Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Umbuchungen

Rn. 186 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei Umbuchungen handelt es sich weder um eine Mengen- noch um eine Wertänderung, sondern um eine Ausweisänderung (Umwidmung; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 174ff., dortige Übersichten). Insofern haben Umbuchungen keine materielle, sondern nur formelle Bedeutung als Umschreibungen von jenem Posten, unter dem sie am Ende des vorangegangenen G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren: Annahmen

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Illustration der beiden Gliederungsschemata des HGB wird hier, ausgehend von der Gliederung nach § 275 Abs. 2 und unter verschiedenen Annahmen, ein Überleitungsbeispiel dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Produktions-UN in der Rechtsform einer GmbH, das neben seinen Erzeugnissen allerdings auch in erheblichem Umfang bezogene Hand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Zusätzliche Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang

Rn. 155 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Erläuterungen zur GuV nach § 275 selbst werden hier noch einige Hinweise auf erforderliche Angaben im Anhang gegeben, soweit sie sich auf die GuV beziehen. Solche Angaben wurden in den meisten Fällen bereits im Zusammenhang mit der Konzeption des Gesetzes bzw. den entsprechenden Posten der Gliederungsschemata erläutert (vgl. HdR-E, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 3 AktG)

Rn. 961 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 240 Satz 3 AktG ist „im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kapitalherabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gewonnenen Beträge zum Ausgleich von Wertminderungen, zur Deckung von sonstigen Verlusten oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage verwandt werden. Ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesells...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8)

Rn. 371 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 8 sind „bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 im Anhang anzugeben”. Die Angabepflicht gemäß § 285 Nr. 8 besteht für mittelgroße und große KapG und PersG i. S. v....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Tauschgeschäfte

Rn. 109 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bestimmung der AK beim Tausch war umstritten. Zunächst wurde der Tausch nicht als Umsatz, sondern lediglich als Wechsel des getauschten Gegenstands betrachtet, weshalb der eingetauschte Gegenstand grds. mit dem Buchwert des hergegebenen VG zu bewerten war; eine Gewinnrealisierung galt insoweit als ausgeschlossen (vgl. Niehus (1982), S. 1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den AK können entsprechend bisheriger Bilanzierungspraxis auch Aufwendungen gehören, die erst längere Zeit nach dem Erwerb des VG (= nachträgliche Aufwendungen) anfallen, etwa, wenn mit den nachträglichen Aufwendungen eine andere als die bisherige Nutzung des VG beabsichtigt wird (z. B. durch Verbesserungen, Umbauten). Rn. 44 Stand: EL 41 –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesamtergebnisrechnung ("statement of profit or loss and other comprehensive income")

Rn. 160 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß IAS 1.82f. (vgl. im Übrigen ED/2019/7.65 sowie ED/2019/7.74f.) sind als Mindestgliederung in der Gesamtergebnisrechnung – zusätzlich zu den in anderen IFRS vorgeschriebenen Posten – folgende Positionen gesondert auszuweisen. Die Posten (a) bis (i) sind in der GuV, die Posten (j) bis (k) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) zu zeigen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. a))

Rn. 51 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Ausführungen unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 50ff., sind hier sämtliche Aufwendungen für diese Stoffe bzw. Waren zu erfassen. Zwecks Definition der Periodenaufwendungen ist zu unterscheiden zwischenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kaufoptionen

Rn. 121 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vielfach besteht, insbesondere im Wertpapiergeschäft, die Möglichkeit, sich durch den Erwerb einer Kaufoption die Erwerbsmöglichkeit für einen bestimmten VG zu sichern. Die Kaufoption selbst stellt i. d. R. einen eigenständigen (immateriellen) VG dar, der aktivierungspflichtig ist. Als AK gilt der Preis für den Erwerb der Option. Wird die Ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Rn. 72 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese Verluste entstehen, wenn und soweit beim Abgang aktivierter Anlagegegenstände ihr Nettobuchwert nicht durch dafür erzielte Veräußerungserlöse gedeckt wird. Im Gegensatz zu den korrespondierenden Gewinnen oder Erträgen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 41f.) können solche Verluste nicht nur beim Verkauf, sondern auch durch Abbruch, Verschrottu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Soziale Abgaben

Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgenossenschaft. Die AN...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sonstige betriebliche Aufwendungen – ein "Auffangposten"

Rn. 70 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Es handelt sich hier, analog zu den "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 38ff.), um einen weiteren "Auffangposten", der auch im HGB nicht ausdrücklich (legal) definiert ist. Er beinhaltet diejenigen Aufwendungen, die nicht in anderen vorgeschriebenen Posten gesondert auszuweisen sind. Konkret beinhaltet der Pos...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen

Rn. 125 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die HK werden häufig gleichzeitig mit den AK genannt. Während bei der Zugangsbewertung die AK zum Tragen kommen, sofern VG von außen erworben wurden, finden die HK immer dann Anwendung, wenn es um die Bewertung (Bepreisung) von VG geht, die von dem bilanzierenden UN selbst hergestellt wurden. Die HK sind daher das Pendant zu bzw. ein "Substi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Fertigungsgemeinkosten

Rn. 237 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Fertigungs-GK können negativ dahingehend umschrieben werden, als darunter alle Kosten für die Leistung fallen, die nicht direkt als Kosten für Werkstoffe und Fertigungslöhne oder als Sonderkosten verrechnet werden können und auch nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 139). Diese Begriffs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt des Postens

Rn. 34 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auch dieser Posten ist durch die Ausweistechnik des GKV bedingt, nach der alle Aufwendungen der Periode in voller Höhe und unsaldiert auszuweisen sind. Diese Aufwendungen führen z. T. aber zu Leistungen bzw. VG. Soweit diese in der Bilanz aktiviert werden, müssen die dafür entstandenen Aufwendungen in der GuV neutralisiert werden. Dies wieder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Exkurs: Kostenverteilungsprinzipien in der Kostenrechnung

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Um zu klären, welche Kosten dem Kalkulationsobjekt zuzurechnen sind, ist die Frage nach dem Zurechnungskriterium zu stellen (vgl. im Folgenden Küting/Lorson, DStR 1994, S. 666 (668ff.)). I.R.d. Kostentheorie werden unterschiedliche Kostenverteilungsprinzipien zur Weiterverrechnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten auf Kostenste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wesentliche Verbesserung eines vorhandenen Vermögensgegenstands über den ursprünglichen Zustand hinaus

Rn. 344 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Gegensatz zu den Aufwendungen, die eine formale Substanzmehrung des VG zur Folge haben, führt die Abgrenzung der nachträglichen HK i. S. d. Kriteriums der wesentlichen Verbesserung des Zustands eines VG über den ursprünglichen Zustand hinaus (vgl. hierzu Klein, in: FS Moxter (1994), S. 277 (286ff.), m. w. N.) zu wesentlichen Abgrenzungspr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Aufteilung eines Gesamtpreises

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der anderen Seite ist es denkbar, dass zwar eine Eingangsrechnung vorliegt, aber die unmittelbare Bestimmung des Rechnungspreises für die mit dieser Rechnung fakturierten VG nicht möglich ist. Dies ist bspw. immer dann der Fall, wenn innerhalb einer Transaktion mehrere VG übereignet werden, jedoch nur eine Gesamtrechnung ohne Aufteilung d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Teilzahlungsgeschäfte

Rn. 77 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Teilzahlungsgeschäfte sollen solche Geschäfte bezeichnet werden, bei denen der Verkäufer auf die sofortige Bezahlung des veräußerten Gegenstands zugunsten einer ratenweisen Bezahlung verzichtet. Für den Erwerber stellen Teilzahlungsgeschäfte eine spezielle Finanzierungsalternative dar. Während sich der Erwerber bei Nichtteilzahlungsgeschä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Identische Posten

Rn. 113 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die im Folgenden aufgeführten Posten nach § 275 Abs. 3 stimmen sprachlich und inhaltlich mit den entsprechenden Posten des GKV überein. Eine Zuordnung dieser gesondert auszuweisenden Posten zu den verbleibenden Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 nach § 275 Abs. 3 ist unzulässig (vgl. zu Ausnahmefällen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.). Bei jed...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 330 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 1 nennt expressis verbis zwei Tatbestände, die zur Entstehung von nachträglichen HK führen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 130; IDW RS IFA 1 (2013), Rn. 3ff.; Heymann (2020), § 255 HGB, Rn. 61ff.): Durch diese Kriteri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriffsklärung und Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bewertungsmaßstab der AK ist stets relevant, wenn das bilanzierende UN VG zu bewerten hat, die es in der zu bewertenden Form von außen beschafft hat. Wohlgemut/Radde sprechen in diesem Kontext vom "ursprüngliche[n] Bewertungsmaßstab aller fremdbezogenen Gegenstände" (HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 1). Der allg. übliche Begriff "fortgeführte AK"...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren ("function of expense or cost of sales method")

Rn. 166 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben dem GKV ist als zweite Darstellungsform das UKV zugelassen. Es ordnet die Aufwendungen den jeweiligen Funktionsbereichen zu. In IAS 1.103 (ED/2019/7.70) findet sich eine beispielhafte Gliederung (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach Abs. 4 Satz 1 sind Anteile an Komplementärgesellschaften gesondert als solche auszuweisen, und zwar als Bestandteil des Finanz-AV – je nach Höhe der Beteiligung – entweder unter den "Anteilen an verbundenen Unternehmen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 1.) oder den "Beteiligungen" (§ 266 Abs. 2 A. III. 3.). Gleichzeitig ist § 272 Abs. 4 mit der Maß...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung und Abgrenzung der Wertuntergrenze

Rn. 154 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Mindestumfang der HK ergibt sich aus der Addition der einbeziehungspflichtigen Bestandteile der HK. Sie können gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 wie folgt untergliedert werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5)

Rn. 138 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 130f., ausgeführt, ist bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts für "Allg. Verwaltungskosten" der Posten Nr. 5 prinzipiell umsatzbezogen auszuweisen. Das bedeutet, dass der Periodenaufwand um die im GJ erfolgte Veränderung in der Aktivierung von Verwaltungskosten (in "Bestandsveränderungen" und "Aktivie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibung (Abs. 3 Satz 5 und 6)

4.2.1 Gemildertes Niederstwertprinzip 4.2.1.1 Grundsatz Rz. 217 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerpla...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Planmäßige Abschreibung (Abs. 3 Satz 1 bis 4)

4.1.1 Abzuschreibende Vermögensgegenstände Rz. 156 § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB regelt, dass die Wertansätze aller VG, deren Nutzbarkeit zeitlich begrenzt ist, durch planmäßige Abschreibungen gemindert werden müssen. Die begrenzte Nutzbarkeit eines VG resultiert im Wesentlichen entweder aus einer mengenmäßigen Abnutzung (z. B. als technischer Verschleiß durch Abnutzung oder Substa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Abs. 3)

4.1 Planmäßige Abschreibung (Abs. 3 Satz 1 bis 4) 4.1.1 Abzuschreibende Vermögensgegenstände Rz. 156 § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB regelt, dass die Wertansätze aller VG, deren Nutzbarkeit zeitlich begrenzt ist, durch planmäßige Abschreibungen gemindert werden müssen. Die begrenzte Nutzbarkeit eines VG resultiert im Wesentlichen entweder aus einer mengenmäßigen Abnutzung (z. B. als t...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Abschreibung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens (Abs. 4)

5.1 Strenges Niederstwertprinzip Rz. 279 Gem. § 253 Abs. 4 HGB sind bei VG des UV Abschreibungen vorzunehmen, wenn sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert ergibt (Satz 1). Ist kein Börsen- oder Marktpreis feststellbar, bildet der niedrigere beizulegende Wert den relevanten Vergleichsmaßstab (Satz 2). Diese unter dem Begriff strenges Ni...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 57 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 174 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Wertaufholungsgebot (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB enthält ein umfassendes Wertaufholungsgebot für außerplanmäßig abgeschriebene VG des AV (Abs. 3) bzw. des UV (Abs. 4), soweit der Grund für die Abschreibung nachträglich entfallen ist. Rz. 332 Eine Wertaufholung setzt den Wegfall des Grunds für eine vormalige außerplanmäßige Abschreibung voraus. Folglich muss der wirtschaftliche Eigentümer der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 79 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3 Wahl der Abschreibungsmethode und Plananpassung

Rz. 187 Die Wahl der Abschreibungsmethode stellt ein gewichtiges bilanzpolitisches Instrument dar. Seit der Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit ist eine Übernahme rein steuerlich orientierter Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern in die Handelsbilanz (HB) nicht mehr der Regelfall und aufgrund konkurrierender Rechtsvorschriften tw. auch nicht mehr möglich (vgl. hierzu d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.4 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 210 Gem. § 253 Abs. 3 HGB müssen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) zeitlich begrenzt nutzbarer immaterieller VG des AV planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Ermittlung des Nutzungszeitraums ist in solchen Fällen weitgehend unproblematisch, bei denen eine gesetzliche oder vertragliche Begrenzung zu beachten ist. All...mehr