Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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Renten / 7 Rentenart abhängig von der Rentenlaufzeit

Je nach Laufzeit der Rente gibt es 2 verschiedene Rentenarten: die Leibrente und die abgekürzte Leibrente. "Leibrenten" sind Renten, die bis zum Lebensende des Bezugsberechtigten gezahlt werden. Die Altersrenten und zum großen Teil auch die Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind solche Leibrenten. Leibrenten gibt es auch im Bereich der privaten Renten und der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 3 Befristung

Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Satz 3 SGB VI fällt, kann sachlich gerechtfertigt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sein, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat und...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Renten / 6 Steuerfreie Renten

Verschiedene Renten, die in bestimmten Fällen aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften gezahlt werden, bleiben auch ab 2005 in voller Höhe steuerfrei. Dazu zählen z. B.[1]: Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung[2], unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind di...mehr

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Rentner / 4.1.3 Rentenversicherung

Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2017 Arbeitnehmer bleiben weiterhin versicherungspflichtig, wenn sie eine Altersvollrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Sie können damit ihren Rentenanspruch steigern (Beitragsgruppe 1 zur Rentenversicherung). Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze nach der Übergangsregelung Bis zum 31.1...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 1 Steuerliche Anforderungen

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers bzw. dessen Hinterbliebene ab, handelt es sich lohnsteuerlich um eine Direktversicherung, unabhängig davon, wer die Beitragsleistungen hierfür wirtschaftlich trägt.[2] Die Lebensversicherung ist auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen. Zulässig sind sowohl Kapital- al...mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.2 Neue Rechts- oder Billigkeitsgrundlage statt Erfüllung bestehender Ansprüche

Rz. 27 Eine Ausgleichszahlung kann nur insoweit eine Entschädigung sein, als die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Anspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht; anderenfalls liegt kein "Ersatz" für entgangene oder entgehende Einnahmen vor.[1] Nachträgliche Erfüllungslei...mehr

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Renten / 10.4 Veränderung des Jahresbetrags der Rente

Regelmäßige Rentenanpassungen/Rentenerhöhungen haben keinen Einfluss auf die Höhe des festgeschriebenen Rentenfreibetrags.[1] Rentenerhöhungen werden in voller Höhe dem Besteuerungsanteil der Rente zugerechnet. Eine Ausnahme von der Festschreibung mit der Folge der Anpassung des Rentenfreibetrags macht das Gesetz bei einer "Veränderung des Jahresbetrags der Rente", die keine ...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.6 Pensionsfonds

Nach § 112 Abs. 1 VAG ist ein Pensionsfonds eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersvorsorgeleistungen zugunsten von Arbeitnehmern erbringt, auf die den Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegen den Pensionsfonds eingeräumt wird. Die vertragliche Gestaltung ist der Versorgung mittels einer Pensionskasse ähnlich. Der Pensionsfo...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.7 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers tätige sog. Altenteiler

Rz. 44 Abs. 5 stellt sogenannte Altenteiler, die als Familienangehörige (§ 2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, von der Versicherung frei, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließl...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschreibt einen besonderen Fall der gesetzlichen Zurechnung eines zweiten Unfalls als mittelbare Schadensfolge des Erstunfalls. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Zweitunfall bei den im Einzelnen aufgezählten Verrichtungen eingetreten ist (vgl. Rapp, in: LPK-SGB VII, § 11 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 11 Rz. 3). Die Zurechnung zum ersten Versicherungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. Versicherungsaufsichtsgesetzes

Rz. 81 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG fallen auch Leistungen durch Unternehmer, die die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, welche Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen.[1] Unter die Aufsicht nach dem VAG fallen nach§ 1 Abs. 1 VAG Versicherungsunternehmen i. S. d. § 7 Nr. ...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben[1], erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[2] Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhä...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

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AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.3.2 Renten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder andere laufende Bezüge (Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) a. F.)

Rz. 16 Gefordert wurde aufgrund der Behinderung eine nach gesetzlichen Vorschriften zustehende Renten oder andere laufende Bezüge. Hierunter fallen Zahlungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes (insbesondere bei einer Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigung) bzw. des Soldatenversorgungsgesetzes (§§ 80ff. SVG), Bezüge der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 56ff. SGB VII) sowi...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Übergangsregelung des Abs. 1 stellt sicher, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante wahrnehmen, also im Grundsatz in regulärer Beschäftigung stehen, bis zum Ende der Arbeitsgelegenheit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bleiben. Damit können die betroffenen Personen auch noch mit Beschäftigungszeiten aus der Arbeitsgelegenheit, di...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zu Rechtsänderungen, die durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft getreten sind. Rz. 3 Abs. 1 betrifft die Freistellung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante von der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung ab 1.1.2009. Der Gesetzgeber gewährt in Übergangsfällen Vertrauenss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. 2Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. 3Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelbeispiele Nr 1–6.

Rn 8 Die Nrn 1–6 regeln nicht abschließend (›insb‹), was zulässig ist (EuGH NZA 09, 305 – Age Concern England; BAG NZA 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]), nach Maßgabe von 1 und 2 kommen weitere Rechtfertigungen in Betracht (Rn 6, Rn 7). Die Rechtfertigung der Regelbeispiele ist auch an 1 und 2 zu messen (3: ›können‹; s.a. BAG NZA 19, 997 [BAG 19.02.2019 - 3 AZR 215/18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die anpassungsfähigen Anrechte im Einzelnen.

Rn 4 § 32 Nr 1 erfasst Anrechte der GRV. Darunter fallen Anrechte auf Renten wegen Alters (§§ 35–42 SGB VI) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 45 SGB VI) einschließlich der Steigerungsbeträge, die auf (bis 1997 möglichen) Beiträgen der Höherversicherung beruhen (§ 269 SGB VI). Rn 5 Unter Nr 2 fällt zum einen die Beamtenversorgung. Dazu zählt nicht nur die Beamten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Frühzeitige Verrentung des Ausgleichspflichtigen.

Rn 13 Erhält die ausgleichspflichtige Person im Zeitpunkt der Entscheidung aus einem auszugleichenden Anrecht bereits eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze, kann der VA dazu führen, dass diese Versorgung zwar aufgrund der gerichtlichen Entscheidung um den Ausgleichswert gekürzt wird, diese Person aber ihrerseits aus einem im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erwerb eines Anrechts mit grundsätzlich gleichem Risikoschutz (Abs 1 S 2 Nr3

Rn 14 Nach § 11 I S 2 Nr 3 Hs 1 muss das übertragene Anrecht grds den gleichen Risikoschutz gewähren, wie das auszugleichende Anrecht. Dies bezieht sich sowohl auf das Spektrum der abgesicherten Risiken als auch auf den Zeitpunkt und den Umfang der für den jeweiligen Versorgungsfall vorgesehenen Leistungen. Eine Regelaltersrente muss daher beim Ausgleichsberechtigten mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Die Grundlagen der GRV sind (seit 1992) im SGB VI zusammengefasst. Seit 2005 gibt es nur noch zwei Zweige der GRV, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Letztere unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Begrenzung.

Rn 12 Eine Begrenzung ist nach § 1579 , insb wegen kurzer Ehedauer nach § 1579 Nr 1 (Saarbr FamRZ 04, 1293), möglich. Eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung ist auch nach § 1578b möglich. Bei der Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Wegfall eines Unterhaltsanspruchs nach § 1573.

Rn 7 Die Unterhaltsberechtigung des Ehegatten nach § 1573, die bislang wegen Arbeitslosigkeit, unzureichenden Verdienstes oder Wegfalls einer angemessenen, den Unterhalt ganz oder teilw nicht nachhaltig sichernden Erwerbstätigkeit gegeben war, geht in eine solche wegen Alters über, weil der Berechtigte nunmehr aus diesem Grund nicht mehr auf ein Einkommen aus einer Erwerbstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Versorgungsanspruch des Ausgleichsberechtigten.

Rn 6 § 33 I setzt weiter voraus, dass der Ausgleichsberechtigte noch keine laufende Alters- oder Invaliditätsversorgung aus einem im VA erworbenen Anrecht erhalten kann. Wenn mehrere Anrechte zu seinen Gunsten ausgeglichen wurden, genügt es, dass er aus dem auf Seiten des Ausgleichspflichtigen gekürzten Anrecht noch keine Versorgungsleistungen beziehen kann. Da I nach seinem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Abtretbarkeit.

Rn 20 Die Sicherungsabtretung ist nur bei Abtretbarkeit des Rechts (§§ 399, 400) wirksam (BGH WM WM 09, 1475 Rz 9). Zum Abtretungsausschluss u -verbot näher § 399 Rn 9 ff, § 400 Rn 1 ff, BGH WM 14, 1141, Rz 18. 11, 756 Rz 42. Bei einem Abtretungsverbot ist bei Kaufleuten (BGH NJW 11, 443 Rz 16 f; 06, 3486, Rz 10 ff) § 354a HGB zu beachten. Der Sicherungsnehmer kann ermächtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 23 Ablehnung von Bewerbung oder von Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis (BAG DB 08, 128), Verlängerung befristeter Arbeitsverträge (EuGH NJW 02, 125 – Jiménez Melgar) oder Anfechtung der Zustimmung zur Elternzeitverkürzung (EuGH NZA 03, 373 – Busch) oder des befristeten Arbeitsvertrages (LAG Köln NZA-RR 13, 232 [LAG Köln 11.10.2012 - 6 Sa 641/12]), oder Kündigung (BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Rn. 486 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Das hier angesprochene Bilanzierungsproblem hat seinen ökonomischen Grund in dem physikalischen Phänomen der Zeit und dem menschlichen Phänomen der Unsicherheit oder besser Unkenntnis über künftige Entwicklungen. Diese Unsicherheit über die Zukunft wird indes unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, dh das unsichere Ereignis tritt ein oder d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Personenbedingte Kündigung.

Rn 55 Bei personenbedingter Kündigung gem § 1 II 1 Var 1 KSchG ist anders als bei verhaltensbedingter gem § 1 II 1 Var 2 KSchG (Rn 65 ff) der Kündigungsgrund nicht willensgesteuert (zu Glaubenskonflikt BAG DB 13, 2274; zu Inhaftierung BAG DB 13, 2454; Anspruch auf Altersrente rechtfertigt Kündigung nicht, § 41 S 1 SGB VI). Daher ist keine Abmahnung erforderlich (LAG Ddorf NZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersatzfähigkeit, S 1.

Rn 1 Entgangener Gewinn sind diejenigen Vorteile, deren Zufluss in das Vermögen des Geschädigten der zum Ersatz verpflichtende Umstand verhindert hat. Dieser Gewinnentgang ist schon von § 249 I umfasst (Totalersatz, s § 249 Rn 5); § 252 soll also insoweit nur Zweifel beheben, die sich aus früheren Kodifikationen hätten ergeben können (s Mot II 17f). Zum entgangenen Gewinn zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentliche Wertänderung (Abs 2).

Rn 12 Gem § 51 II iVm § 225 II FamFG muss sich der Ausgleichswert (mindestens) eines Anrechts nach der Ausgangsentscheidung rückwirkend betrachtet wesentlich geändert haben. Das Abänderungsverfahren ist nur für echte Wertveränderungen eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet, nicht für die Korrektur von (möglichen) Fehlern, die in der Ausgangsentscheidung unterlaufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung des Ehezeitanteils.

Rn 12 Gem § 39 II Nr 1 ist der Ehezeitanteil eines Anrechts der GRV aus der Summe der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu berechnen. Die Zuordnung der erworbenen Entgeltpunkte zur Ehezeit erfolgt nach dem sog In-Prinzip (vgl dazu § 3 Rn 10). Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten sind auch im VA stets den Zeiten der Beschäftigung oder der Kindererziehung zuzuordne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – vom ausgleichspflichtigen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr