Fachbeiträge & Kommentare zu Alleinerziehende

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung / 2 Regelungen im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Entgeltfortzahlung bei einer COVID-Erkrankung Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers durch eine Corona-Infektion gelten die allgemeinen Regelungen zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.[1] Ein an einer Corona-Infektion erkrankter Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG, wenn er sich nicht hat impfen lassen. Die Infektion mit dem C...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.1 Tatsächliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 93 § 35 Abs. 3 Satz 2 unterscheidet zwischen 3 Varianten, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu senken: einen Wohnungswechsel, Vermieten oder "auf andere Weise". Diese müssen jeweils nicht nur objektiv möglich, sondern auch subjektiv zumutbar sein. Rz. 94 Ein Wohnungswechsel ist (objektiv) nur möglich, wenn eine angemessene Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Freibeträge / 2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden wird ein Entlastungsbetrag von 4.260 EUR [1] im Jahr eingeräumt, wenn mindestens ein Kind zu ihrem Haushalt gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.[2] Der Entlastungsbetrag wird bei Arbeitnehmern in der Steuerklasse II nur für ein Kind im Lohnsteuertarif berücksichtigt, auch wenn der Alleinerziehende mehrere berücksichtigungsfähig...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht si...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.3 Entlastungsbetrag für alleinerziehende verwitwete Arbeitnehmer

Verwitwete Arbeitnehmer erfüllen im Jahr des Todes ihres nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartners die Voraussetzungen des Splittingtarifs und erhalten im Folgejahr das Gnadensplitting.[1] Als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal ist der Splittingtarif durch die Steuerklasse III bescheinigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerzie...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.10 Entlastungsbetrag im Jahr der Heirat bzw. Trennung

Eine Besonderheit besteht, wenn die Voraussetzungen der Steuerklasse II während des Jahres infolge der Heirat des Alleinerziehenden wegfallen. Arbeitnehmer, die heiraten und dadurch in den Genuss des für die Ehegattenbesteuerung günstigeren Splittingtarifs gelangen, verlieren ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag ab dem Monat der Heirat. So erfolgt im Lohnsteuerabzugsverf...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.8 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Für die Bescheinigung der Steuerklassen sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Dies gilt grundsätzlich auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, kann die Eintragung der Steuerklasse II beim Finanzamt mit Wirkung ab dem Tag erfolgen, ab dem ers...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.2 Anspruchsberechtigung

Für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes und damit für den Ansatz eines Entlastungsbetrags kommt es lediglich darauf an, dass es sich um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt, das zum Haushalt des alleinerziehenden Arbeitnehmers gehört. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür Kinderfreibeträge od...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.1 Berücksichtigung über Steuerklasse II

Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Steuerentlastungsbetrag von 4.260 EUR pro Jahr gewährt.[1] Der Freibetrag für das erste Kind (Lohnsteuerabzugsmerkmal) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren durch die Steuerklasse II berücksichtigt.[2] Erhöhungsbetrag für weitere Kinder im Ermäßigungsverfahren Für jedes weitere Kind[3] erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 EUR jährl...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.3 Schädliche Haushaltsgemeinschaft

Ist in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Ausnahme der genannten Kinder eine weitere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, gilt eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Die Vermutung, dass der gemeinsame melderechtliche Wohnsitz auch ein gemeinsames Wirtschaften zur Folge hat, kann im Einzelfall jedoch widerlegt werden, z....mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.5 Steuerklasse III bei verwitwetem Elternteil unschädlich

Begünstigt sind auch Alleinerziehende, für die der Splittingtarif zur Anwendung kommt, die aber verwitwet sind. In Betracht kommen das Todesjahr des Ehegatten sowie das Folgejahr mit dem sog. Gnadensplitting. Wegen der gleichzeitig zur Anwendung kommenden Steuerklasse III wird der Steuerentlastungsbetrag in diesen Fällen als Freibetrag berücksichtigt[1], und als elektronisch...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.9 Verpflichtung zur Änderung der Steuerklasse

Entfallen im Laufe eines Kalenderjahres die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Korrektur der Steuerklasse II.[1] Die Verpflichtung zur Korrektur der Steuerklasse II gilt insbesondere, wenn die Ausbildung eines Kindes, welches das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, im Lau...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.6 Anteilige Berücksichtigung des Freibetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in der Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers beispielsweise im August 2024 das 18. Lebensjahr, entfällt ab Septe...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / Zusammenfassung

Überblick Das Einkommensteuergesetz regelt verschiedene Freibeträge, die unterschiedliche Zwecke verfolgen. Durch den Versorgungsfreibetrag, den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und durch den Altersentlastungsbetrag werden Besteuerungsunterschiede zwischen den Einkunftsarten angeglichen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht einen Mehraufwand bei alleinerziehe...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.7 Antragsverfahren für die Steuerklasse II

Eintragungen zur Steuerklasse sind ausschließlich durch die Finanzämter vorzunehmen. Dann erfolgt die Meldung der Steuerklasse II als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern. Dies gilt gleichermaßen für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als auch für volljährige Kinder. Eine Antragstellung ist nach wie ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.3 Antragsgrenze von 600 EUR

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ermäßigungsgründen, die nur unter Beachtung einer betragsmäßigen Grenze eingetragen werden können, und solchen, bei denen die Eintragung uneingeschränkt zulässig ist.[1] Ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrags wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen sowie des Entlastungsbetrags für Allein...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 4.3 Weitere Vergünstigungen für EU-/EWR-Staatsangehörige

Handelt es sich bei dem Grenzpendler um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen, dann ergeben sich nach § 1a Abs. 1 EStG weitere Verbesserungen. So wird auch der in einem EU-/EWR-Staat lebende Ehegatte/Lebenspartner des EU- bzw. EWR-Grenzpendlers in die steuerliche Betrachtung miteinbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehegatte/Lebenspartner kein EU-/EWR-Staatsangehöriger ist. Ent...mehr

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Freibeträge / 4.2 Freibeträge ohne Antragsgrenze

Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1] Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende [2] negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3] Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäft...mehr

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Freibeträge / 1 Freibeträge in der Einkommensteuer

In den Lohnsteuertabellen sind bereits bestimmte Freibeträge enthalten. Andere Freibeträge werden im Lohnsteuerabzugsverfahren als ELStAM vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Freibeträge in der Einkommensteuer lassen sich in 3 Gruppen einteilen: Freibeträge, die automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt werden. Hierzu zählen Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sond...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2 Überblick: Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Welche Aufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Für folgende Aufwendungen kann bereits beim Lohnsteuerabzug eine Ermäßigung (Freibetrag) in Anspruch genommen werden: Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[2] oder bei Versorg...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite oder weitere Beschäftigungsverhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

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Lohnsteuertabelle / 1 Unterschied zwischen Lohn- und Einkommensteuertarif

Die Lohnsteuertabellen sind aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied zwischen Lohnsteuer- und Einkommensteuertarif ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Damit der Lohnsteuerabzug der endgültigen Einkommensteuer möglichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlichen Steuerklassen berechnet, in die verschiedene Frei-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Anteilige Einkommensteuer

Rz. 35 Berechnungsweise: Für die Ermittlung der anteiligen ESt ist zuerst der Anteil der begünstigten Einkünfte zu ermitteln (Rz. 36) und danach mit einer gekürzten Größe der tariflichen ESt zu multiplizieren (Rz. 37). Rz. 36 Anteil begünstigter Einkünfte: Die begünstigten Einkünfte (Rz. 16ff.) sind per einfach...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.5 Haushaltshilfe ohne Kind (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 12 Die Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung, dass in der familiären Struktur insbesondere bei Alleinerziehenden, bestimmte krankheitsbedingte Bedarfssituationen weit weniger als in der Vergangenheit aufgefangen werden, war für den Gesetzgeber Anlass, den Leistungsumfang mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 (vgl. Rz. 2b) zu erweitern. Versicherte erhalten nunme...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.1 Anspruchsdauer bis einschließlich 2019

Rz. 28 Bei der Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für die Zeit bis einschließlich 2019 ist zu unterscheiden zwischen schwersterkrankten Kindern, die nur noch eine kurze Lebenserwartung haben (vgl. Rz. 90 ff.) und den sonstigen ("normal") erkrankten Kindern, die wegen ihrer Erkrankung der Aufsicht, Betreuung oder Pflege bedürfen. Jedes Elternteil, das bei Arbeitsunfähigkeit ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.3 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2020

Rz. 35 Durch das "Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 um einen Abs. 2a ergänzt. Danach bestand der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Kalenderjahr 2020 abweichend von Abs. 2 für jedes Kind (statt für längstens 10) für längstens 15 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte (Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.6 Anspruchsdauer für das Jahr 2023

Rz. 39 Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde die pandemiebedingte Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld (vgl. Rz. 38 und Hinweise des GKV-Spitzenverbandes unter Rz. 41) auf den Zeitraum bis 7.4.2023 beschränkt. Ab dem 8.4.2023 konnten Elternteile nur noch f...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.7 Anspruchsdauer für die Jahre 2024 und 2025

Rz. 40 Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) fuhr der Gesetzgeber die Höchstanspruchsdauer für das Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 15 Arbeitstage je erkrank...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.7 Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 (nur bis 31.12.2023)

Rz. 89 Das Kinderkrankengeld war gemäß § 45 Abs. 1a grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn ein Elternteil gemäß § 11 Abs. 3 aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich allerdings in ihrer Besprechung vom 27./28.11.1990 und zuletzt durch Besprechungser...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.5 Zahlungsweise/Zahlung für volle Kalendermonate

Rz. 68 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an die Anspruchsvoraussetzungen des § 45 vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der Versicherte den Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erst ab der z. B. 7. Woche gewählt hat. Wird das Kinderkrankengeld z. B. bei schwerstkranken Kindern i. S. d. § 45 Abs. 4 oder b...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.4 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2021

Rz. 36 Durch das GWB-Digitalisierungsgesetz v. 18.1.2021 und durch das anschließende "Vierte Bevölkerungsschutzgesetz" v. 22.4.2021 (vgl. Rz. 1) wurde der in § 45 Abs. 1 und 2 geregelte Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 noch einmal erheblich verlängert. Danach bestand gemäß dem neuen Gesetzestext des § 45 Abs. 2a im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf K...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.2 Definition "alleinerziehend"

Rz. 34 Bei der Definition "Alleinerziehend" ist grundsätzlich auf das alleinige Personensorgerecht für das Kind abzustellen. Dieses Sorgerecht wird nach den §§ 1626 ff. BGB beurteilt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie eine sog. Sorgerechtserklärung abgeben. Diese beinhaltet, dass beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht ausüben....mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.1 Beruflich bedingter ständiger Ortswechsel des Personensorgeberechtigten

Rz. 3 Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Personensorgeberechtigten wegen beruflich bedingter ständiger Ortswechsel die Erfüllung der Schulpflicht des Kindes oder Jugendlichen nicht sicherstellen können und dass eine anderweitige Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen notwendig ist (Wiesner/Wapler/Struck, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 21 Rz. 8). Es müssen also beide Eltern od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.5 Anspruchsdauer für das Jahr 2022

Rz. 38 Aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen v. 18.3.2022 (vgl. Rz. 1) sowie aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 wie bereits für das Jahr 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge

Der Lohnsteuertarif ist aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Folgende Frei- bzw. Pauschbeträge sind bereits im Lohnsteuertarif bzw. den Lohnsteuertabellen berücksichtigt: Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) i. H. v. 11.604 EUR im Jahr 2024 (2023: 10.908 EUR) für Alleinstehen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen eines Kindes, das in einer Wohnung des Arbeitnehmers in einem EU/EWR-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands gemeldet ist

Rz. 33 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Bei einem alleinstehenden ArbN, der in Deutschland nicht ansässig, aber Staatsangehöriger eines EU/EWR-Mitgliedstaats ist und nach § 1 Abs 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (> Rz 30), kann auf der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG die Steuerklasse II eingetragen w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.4 Erweiterter Kinderpflegekrankengeldanspruch

Bis zum 31.12.2023 bestand ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld für 30 Arbeitstage je Elternteil bzw. für 60 Arbeitstage bei Alleinerziehenden. Diese Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie ist zum Jahresende ausgelaufen. Vom 01.01.2024 an können gesetzlich krankenversicherte Mütter und Väter je gesetzlich krankenversichertem Kind unter 12 Jahren pro Jahr jeweils bis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerklasse II (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 2 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse II > Lohnsteuertarif Rz 46. Sie ist zu bilden bei einem ArbN, für den keine der Steuerklassen III, IV oder V (> Ehegattenbesteuerung oder Gnadensplitting [> Rz 13/2]) in Betracht kommt, dem jedoch der Entlastungsbetrag des § 24a EStG zusteht. Das setzt voraus, dass der ArbN > Kindergeld bezieht oder ihm ein Freibet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 Satz 2 Nr 3 und Satz 3 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zum Aufbau der Steuerklasse III > Lohnsteuertarif Rz 47. Hierher gehören ArbN, die nach § 1 Abs 1 oder 2 oder nach § 1a EStG unbeschränkt stpfl (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und Rz. 13/1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 De...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerfreie Beträge

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Jedem Stpfl steht von Verfassungs wegen ein steuerfreier > Grundfreibetrag Rz 1 zu. Zu Einzelheiten > Existenzminimum. Der > Grundfreibetrag wird ebenso wie der > Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Berechnung der LSt über die > Steuerklassen berücksichtigt, weil er in den > Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Das Existenzminimum für > Kinder wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerklassenwechsel

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 > Ehegatten und eingetragene > Lebenspartner können grundsätzlich einmal im Kalenderjahr die für sie gebildete Steuerklassenkombination wechseln (§ 39 Abs 6 Satz 3 EStG). Der auf amtlichem Vordruck oder im entsprechenden elektronischen Verfahren (zB via "Mein ELSTER" oder mit einem Übermittlungsprogramm eines privaten Anbieters) zu stellende ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gleichheitssatz

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Gleichheitssatz (Art 3 Abs 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein sachlich einleuchtender Grund nicht vorhanden ist und deshalb die Gesetzesnorm als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG 25, 101 = BStBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen (vgl § 38 Abs 3 EStG, § 38a Abs 4 EStG). Die Steuerklasse ist eines der beim > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale . Rz. 2 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Steuerklasse ist maßgebend für die familiengerechte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Fachtermini aus... / VIII. Deutsche und europäische Rechtsprechung

Ein Blick in die deutsche und auch europäische Rechtsprechung ergibt, dass es hier nicht viel anders aussieht: In den juristischen Datenbanken juris und beck-online ließen sich seit dem Jahr 2000 bis einschließlich 2022 40 höchstrichterliche familiengerichtliche Entscheidungen mit konkretem Bezug zum sog. "PAS" finden. Davon ergingen neun Entscheidungen vom Europäischen Geri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4 Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld bei Betreuungsengpass

Befristet bis zum 7.4.2023 hatten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nach § 45 SGB V für jedes versicherte Kind längstens für 30 Arbeitstage pro Elternteil (Gesamtanspruch: max. 65 Arbeitstage) und für Alleinerziehende 60 Arbeitstage (Gesamtanspruch: max. 130 Arbeitstage) einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, das von einer Erkrankung des Kindes losgelöst war. Kinderk...mehr