Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

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Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Verstoß gegen Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 5 Die Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Verstößen gegen wesentliche Vorschriften des Wahlrechts bezieht sich auf die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die die Wahlberechtigung regeln.[1] Gegen das Wahlrecht kann verstoßen werden, wenn ein Wahlberechtigter nicht zur Wahl zugelassen wird oder wenn nicht wahlberechtigte Personen wählen. Praxis-Beispiel Nicht ...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2 Bezahlte Freistellung bei flexibler Arbeitszeitregelung/Altersteilzeit

2.1 Sozialversicherungspflicht Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1] 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.1 Sozialversicherungspflicht

Für die Dauer einer vereinbarten Freistellung im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Altersteilzeit besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht.[1]mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / Zusammenfassung

Überblick Durch Freiwilligenprogramme können Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie bei anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen den Personalabbau steuern und es lassen sich Personalkosten schnell reduzieren. Die verschiedenen Konzeptionen beruhen alle auf beiderseitiger Freiwilligkeit, weshalb in jedem Einzelfall das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbe...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.2 Beiträge während der Freistellungsphase

Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht sind weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und zu den Umlagekassen zu entrichten. Für Arbeitnehmer, die nach der Freistellung von der Arbeitsleistung nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gilt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung. Im Krankheitsfall gilt für Arbeitnehmer,...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2.3 Besonderheiten in der Unfallversicherung

Die Regelung zur Fälligkeit von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen[1] findet in der Unfallversicherung keine Anwendung. Für die Ermittlung der Unfallversicherungsbeiträge ist das laufende Arbeitsentgelt stets nach dem Entstehungsprinzip[2] heranzuziehen. Das bedeutet, dass in der Unfallversicherung – anders als in übrigen Sozialversicherun...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 5 Einzelne gesetzliche Freistellungsansprüche

Die verschiedenen gesetzlichen Freistellungsansprüche werden nachstehend aufgezählt und in ihrem wesentlichen Inhalt kurz vorgestellt: § 616 BGB: bei unverschuldeter, vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen behält dieser den Entgeltanspruch, § 629 BGB: Freistellung zur Stellensuche nach Ausspruch einer Kündigung, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III: ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Interes...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bei den Personen, die vor dem 1.7.2004 mit der Altersteilzeit begonnen haben, sind § 163 Abs. 5 (Beitragsbemessungsgrundlage) und § 168 Abs. 1 Nr. 6 und 7 (Beitragstragung) in der bis zum 30.6.2004 geltenden Fassung weiterhin anwendbar. 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine Sonderregelung zu § 163 Abs. 5, § 168 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 . Sie nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 15g Altersteilzeitgesetz (AltTZG), die die bis zum 30.6.2004 geltenden Vorschriften des AltTZG (a. F.) mit Ausnahme des § 15 AltTZG für die Personen, die die Altersteilzeit vor dem 1.7.2004 begonnen haben, für weiterhin anwendbar erklärt.mehr

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Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedoch die Jahresso...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-EUmw/VKA können sämtliche künftigen tariflichen Bestandteile (laufendes Entgelt, Einmal- und Sonderzahlungen) im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Hierbei sind nach dem Inkrafttreten des TVöD die in § 4 TV-EUmw/VKA genannten Entgeltbestandteile im Lichte des TVöD zu lesen. § 4 lit. a. TV-EUmw/VKA betrifft also künftige Ansprüche auf die Ja...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 57 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018, 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016, 8. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV, NZS 2013, 647. Giesen, Streit ums Beschäftigungsverhältnis, SGb 2012, 305. Greiner, Statusbegriff und Vertragsfreiheit im Arbeits- und Sozialv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

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Rückstellungen: ABC / Demografiefonds

Demografiefonds[1] sehen häufig vor, dass Arbeitgeber in jedem Geschäftsjahr einem unternehmensinternen virtuellen sog. Demografiefonds einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter zur Verfügung stellen müssen. Die konkrete Verwendung dieser Mittel wird i. d. R. durch den Abschluss gesonderter Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sofern bis zum Abschlussstichtag eine Verwendungsent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 2 Zweck

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen hat eine Schutz- und eine Ordnungsfunktion. Durch die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags soll die Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen zulasten der betroffenen Arbeitnehmer verhindert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wirkt dabei wie ein staatliches Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen und trä...mehr

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Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.3 Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen beim Arbeitnehmer

Nach § 98 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, wenn sie nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen oder aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 1 Lohnsteuerabzug

Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit

Zusammenfassung Begriff Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Rahmenbedingungen der Altersteilzeit sind im Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelt. Einzelheiten zur Umsetzung enthält die D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit)

Zusammenfassung Begriff Durch Altersteilzeit wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht. Grundlage ist regelmäßig eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Krankengeld wird auf der Basis der jeweiligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und abhängig vom Eintritt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge)

Zusammenfassung Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrechtliche Auswirkungen)

Zusammenfassung Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Wirkung der Altersteilzeit

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Der höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteilzeitvereinbarungen liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Beim Blockmodell arbeitet der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 3 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss gemäß § 3 AltTZG eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden sein. Achtung Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 6 Vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit

Beendet der Arbeitnehmer die Altersteilzeit vorzeitig (Störfall), bleiben die bis dahin gezahlten Aufstockungsbeträge steuerfrei.[1]mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.5.3 Altersteilzeit

Auch das bei Personen in Altersteilzeit zugrunde zu legende fiktive Arbeitsentgelt wird für die Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt. Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütungen hierfür durch die vorrangige Anrechnung des fiktiven Arbeitsentgelts für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.2 Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit im Sinne des AltTZG leisten. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige (reduzierte) Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt sein.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Altersteilzeit

1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 6 Krankengeld bei Beginn der Altersteilzeit

Die Höhe des Krankengeldes kann sich u. U. mit Beginn der Altersteilzeit verändern. Entscheidend sind hier die im Einzelfall geltenden Vereinbarungen und Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wird das Wertguthaben während der Zeit des Krankengeldbezugs vom Arbeitgeber nicht aufgefüllt, wird das Krankengeld in der vor Beginn der Altersteilzeit ermittelten Höhe weit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 5 Altersteilzeit im Blockmodell

Für Arbeitnehmer besteht im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Macht der Arbeitnehmer hiervon im Rahmen des sog. Blockmodells Gebrauch, schließt sich an eine Arbeitsphase in Vollzeit eine gleich lange Freistellungsphase an. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum Ende der Freistellungsphase weiter....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3 Altersteilzeit

3.3.1 Beendigungszeitpunkt Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 23...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Altersteilzeit) / 2 Aufstockungsbetrag

Bei Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Altersteilzeit sind regelmäßig die sog. Aufstockungsbeträge zu beachten. Im Rahmen der Altersteilzeit ist der Arbeitgeber u. a. dazu verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 % aufzustocken, wobei auch weitere Entgeltbestandteile aufgestockt werden können. 2.1 Nichtberücksichtigung Aufstockungsbeträ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 7 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a...mehr