Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wahlverfahren bei einer AG

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer AG ist der AP auf der HV zu wählen (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG). Diese Regelung entspricht dem Grundsatz, dass die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft auf der HV einer AG ausüben (vgl. § 118 Abs. 1 AktG). Die Wahl des AP wird regelmäßig in der ordentlichen HV, die über die Gewinnverwendung und Entlastung b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsqualität des Kodex

Rn. 9 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Kodex selbst ist weder Gesetz im formellen noch im materiellen Sinne. Die mittelbare Wirkung über § 161 AktG ebenso wie die Ausstrahlungswirkung auf auslegungsfähige und -bedürftige Rechtsbegriffe wurde bereits unter HdR-E, AktG § 161, Rn. 3f., dargestellt. Ähnlich wie bei § 342q wird auf ein privates, demokratisch nicht legitimiertes Rege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 ist der JA von KapG und i. S. v. § 264a haftungsbeschränkten PersG um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und GuV eine Einheit bildet. Die materielle Bedeutung des Anhangs ergibt sich daraus, dass der JA "klar und übersichtlich sein" (§ 243 Abs. 2) und unter Beachtung der GoB ein den "tatsächlichen Verhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 2 Aktien zum Vorzugspreis für alle Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber (Großunternehmen) bietet allen seinen Mitarbeitern an, im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells jährlich bis zu 100 Aktien des Arbeitgebers zum Vorzugskurs zu erwerben. Hierzu gibt es eine freiwillige Betriebsvereinbarung, nach der allen Mitarbeitern dieses Mitarbeiterbeteiligungsmodell offen steht. Der Vorzugskurs zu dem die Mitarbeiter die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 1 Aktienoptionen im Konzern, nur ein Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Großkonzern als Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer per Einzelzusage am 1.1. zu, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 100 Aktien zum Kurs von je 100 EUR erwerben kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Aktienkurs bei 130 EUR. Der Arbeitnehmer übt das Optionsrecht zum 1.7. aus. Die Aktien werden im Juli mit dem am 1.7. geltenden Kurswert von 145 EUR j...mehr

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BGM in Großunternehmen und ... / 3.3 Klassifizierung von Konzernen nach Unternehmenstypen

Großunternehmen können bestimmten Unternehmenstypen zugeordnet werden, die wiederum typische Unternehmenscharakteristika aufweisen. Häufig handelt es sich bei Großunternehmen um Industriebetriebe oder kapitalmarktorientierte Betriebe. Diese Unternehmenstypen weisen weitere Besonderheiten, Herausforderungen und Ansatzpunkte für ein BGM auf. Industriebetriebe Industriebetriebe s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 1.2.4 Weitere Steuergesetze

Rz. 5 Auf die Definition des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG nehmen Regelungen in weiteren Steuergesetzen Bezug, z. B. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a und b EStG, § 22 Abs. 4 Nr. 1 UmwStG, § 3 Abs. 3 GrStG und § 4 Nr. 1 GrEStG. Rz. 5a Im GewSt-Recht gelten für die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art die allgemeinen Regelungen. GewSt-Pflicht besteht nur, wenn der Bet...mehr

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Nießbrauch und Wertpapiere ... / 1. Nießbrauch – Rechtliche Einordnung und tatsächliche Wirkung

Die Bestellung eines Nießbrauchrechts ist nicht auf körperliche Gegenstände wie Immobilien beschränkt. In § 1068 Abs. 1 BGB ist die Möglichkeit der Nießbrauchbestellung an Rechten, insb. Forderungen und Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsanteilen, vorgesehen. Auf den Rechtsnießbrauch sind die Vorschriften des Sachnießbrauchs gem. § 1068 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 6. Spiel- und Wettverträge sowie Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte, Abs. 2 f bzw. Nr. 3.2.8 und 3.2.9 ARB 2012

Rz. 207 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang (vgl. Rdn 178) mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften (§ 3 Abs. 2 f ARB). Darunter fallen als einseitige schuldrechtliche Verpflichtungen keine Gewinnzusagen.[223] Die aktuelle Fassung der ARB 2000/2008/2010/2012 (GDV-Must...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Recht der Handelsgesellschaften und Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Abs. 2 c bzw. Nr. 3.2.5 ARB 2012

Rz. 199 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ist gem. § 3 Abs. 2 c ARB vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Rz. 200 Handelsgesellschaften sind: OHG, KG, GmbH, AG, KGaA, GmbH & Co. KG (weil einer juristischen Person sehr nahekommend),[213] nicht jedoch stille Ge...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VIII. Diverse Ausschlüsse

Rz. 147 Im Übrigen sei auf die sonstigen Deckungsausschlüsse nur der Vollständigkeit halber hingewiesen: Rz. 148 Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Rückzahlung von Tantiemen, Bezügen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit erhalten haben (Ziff. A-7.2 AVB-D&O), oder auch aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der v...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug / 3.2.1 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unter­nehmen, sondern für den Privatbereich ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Praxis-Beispiel Kein Vorsteuerabzug für private Garage Der Freiberufler F hat zwei Garagen steuerpflichtig ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.3 Beteiligungshöhe bei "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften

Rz. 73 Umstritten ist, ob die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften bei der Berechnung der Beteiligungshöhe nach § 17 EStG einzubeziehen sind. Der Gesetzestext ist nicht eindeutig. Unzweifelhaft ist nach Abs. 1 S. 3, dass die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften "Anteile" i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG bilden und ihre Veräußerung, ist die erforderliche Beteiligungsh...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.4 Aufwandsbuchung beim Unternehmen

Rz. 190 Stock Options sind in Höhe ihres Werts für die Berechtigten geldwerte Vorteile und damit für das Unternehmen Lohnaufwand. Es ist für die Arbeitgeberin zu entscheiden, ob der Lohnaufwand erst in dem Zeitpunkt zu erfassen ist, in dem der Zufluss bei den Arbeitnehmern stattfindet, oder bereits im Zeitpunkt der Optionszusage oder verteilt auf den Zeitraum zwischen Option...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten Vertragsbedingun...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.2 Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 186 Üben Berechtigte ihr Optionsrecht aus und es handelt sich nicht um Phantom Stocks, müssen Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Es ist aber nicht sicher, in welcher Höhe Optionsrechte ausgeübt werden und wann das innerhalb der Optionsfrist geschieht. Daher ist, wenn keine eigenen Anteile mehr vorhanden sind, eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bez...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 149 Der Käufer kauft für den Optionspreis (Optionsprämie) das Recht vom Stillhalter, dass dieser innerhalb der bestimmten Frist bis zum Verfalltag zum Basispreis Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft oder Wertpapiere des Käufers des Optionsrechts kauft. Bei Abschluss des Optionsvertrags leistet der Käufer die Prämie, zahlt er den Optionspreis. Der Stillhalt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.1 Grundlagen

Rz. 163 Aktiengesellschaften treten unter Einschaltung einer Bank oder eines Bankenkonsortiums an den Kapitalmarkt heran, um gegen Ausstellung von Schuldverschreibungen Geld aufzunehmen. Diese Darlehensgewährungen einer großen Masse von Gläubigern an einen Schuldner, die Aktiengesellschaft, sind sog. Teilschuldverschreibungen. Sie sind in der Regel Inhaberpapiere. Die Forder...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände unter den "Sonsti...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 4 Zur Erstellung eines Vergütungsberichts i. S. v. § 162 AktG sind nur börsennotierte Gesellschaften i. S. v. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtet. Demnach müssen deren Aktien zu einem Markt zugelassen sein, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar oder unmittelbar zugänglich ist, was etwa für den Pr...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.2 Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 134 Wertpapierleihgeschäfte (auch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierleihe genannt) sind nicht gesetzlich geregelt. Ihre bilanzielle Behandlung richtet sich daher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Rz. 135 Bei dem Wertpapierdarlehen werden Wertpapiere vom Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet mit der Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zeit P...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 2 Die wirtschaftliche Bedeutung der Wertpapiere besteht in ihrem jeweiligen Zweck. Sie können als Zahlungsmittel dienen, z. B. Schecks. Als Kreditmittel dienen z. B. Wechsel. Zur Erleichterung des Güterumlaufs dienen Ladescheine, Lagerscheine und das Konnossement. Diese verbriefen einen Anspruch auf bestimmte Güter und erleichtern die Verfügung hierüber. Die Übergabe des...mehr

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Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.1 Klassifizierung

Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hierbei sind folgende Kla...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.4 Bilanzierung bei Nichtausübung der Option

Rz. 161 Übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist, also bis zum Verfalltag, nicht aus, so muss er das immaterielle Wirtschaftsgut "Optionsrecht" abschreiben.[1] Der Optionsberechtigte bucht also sowohl bei der Kaufoption als auch bei der Verkaufsoption:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH.[1] Nicht unter den Begriff der ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.1 Einheitlicher Preis für Option und Anleihe

Rz. 166 Bei der Ausgabe der Optionsanleihe werden die Schuldverschreibung und das Optionsrecht zu einem einheitlichen Preis ausgegeben. Dieser ist daher zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Schuldverschreibung und zum Teil Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Optionsrecht, ist daher auf die beiden Wirtschaftsgüter Schuldverschreibung und Optionsrecht aufzuteilen...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.3 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 41 Zu den sonstigen Wertpapieren gehören: Aktien, variabel verzinsliche Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Finanzwechsel, Bezugsrechte und Optionsscheine, Gewinnanteils- und Zinsscheine und Genussscheine. Rz. 42 Unter "Sonstige Wertpapiere" werden alle Wertpapiere gebucht und ausgewiesen, die nicht schon auf anderen Konten gebucht und an anderer Stelle der Bilanz ausgewi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.1 Begriff

Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im Zweifel als Beteiligung (§ 271 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.5 Zusammenrechnung von gesellschaftstypischer Beteiligung und "ähnlicher Beteiligung"

Rz. 89 Bei der Beurteilung der Frage, ob eine wesentliche Beteiligung vorliegt, sind alle dem Stpfl. zustehenden Ansprüche auf Beteiligung an der Vermögenssubstanz der Kapitalgesellschaft zusammenzurechnen, die nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 EStG "Anteile an der Kapitalgesellschaft" sind. Dazu gehören neben den gesellschaftstypischen Anteilen (Aktien bei der AG, Gm...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.5 Angehörige der freien Berufe

Rz. 71 Werden von einem Angehörigen der freien Berufe mit betrieblichen Mitteln Wertpapiere angeschafft, dann können zwar die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen sein, weil sie bei diesem Personenkreis für die Betriebsführung nicht wesentlich sind. Es bleibt aber auch Freiberuflern unbenommen, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 72 In dem...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 6.2 Teilwertabschreibungen

Rz. 35 Werden Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei nur vorübergehender Wertminderung per Wahlrecht abgeschrieben, darf dies nicht in die steuerliche Gewinnermittlung übernommen werden. Die notwendige Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung in der Handelsbilanz bei voraussichtlich dauerhaft im Wert geminderten Beteiligungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ist nicht...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr