Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Überbrückungshilfe II

Tz. 56 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Nach dem Ende der Förderzeitraums für die Überbrückungshilfe I erfolgte für den Zeitraum September bis Dezember 2020 eine Verlängerung der Möglichkeit, Unterstützungsleistungen zu beantragen (sog. Überbrückungshilfe II). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe II unterschieden sich kaum von denen der Überbrückungsh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Sanktionen im Zusammenhang mit der Fiskalvertretung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22e Abs. 1 UStG regelt die Untersagung der Fiskalvertretung für die nicht in § 3 Steuerberatungsgesetz genannten Personen, in erster Linie u. a. für die Spediteure und Lagerhalter, die als Fiskalvertreter tätig sind. Voraussetzung ist ein wiederholter Verstoß gegen die Pflichten oder sein ordnungswidriges Handeln nach § 26a UStG. Rz. 2 Stand:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / IV. Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.4: Übertragung der Arbeitgeberfunktion auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _________________________, vertreten durch _________________________, wird heute, am _________________________, um _...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / C. Geschützter Personenkreis

Rz. 12 Das Betriebsrentengesetz hat grundsätzlich eine umfassende Abgrenzung des Schutzbereichs vorgenommen. Erfasst werden deshalb Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und an die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende).[7] Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Gesetzes erheblich umfassender. Es bezieht in seinen persönlichen Geltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein elektronisches Dokument kann elektronisch nur auf einem sicheren Übermittlungsweg zugestellt werden. (2) 1Einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments haben zu eröffnen:mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / II. Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.2: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist RA _________________________ _________________________ (Anschrift) _________________________, den _________________________ An das Landesarbeitsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) LAG _________________________, ___________...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

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AGS 04/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einigungsgebühr in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB, JurBüro 2023, 617 Nach Nr. 1000 VV fällt die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, an. Nach Abs. 5 S. 3 der Anm. zu Nr. 1000 VV entsteht die Gebühr in Kindschaftssachen auch f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Unter den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fällt nach Abs 1 der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB (vgl insg Ponzer Rpfleger 19, 673) sowie gem Abs 2 der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB und der Anspruch des Ehegatten oder Lebenspartners auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG. Dies gilt auch, wenn der Unterhaltsber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung des Gerichts.

Rn 4 Ungeeignete Personen, denen die Fähigkeit zu sachgerechter Unterstützung fehlt, können von weiterem Vortrag ausgeschlossen werden; sie werden durch unanfechtbaren Beschl zurückgewiesen (Abs 1 S 4 iVm § 79 III 1, 3). Personen, die geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgen ohne als Rechtsanwalt oder Beistand zugelassen zu sein, sind auszuschließen (Bremen FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt des Vergleichs.

Rn 5 Die im Vergleich vereinbarte Regelung muss außerdem hinreichend bestimmt sein. Eine Vereinbarung der Beteiligten, sich nicht zu bedrohen, zu verletzen oder körperlich zu misshandeln, ist hinreichend konkret u damit vollstreckbar. Dagegen ist die Regelung, sich ›zukünftig respektvoll zu verhalten, sich aus dem Weg zu gehen u bei zu klärenden Sachverhalten einen Rechtsanw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Beendigungs- und die Änderungskündigung

Rz. 5 Eine Beendigungskündigung ist auf die unbedingte und abschließende Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit der Vertragsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gerichtet. Rz. 6 Das Rechtsinstitut der Änderungskündigung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Arbeitgeber einerseits nicht einseitig die Inhalte des bestehenden Arbeitsvertrags ändern und d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die gerichtlichen Entscheidungen.

Rn 6 Bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hat das Gericht nach § 700 VI iVm § 331 I, II sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen und die Schlüssigkeit der Klage zu prüfen (BGHZ 73, 87, 90; 112, 367, 371). Liegen die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil nach § 331 nicht vor, ist die Klage durch kontradiktorisches Urt abzuweisen. Rn 7 Ist Einspruch gegen ein V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Voraussetzungen.

Rn 4 Nach § 796c I 2 gelten die §§ 796a, 796b entspr. Es muss daher ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich vorliegen, in welchem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (§ 796a Rn 5, 7). Zudem darf der Vergleich nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewerbebetrieb.

Rn 6 Die Niederlassung muss dem Betrieb eines Gewerbes dienen, wobei der Gewerbebegriff – weitergehend als derjenige der Gewerbeordnung – sämtliche auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten erfasst, also auch diejenigen der freien und künstlerischen Berufe, zB der Rechtsanwälte (BayObLG Beschl v 20.3.19 – 1 AR 6/19, Rz 9 – juris; Hamm Beschl v 18.2.19 – 32 SA 9/19, Rz 25 –...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten einer ohne Erfolg eingelegten Rechtsbeschwerde haben nach dem Grad ihrer Beteiligung der Musterrechtsbeschwerdeführer und diejenigen Beteiligten zu tragen, welche dem Rechtsbeschwerdeverfahren auf seiner Seite beigetreten sind. (2) Entscheidet das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst, haben die Kosten einer von einem Musterbeklagten erfolgreich eingeleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Für die Entscheidung des Gerichts entstehen keine Gerichtsgebühren. Dem Gerichtsvollzieher steht für eine Versteigerung oder einen Verkauf die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 von EUR 57,20 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab der vierten Stunde für jede w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzgläubiger.

Rn 50 Für den Insolvenzgläubiger kann grds Prozesskostenhilfe im Verfahren bewilligt werden. Maßgeblich ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BGH NJW 04, 3260). Insbesondere muss der Gläubiger mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (BGH NJW 04, 3260 unter Verweis auf LG Freiburg ZInsO 03, 954 und 1006). Allerdings i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschuldigung.

Rn 11 Entschuldigt die Partei die Verspätung (nicht die Verzögerung) genügend, kommt eine Zurückweisung nicht in Betracht (§ 296 I; dort Rn 30 ff). Erforderlich dazu ist, dass die Partei Umstände vorträgt, die die Versäumung der Frist als nicht vorwerfbar erscheinen lassen (Nürnbg MDR 16, 1112 [OLG Nürnberg 04.07.2016 - 14 U 612/15]). Schon leichte Fahrlässigkeit steht der E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vorhergehendes PKH-Verfahren.

Rn 50 Auch bei einem vorangehenden Prozesskostenhilfeverfahren stellt der BGH allein auf die nachfolgende Klageerhebung ab. Eine Vorverlegung des Zeitpunktes wird nicht für notwendig erachtet, da die arme Partei nach § 14 Nr 3 GKG die Möglichkeit habe, die Abänderungsklage ohne Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses noch vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuc...mehr

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FoVo 04/2024, Berufsrecht

Henssler/Prütting Bundesrechtsanwaltsordnung Kommentar, 6. Aufl. 2024 2.468 Seiten, 219 EUR Verlag: C.H.Beck ISBN 978-3-406-78479-8 Das Berufsrecht spielt in der Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Inkassodienstleister bei Erbringung von Inkassodienstleistungen (VV 2300 Abs. 2 RVG) ebenso eine Rolle wie im Wettbewerb zwischen diesen beiden Rechtsdienstleistern um den Gläubig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unverschuldete Fristversäumnis.

Rn 5 Abs 1 setzt bei der Fristversäumnis ein fehlendes Verschulden voraus. Dies ist bei unabwendbaren Zufällen (Naturereignis, Unfall) und für jedes Ereignis zu bejahen, das die rechtzeitige Fristwahrung verhindert. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache in der Sphäre des Beteiligten liegt (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 17 Rz 8). Die Versäumung der Frist muss auf den un...mehr

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zfs 04/2024, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

In dem vor dem LG Coburg durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahren ging es darum, ob bei der Berechnung der von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten die für deren vorgerichtliche Tätigkeit angefallenen 22 Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 Fall 1 RVG in der bis 31.12.2020 geltenden Fassung anzur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.7 Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, die Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbstätigkeit vorsehen, steuerfrei (vgl. § 1 Abs. 2 VAG). Hierzu zählen auch die Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorbereitende Schriftsätze.

Rn 3 Das Gesetz ordnet die Einreichung vorbereitender Schriftsätze vor der mündlichen Verhandlung im Anwaltsprozess (§ 78) zwingend an, im Parteiprozess ist dagegen die Einreichung von Schriftsätzen fakultativ, soweit nicht durch richterliche Anordnung eine Verpflichtung ausgesprochen wird (II). Daher kann die Verpflichtung aus § 282 II im Parteiprozess nicht eintreten, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisung vertretungsberechtigter Personen.

Rn 11 Sollten die in Abs 2 S 2 Nr 1 und 2 bezeichneten Personen nicht in der Lage sein, den Sach- und Streitstand ordnungsgemäß darzustellen, kann ihnen das Gericht nach Abs 3 S 2 die weitere Vertretung durch unanfechtbaren Beschluss untersagen, der allerdings die Wirksamkeit vorgenommener Prozesshandlungen nicht tangiert. Dies gilt nicht für Rechtsanwälte und Notare (Bumill...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten, Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 28 Für das gerichtliche Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310; dem Rechtsanwalt stehen Gebühren nach Teil 3 VV RVG zu. Der Verfahrenswert bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt für die seit dem 1.1.21 anhängig gewordenen Verfahren (§ 63 I 1 FamGKG iVm Art 2 I Nr 4 KostRÄG) jeweils 4.000 EUR für das Umgangsverfahren (§ 45 I Nr 2 FamGKG) und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung der Anmeldung.

Rn 6 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Der Anmelder wird nicht Beteiligter des Musterverfahrens; er wird nur über einen ggf ergehenden Musterentscheid informiert (§ 16 I 3 KapMuG), weil mit dem rechtskräftigen Musterentscheid die Dreimonatsfrist des § 204 I Nr 6a BGB in Gang gesetzt wird. Allerdings kann die Zustellung durch öffentliche Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu beg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Privates und amtliches Wissen.

Rn 7 Privates Wissen (zB eigene Erfahrungen mit dem verklagten Unternehmen) darf der Richter schon im Hinblick auf § 41 Nr 5 nicht in seine Beweiswürdigung einfließen lassen, denn ein Richter kann nicht zugleich Zeuge sein. Dazu gehören auch Erkenntnisse aus einer privaten Besichtigung von relevanten örtlichen Gegebenheiten. Eine andere Beurteilung ist für allgemeinkundige T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Klagehäufung

Rz. 13 Wenn neben einer Kündigungsschutzklage im Wege der objektiven Klagehäufung Vergütungsansprüche in das Verfahren einbezogen werden, kommt es nach dem Streitwertkatalog (Teil I Nr. 6) darauf an, ob die Vergütung vom streitigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt oder nicht. Eine Wertaddition kommt nicht in Betracht, wenn insoweit wirtschaftliche Identität vorli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vom Gericht veranlasste Hinderungsgründe.

Rn 7 Unverschuldet ist die Säumnis, die auf Verfahrensfehlern oder Störungen im Geschäftsbetrieb des Gerichts beruht. Solche Fälle sind bspw fehlerhafte Aushänge im Gericht hinsichtlich des Saales oder der Terminszeit (Celle NJW-RR 00, 1017 [OLG Celle 31.03.1999 - 16 W 21/99]) oder ein unzumutbar verspäteter Aufruf der Sache (zum verfrühten Aufruf – s § 330 Rn 7), wenn sich ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Widerspruch des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 169 Voraussetzung für den erweiterten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 2 S. 2 und 3 KSchG ist ein form- und fristgerechter Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 und 3 BetrVG bzw. des Personalrats nach § 85 Abs. 1 BPersVG bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und einer konkreten, fallbezogenen Begründun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Person des Unterzeichners.

Rn 15 Im Bereich des Anwaltszwangs (§ 78) ist die Unterschrift eines postulationsfähigen Rechtsanwalts oder seines Vertreters (BGH NJW 10, 3661 [BGH 20.07.2010 - KZR 9/09]) erforderlich. Es genügt also nicht die Unterschrift einer anderen Person, die (ohne bei Gericht zugelassen zu sein) ›im Auftrag‹ oder ›in Vertretung‹ unterschreibt. Es genügt auch nicht die Unterschrift e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / F. Betriebsbedingte Gründe

Rz. 57 Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird seltener geklagt als gegen verhaltens- und personenbedingte Kündigungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen erleichtert der Grundsatz der freien unternehmerischen Entscheidung die Kündigung. Demgegenüber bestehen hohe Anforderungen bei verhaltensbedingten Kündigungen, z.B. wegen Schlechtleistung, oder bei krankheitsbedingten Künd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 64 Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn der Laptop des Prozessbevollmächtigten eine Stunde vor Fristablauf während der Bearbeitung der Berufungsbegründung wegen eines De...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. PKH-Prüfungsverfahren.

Rn 26 Grds kommt eine Bewilligung von PKH für das Bewilligungsverfahren nicht in Frage. (Einzelheiten s § 114 Rn 6). Nach – allerdings abzulehnender – Ansicht soll ausnahmsweise eine Bewilligung von PKH im PKH-Verfahren dann in Betracht kommen, wenn auch der Gegner im Bewilligungsverfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, zwischen den Parteien Vergleichsverhandlungen ...mehr