Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaft

Jede Kapitalgesellschaft kann Leistende einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Ohne Bedeutung ist, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Die inl. Regeln für verdeckte Gewinnausschüttungen gelten daher auch für ausl. Gesellschaften, die ihrer Rechtsform nach einer deutschen Körperschaft, die Gewinnausschüttungen vornehmen kann, entsprechen und die im Inte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.8 Verdeckte Gewinnausschüttung und Doppelbesteuerungsabkommen bzw. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenzrichtlinie

Rz. 262a Bei einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung richtet es sich nach dem jeweils anwendbaren DBA, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Ist die Körperschaft im Inland ansässig, der begünstigte Gesellschafter im Ausland, fällt die verdeckte Gewinnausschüttung unter Art. 10 Abs. 3 Fallgruppe 3 OECD-MA. Danach sind aus Gesellschaftsanteilen stammen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Risikogeschäfte

Literatur: Schäfer, DStZ 1996, 330; Wassermeyer, FR 1997, 563; Paus, FR 1997, 565; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Pezzer, FR 1998, 1093; Hoffmann, DStR 1999, 269 Nimmt der Geschäftsführer Risikogeschäfte (Devisentermingeschäfte, Warentermingeschäfte, Geschäfte mit innovativen Finanzinstrumenten) im Namen der Kapitalgesellschaft vor, führen daraus resultierende Verluste allein noc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Begriff des beherrschenden Gesellschafters

Eine beherrschende Stellung liegt vor, wenn der Gesellschafter über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, also über mehr als 50 %.[1] Ist nach der Satzung für das fragliche Geschäft eine 3/4-Mehrheit erforderlich, liegt eine Beherrschung nur vor, wenn der Gesellschafter über diese 3/4-Mehrheit verfügt.[2] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann auch eine Mehrheit von weniger ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ausländisches Recht

Literatur: Behrenz, IStR 2022, 865 Ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist nach deutschem Steuerrecht zu beurteilen. Das gilt auch, wenn die auskehrende Gesellschaft im Ausland ansässig ist und nach ausl. Recht errichtet wurde. Allerdings richtet sich die Frage, ob die Körperschaft eine Vermögensminderung erlitten oder eine Vermögensmehrung unterlassen hat, bei Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Auslandskapitalgesellschaft... / 1.2 Qualifikation als Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 3 Die Entscheidung über die niederlassungs- bzw. gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer (auf Dauer ausgelegten) Präsenz im Ausland wird i. d. R. nicht vorrangig aus steuerlichen Gründen (laufende Steuerbelastung, Besteuerung der Gründung, Umwandlung oder Beendigung) getroffen, sondern berücksichtigt auch andere wichtige betriebswirtschaftliche Kriterien wie Haftungs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.2 Leistungen der Gesellschaft bei Gründung

Rz. 269 Ob die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bei der Ausgabe der Anteile eine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausführt, war lange umstritten. Der BFH[1] war früher regelmäßig – zuerst bei der Ausgabe von Anteilen an einer Publikumsgesellschaft[2] – davon ausgegangen, dass die Gesellschaft mit der Ausgabe der Anteile eine steuerbare Leistung (unter den w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

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Gewinnausschüttung / 2.1 Offene Gewinnausschüttung

Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (offene Ausschüttung) ist der Regelfall der Gewinnausschüttung. Die Standardfälle sind Dividenden aus Aktien und die i. d. R. im Rahmen der Gesellschafterversammlung beschlossene Gewinnausschüttung einer GmbH.mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.3 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 23 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der mineralgewinnenden Industrie oder des Holzeinschlags in Primärwäldern zu verstehen, sofern sich diese auf 100.000 EUR oder mehr belaufen. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist entsprechend unerheblic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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Jung, SGB VII § 172c Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Altersrückstellungen gemäß Abs. 1 dienen der Versorgung von Arbeitern und Angestellten sowie Beschäftigten, bei denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung analog beamtenrechtlicher Vorschriften und Grundsätzen begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Beamte bei einem Unfallversicherungsträger fallen nicht unter die Vorschrift. Für diese gelten die ents...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.1 Interessengegensatz zwischen Groß- und Kleinaktionären

Rz. 54 Anteilseigner mit niedrig besteuertem Einkommen, meist Kleinaktionäre, haben im Allgemeinen nur eine verhältnismäßig lockere Bindung an das Unternehmen, in das sie ihr Kapital investiert haben. Vor die Wahl gestellt, höhere Ausschüttungen zu verlangen oder einer Rücklagenbildung zuzustimmen, werden sie sich im Zweifel für die Ausschüttung entscheiden. Die Ausschüttung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.3 Notwendigkeit der Milderung der Doppelbelastung

Rz. 50 Die Doppelbelastung der von der Körperschaft erzielten Gewinne ist betriebs- und volkswirtschaftlich kaum zu rechtfertigen (vgl. Rz. 45ff.) und aus rechtssystematischen Erwägungen sowie rechtspolitisch unerwünscht. Verfassungsrechtlich kann der Gesetzgeber ohne Beanstandung des BVerfG eine drohende Doppelbelastung "im Wege einer Anrechnung der KSt auf die ESt – wie be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.3 Milderung der Doppelbelastung auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 72 Wird die Doppelbesteuerung in einem klassischen System auf der Ebene der Anteilseigner vermindert, kann dies durch eine Reduzierung des für die Dividendeneinkünfte geltenden Steuersatzes bei unveränderter Bemessungsgrundlage (Halbsatzverfahren, z. B. in Österreich) oder durch Verminderung der Bemessungsgrundlage bei unverändert geltendem Steuersatz (Halbeinkünfteverfa...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.4 Anteil am Kapital der Gesellschaft

Anteile der Gesellschaft sind bei Kapitalgesellschaften die Beteiligungen am Gesellschaftskapital, z. B. bei einer GmbH die Geschäftsanteile.[1] und bei einer AG die Aktien [2] Der übergehende Anteil entspricht bei einer GmbH dem Anteil, den die übertragenden Geschäftsanteile am Stammkapital darstellen. Bei einer AG entspricht er dem Anteil, den die übertragenden Aktien am Gru...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2.2 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Eine unmittelbare Anteilsvereinigung i. S. d. § 1 Abs. 3 GrEStG liegt vor, wenn sich in der Hand eines Erwerbers unmittelbar mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft vereinigen. Der Erwerber erwirbt einen Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft dann unmittelbar, wenn er zivilrechtlich Gesellschafter dieser Gesellschaft wird.[1] Anteile der Gesell...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (SE). Hinweis Ausländische Kapitalgesellschaften Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellscha...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Bankgeschäfte

Rz. 88 Die Bankgeschäfte des Vertreters sind ab Beginn seiner Bevollmächtigung nachvollziehbar darzustellen. Idealerweise legt der Bevollmächtigte die gesammelten Kontoauszüge vor und markiert dort die von ihm veranlassten Verfügungen. In einer separaten Aufstellung wird dann der Rechtsgrund der jeweiligen Verfügung dargelegt, jeweils unter Beifügung der Originalbelege. Rz. 8...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.5 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Im investiven Bereich der Kapitalflussrechnung wird die Verwendung von Zahlungsmitteln für Investitionen sowie die Vereinnahmung aus Anlagenverkäufen dargestellt, wobei hierzu auch Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises gehören (DRS 21.43). Zum Cashflow aus Investitionstätigkeit gehören auch Aktivitäten, die zu einer Erhöhung des Buchwe...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.2 Finanzmittelfonds

Zur Abgrenzung des Finanzmittelfonds werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen.[1] Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten, z. B. Geldmarktpapiere. Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden müssen ebenfalls (als Negativposten) Kon...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 187 In Rdn 182 wurde die Frage angesprochen, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandl...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Berechnung bei Indexierung auf den Stichtag der Erbteilung

Rz. 191 Nach der BGH-Rechtsprechung müsste der Nachlass auf den Zeitpunkt des Erbfalls bewertet und der Vorempfang auf diesen Zeitpunkt indexiert werden, obwohl die Miterben den Nachlass nicht per Erbfall aufteilen, sondern zum (heutigen) Tag der Erbteilung, und somit jeder Miterbe Nachlassgegenstände erhält, deren Geldwert sich nicht nach einem zurückliegenden Zeitpunkt bem...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

Rz. 289 Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren

Rz. 162 Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren Muster 14.25: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verpflichtung des Vorerben zur Hinterlegung von Wertpapieren An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau ___...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 247 Der Umfang der Herausgabepflicht richtet sich danach, ob eine befreite oder eine nicht befreite Vorerbschaft vorliegt: Rz. 248mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Gesellschafterwechsel bei GmbH und Aktiengesellschaft

Rz. 4 Bei GmbH und Aktiengesellschaft sind die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen; ein Wechsel der Rechtsinhaberschaft bei Gesellschaftsanteilen und Aktien wird deshalb dort auch nicht verlautbart. Lediglich bei der GmbH ist die nach § 40 GmbHG jährlich einzureichende Gesellschafterliste nach einem Gesellschafterwechsel von den Geschäftsführern in vertretung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Berechnungsbeispiele

Rz. 185 Die Ausgangszahlen sind gerundet. (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 130.000 DM = 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Anfechtung der Ausschlagung

Rz. 166 Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in _________________________ wohnhafte _________________________, mein Vat...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / I. Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers

Rz. 694 Bei Unterlassungsverpflichtungen des Erblassers ist zunächst von Bedeutung, ob sie personenbezogen sind oder ob sie ohne inhaltliche Veränderung auch personenunabhängig erfüllt werden können. Personenbezogene Verpflichtungen erlöschen mit dem Tod.[546] Ist die Verpflichtung objektbezogen – was am ehesten bei Unterlassungsverpflichtungen im Wettbewerbsrecht und bei St...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 210 Auf die Rechtsstellung der Miterben wirken sich Ausgleichungsrechte und -pflichten grundsätzlich nicht aus. Das Stimmrecht bei Maßnahmen der Verwaltung gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB richtet sich bis zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen (oder im Falle des § 2052 BGB den letztwillig verfügten) Erbquoten.[212] Nur die Verteilung des Reinertrages nach § 2038 Abs....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 2. Zweck verfehlt? – Schonbetrag

Durch die jüngste Anpassung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch[7] wurde der Bereich des sog. Schonvermögens zum 1.1.2023 angepasst. Der Begriff der "kleineren Barbeträge" wurde deutlich erhöht, was u.U. aus Sicht der Bestimmungen der PKH noch eher zu verstehen sein wird als aus der Sicht der Beratungshilfe, die nur selt...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Ersatzformen

Rz. 162 Aus unterschiedlichsten Gründen kommen für manche potenziellen Stifter die klassischen Rechtsformen der rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht. Sie wählen stattdessen z.B. die Rechtsform des Vereins oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Nicht selten wird in der Praxis dann aber die Bezeichnung "Stiftung" nicht nur für Stiftungen im eigentlic...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.1 Höhe der Beteiligung

Damit die Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unter die Norm des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fällt, ist erforderlich, dass der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft mit mindestens 1 % beteiligt war. Hinweis Höhere Schwellenwerte in Vorjahren Bis zum 31.12.1998 war eine Beteiligung mit mehr als 25 %, bis zum 31.12.2001 mit minde...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 2 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Bevor die einzelnen Varianten der steuerlichen Rechtsfolgen dargestellt werden, soll vorab der Begriff der Anteile an einer Kapitalgesellschaft erläutert werden. Zu den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft rechnen: Aktien bei der AG oder KGaA , auch stimmrechtslose Vorzugsaktien; Anteile an einer GmbH, auch an einer UG (haftungsbeschränkt); Genussscheine. Dies sind Forderungsre...mehr

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Finanzierungskosten: Veranl... / 9.4.1 Teilverwendung des Veräußerungserlöses

Veräußert ein Steuerpflichtiger seine bisher selbst genutzte und durch ein Darlehen finanzierte Immobilie und verwendet er unter Aufrechterhaltung des Darlehens nur einen Teil des Verkaufserlöses dazu, durch die Anschaffung einer anderen Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kann er aus dem fortgeführten Darlehen nicht mehr Schuldzinsen als Werbungs...mehr