem § 309 Nr 5 unterliegen. Andererseits sind Vertragsstrafen durch § 309 Nr 6 in bestimmten Fällen verboten; a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 13 Das Privatrecht wird im Allgemeinen als Oberbegriff für alle normativen Regelungen verstanden, die nicht dem Öffentlichen Recht (s.u. Rn 14) unterfallen. Soweit die Bezeichnung Zivilrecht nicht identisch mit Privatrecht gebraucht wird, wird es einschränkend neben dem Wirtschaftsrecht und dem Arbeitsrecht als Kern und Schwerpunkt des Privatrechts verstanden. Bürgerliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Stundung von Geldschulden.

Rn 13 Die Stundung von Geldschulden begründet kein Gelddarlehen iSd § 488 I 1. Nach § 506 sind aber zahlreiche Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts auf Stundungen anwendbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Pflicht zur gesamten Leistung.

Rn 4 In Abgrenzung zur Teilschuld ist der Schuldner nicht nur zu anteiliger Befriedigung verpflichtet, sondern schuldet die ganze Leistung. Bei unterschiedlichem Umfang der Verpflichtungen ist eine Gesamtschuld gegeben, soweit sich die Pflichten decken (RGZ 82, 436, 439 f; BGHZ 52, 39, 45).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönberg von, Notfallpraxis eines selbstständigen Arztes ist kein häusliches Arbeitszimmer, HFR 2003, 551; Pust, Vermietung eines Büroraums durch den ArbN an den ArbG, HFR 2003, 660; Zimmers, Arbeitszimmer-Checkliste, GmbH-Stpr 2003, 253; Loschelder, Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?, EStB 2003, 263; Seifert, Neue BFH-Rspr zum häuslichen Arbeitszimmer, StuB 2003, 529; Bolz, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verzögerungsschaden.

Rn 8 Die Abgrenzung zwischen der Haftung des Verkäufers für Mängel nach § 280 I über Nr 3 und für Verzug ist str, s Rn 30, 32, 35.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Delkredere.

Rn 63 Delkredere ist das bürgschaftsähnliche Einstehen eines Handelsvertreters nach § 86b HGB oder eines Kommissionärs nach § 394 HGB (s zB Schlesw IHR 19, 148).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bilanzielle Teilbarkeit von WG

Rn. 153 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Teilbarkeit unbeweglicher WG: Ein einheitlich genutztes unbewegliches WG bildet grds mit allen unselbstständigen Bestandteilen ein einheitlich zu bilanzierendes WG. Ob ein beweglicher Gebäudebestandteil (Bsp Betriebsvorrichtung, s Rn 162 oder Scheinbestandteil, s Rn 163) oder ein unbeweglicher Gebäudebestanteil (Bsp Ladeneinbau, s Rn 163a) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 17 Nach Art 3 Nr 8 der Pauschalreise-RL (Rn 1 f) ist Reiseveranstalter ein ›Unternehmer, der entweder direkt oder über einen anderen Unternehmer oder gemeinsam mit einem anderen Unternehmer Pauschalreisen zusammenstellt und verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder … [ein] Unternehmer, der die Daten des Reisenden … an einen anderen Unternehmer übermittelt‹. Art 3 Nr 7 best...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 9 Soweit die Voraussetzungen einer Aufrechnung vorliegen, ist für ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 kein Raum. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird dann regelmäßig in eine Aufrechnungserklärung umgedeutet (BGH NJW 00, 278 [BGH 01.10.1999 - V ZR 162/98]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertretergeschäfte.

Rn 9 Über diese (bei einem zweiseitigen Vertrag) fünf denkbaren Rechte hinaus würde sich die Auswahl noch bis auf sieben Rechtsordnungen erweitern, wenn das Distanzgeschäft mit Vertretern abgeschlossen wird, da II diese neben den Vertretenen als gleichberechtigte Anknüpfungspersonen nennt. Mit Blick auf das bisherige nationale Verständnis des Art 11 EGBGB wird vorgeschlagen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen.

Rn 5 Die Rspr lässt allerdings verschiedene Ausnahmen von diesem Verbot zu. Darüber hinaus ist auch die ergänzende Vertragsauslegung von AGB zulässig (s § 305c Rn 20). Zur Abgrenzung vom VgR BGH DB 09, 2657; BGHZ 137, 221 f; 90, 81. a) Abtrennbarkeit. Rn 6 Eine Ausnahme vom VgR gilt dann, wenn die beanstandete Klausel einen sachlich und sprachlich abtrennbaren, für sich wirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Forfaitierung und Diskontierung.

Rn 15 Bei der Forfaitierung, va zur Exportfinanzierung, unter Übernahme des Bonitätsrisikos des Schuldners sowie bei der Diskontierung insbes von Wechseln durch eine Bank handelt es sich um den Ankauf noch nicht fälliger Forderungen unter Abzug einer Provision bzw des Zwischenzinses u damit um einen Forderungsankauf (BGHZ 161, 90, 100; 126, 261, 264; 19, 282, 291 f; BGH WM 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schuldbeitritt.

1. Inhalt. Rn 53 Beim kumulativen Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben dem bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis ein, so dass beide Gesamtschuldner iSd §§ 421 ff werden. Die Zulässigkeit des im BGB nicht geregelten Schuldbeitritts folgt aus der Vertragsfreiheit, § 311 I (anerkannt seit RGZ 59, 232, 233; BGH DB 75, 2081). Die Regelung in § 401 gilt en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rücktritt.

Rn 6 Zur Rückgabe des Kaufgegenstands als Erg eines Wieder(ver)kaufs kann auch ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Gewollt wird dies nur dann sein, wenn über den Wieder(ver)kauf hinaus die typischen Rücktrittsfolgen wie Nutzungsersatz eintreten sollen (Ulbrich MDR 06, 1261).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Schenkung.

Rn 17 Von einer Schenkung sowie von ehebedingten Zuwendungen, bei denen der Geldbetrag endgültig dem Empfänger verbleiben soll, unterscheidet sich ein Gelddarlehen durch die Pflicht des Darlehensnehmers zur Rückzahlung der Darlehensvaluta. Wird eine Rückzahlungspflicht für den Fall vereinbart, dass der Geber den überlassenen Betrag benötigt, liegt ein Gelddarlehen vor (Köln ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umdeutung.

Rn 5 Aufgrund eines hypothetischen Parteiwillens wird hier ein Rechtsgeschäft mit einem anderen als den ursprünglich gewollten Inhalt aufrechterhalten, ohne dass ein erneutes Rechtsgeschäft erforderlich wird.mehr