Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.5 Arbeitnehmer mit eigenständiger betrieblicher Altersversorgung

Soweit Arbeitnehmer im Tarifgebiet West ("Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 2") nach eigenständigen Regelungen einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sind sie im Hinblick auf § 18 vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V ausgenommen. Nach dem zweiten Halbsatz besteht allerdings die Möglichkeit, diese Arbeitnehmer nach Absatz 2 durch landesbezirklichen...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1 Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung

Welcher Durchführungsweg sich am besten eignet, hängt von den Zielen ab, die der Arbeitgeber verfolgt. Besondere Bedeutung sollten dabei die Versorgungsziele haben. Dem Arbeitgeber steht eine Vielzahl von Grundkonzepten zur Verfügung. Schematisch lassen sich unterscheiden: Gesamtversorgungs-, gehaltsabhängige, Nominalbetrags-, beitragsorientierte und reine Beitragssysteme. 1....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.8 Zusatzversorgung (Absatz 7)

Leistungszulagen und Leistungsprämien sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies folgt zwingend aus dem Charakter dieser Entgeltbestandteile. Nach den Tarifverträgen, die die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes regeln (ATV und ATV-K), sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bez...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.2 Beitragszusage mit Mindestleistung

Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung [1] verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung von bestimmten Beiträgen für den Aufbau einer bAV. Dabei garantiert er eine Mindestleistung bzw. den Erhalt der eingezahlten Beiträge abzüglich der für die Absicherung der biometrischen Risiken verbrauchten Beträge. Ferner muss er in diesem Zusammenhang auch das planmäßige Versorgungs...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.2 Höhe des Entgeltumwandlungsanspruchs

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in der Höhe nach oben und nach unten begrenzt[1]: Höchstbetrag: Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser bis zu insgesamt 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von seinem Gehalt zum Aufbau einer bAV verwendet. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Höh...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.1 Gesamtversorgungssysteme

Kennzeichnend für Gesamtversorgungssysteme ist, dass dem Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung in Höhe z. B. eines bestimmten Prozentsatzes seiner letzten Bruttobezüge zugesagt wird. Die daraus resultierende direkte Abhängigkeit der betrieblichen Versorgungsleistungen von der Entwicklung der Sozialversicherung...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Eine funktionierende betriebliche Altersversorgung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die Wirtschaft und die Unternehmen dar. Für ihr Funktionieren ist es unerlässlich, dass sich die Unternehmen regelmäßig mit ihrer betrieblichen Altersversorgung befassen und prüfen, ob die einmal gefundenen Lösungen noch passen oder ob diese eventuell einer Nach- oder gar N...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.3 Reine Beitragszusage

Die im Ausland verbreitete reine Beitragszusage (defined contribution) lässt das BetrAVG seit dem 1.1.2018 unter engen Voraussetzungen zu. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn "der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung verpflichtet wird, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der bAV an eine...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.2 Auszubildende

Auch die Auszubildenden haben einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung. § 15 TVAöD – Allgemeiner Teil – verweist insoweit auf einen "besonderen Tarifvertrag". Dabei handelt es sich – wie bei den Arbeitnehmern – um den ATV-K bzw. ATV, die nach ihrem jeweiligen Geltungsbereich (§ 1) nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende gelten (§ 1 i. V. m. Satz 1 B...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5 Plangestaltung

Die Plangestaltung betrifft die strukturelle und qualitative Ausgestaltung der Vertragsgrundlagen, nach denen betriebliche Versorgungsleistungen gewährt werden. 1.5.1 Leistungsarten Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Ges...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.3 Nominalbetragssysteme

Mit Nominalbetragssystemen kann das Risiko der allgemeinen und der individuellen versorgungswirksamen Bezügeentwicklung ausgeschaltet und die Flexibilität im Hinblick auf die Leistungshöhe vergrößert werden. Während sich in älteren Versorgungsplänen meist Einheitsrenten – möglicherweise dienstzeitabhängig gestaffelt – für alle Mitarbeiter finden, wird in neueren Versorgungsp...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.2 Leistungshöhe

Die Festlegung des Dotierungsrahmens und damit die Festlegung der Leistungshöhe ist grundsätzlich frei und dem Arbeitgeber überlassen. Ausnahmen hiervon bestehen bei der Entgeltumwandlung und ggf. beim Sozialpartnermodell. Bei den für die Leistungshöhe zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen darf es zu keiner Diskriminierung kommen. Der EuGH[1] verlangt, dass spätestens seit de...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.5.2 Riester-Förderung

Die Riester-Förderung besteht aus einkommensunabhängigen Zulagen und eventuell darüber hinaus aus einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer. Zulage gibt es jährlich für maximal 2 Altersvorsorgeverträge. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und der Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder. Sie wird auf Antrag des Zulageberechtigten bei der Z...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.2 Gehaltsabhängige Leistungssysteme

Bei gehaltsabhängigen Leistungssystemen wird die Betriebsrente – neben dem Dienstzeitelement – nur von der Höhe des vor Eintritt des Versorgungsfalls bezogenen ruhegeldfähigen Entgelts bestimmt. Sie baut sich meist durch einheitliche, gehaltsprozentuale Steigerungsbeträge pro Dienstjahr auf, wobei eine bestimmte Höchstrente i. d. R. nach Ableistung eines vollen Berufslebens ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4 Beitragsorientierte Systeme

Bei beitragsorientierten Systemen ist zu unterscheiden, ob sie auf einer beitragsorientierten Leistungszusage[1] oder auf einer Beitragszusage mit Mindestleistung[2] beruhen. Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zum 1.1.2018 können sie auch auf einer reinen Beitragszusage[3] beruhen. 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage Bei der beitragsorienti...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltun...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.7 Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Versorgungsträger auf die Mitteilung ob und wie ein Anspruch auf bAV erworben wird[1]; wie hoch der Anspruch auf bAV aus der bisher erbrochenen Anwartschaft ist und bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenzen voraussichtlich sein wird[2]; wie sich eine Beendi...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.3 Im Fokus: Benefits flexibilisieren, um wahrgenommenen Mehrwert zu maximieren

Auch wenn die Angebote optimal zur strategischen Stoßrichtung des Unternehmens und passend zur Kultur entwickelt werden, Mitarbeiter sind Individuen. Geld kann Jeder für die jeweils eigenen Bedürfnisse verwenden. Zusatzleistungen dagegen sind überwiegend und in hohem Grad an bestimmte Verwendungszwecke gebunden. Während Sachbezugsgutscheine eine recht hohe Wahlfreiheit ermög...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 3 Aspekte der Umsetzung mit Blick auf Recht, Organisation und Kommunikation

Meist wird eine Konzeption des Angebots von zusätzlichen Leistungen nicht auf der "grünen Wiese" erfolgen. In Abhängigkeit von einigen Faktoren wie Alter, Größe und Entwicklung in Form von an-/organischem Wachstum etc., gibt es im Unternehmen meist ein Sammelsurium an zusätzlichen Leistungen. Dies gilt insbesondere, wenn das Unternehmen tariflich gebunden und darüber hinaus ...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 2.2 Personalbetreuung

Großes Potenzial haben Chatbots auch im Bereich des Onboarding-Prozesses. Anstatt seitenweise FAQ, Prozesshandbücher und Unternehmensrichtlinien zu wälzen, könnten neue Mitarbeiter schnell Antworten auf typische Fragen erhalten wie z. B.: Welche Abteilung ist für Forderungen zuständig? Wie kann ich einen Parkplatz beantragen? Wann wird das Gehalt überwiesen? Ein derartiger Chatb...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.1 Im Fokus: Kosten und (materiellen) Nutzen optimieren

Unter dieser zentralen Perspektive wird der Mehrwert für die Mitarbeitenden sowie resultierende Effekte den Kosten auf Unternehmensseite gegenübergestellt. Besondere Aufmerksamkeit aus der monetären Perspektive gebührt steuerlich (und damit in aller Regel auch sozialversicherungsrechtlich) begünstigten Zusatzleistungen , wie unten auszugsweise aufgeführt. Nicht steuerbare Leis...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.2 Im Fokus: Benefits im betrieblichen Interesse nachhaltig gestalten

Neben diesen materiellen Fragen ist die Passung zu Strategie und Kultur des Unternehmens besonders wichtig. Besonders deutlich wird dies wiederum anhand von Negativbeispielen: Man stelle sich Luxus-Dienstwägen (auch zur privaten Nutzung) in nachhaltigkeitsorientierten Unternehmen oder eine extrem großzügige Ausstattung und Budgetierung für Telearbeitsplätze in Unternehmen mi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unen...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.6 Betriebliche Altersversorgung

Grundlage für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter ist das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip". Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden die zweite und dritte Säule, die betriebliche und private Altersvorsorge für die Arbeitnehmer immer wichtiger. Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2002 einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zum Aufbau ...mehr

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Geltungsbereich des TVöD (§... / 6.8.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TVöD. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß § 24 Abs. 2 TVöD und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 A...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.1 Externes Personalbüro – Personalbetreuung

Die wesentlichen Teilaufgaben der Personaladministration betreffen alle Informationen zum Beschäftigtenverhältnis, Fragen der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung, des Steuerrechts und der Sozialversicherung, wie z. B.: Das Erstellen, Verwalten und Archivieren von Personaldaten und (digitalen) Personalakten. Hierzu gehören die Personalstammdaten und Lohn- und Gehal...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 6.3 Betriebliche Versorgungsträger als ausgewählte Zielversorger

Die ausgleichsberechtigte Person kann als Zielversorgung auch Träger der betrieblichen Altersversorgung auswählen, wenn mit dem übertragenen Kapitalbetrag ein Anrecht im Sinne des BetrAVG geschaffen wird. Wird der Kapitalbetrag z. B. zum Ausbau schon bestehender Anrechte an die Pensionskasse des Arbeitgebers der ausgleichsberechtigten Person gezahlt, so hängt die Anwendung d...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Versorgungsausgleich und "Riester-Förderung"

Wird Altersvorsorgevermögen, das durch die "Riester-Förderung" begünstigt ist, im Rahmen des internen oder externen Versorgungsausgleichs zur Begründung eines Anrechts in einer kapitalgedeckten Pensionskasse (einschl. Versorgungsausgleichskasse), Direktversicherung oder Pensionsfonds[1] oder aus einem auf den Namen der ausgleichsberechtigten Person lautenden zertifizierten A...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 12 Wiederauffüllungsleistungen

Hat die ausgleichspflichtige Person die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten, damit die eigenen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht gekürzt werden, können diese Zahlungen grundsätzlich nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Ausnahmsweise kann der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlag...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 9 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs

Ausgleichszahlungen, die zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs [1] nach einer Ehescheidung bzw. nach der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an den Versorgungsberechtigten geleistet werden, sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Abzugsfähig sind nicht nur Leistungen der ausgleichspflichtigen Person an die ausgleichsberechtigte Person, sondern auch Zahlungen der...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 2.2 Steuerpflichtiger Versorgungsausgleich

Unterliegen die Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person in der Auszahlungsphase nicht der nachgelagerten Besteuerung, ist der Ausgleichswert nicht steuerfrei[1], sondern bei der ausgleichspflichtigen Person im Zeitpunkt der Übertragung – ggf. unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt – zu besteuern.[2] Da die Besteuerung der Versorgungsleistungen bei de...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 4 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei Versicherungsverträgen

Wird aufgrund der internen oder externen Teilung einer betrieblichen Altersversorgung ein Anrecht in Form eines Versicherungsvertrags zugunsten der ausgleichsberechtigten Person begründet, gilt dieser Vertrag zum gleichen Zeitpunkt als abgeschlossen wie derjenige der ausgleichspflichtigen Person. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Höhe der steuerpflichtigen Er...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne und externe Teilung

Durch den Versorgungausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche der Ehegatten im Scheidungsfall ausgeglichen. Bei einer internen Teilung erfolgt die Fortführung der bisherigen Versorgungsansprüche durch den bisherigen Versorgungsträger für beide ehemaligen Ehegatten. Bei einer externen Teilung werden die Versorgungsansprüche des ausgleichsberechtigten...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 5.2 Inhaltliche Anforderungen (§ 11 VersAusglG)

Dem Ausgleichsberechtigten muss ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht mit vergleichbarer Wertentwicklung übertragen werden. Es ist aber zulässig, den Risikoschutz auf eine Altersversorgung zu beschränken, wenn dafür ein zusätzlicher Ausgleich erfolgt. Wird die Ausgestaltung der internen Teilung nicht geregelt, gelten die bestehenden Bestimmungen für das Anr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 8.3 Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

Der ausgleichspflichtige Partner versteuert Versorgungsleistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die berechtigte Person Anspruch auf einen Ausgleich hat, kann die verpflichtete Person den Sonderausgabenabzug in der Höhe erhalten, wie die entsprechende Leistung anteilig bei ihr zu steuerpflichtig...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsanrechte, die in der Zeit der Ehe erworben werden, werden als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen. Bei einer Scheidung werden daher alle Ansprüche auf Versorgung und Rente wegen Alters oder Invalidität ausgeglichen. Jedes Anrecht wird grundsätzlich im jeweiligen System hälftig zwischen den Ehepartnern geteilt (interne Teilung). Entsprechendes gilt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Indexierung

Rz. 12 Die Miete kann nur an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung alle privaten Haushalte in Deutschland (ab 2003: Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)) geknüpft werden, der regelmäßig veröffentlicht wird. Weitere notwendige Inhalte ergeben sich nicht aus dem Gesetz, müssen jedoch den Grundanforderungen des § 2 der Preisklauselve...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Informationspflicht während der Vertragslaufzeit bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 95 Bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung sieht § 144 Abs. 1 Nr. 2 VAG besondere Informationspflichten vor, die der Versicherer während der Laufzeit des Versorgungsverhältnisses gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern zu erbringen hat. Einzelheiten können § 144 Abs. 1 Nr. 2 VAG entnommen werden.mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Informationspflichten bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 90 Bei Lebensversicherungen, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen, sieht § 144 Abs. 1 Nr. 1 VAG besondere Informationspflichten vor, die bei Beginn des Versorgungsverhältnisses gegenüber den Versorgungsanwärtern und -empfängern (regelmäßig: versicherte Personen) und nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer (regelmäßig: Arbeitgeber) erteilt werden mü...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Pfändbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 606 Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung, und damit auch solche aus Direktversicherungen oder der Pensionskasse, sind als Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls nur nach Maßgabe der §§ 850a–850i ZPO pfändbar.[1054]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 27 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommt die Rentenversicherung als sog. Rückdeckungsversicherung, als Direktversicherung i.S.v. § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) oder als Pensionskassenversorgung vor. Rz. 28 Die Direktversicherung stellt einen der fünf Durchführungswege der betriebli...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Informationspflichten nach dem AltZertG bei Riester- und Basisrenten

Rz. 89 Bei Riesterrenten und Basisrenten ersetzt das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Abs. 1 AltZertG (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt) das Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-InfoV. Das Altersvorsorge-Produktinformationsblatt ist erstmals bei Vertragsschlüssen nach dem 31.12.2016 auszuhändigen. Welche Angaben das Altersvorsorge-Produktinformationsbla...mehr