Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 7 Anhang 1

Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 8 Anhang 2

Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen Für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Herstellerinnen beziehungsweise Hersteller, Großhändlerinnen oder Großhändler, professionelle Verwenderinnen oder Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf d...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 7 Anhang 1

Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September 2021 bis März 2022 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des gep...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 7 Anhang 1 – Veranstaltungs- und Kulturbranche

Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 erstattet. Dabei sind sowohl interne wie externe verans...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 9 Anhang 3

Förderfähige Hygienemaßnahmen Folgende Hygienemaßnahmen sind Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Nummer 15. Diese oder gleichwertige Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen und darf kein Abbau eines ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 9 Anhang 3

Förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Nr. 14, 16 und 17. Diese oder gleichwertige Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehm...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 10 Anhang 4

Sonderregelungen für die Pyrotechnikbranche Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV für die Monate März bis Dezember 2021 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrück...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.14 Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen für Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte 2021 betroffen waren?

Private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte im Jahr 2021 betroffen waren, haben grundsätzlich genauso Zugang zur Überbrückungshilfe IV wie alle anderen Unternehmen auch, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen (siehe Ziffern 1.1 und 1.2 dieser FAQ).[1] Ferner erhalten diese Unternehmen...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.3 Welcher Zeitraum ist maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Kosten?

Förderfähig sind Kosten von Veranstaltungen, die für den Zeitraum September 2021 bis März 2022 geplant wurden. Die Erstattung umfasst Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind und bis zum 31. Dezember 2021 bezahlt oder vertraglich vereinbart wurden.mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.3 Welcher Zeitraum ist maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Kosten?

Förderfähig sind Kosten von Veranstaltungen, die für den Zeitraum Januar bis August 2021 geplant wurden. Die Erstattung umfasst Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind und bis zum 30. Juni 2021 bezahlt oder vertraglich vereinbart wurden.mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der coronabedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe IV kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die zum Beispiel nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhären...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der coronabedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe III Plus kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z.B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhären...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.3 Welcher Zeitraum ist maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Kosten?

Förderfähig sind Kosten von Veranstaltungen, die für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 geplant wurden. Die Erstattung umfasst Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind.mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.2 Muss der Corona-bedingte Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent für jeden einzelnen Fördermonat bestehen?

Ja, Überbrückungshilfe III kann nur für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.[1] Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z.B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.1 Für welche Veranstaltungen können Ausfall- und Vorbereitungskosten erstattet werden?

Für Veranstaltungen im Zeitraum von September 2021 bis März 2022, die sich an ein externes Publikum richten, die entweder öffentlich zugänglich sind oder auf konkreter Einladung an einen definierten Gästekreis einer kulturellen, sportbezogenen oder privatwirtschaftlichen Veranstaltung beruhen und sich maßgeblich über Eigenmittel des Veranstalters, Eintrittsgelder, Teilnehmer...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelung gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet. Dies gilt nur dann, wenn die jeweiligen Kosten nicht schon in der Überbrückungshilfe III angesetzt wurden. Eine doppelte Ansetzung der Kosten sowohl in der Übe...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.12 Sind Personalkosten förderfähig?

Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind[1], werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Ziffer 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Gehälter von Gesc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.4 Wie können Kosten geltend gemacht werden? Wie erfolgt die Berechnung?

Die summierten unter A.1.1 und A.1.5 definierten Ausfall- und Vorbereitungskosten können von den unter A.1.2 definierten Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche zum Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in mindestens einem Monat des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) einen Umsatzrückgang von mindestens...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören, sowie auf Unternehmen anderer Wirtschaftszweige, sofern diese mindestens 20 Prozent ihres Umsatzes mit Veranstaltungen erzielen. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.9 Welche Unterstützung erhalten Unternehmen der pyrotechnischen Industrie im Rahmen der Überbrückungshilfe IV?

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber Dezember 2019 erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV für die Monate März bis Dezember 2021 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrückungshilfe IV verteilt werden kann. Zusätzli...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.1 Für welche Veranstaltungen können Ausfall- und Vorbereitungskosten erstattet werden?

Für Veranstaltungen im Zeitraum von Januar bis August 2021, die sich an ein externes Publikum richten, die entweder öffentlich zugänglich sind, oder auf konkreter Einladung an einen definierten Gästekreis einer kulturellen, sportbezogenen oder privatwirtschaftlichen Veranstaltung beruhen und sich maßgeblich über Eigenmittel des Veranstalters, Eintrittsgelder, Teilnehmergebüh...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums und bis zum 30. Juni 2021 bezahlt oder vertraglich ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche

Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September 2021 bis März 2022 erstattet, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums und bis zum 31. Dezember 2021 bezahlt oder ve...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelung gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (v. a. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (z. B. Grafiker/in) förderf...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Antragsberechtigt sind primär Ver...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.12 Sind Personalkosten förderfähig?

Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind[1], werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Ziffer 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Geschäftsführerge...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.4 Wie können Kosten geltend gemacht werden? Wie erfolgt die Berechnung?

Die summierten unter A.1.1 und A.1.5 definierten Ausfall- und Vorbereitungskosten können von den unter A.1.2 definierten Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche zum Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in mindestens einem Monat des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe IV einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Refer...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.1 Für welche Veranstaltungen können Ausfall- und Vorbereitungskosten erstattet werden?

Für Veranstaltungen im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021, die sich an ein externes Publikum richten, die entweder öffentlich zugänglich sind, oder auf konkreter Einladung an einen definierten Gästekreis einer kulturellen, sportbezogenen oder privatwirtschaftlichen Veranstaltung beruhen und sich maßgeblich über Eigenmittel des Veranstalters, Eintrittsgelder, Teilnehmergebü...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.6 Welche Sonderregelungen gelten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche

Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von September 2021 bis März 2022 erstattet. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (vor allem Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (zum Beispiel eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.4 Wie können Kosten geltend gemacht werden? Wie erfolgt die Berechnung?

Die summierten unter A.1.1 und A.1.5 definierten Ausfall- und Vorbereitungskosten können von den unter A.1.2 definierten Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche zum Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in mindestens einem Monat des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe III Plus (Juli 2021 bis Dezember 2021) einen Umsatzrückgang von minde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.12 Sind Personalkosten förderfähig?

Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind[1], werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Ziffer 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Gehälter von Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Die Antragsberechtigung ist begrenzt auf Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, welche den in 2.7 genannten WZ-Codes angehören. Unternehmen, die Sportveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern durchführen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen, werden als Teil der Veranstaltungsbranche betrachtet. Antragsberechtigt sind primär Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.9 Welche Unterstützung erhalten Unternehmen der pyrotechnischen Industrie im Rahmen der Überbrückungshilfe III?

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrückungshilfe III verteilt werden kann. Z...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen?

Für das Verhältnis zwischen dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und der Überbrückungshilfe III Plus gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus als Umsatz angerechnet (siehe oben 1.3...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. D...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Herstellerinnen beziehungsweise Hersteller, Großhändlerinnen oder Großhändler, professionelle Verwenderinnen oder Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wert...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / A1.5 Welche Kosten sind förderfähig?

Veranstaltungsbezogene und tatsächlich angefallene Kosten in maximal branchenüblicher Höhe sind zu 100% ansetzbar und werden bis zu 90 % gefördert. Kosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal bei Veranstalterinnen und Veranstaltern) oder extern (durch Beauftragung von Dienstleistenden) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können dementsprechend Überbrückungshilfe insgesamt nur bis zu einer Höhe von 200.000 Euro für vier Monate beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und i...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.17 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe IV und der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen sowie der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen?

Für das Verhältnis zwischen den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen und für Messen und Ausstellungen sowie der Überbrückungshilfe IV gilt Folgendes: Die aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gewährte Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird im Rahmen der Überbrückungshilfe IV als Umsatz ange...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen

Für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Herstellerinnen beziehungsweise Hersteller, Großhändlerinnen oder Großhändler, professionelle Verwenderinnen oder Verwender[1] wird die Abschreibungsmöglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wert...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / Sonderregelungen für die Pyrotechnikbranche

Unternehmen der Pyrotechnikindustrie, die im Dezember 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 80 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe III für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen, wobei diese Förderung auf die Laufzeit der Überbrückungshilfe III verteilt werden kann. Z...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Millionen Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nur soweit die durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht verbraucht sind. Die maxi...mehr