Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 5 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen §§ 4, 5 TzBfG

Verstößt eine Regelung oder Maßnahme des Arbeitgebers gegen das Verbot der sachgrundlosen Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitarbeit, führt dies zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung, soweit nicht eine gesetzeskonforme (diskriminierungsfreie) Auslegung etwa einer Tarifbestimmung in Betracht kommt. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 134 BGB (Nichtigkeit eines Recht...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 6 Erstattung im Wege der Auszahlung

Zu Unrecht gezahlte Beiträge, die nicht verrechnet werden können oder sollen, werden bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers bei der Einzugsstelle vorgenommen werden.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.4 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 111 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu klären. Macht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geltend, kann er nach den §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG die Errichtung einer Einigungsstelle beim Arbeitgeber beantragen. Lehnt der Arbeitgeber dies ab, kann der Betriebsra...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.1 Bestimmungsrecht über Arbeitszeit

Rz. 17 Typisches Merkmal der Abrufarbeit ist das vertraglich dem Arbeitgeber eingeräumte Bestimmungsrecht über die Lage und die Dauer der Arbeitszeit. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG muss die Arbeitszeitdauer als wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden.[1] Praxis-Beispiel Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt … Stunden pro Woche. Sie kann nach betrieblichem Bedarf auf mehrere ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.2 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 101 § 12 TzBfG regelt nicht die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Da mit Abrufarbeit die Lage der Arbeitszeit festgelegt wird, besteht bei Abrufarbeit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, welches allerdings die gesetzlichen Vorgaben des § 12 TzBfG zu beachten hat. Deswegen kann über eine Betriebsvereinbarung die Ankündigungsfrist von...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.1 Allgemeines

Rz. 62a In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 3 TzBfG neu aufgenommen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Zeitrahmen, bestimmt durch Referenzstunden und Referenztage, festzulegen, in dem auf Aufforderung Arbeit abgerufen werden kann. Nach Art. 2 der RL (EU) 2019/1152 sind dies Zeitfenster an festgelegten Tagen. Nach den Erwägun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.2 Ankündigungsfrist

Rz. 66 Der Arbeitnehmer ist nach § 12 Abs. 3 TzBfG zur Arbeit nur dann verpflichtet, wenn die ordnungsgemäße Mitteilung ihm 4 Kalendertage vorher zugeht. Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung, nicht mit der beispielsweise bei einem Brief möglicherweise späteren tatsächlichen Kenntnisnahme. Eine Verkürzung der Frist ist weder einzelvertraglich noch durch Betriebsvereinb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.2 Anordnung von Überstunden

Rz. 29 Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden fällt nach überwiegender Meinung nicht in den Anwendungsbereich von § 12 TzBfG.[1] Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden § 12 TzBfG zuordnen wollte.[2] Die 4-tägige Ankündigungsfrist ist daher bei der Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden in Vollzeit- oder Teilzeita...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.2 Arbeitszeitrahmen

Rz. 41 § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG enthält abweichend vom Wortlaut des § 4 BeschFG die Vorgabe, dass eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Aus dieser Änderung des Wortlauts wird abgeleitet, dass die Woche als Bezugszeitraum vorgegeben ist und die vereinbarte Wochenarbeitszeit in jeder Woche abgerufen werden muss.[1] Dieses Verständ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.4 Dauer der täglichen Arbeitszeit

Rz. 57 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 ist die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Ist die Dauer nicht festgelegt, gibt § 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG neben der Dauer von 3 Stunden vor, dass diese zusammenhängend in Anspruch zu nehmen sind. Beide Regelungen sind wie folgt in Einklang zu bringen: § 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG enthält keine zwingenden Mindestvorgaben zum Schutz der A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Arbeit auf Abruf gilt aus Arbeitgebersicht als das flexible Arbeitszeitmodell zum bedarfsorientierten Einsatz der Arbeitszeit. Flexible Arbeitszeiten sind geprägt von dem Streben der Arbeitgeberseite, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall anzupassen und die Maschinenlaufzeiten zu verlängern. Dem steht das Interesse der Arbeitnehmer an einem regelmäßigen Einkommen und planb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 § 12 TzBfG gilt für alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen die Arbeit des Arbeitnehmers auf Abruf bzw. bei Bedarf des Arbeitgebers erfolgt. Schon zu § 4 BeschFG war höchst streitig und höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Vorschrift nur für Teilzeitbeschäftigte gilt oder auch für Vollzeitbeschäftigte.[1] Gleichwohl ist bei der Neuregelung in § 12 TzBfG durch de...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.3 Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 53 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitszeitumfang, bezogen auf die wöchentliche Arbeitszeit, genau zu vereinbaren. Ist eine Mindestdauer mit flexiblem Arbeitszeitanteil beabsichtigt[1], muss sowohl die Mindestdauer als auch der Umfang der abrufbaren Arbeitszeit vereinbart werden. Eine konkrete Stundenzahl ist sinnvoll, aber nicht erforderlich. Auch wenn die Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 4.3 Einschränkungen des Direktionsrechts

Rz. 72 Die Vereinbarung eines einseitigen Bestimmungsrechts über die Arbeitszeitlage und Veränderung der Arbeitszeitdauer in den Grenzen von § 12 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hält bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben als formularvertragliche Vereinbarung einer Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.[1] Bei der Festlegung der Arbeitszeit unterliegt das Direktionsrecht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1.2 Normzweck

Rz. 10 § 12 TzBfG soll in einer Art Abwägung die Interessen des Arbeitgebers an einem flexiblen Personaleinsatz mit den Interessen der Arbeitnehmer an der eigenen Zeitsouveränität in Einklang bringen. Die Norm soll durch Festschreibung der Mindestdauer, Mindesteinsatzdauer und Ankündigungsfristen die Arbeit auf Abruf sozialverträglich gestalten. Dies ist zum Schutz der Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.3 Entgeltfortzahlung

Rz. 84 Durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenarbeitszeit" hat der Gesetzgeber für Arbeit auf Abruf zum 1.1.2019 Sonderregelungen für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 12 Abs. 4 TzBfG) und Entgeltzahlung an Feiertagen eingeführt. Ziel ist, die Rechte der Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit zu sic...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.5 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 92 Bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen, wie Arztbesuchen, Behördenterminen oder bedeutsamen Ereignissen im Familienkreis, bestimmt sich der Vergütungsanspruch, soweit nicht einzelvertragliche oder kollektive Regelungen bestehen, nach § 616 BGB . Abrufarbeitnehmer haben wie alle Arbeitnehmer diese Termine möglichst außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen.[1] De...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.4 Feiertagsvergütung

Rz. 90 Auch für die Feiertagsvergütung ist nach der Neuregelung (12 Abs. 5 TzBfG) für die Berechnung auf das Referenzprinzip abzustellen. Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, das Entgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Auch bei Arbeit auf Abruf besteht ein Anspr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.1 Anspruch auf Vergütung

Rz. 74 Für Abrufarbeit als Teilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Grundsätze. Der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung. Wird Abrufarbeit in Schichtarbeit geleistet, kann abhängig von den bestehenden Regelungen Anspruch auf eine Schichtzulage bestehen. Die mit Schichtarbeit verbundenen Erschwernisse werden bei Abrufarbeit nicht bereits durch die vereinbart...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 1.1 Begriff der Arbeit auf Abruf

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 ist Abrufarbeit dann gegeben, wenn die Arbeitsleistung nach dem entsprechenden Arbeitsanfall vom Arbeitnehmer zu erbringen ist. Ein Arbeitsanfall ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu benötigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob aus objektiver Sicht Arbeit vorhanden ist oder ob aus produktions...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.3 Beteiligung nach § 99 BetrVG

Rz. 109 Der einzelne Arbeitsabruf ist keine Einstellung nach § 99 BetrVG. Die Einstellung als Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. Die Ablehnung wegen Verstoßes gegen § 12 TzBfG durch den Betriebsrat begründet kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Der Gesetzesverstoß als Zustimmungsverweigerungsgrund setzt voraus, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.1 Allgemeines

Rz. 100 Teilzeitkräfte im Abrufarbeitsverhältnis sind Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG und damit bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen wahlberechtigt (§ 7 BetrVG) und wählbar (§ 8 BetrVG). Das aktive Wahlrecht beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Beginn des Arbeitsverhältnisses unabhängig davon, wann die Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber in Anspruch genommen wird....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.2 Urlaub

Rz. 76 Arbeitnehmer in Abrufarbeit haben wie alle (Teilzeit-)Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch auf entsprechend der Arbeitsleistung gekürzten Erholungsurlaub. Die für flexible Arbeitszeiten mit diskontinuierlicher Arbeit typischen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn vertraglich ein Bezugszeitraum von über einem Monat gewählt wird.[1] Rz. 77 Zunächst ist die Anzahl der Urlaubs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 6.1 Allgemeines

Rz. 94 Bereits mit § 12 Abs. 3 TzBfG a. F. hatte der Gesetzgeber bewusst die allgemeine Tariföffnungsklausel des § 6 BeschFG durch eine klarere Regelung ersetzt. Die Normsetzungsbefugnis ist tatsächlich deutlich eingeschränkt worden. Es wurden Mindestanforderungen gestellt, wenn Tarifverträge zuungunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Vorgaben bei Abrufarbeit abweiche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.1 Arbeitszeit

Nr. 2 Satz 1 konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten beträgt. Hierbei wird berücksichtigt, dass neben dem reinen Unterricht von der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.3 Persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers

Das entscheidende Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers im Unterschied zur Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters. Wichtig Die persönliche Abhängigkeit ergibt sich aus der Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und dem Umfang der Weisungsgebundenheit. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann sowohl den Inhalt und die Durchführung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.4 Umwandlung der Vertragsverhältnisse

Einzelvertraglich können die Arbeitsvertragsparteien jederzeit einvernehmlich das Vertragsverhältnis ändern. Eine einseitige "Umwandlung" des Vertragsverhältnisses durch den Mitarbeiter hat nur in der Weise eine praktische Bedeutung, als dass freie Mitarbeiter gerichtlich überprüfen lassen können, ob ihr Vertragsverhältnis nach einer Gesamtschau als Arbeitsverhältnis zu bewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.3 Rechtsfolgen

Die Einordnung des Vertragsverhältnisses hat erhebliche Folgen für die Ansprüche der Vertragspartner. Der freie Mitarbeiter genießt nicht den arbeitsrechtlichen Schutz, wie er bei einem Arbeitnehmer aufgrund von tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Andererseits ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend selbstständig und ist nicht den Weisungen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.4 Sonstige Merkmale

Für die Beurteilung des Vertragsverhältnisses können noch weitere Merkmale ergänzend als Indizien herangezogen werden, ohne dass ihnen dabei eine entscheidende Bedeutung zukommt. Betriebsmittel: Beim freien Mitarbeiterverhältnis gehören die Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig dem freien Mitarbeiter, beim Arbeitsverhältnis dagegen dem Arbeitgeber. Die den Musikschullehrern ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 33 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) auch offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2 Arbeitsverhältnis

Die Regelungen des TVöD sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Hierzu werden freie Mitarbeiterverhältnisse oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeber kann nicht auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagt werden

Leitsatz Das FG Hamburg entschied, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen kann, da Letzterer nicht Schuldner der Pauschale ist. Stattdessen muss der Anspruch gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Sachverhalt Eine angestellte Verkäuferin erhielt von ihrem wirtschaftlich angeschlagenen Arbeitgeber in den Monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 5 Rechtsfolgen bei Verletzung

Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer zunächst von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung so lange verweigern, bis der Arbeitgeber gesetzmäßige Arbeitsbedingungen herstellt. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 4 Stillzeit

Stillenden Müttern ist die erforderliche Stillzeit zu gewähren, wenn sie das verlangen. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen in jedem Fall mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen freigeben.[1] Arbeitet die Arbeitnehmerin zusammenhängend mehr als 8 Stunden, soll der Arbeitgeber ihr auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindest...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz nach § 11 MuSchG

Nach § 11 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (Pflicht zu betrieblichem Gesundheitsschutz). Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / Zusammenfassung

Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die sog. Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Saison-Kurzarbeitergeld (Be... / Zusammenfassung

Begriff Für die ausfallenden Arbeitsentgelte beim Saison-Kurzarbeitergeld trägt der Arbeitgeber die Beiträge. Diese kann er sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit erstatten lassen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Beitragstragung durch den Arbeitgeber regelt § 249 Abs. 2 SGB V, die Beitragserstattung an den Arbeitgeber § 102 Abs. 4 SGB III.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Saison-Kurzarbeitergeld (Be... / 1 Beitragserstattung beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dem Arbeitgeber in den Betrieben des Baugewerbes der zusätzlich von ihm allein zu tragende Beitrag erstattet. Welche Betriebe dem Baugewerbe zuzurechnen sind, richtet sich nach der Baubetriebe-Verordnung. Die Beiträge werden nur erstattet für Arbeitnehmer im Baugewerbe, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 1.2 Säumniszuschläge bei Teilzahlungen

Zahlt der Arbeitgeber einen Teilbeitrag, berechnet sich der Säumniszuschlag von dem nicht zum Fälligkeitstermin gezahlten Teil. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Rest wird zum drittletzten B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akkordarbeit / 5 Misslingen oder Verringerung des Arbeitsergebnisses

Ist dies durch Verhalten des Arbeitgebers (z. B. fehlendes Material, falsche oder fehlende Anweisung) verursacht, so ist der Arbeitgeber im Annahmeverzug und hat deshalb den Lohn in voller Höhe zu zahlen. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an. Die Gefahr des Misslingens der Arbeit trägt auch bei Akkordarbeit grundsätzlich der Arbeitgeber, soweit nicht den Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 2.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.2 Beschäftigungsverbot nach ärztlichem Zeugnis

Vor der Entbindung dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.[1] Die Schwangere muss die drohende Gefährdung durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Bislang einhellige Auffassung war, dass das ärztliche Zeugnis schriftlich ausgestellt sein muss. Hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fürsorgepflicht / 1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepflicht verpflic...mehr