Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.2 Nachweis der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 98d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, dass die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht wurden, müssen für jede betreute oder gepflegte Person beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden. Hierzu gehören insbesondere (s. Abschn. 4.16.2 Abs. 1 UStAE): der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer durch eine B...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Benzine / 1.3 Leichtbenzin

Siedegrenzen bzw. Spezialbenzine sind synonyme Begriffe für Leichtbenzin. Bei einem Flammpunkt < 23 °C und einem Siedebereich von etwa 60–100 °C werden sie nach CLP als leicht entzündbar eingestuft. Leichtbenzin ist praktisch unlöslich in Wasser. Anwendungen sind: Löse- bzw. Verdünnungsmittel in Farben, Lacken und Klebstoffen, Bestandteile von Reinigungs-, Putz- und Pflegemitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Übersicht Steuersätze

Tz. 209 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass häufig die fehlerhafte Äußerung fällt, als steuerbegünstigte Körperschaft sei man von der Umsatzsteuer befreit. Steuerbegünstigte Körperschaften sind von den Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie von der Grundsteuer befreit, hingegen nicht von der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 314 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Durch § 15 Abs. 1b und 4 UStG (Anhang 5) wird die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels als alleiniger Aufteilungsmaßstab erheblich eingeschränkt. Die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel wird nur noch dann zugelassen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bevor es zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommt, müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Rz. 43 Die besondere Gefahrensituation auf Baustellen ergibt sich vor allem aus einer sich ständig ändernden Arbeitsplatzsituation. Üblicherweise werden zudem Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber nebeneinander oder nacheinander tätig, darunter häufig ein hoher Anteil ausländischer Arbeitnehmer. Die EU-Baustellen-RL (92/52/EWG) versucht, diesen besonderen Risikobereich euro...mehr

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zfs 08/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist zum Ausgleich der geltend gemachten Kosten verpflichtet. 1. Aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Teilkasko-Versicherungsvertrag ergibt sich, dass u.a. Bruchschäden an der Verglasung versichert sind (A.2.2.1.5 AKB 2015). 2. Entgegen der Ansicht des Erstgerichts scheitert das Klagebegehren nicht daran, dass der Kl. einen Glasbruchschaden i.S.d. Nr. A.2.2.1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Altersversorgung und Überbrückungsgelder

Rz. 643 Ein wesentlicher Teil der Gesamtbezüge betrifft die betriebliche Altersversorgung/Pensionsregelung des Vorstandsmitgliedes (vgl. Spindler/Stilz/Fleischer, § 84 AktG Rn 53 ff.; Schmidt/Lutter/Seibt, § 84 Rn 32, 34). Die Altersversorgung hat sowohl Entgelt- als auch Fürsorgecharakter für die Dienste des Vorstandsmitgliedes (vgl. MüKo-AktG/Spindler, § 84 Rn 213). Ein An...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / aa) Allgemeines

Die Abrechnung nach § 37 Abs. 2 RVG ist vom Gegenstandswert abhängig. In § 37 Abs. 2 S. 2 RVG ist für die Bemessung des Gegenstandswertes für Verfahren vor den Verfassungsgerichten eine eigenständige Regelung aufgenommen worden. Der Gegenstandswert ist nach § 37 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 RVG unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Umstände nach billigem Ermessen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verhältnis zum BEEG

Rz. 1791 Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 15 BEEG). Insoweit handelt es sich um Sonderurlaub privatrechtlicher Natur, auf den das BUrlG oder tarifvertragliche Urlaubsregelungen keine Anwendung finden. Das BAG geht in st. Rspr. von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elte...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern

Rz. 210 Für ältere Arbeitnehmer besteht eine Sonderregelung zur sachgrundlosen Befristung. Nach dem ursprünglichen Wortlaut des § 14 Abs. 3 S. 1 TzBfG a.F. bedurfte eine Befristung auch dann keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hatte. Infolgedessen konnten Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern der g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ermittlung des persönlichen Haftungsbetrages gemäß § 171 Abs 1 HGB

Rn. 25 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der erweiterte Verlustausgleich ist auf den "persönlichen Haftungsbetrag" iSd § 171 Abs 1 HGB beschränkt (sog "Erweiterungsbetrag"). Bei der Ermittlung der erweiterten Außenhaftung nach § 15a Abs 1 S 2 EStG bleiben die Ergänzungsbilanzwerte außer Betracht, eine Umqualifizierung in Ausgleichsvolumen aufgrund Haftung ist nicht vorzunehmen: OFD...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Vorläufige Gewinnrücklage

Rz. 107 [Autor/Stand] Die vorläufige Gewinnrücklage regelt § 31 DMBilG , der folgenden Wortlaut hat: „ § 31 Vorläufige Gewinnrücklage (1) Unternehmen dürfen, wenn sie nicht Geldinstitute oder Außenhandelsbetriebe sind, folgende Maßnahmen treffen, um eine Gewinnrücklage bilden zu können: 1. Die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dü...mehr

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zfs 08/2023, zfs Aktuell / 3.1 Änderung der Ferienreiseverordnung

Am 5.7.2023 ist die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung v. 28.6.2023 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 173). Die Ferienreiseverordnung verbietet Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr zur geschäftsmäßig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 30. Private E-Mail-, Internet- und Telefonnutzung

Rz. 531 Die unerlaubte oder übermäßige Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel, wie Telefon, Internet und E-Mail, für private Zwecke kann Anlass zu einer verhaltensbedingten Kündigung sein. Eine ordentliche Kündigung kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer verbotswidrig wiederholt betriebliche Kommunikationsmittel privat nutzt, obwohl er zuvor einsc...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Außerdienstliches Verhalten

Rz. 259 Außerdienstliches Verhalten kann im Ausnahmefall eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich hieraus die mangelnde persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit ergibt. Auch strafbares außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers kann Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit begründen (BAG v. 10.4. 2014 – 2 AZR 68...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhang zu § 8: Verdeckte Gewinnausschüttung

1 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Systematik des Körperschaftsteuerrechts 1.1 Allgemeines 1.1.1 Stellung der verdeckten Gewinnausschüttung im Besteuerungsverfahren Rz. 1 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung beruht darauf, dass der Gesellschafter mit seiner Kapitalgesellschaft in Lieferungs- und Leistungsbeziehungen treten kann. Soweit er dabei wie ein fremder Drit...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Pensionszusage

Zeitpunkt der Beurteilung Für die Prüfung der Angemessenheit einer Pensionszusage ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage abzustellen.[1] Außerdem ist die Angemessenheit bei wesentlichen Änderungen – etwa einer vorübergehenden Senkung des Geschäftsführergehalts[2] – zu prüfen. Überversorgung Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Rücktrittsrecht

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Fehlende Besicherung Auch wenn das Darlehen ernsthaft vereinbart ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen, wenn die Darlehenssumme nicht in marktkonformer Weise gesichert ist. Die Bedingungen des Darlehens müssen dem Drittvergleich standhalten. Vergleichsmaßstab sind dabei in erster Linie, aber nicht ausschließlich, die Kreditvergabebedingungen der Banken. Die Be...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Societatis causa

Siehe Stichwort "Gesellschaftsrechtliche Veranlassung".mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Warenzeichen

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebliche Veranlassung der Pensionszusage

Übersicht Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstwagen

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsausgaben

Zur Einordnung der verdeckten Gewinnausschüttung als Betriebsausgabe bei der Körperschaftmehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerumlagen

Zur verdeckten Gewinnausschüttung durch unzulässige Steuerumlagen (Konzernsteuerumlagen) im Organkreis § 14 KStG Rz. 562ff.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anstalt

Anstalten haben keine Mitglieder, sondern nur Benutzer. Sie können also keine Beziehungen unterhalten, die der einer Körperschaft zu einem Mitglied (Gesellschafter) entsprechen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist daher nicht möglich.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Divestment

Literatur: Ritter, in Vogel, Grundfragen des internationalen Steuerrechts, 1985, 91, 109 Beendet eine Kapitalgesellschaft das mit dem Betrieb einer Anlage verbundene Risiko durch Divestment, kann dies allein niemals eine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Es ist allein Sache der Kapitalgesellschaft zu entscheiden, welche Anlagen sie betreiben will. Eine verdeckte Gewinnaussch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsvergleich

Die Angemessenheit von Aufwendungen, die die Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bzw. an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zahlt, kann durch einen Betriebsvergleich überprüft werden. Der Betriebsvergleich ist ein innerer Betriebsvergleich, wenn die Aufwendungen an gleichartigen Aufwendungen an betriebsangehörige Arbeitnehmer bzw. an nicht nahestehende Kunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Beherrschender Gesellschafter

Literatur: Barth, DB 1977, 2157; Streck, DStR 1991, 1645; Tiedke, DStR 1993, 933; Tillmann/Schmidt, DStR 1996, 849; Pezzer, FR 1996, 379; Gosch, FR 1997, 438; Frotscher, GmbHR 1998, 23; Schnieder, IStR 1999, 65. 1 Allgemeines Zuwendungen an den beherrschenden Gesellschafter sind nur dann betrieblich veranlasst, wenn sie auf einer wirksamen, klaren, eindeutigen und vorher abges...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spenden

Literatur: Zeller, DB 1989, 1991; Janssen, DStZ 2010, 170; Wagner, DStR 2011, 1594; Winheller/Khanh Duong Pham, DStR 2022, 2127 Spenden von Kapitalgesellschaften Spenden einer Kapitalgesellschaft an eine steuerbegünstigte Körperschaft sind im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abziehbar, wenn für die Leistung der Spende ein betrieblicher Anlass besteht. Hierbei ist zu unterschei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Management-Buy-Out

Literatur: Streck/Schwedhelm, BB 1992, 792 Die Kosten des Erwerbs des Unternehmens durch die Geschäftsführer treffen den Gesellschafter, nicht die Gesellschaft. Die Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft stellt daher eine Vermögensminderung dar, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nießbrauch

Der Nießbraucher kann Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein, wenn ihm aufgrund seiner Stellung die Einkünfte aus der nießbrauchbelasteten Beteiligung steuerlich als eigene Einkünfte zuzurechnen sind. Das ist der Fall, wenn ihm Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht zustehen.[1]mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Einbringung

Literatur: Raudszus, BB 1987, 944; Streck/Schwedhelm, BB 1988, 1639; Briese, GmbHR 2005, 207; Mayer, GmbHR 2005, 1033; Binz/Hagedorn, DB 2007, 765. 1 Übersicht Unter "Einbringung" wird hier ein Vorgang verstanden, nach dem Betriebsvermögen durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine Körperschaft oder Personengesellschaft übertragen wird, wobei dieser Vorgang unter die §§ 20, 24 UmwStG...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umsatzsteuer

Literatur: Reiß, StuW 1984, 175; Schwarz, UR 1986, 113; Reiß, StuW 1987, 351; Burret, DStR 1988, 341; Reiß, UR 1990, 243; Widmann, BB 1990, 249; Reiß, DB 1990, 1936; Beger, DStR 1996, 11; Ehmcke, in Widmann, Besteuerung der GmbH und ihrer Gesellschafter, DStJG Bd. 20, 1997, 257, 266 Zu den umsatzsteuerlichen Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung Rz. 261.mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Liebhaberei – Dauerdefizitärer Betrieb

Literatur: Hoffmann, INF 1997, 362; Prinz, FR 2002, 1171; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Hölzer, DB 2003, 2090; Briese, DStR 2004, 249; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Hüttemann, DB 2007, 1603; Leipe, DStZ 2008, 33 Kapitalgesellschaften Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, k...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sachzuwendungen

Sachzuwendungen (Dienstwohnung, Dienstwagen usw.) an den Gesellschafter-Geschäftsführer sind in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung einzubeziehen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern müssen sie im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart sein.[1]mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / GmbH & Co. KG (GmbH & atypisch Still)

Literatur: Wassermeyer, GmbHR 1999, 18; Schulze zur Wiesche, BB 2005, 1137; Freikamp, DB 2007, 2220; Briese, DStR 2015, 1945; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451; Breithecker/Radde, DStZ 2018, 371. Allgemeines Bei einer typischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind, beherrschen die Kommanditisten wirtschaftlich das g...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Begriff Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer[1], die eine Beteiligung von mehr als 50 % halten, fallen nach § 4 Abs. 1 BetrAVG nicht unter das Betriebsrentengesetz, sodass die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen und Einschränkungen, z. B. hinsichtlich der Übertragbarkeit der Pensionsverpflichtung, auf sie nicht anwendbar sind. Diese Personen sind aufgrund ihrer Le...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Satzungsklausel

Eine Satzungsklausel dient dazu, einen Rückgewähranspruch zu begründen, wenn ein Gesellschafter durch eine verdeckte Gewinnausschüttung begünstigt worden ist. Satzungsklauseln begründen einen wirksamen zivilrechtlichen Rückgewähranspruch und sind daher auch steuerlich anzuerkennen. Sie führen jedoch nicht zu einer steuerlichen Rückabwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorteilszuwendung durch Dritte

Eine Gesellschaft kann auch dadurch eine Vermögensminderung oder unterlassene Vermögensmehrung hinnehmen und dadurch eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen, dass sie einen unabhängigen Dritten veranlasst, dem Gesellschafter einen Vorteil zuzuwenden, und dafür gegenüber dem Dritten einen Vermögensnachteil in Kauf nimmt.[1]mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Know-how

Know-how gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und ist Teil des Vermögens der Körperschaft. Überträgt diese Know-how unentgeltlich auf einen Gesellschafter, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer unterlassenen Vermögensmehrung, da bei der Übertragung an einen Dritten eine Gegenleistung anfallen und das Vermögen der Körperschaft erhöhen würde. Das...mehr