Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Vorbemerkung

Rn. 2901 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen nebst Schulden auf den Erben bzw die Erbengemeinschaft über (Universalsukzession), s Rn 2601. Gibt es nur einen Erben/eine Erbin, erzielt diese zukünftig der Art der Einkünfte nach die gleichen Einkünfte wie bisher der Erblasser. Zu Einzelheiten s Rn 2911f. Rn. 2902 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mehrer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Regelanknüpfung (Abs 2): Grundsatz der charakteristischen Leistung (Abs 2).

Rn 18 Liegt keiner der in I geregelten Fallgruppen vor, greift idR II. Ggü I ist er subsidiär, sodass sich sein Anwendungsbereich auf zwei Fallgruppen beschränkt: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entspricht (1) keiner oder (2) nur in einzelnen Teilen der in I typisierten Vertragsarten (oder stellt eine Mischung aus verschiedenen Vertragstypen dar). Erfasst werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 68 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Klarheit und Übersichtlichkeit gemäß § 243 Abs. 2 gelten nicht nur für den Ausweis in Bilanz und GuV, sondern auch für die Angabe der Haftungsverhältnisse (vgl. HdR-E, HGB § 243, Rn. 58). Dazu zählt u. a. die Verpflichtung, eindeutige, d. h. im Regelfall die gesetzlichen Bezeichnungen zu verwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 16 EuBVO – Ablehnung der Erledigung.

Gesetzestext (1) Ein Ersuchen um Vernehmung einer Person wird nicht erledigt, wenn sich die betreffende Person auf ein Recht zur Aussageverweigerung oder wenn ein Aussageverbot besteht,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag (Abs 1 lit a).

Rn 10 Anknüpfungspunkt für Kaufverträge über bewegliche Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verkäufers ( Art 19 ). Beim Fahrniskauf ist vorrangig der Anwendungsbereich des CISG zu prüfen (Vor ROM I Rn 16). Soweit dieser nicht eröffnet ist (oder Teilfragen wie die Zinshöhe nicht regelt), ist beim Fahrniskauf regelmäßig die Leistung des Verkäufers die charakteristische Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrere Erbengemeinschaften

Rn. 3081 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gibt grds nur eine Erbengemeinschaft. Jede(r), der im Rahmen der gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge als Miterbe/Miterbin eingesetzt wird, ist Mitglied dieser einen Erbengemeinschaft. Soweit es bei Anteilen an PersGes zu einer Sonderrechtsnachfolge kommt (s Rn 2781), fällt der Anteil nicht in die Erbengemeinschaft, sondern unmittelba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Ein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen kommt nicht in Betracht. Dies gilt sowohl für die Übermittlung durch einfache Briefe, Einschreibebriefe, Telefaxe (BGH NJW 95, 665, 666 [BGH 07.12.1994 - VIII ZR 153/93]; aA München MDR 99, 286 iVm einer eidesstattlichen Versicherung des Absenders; Celle NJOZ 08, 3072, 3078) oder E-Mails (LAG Köln MDR 2022, 392 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Betriebliche Einkünfte in der Erbengemeinschaft

Rn. 2951 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 39 Abs 2 Nr 2 AO) und bei den Gewinneinkünften wie eine Mitunternehmerschaft behandelt (BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006, 253 Tz 1). Gehört ein gewerbliches, freiberufliche...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / IV. Aufstellungsanlässe

Tz. 8 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Vielzahl von Transaktionen ist aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen oder aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen die Aufstellung von kombinierten Abschlüssen erforderlich. Grundsätzlich kann zwischen regulierten und nicht regulierten Transaktionen unterschieden werden. Zu den regulierten Transaktionen zähl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Scheinerbe

Rn. 2624 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Scheinerbe ist, wer aufgrund Auftretens nach Außen und/oder aufgrund Erbscheins als Erbe auftritt und – zumindest vorübergehend – als solcher auch behandelt wird, ohne materiellrechtlich aufgrund Gesetzes oder Verfügung von Todes wegen Erbe geworden zu sein. Die zivilrechtliche Frage, ob jemand Erbe geworden ist, lässt sich zT erst nach lan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Schwesterpersonengesellschaft

Rn. 1520 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Wortlaut des § 16 Abs 3 S 2 EStG setzt für die Buchwertfortführung voraus, dass Gegenstände der Realteilung in "das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer" übertragen werden. Das schließt nach dem Wortlaut die Übertragung sowohl in ein Einzel-BV als auch in ein Sonder-BV bei einer anderen Mitunternehmerschaft ein (s Rn 1516), die Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verluste/Verlustvorträge des Erblassers

Rn. 2853 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Seit der Entscheidung des Großen Senats ist nicht mehr zweifelhaft, dass Verluste, die der Erblasser erlitten hat, nicht vererbbar sind (BFH vom 17.12.2007, GrS 2/04, BStBl II 2008, 608). Für Erbfälle bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteil (12.03.2008) gewährte das Gericht und ihm folgend der BMF jedoch Vertrauensschutz, so dass fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Art 21–27 betreffen die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen. Erfasst sind grds alle Entscheidungen im sachlichen Geltungsbereich der Verordnung. Der EuGH (FamRZ 10, 1521 [Purrucker I]) hat auf Art 20 gegründete Eilmaßnahmen, die vom für die Hauptsache international unzuständigen Gericht erlassen werden, ausdrücklich vom Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sonderbetriebsvermögen

Rn. 2960 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kommt es bei Mitunternehmeranteilen zu einer Sonderrechtsnachfolge (s Rn 2751), umfasst die Sonderrechtsnachfolge nur den Gesellschaftsanteil und damit das Gesamthandsvermögen, nicht evtl vorhandenes Sonder-BV, das in jedem Fall in den Nachlass fällt und damit zunächst der Erbengemeinschaft, nicht dem unmittelbaren Rechtsnachfolger in den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 16 EuMVVO – Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl.

Gesetzestext (1) Der Antragsgegner kann beim Ursprungsgericht Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts F gemäß Anhang VI einlegen, das dem Antragsgegner zusammen mit dem Europäischen Zahlungsbefehl zugestellt wird. (2) Der Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Antragsgegner versandt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1.178,59* Euro monatlich, 271,24* Euro wöchentlich oder 54,25* Euro täglich, beträgt. (2) Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten oder ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / A. Ursprung, Ziele und Rahmenkonzepte

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst verschiedene Formen der Berichterstattung über die Themenbereiche "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung" (Environmental – Social – Governance, kurz: ESG) und wird daher oftmals auch als ESG-Berichterstattung bezeichnet. Auch finden sich Anglizismen, wie Corporate Sustainability Reporting, ku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sichergestellt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Zeitpunkt und Fristberechnung

Rn. 1597 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung, die die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslöst, ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24; Demuth, KÖSDI 2019, 21 402; nicht ganz eindeutig Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 411 (Juli 2019)). Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 5 EuGFVO – Durchführung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen wird schriftlich durchgeführt. (1a) Das Gericht hält eine mündliche Verhandlung ab, wenn es der Auffassung ist, dass es auf der Grundlage der schriftlichen Beweismittel kein Urteil fällen kann, oder wenn eine der Parteien einen entsprechenden Antrag stellt. Das Gericht kann einen solchen Antrag ablehnen,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Geltungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 UN, die ihren freiwillig aufgestellten IFRS-EA von einem WP prüfen lassen, haben § 324a zu beachten; dies besonders in den Fällen, in denen betreffender Abschluss von der zusätzlichen Offenlegung des HGB-JA befreien soll. Denn Voraussetzung dafür ist u. a., dass auch der für einen IFRS-EA erteilte Vermerk nach § 322 Abs. 2 Satz 1 (unter diesem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung.

Rn 1 Die neue VO (Überblick bei Erb-Klünemann/Niethammer-Jürgens FamRB 19, 454; Finger FuR 19, 640; Schulz FamRZ 20, 1141; Gruber/Möller IPRax 20, 393; Brosch GPR 20, 179; Gerber/Lugani NJW 22, 2225; Flindt NZFam 22, 669; Hüßtege FamRZ 22, 1591) beinhaltet statt vormals 72 Art der vormaligen Brüssel IIa-VO nunmehr 105 Art. Die Zahl der Anhänge hat sich fast verdoppelt, nunme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 77 Brüssel Ia-VO

Art. 77 Brüssel Ia-VO0 Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 78 in Bezug auf die Änderung der Anhänge I und II delegierte Rechtsakte zu erlassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Relevanz bei Außen-GbR.

Rn 7 Mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (mit eigenem Vermögen und eigenen Verbindlichkeiten) hat der BGH zugleich die akzessorische Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GbR wie im Falle der OHG (§§ 128–130 HGB) festgeschrieben und damit einen langjährigen Streit zwischen den Anhängern der früher herrschenden Doppelverpflichtungstheorie und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 37 EuZVO – Inkrafttreten und Geltung.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2022. (2) Artikel 5, 8 und 10 gelten ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Zeitraum von drei Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens der in Artikel 25 genannten Durchführungsrechtsakte folgt. Rn 1 Vom Abdruck der Anhäng...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Quantifizierung der Verpflichtung

Rn. 37 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Wortlaut des § 251 verlangt i. R.d. Vermerks nur die (zahlenmäßige) Angabe eines Betrags. Trotzdem müssen angabepflichtige Verpflichtungen, soweit sie am Abschlussstichtag nicht quantifizierbar sind (z. B. Haftungszusagen in unbegrenzter Höhe) in einer Fn. vermerkt werden, wenn der Bilanzierende nicht zur Aufstellung eines Anhangs verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 72 Brüssel IIa-VO – In-Kraft-Treten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie gilt ab 1. März 2005 mit Ausnahme der Artikel 67, 68, 69 und 70, die ab dem 1. August 2004 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Rn 1 Da es sich hier um eine Verordnung handelt, gi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 105 Brüssel IIb-VO – Inkrafttreten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt ab dem 1. August 2022, mit Ausnahme der Artikel 92, 93 und 103, die ab dem 22. Juli 2019 gelten. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / III. Prozentuale Geschwindigkeitsüberschreitung

Ein bestimmtes prozentuales Maß an Geschwindigkeitsübertretung kann den ersten Anlass liefern, eine vorsätzliche Begehung zu prüfen. Das gilt allerdings nicht für geringe absolute Höchstgeschwindigkeiten. Bei einer Tempo-30-Zone den Vorsatz allein auf eine 40 %ige oder auch 50 %ige Überschreitung zu stützen, also schon ab 12 oder 15 km/h, ist offensichtlich lebensfremd.[33] ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Tz. 199 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung richtet sich gem. § 315c Abs. 1 HGB nach § 289c HGB. Während der Gesetzgeber für § 289c Abs. 1 und Abs. 2 HGB keinen Wesentlichkeitsvorbehalt vorsieht, ist § 289c Abs. 3 HGB nach § 315c Abs. 2 HGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; Althoff/Wirth, Nichtfinanzielle Berichterstattung und Prüfung im DAX 30. Eine Analyse der Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, WPg 2018, S. 1138–1149; Arbeitskreis Externe und Interne Überwach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Besondere Normen.

Rn 7 Das Verfassungsrecht des GG wirft mit seiner Einwirkung auf das Privatrecht zahlreiche Fragen auf. Die Koalitionsfreiheit aus Art 9 III GG begründet eine unmittelbare Drittwirkung. § 134 ist unanwendbar, weil Art 9 III 2 selbst die Nichtigkeit widersprechender Abreden anordnet. Eine unmittelbare Drittwirkung sehen die Art 38 I 2, 48 II GG vor (BGHZ 43, 387). Überholt is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Straßenverkehr.

Rn 37 Geeignete Sätze der Lebenserfahrung, die für ein Verschulden eines der Beteiligten sprechen, finden sich va im Straßenverkehrsrecht (ausf Janeczek ZfS 15, 244 ff; Reimer NZV 18, 258 ff; Laumen MDR 20, 1345 ff, 1415 ff). So spricht das Auffahren auf ein Fahrzeug dem ersten Anschein nach dafür, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat, weil er entweder keinen ausreichend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonderregelung.

Rn 7 Gem § 828 II sind Kinder zwischen 7 und 10 Jahren nicht verantwortlich für Schäden im Zusammenhang mit einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn (S 1), sofern sie die Verletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt haben (S 2). Die Schwelle für die Verschuldensfähigkeit wird heraufgesetzt, weil Kinder dieses Alters regelmäßig überfordert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Andere wichtige Gründe.

Rn 12 Andere wichtige Gründe hängen gleichfalls mit der erwähnten Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zusammen. Dabei kommt auch eine Verdachtskündigung in Betracht, insb bei dringendem Verdacht einer schweren Pflichtverletzung (etwa BGH NJW 95, 1110, 1111; Hamm NJW 15, 2970 [OLG Hamm 26.02.2015 - 24 U 56/10]). Eine Betriebseinstellung zur Insolvenzvermeidung bildet aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einheitlichkeit der Urkunde.

Rn 6 Das gesamte Rechtsgeschäft muss in einer Urkunde enthalten sein. Unschädlich sind außerhalb der Urkunde getroffene unwesentliche Nebenabreden (BGH NJW 99, 2592; 08, 1661 [BGH 12.03.2008 - VIII ZR 71/07] Tz 22, Kellerraum). Umfasst die Urkunde mehrere Blätter oder Textteile, muss ihr Zusammenhang kenntlich gemacht sein (BGH NJW 98, 59 [BGH 24.09.1997 - XII ZR 234/95]; 03...mehr