Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 07/2021, Corona 2.0 - eine Bestandsaufnahme

Noch immer hat Corona die Welt und somit auch die Verkehrsrechtsfamilie fest im Griff. Noch immer bestimmen Onlinemeetings, Homeoffice und Hygieneregeln den Arbeitsalltag. Vielerorts hat sich die Onlineverhandlung nach § 128a ZPO etabliert, sicherlich auch eine Möglichkeit, die man nach der Corona-Pandemie beibehalten sollte. Gerade für frühe erste Termine oder Verhandlungen...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird nicht selten übersehen, dass § 12a Abs. 1 ArbGG nicht die Erstattung jeglicher Anwaltskosten ausschließt. Dies gilt insbesondere in dem auch hier vorliegenden Fall, in dem die Einschaltung eines Rechtsanwalts den Anfall der sonst notwendigen Terminsreisekosten der Partei selbst erspart hat. Deren Höhe hat das LAG Nürnberg – soweit ersichtlich – auf zutreff...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist falsch. Sie reiht sich nahtlos ein in die Reihe der falschen Entscheidungen in der oberlandesgerichtlichen Rspr. zu dieser Problematik (vgl. zuletzt OLG Stuttgart AGS 2021, 171). Man kann zu der Problematik schreiben, was man will, und diese Rspr. kritisieren. Es interessiert nicht, sondern es wird weiter von falschen Entscheidungen anderer OLG abgesc...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / II. Erneute Beiordnung erforderlich

Dem Angeklagten ist der Rechtsanwalt erneut als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Es handelt sich nach Auffassung des OLG Celle gem. § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO um einen Fall der notwendigen Verteidigung. Die Hauptverhandlung solle im ersten Rechtszug vor dem OLG stattfinden. Nachdem das Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden...mehr

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AGS 07/2021, Beck´sches Formularbuch IT-Recht

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer und Rechtsanwalt Tilman Mueller-Stöfen. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck. XXXII, 1102 S., 179,00 EUR Das bereits in 5. Aufl. erschienene Formularbuch schließt das gesamte Informationstechnologie- und Multimediarecht ein. Das gesamte Rechtsgebiet wird vom Hardwarekauf und Abschluss von Software- und Cloud-Computing-Verträge...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / I. Sachverhalt

Der im Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beigeordnete Rechtsanwalt beantragte nach Vergleich im Termin die Festsetzung und Anweisung seiner PKH-Vergütung aus der Landeskasse. Aufgrund gekürzter Festsetzung (Teilablehnung) der beantragten Vergütung erhob der beigeordnete Rechtsanwalt Erinnerung nach § 55 Abs. 1 RVG, welche das Sozial...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / V. Wiedereinsetzung in vorherigen Stand

Nach § 33 Abs. 5 RVG kann das Beschwerdegericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn der Beschwerdeführer ohne eigenes Verschulden die Frist versäumt hat und die Beschwerde binnen zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses einlegt und die begründenden Tatsachen glaubhaft macht. Zu beachten ist auch hier die Zwei-Wochen-Frist ab Wegfall des Hinder...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / IX. Abwehrdeckung

Wird der Versicherungsnehmer von dem beauftragten Rechtsanwalt zur Zahlung einer streitigen Gebührenforderung aufgefordert, genügt der Rechtsschutzversicherer seinem Leistungsversprechen, wenn er Abwehrdeckung gewährt. Der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers wandelt sich nicht in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Versicherungsnehmer nach Erteilung der Abwehrdeckung...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 4. Postentgeltpauschale

Ferner steht Rechtsanwalt B die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV zu.mehr

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AGS 07/2021, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Erläutert von Prof. Dr. Thomas Fischer. 68. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. LXXI, 2737 S., 99,00 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 sowie bereits die laufenden Gesetzgebungsverfahren. Zu letzterem gehöre...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Beklagte ist vor dem LG München I auf Zahlung einer Kaufpreisforderung i.H.v. 20.000,00 EUR in Anspruch genommen worden. Er beauftragt Rechtsanwalt B am 1.6.2020 mit der Vertretung in diesem Rechtsstreit. Rechtsanwalt B reicht eine Klageerwiderung ein und kündigt an, im Termin einen Klageabweisungsantrag zu stellen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22.12.2020 ver...mehr

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AGS 07/2021, Nachträgliche ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Richtigkeit der Entscheidung hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen für die beantragte PKH – Stichwort: Bedürftigkeit – lässt sich aufgrund des nur knappen Sachverhalts nicht überprüfen. 2. Für die abgelehnten rückwirkende Bewilligung gilt: M.E. kann man bezweifeln, ob die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO tatsächlich schon das Verfahren abschließt. Denn bi...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / II. Beschwerde eröffnet

Im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren gegen Erinnerungsentscheidungen der Sozialgerichte ist die Beschwerde gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig. Der Beschwerdeweg ist eröffnet. Die gegenteilige Auffassung, wonach die Beschwerde gegen Erinnerungsentscheidungen der Sozialgerichte an die Landessozialgerichte ausgeschlossen sein soll und das SG aufgrund § 178 S. 1 SGG...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / Leitsatz

Über die Begründetheit eines außergebührenrechtlichen Einwandes ist nicht im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG zu entscheiden. Deshalb kann grundsätzlich weder eine nähere Substantiierung des Einwandes verlangt werden noch hat der mit dem Vergütungsfestsetzungsverfahren befasste Rechtspfleger/Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eine materiell-rechtliche Schlüssigke...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J.H. Schröder-Kay, bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 14. Aufl., 2019. Verlag C.F. Müller. XV, 545 S., 98,00 EUR Die Neuauflage enthält neben den maßgeblichen Gesetzestexten (GvKostG, KostRÄG, JBeitrO und DB-GvKostG) eine ausführliche Kommentierung der für die Kostenberechnung der Gerichtsvollzieher maßgeblichen Gebühren- und Auslagenvorsch...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins kann Rechtsanwalt K nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die 1,2-Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV berechnen.mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / I. Angefallene Anwaltskosten

Dem Kläger sind zunächst für die Tätigkeit seines Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts K außergerichtliche Kosten angefallen, die sich gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG unter Zugrundelegung des ab 1.1.2021 geltenden Vergütungsrechts wie folgt berechnen: 1. Verfahrensgebühr Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) ist dem Rechtsanwalt K eine Verfahrensgebühr mit einem ...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 6. Zusammenstellung

Rechtsanwalt B sind somit folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / II. Unwirksame Abtretung

Nach Auffassung des LG waren die von der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen dem Betroffenen und nicht dem Verteidiger zu erstatten. Denn der Erstattungsanspruch des Betroffenen sei nicht gem. § 398 BGB formwirksam an den Verteidiger abgetreten worden. Eine Abtretung sei, wie in der Rspr. und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegens...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / III. Hinweispflichten

Ein Rechtsanwalt muss seinen Mandanten "im Hinblick auf eine arzthaftungsrechtliche Streitigkeit" auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinweisen, er muss jedoch keine umfangreichen Marktrecherchen betreiben und mehrere Prozessfinanzierer kontaktieren.[36]mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) ist dem Rechtsanwalt K eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen, weil er die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 5. Zusammenstellung

Somit sind Rechtsanwalt K folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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AGS 07/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV richtet sich nach dem Wert derjenigen Schadenspositionen, über die unter Mitwirkung des Rechtsanwalts eine Einigung erzielt worden ist. LG Ravensburg, Urt. v. 14.11.2019 – 1 S 29/19mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 1. Anwendbares Recht

Die Vergütung des Rechtsanwalts B berechnet sich nach dem bis zum 31.12.2020 geltenden Vergütungsrecht, da der Beklagte ihm den unbedingten Auftrag zur Verteidigung gegen die Klage vor dem Inkrafttreten der Änderung des RVG am 1.1.2021 erteilt hat.mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / [Ohne Titel]

Der Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren wird bisweilen auch als kleine Gläubigerversammlung angesehen. Dies trifft zwar nicht zu – beides sind unabhängige Institutionen in einem Verfahren. Dennoch ist der Ausschuss – sofern bestellt – als verlängerter Arm der Gläubiger zu sehen, der an vielen Stellen "anstelle" der Gläubigerversammlung die Rechte wahrnimmt. Immer wieder...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / 1 Tatbestand

I. Die Kläger ließen sich vom beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten. Der Beklagte entwarf ein gemeinschaftliches Testament, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit dem Entwurf übersandte er eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Die Kläger kündigten daraufhin das Mandat. Unter dem 6.11.2017 stellte der Beklagte den...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / III. Formerfordernisse der Beschwerde

Erinnerungsentscheidungen im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren können mit der befristeten Beschwerde nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG angefochten werden. Durch den Verweis auf § 33 Abs. 3 bis 8 RVG sind die Vorschriften der Beschwerde entsprechend anzuwenden. Soweit das Gericht die Beschwerde für zulässig und begründet ansieht, hat es ihr abzuhelfen. Andernfalls ist die Beschwerde...mehr

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AGS 07/2021, Vergütung für ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Verfahrensgebühr, sondern Geschäftsgebühr Die Entscheidung ist im Wesentlichen unzutreffend. Das Amtsgericht verkennt, dass hier gerade keine Vollstreckungsmaßnahme vorliegt. Was gewesen wäre, wenn vollstreckt worden wäre, ist irrelevant. Dass die Gläubigerin hätte vollstrecken können, mag sein. Dies ist aber ein anderer Fall. Der Schuldner hatte hier freiwillig sein...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / I. Sachverhalt

Der Schuldner hatte gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt. Im Abhilfeprüfungsverfahren erließ der Rechtspfleger eine einstweilige Anordnung nach §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO. Hiergegen wendete sich die durch ihren Rechtsanwalt vertretene Gläubigerin mit der Rechtspfleger-Erinnerung nach § 11 Abs....mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / II. Schadenminderungsklausel

Die Schadenminderungsklausel des § 17 Abs. 1c bb ARB 2010 ist ebenso unwirksam wie die Zurechnungsklausel von § 17 Abs. 7 ARB 2010. § 17 Abs. 1c bb ARB 2010 nimmt zwar in Satz 1 auf § 82 VVG Bezug, enthält jedoch einen eigenen Regelungsgehalt, dass die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich gehalten werden sollen. Diese Klausel ist intransparent. Auch die Zurechnungskla...mehr

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AGS 07/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Wie viele andere Gerichte auch, hat das FamG falsch reagiert. Ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung ist von Amts wegen einzuleiten. Das Gericht hat also zunächst einmal zu prüfen, ob die Anregung Anlass gibt, ein Verfahren von Amts wegen einzuleiten. Wird dies verneint, was hier hätte geschehen müssen, ist das "Anregungsverfahren" kostenfrei. Erst mit Einleitung eines Ver...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung und Ihre Begründung sind bedenklich. 1. Zutreffend wäre der 6fache Jahresbetrag gewesen Geklagt wurde nicht aus einem Miet- oder Pachtvertrag, sondern aus einem Vorvertrag, und zwar auch nicht auf Gebrauchsgewährung, sondern auf Abgabe einer Willenserklärung. Der BGH hat insoweit auf § 3 ZPO abgestellt. Es fragt sich aber, ob hier nicht auf § 8 ZPO hätte abges...mehr

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AGS 07/2021, Voraussetzunge... / II. Voraussetzungen für den gemeinschaftlichen Nebenklagebeistand

Nach Auffassung des KG hat der Beschwerdeführer als Vater des Getöteten nach § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO grds. einen Anspruch auf Bestellung eines (eigenen) Beistandes. Ausnahmsweise sei nach § 397b Abs. 1 S. 1 StPO die Bestellung eines gemeinschaftlichen Rechtsanwaltes als Beistand möglich, wenn mehrere Nebenkläger "gleichgelagerte Interessen" verfolgen. Die Interessen mehrere...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / VI. Stichentscheid

Der Stichentscheid darf sich darauf beschränken, sich mit den Gründen der Deckungsablehnung auseinanderzusetzen. 1. Eine offenbare Abweichung liegt nur dann vor, wenn die Rechtslage gröblich verkannt wird; dies ist nicht der Fall, wenn der Rechtsanwalt eine Mindermeinung vertritt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.[21] 2. Die Klausel, dass bei erfolglosem Schiedsgut...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / III. Gebührenbemessung

Die vom Verteidiger angesetzten Gebühren waren nach Auffassung des LG unbillig gem. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit liege jedenfalls insgesamt eine unterdurchschnittliche Angelegenheit vor. Es handele sich nämlich um ein einfach gelagertes Ordnungswidrigkeitsverfahren, das keiner besonderen Vorbereitun...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten zutreffend. Insbesondere treffen die Ausführungen des AG zur Gebührenbemessung zu. Es kann dahinstehen, ob es schon die h.M. in der Rspr. ist, die davon ausgeht, dass auch in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt ist und nicht etwa ein "Abschlag" vorgenommen werden muss. Jedenfalls ...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung setzt die verfahrensrechtlichen speziellen Regelungen des RVG für Beschwerdeverfahren um. Dies sogar so konsequent, dass eine Weiterleitung der Beschwerdeschrift vom LSG an das SG – zulasten des beigeordneten Rechtsanwalts – nicht erfolgte. Um mögliche die gerichtliche Festsetzung übersteigende Vergütungsansprüche zu erhalten, sollte die Beschwerde immer bei ...mehr

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AGS 07/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Soweit eine Partei eigene Reisekosten vermeidet, indem sie einen Rechtsanwalt zu Gerichtsterminen entsendet, sind die dadurch anfallenden Anwaltsgebühren- und auslagen i.H.d. fiktiven Reisekosten von der unterliegenden Partei zu tragen, die angefallen und gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. §§ 19, 5 JVEG erstattungsfähig gewesen wären, wenn die obsiegende Partei selbst zu den G...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / 2 Aus den Gründen:

"… .Die gem. den §§ 165, 161 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Die Erinnerungsführerin kann eine Kostenfestsetzung in Höhe weiterer 12,42 EUR beanspruchen, denn der Vergütungsanspruch ihres Verfahrensbevollmächtigten unterliegt der Umsatzbesteuerung zu einem Steuersatz von 19 %, nicht von 16 %. Dies steht zwischen den Beteiligten auch nicht in Streit." Der Umsatzsteue...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / II. Nachbereitung der Hauptverhandlung

Nach Auffassung des OLG ist für die Nebenklägerin entgegen ihrer Ansicht keine Verfahrensgebühr nach § 48 Abs. 1 RVG, Nr. 4130 VV angefallen. 1. Verfahrensgebühr des Verteidigers des Angeklagten Die Frage, ob eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV bereits dann entstanden sei, wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen ein erstinstanzliches Urteil nach § 333 StPO Revision einlegt und...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Wertfragen sind nicht in einem Kosten- oder in Vergütungsfestsetzungsverfahren zu klären. Die Wertfestsetzung obliegt allein dem erkennenden Richter. Insoweit handelt es sich um ein gesondertes Verfahren. Für das Vergütungsfestsetzungsverfahren ordnet § 11 Abs. 4 RVG sogar ausdrücklich die Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfa...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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AGS 07/2021, Kürzung der Mi... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Andere Ansicht als die Literatur Die Entscheidung des BGH reiht sich ein in die Liste "wenig verwalterfreundlichen" Entscheidungen. Der BGH folgt damit seiner Rspr. aus dem Jahr 2017 und setzt diese fort (BGH, Beschl. v. 14.12.2017 – IX ZB 101/15). Diese Ansicht deckt sich jedoch nicht mit der überwiegenden Lit., wonach teilweise eine solche Kürzung nicht angenommen wird, ...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich mag nicht mehr. Eine weitere falsche OLG-Entscheidung, die zu den vielen anderen falschen OLG-Entscheidungen passt, die die Frage ebenso negativ für den Angeklagten/Verteidiger entschieden haben (vgl. die Zusammenstellung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 28 ff. und Nr. 4130 VV Rn 29 ff.). Und eine weitere Entscheidung, die keine eigenen...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / d) Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde

Sind im Fall des Freispruchs die notwendigen Auslagen des Angeklagten nicht der Staatskasse auferlegt worden, soll der nach § 464b StPO gestellte Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des Urteils anzusehen sein.[13] Eine Korrekturmöglichkeit besteht ggf. auch im Verfahren nach § 33a StPO.[14] Das soll auch dann gelten, wenn die Kost...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.3 Leistungsort bestimmter Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält in § 3a Abs. 4 UStG eine besondere Leistungsortbestimmung für die sogenannten Katalogleistungen. Die entsprechende Regelung basiert in vollem Umfang auf dem Unionsrecht. Sie sieht vor, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort der genannten Leistungen sich auch bei Leistungserbringung an Personen, die keine umsatzsteuerlichen Unternehmer...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.4.2 Besondere Vorschriften

Zusätzlich gelten trotz der umfassenden Änderung durch das sogenannte Mehrwertsteuerpaket der EU zum 01.01.2010 noch eine Reihe besondere Vorschriften für den umsatzsteuerlichen Leistungsort einzelner Dienstleistungen. Diese sind in Deutschland in den §§ 3a bis 3f UStG geregelt und basieren mit Ausnahme des § 3f UStG (vgl. dazu Weimann, in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national...mehr