Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuchtarbeiten / 5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Der Arbeitgeber muss bezogen auf Feuchtarbeit arbeitsmedizinische Vorsorge wie folgt anbieten: Angebotsvorsorge (für den Arbeitnehmer freiwillig, keine Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit): Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als 2 Stunden und weniger als 4 Stunden pro Arbeitstag oder Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuchtarbeiten / 2 Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber im Hinblick auf Hautgefährdungen u. a. ermitteln, ob Kriterien für Feuchtarbeit vorliegen. Dazu gehören Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit, d. h. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag haben oder Hautkontakt mit Wasser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Licht / Zusammenfassung

Begriff Licht ist physikalisch betrachtet die elektromagnetische Strahlung im Bereich von 380 bis 780 Nanometer (nm), die für den Menschen sichtbar ist. Gleichzeitig besteht Licht aber auch aus Teilchen (Photonen). Diese beiden Eigenschaften des Lichts werden auch Welle-Teilchen-Dualismus genannt. In der Arbeitswelt wird der Begriff "Beleuchtung" benutzt. Die Beleuchtung erhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuchtarbeiten / 3 Schutzmaßnahmen

Bei anderen Hautgefährdungen sieht die TRGS 401 eine Einteilung in geringe, mittlere und hohe Gefährdungskategorien vor und weist entsprechende Schutzmaßnahmen zu. Aus systematischen Gründen erfolgt dies bei Feuchtarbeit nicht. Stattdessen muss der Arbeitgeber durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Feuchtarbeit so weit wie möglich vermieden wird. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beleuchtung im Büro / 1.3 Psychologische Aspekte

Ähnlich wie bei der Raumtemperatur empfinden Menschen ihr Lichtbedürfnis und gegebene Beleuchtungssituationen individuell sehr unterschiedlich, wobei Zusammenhänge mit der ausgeübten Tätigkeit bestehen. Praxis-Beispiel Aktenstudium Wenn regelmäßig und intensiv Unterlagen durchgesehen und bearbeitet werden müssen, empfinden Beschäftigte es oft als hilfreich und konzentrationsfö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baugeräteführer (Professiog... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Ruhepausenzeiten von mindestens zweimal 15 Minuten sowie zur Einhaltung einer ununterbrochenen Bedienzeit von maximal 4 Stunden analog der Lenkzeiten im Straßenverkehr,[1] Beratung zur Auswahl und zu richtigem Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (Gehörschutz, Hautschutz), Erarbeitung eines Hautsc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Papiertechnologe (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln, Beratung bei grundlegender Umgestaltung von Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Dachdecker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen und Empfehlungen zur Arbeitsorganisation sowie zur Anwendung der PSA, Beratung zu Einsatz und Eigenschaften der typischen Arbeits- bzw. Gefahrstoffe bezüglich ihres Einflusses auf Befinden und Gesundheit, Hinweise zum Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnisses unter Einbeziehung der Sicherhe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gerüstbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bzw. Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau von erhöhten Belastungssituationen bezogen auf das Heben und Tragen schwerer Gerüstteile, zur Verringerung von Lärmexposition und körperlicher Schwerarbeit durch ergonomisch gestaltete Arbeitsstellen bei der Gerüstmontage, aber auch zur R...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygiene / 1 Allgemeine Betriebshygiene

Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich v. a. aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Konkrete Vorgaben machen die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" sowie die ASR A4.1 "Sanitärräume". Im Wesentlichen werden hier ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Was...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 1 Betriebsänderung: Sozialplan ist erforderlich

Kommt es zwischen den zuständigen Organen des Unternehmens (gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) und dem Betriebsrat zu einer Einigung über geplante Betriebsänderungen, muss diese Vereinbarung schriftlich fixiert sowie vom Unternehmer und Betriebsrat unterschrieben werden. Das Gleiche gilt für eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Restrukturierungsrückstellu... / 2 Kosten der Umstrukturierung müssen dem richtigen Wirtschaftsjahr zugeordnet werden

Auf den Arbeitgeber kommen nicht nur die Kosten für die Arbeitnehmer (Abfindungen, Aufwandserstattungen, Zuschüsse) zu, sondern zudem die sonstigen Kosten der betrieblichen Umstrukturierung. Die sonstigen Kosten können ggf. auch den Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter zuzurechnen sein. Für die Restrukturierungskosten muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Diese haben...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygiene / 3 Gesundheitswesen

Hygienefragen spielen im gesamten Gesundheitswesen eine große Rolle. Fachliche und rechtliche Grundlage sind hier v. a. die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bezeichnung "Empfehlung" darf nicht über die recht hohe bindende Wirkung hinwegtäuschen, die darin Ausdruck findet, dass die Empfehlungen im Bundesgesundheitsblatt offiziell veröffentlicht werden. Empfeh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.3 Störfall

Auch hinsichtlich der Störfallregelungen im Blockmodell weicht der TV FlexAZ inhaltlich von den Regelungen des TV-Bund ab. Während nach dem TV-Bund der Beschäftigte im Störfall materiell so gestellt wird, als hätte er nie in Altersteilzeit gearbeitet, enthält der TV FlexAZ eine Vorschrift, die – orientiert am Rechtsgedanken von § 812 BGB – lediglich verhindert, dass der Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.1 Einleitung

Die Altersteilzeit hat bis Ende 2009 in der Praxis großen Zuspruch gefunden. Seit dem 1.1.2010 (Stichtag, ab dem neu begonnene Altersteilzeit nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird) und dem Inkrafttreten neuer Tarifregelungen, die infolge der weggefallenen staatlichen Förderung deutlich unattraktiver geworden sind, ging die Nachfrage zunächst deutlich zurück. Da die fortb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15.2 Rentenversicherung im Störfall

In der Phase der Arbeitsleistung wurden für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bereits zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von mind. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsmessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – gezahlt. Die Rentenversicherungsbeiträge wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.2 Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Am 1.8.1996 ist das Altersteilzeitgesetz in Kraft getreten.[1] Es hat keine amtliche Abkürzung, in Literatur und Rechtsprechung wird aber überwiegend die Abkürzung AltTZG verwendet. Seit dem Inkrafttreten ist das AltTZG mehrfach geändert worden. Von besonderer Bedeutung bei den vielen Änderungen des AltTZG sind 2 markante Zeitpunkte, der 1.7.2004 (Wegfall der Mindestnettotabel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.4 Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Zur Mindestdauer ist festgelegt, dass das Altersteilzeitarbeitsverhältnis sich zumindest bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Die Höchstdauer für die Altersteilzeitvereinbarung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie beträgt maximal 12 Jahre, da Altersteilzeit ab vollendetem 55. Lebensjahr vereinbar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.3 Persönliche Voraussetzungen

Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen muss der Beschäftigte bei Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG). Des Weiteren muss der Beschäftigte bei Beginn der Altersteilzeitarbeit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis i. S. d. SGB III stehen sowie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.3 Ziel des Altersteilzeitgesetzes

Das Gesetz verfolgte ursprünglich 2 Ziele: Es wollte älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (§ 1 Abs. 1 AltTZG). Die Einstellung arbeitsloser Beschäftigter, die Übernahme von Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Auszubildenden sollte gefördert werden. Um das 1. Ziel erreichen zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.5 Teilzeitmodell

Als gesetzliches "Regelmodell" ist vorgesehen, dass der Beschäftigte während der gesamten Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet und im unmittelbaren Anschluss daran eine Rente wegen Alters in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Dieses Modell wird im Tarifvertrag als "Teilzeitmodell" bezeichnet, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.13 Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit

Für Altersteilzeit, die vor dem 1.1.2010 begonnen hatte, sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Diese bestanden im Wesentlichen in der Erstattung der gesetzlichen Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Aufstockungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber. Da ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4.3 Zuspeicherungen

Rz. 5a Es bleibt dem Gesetzgeber jedoch unbenommen, durch die Einführung neuer Rechtsgrundlagen die Speicherung weiterer steuererheblicher Daten unter der Identifikationsnummer zu veranlassen. Eine solche Rechtsgrundlage beinhaltet der ebenfalls durch das JStG 2008 eingefügte § 39e EStG . Hiernach speichert das BZSt zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.2.3 Aufstockung

Die Aufstockung des Arbeitsentgelts ist in § 7 Abs. 2 TV Bund geregelt. Bemessungsgrundlage ist das hier speziell in Abweichung zu § 6 Abs. 1 AltTZG definierte Regelarbeitsentgelt. Es erfasst die nach § 7 Abs. 1 TV Bund zustehenden Entgelte zuzüglich des darauf entfallenden sozialversicherungsrechtlichen Teils der vom Arbeitgeber zu tragenden Umlage zur Zusatzversorgungseinr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Verarbeitung durch andere Stellen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 2b Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen [1] unterliegen nach § 139b Abs. 2 S. 2 AO noch strengeren Restriktionen. Die Befugnisse dieser Stellen erschöpfen sich im Wesentlichen in Handlungen, die zur Vornahme von Datenübermittlungen erforderlich sind. Darüber hinaus sind aber auch diese Stellen zur Erhebung und Verwendung der Identifikationsnummer befugt, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6 Blockmodell

Die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG (Verminderung auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit) ist auch dann erfüllt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 3 Jahren oder bei Regelung in einem Tarifvertrag [1] im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu 6 Jahren die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit nic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.9 Altersteilzeit und Pflegezeit/Familienpflegezeit

Nach der zutreffenden Auffassung der Bundesagentur für Arbeit hat die Pflegezeit folgende Auswirkungen auf die Altersteilzeit: • Pflegezeit liegt vor der Altersteilzeit – Berechnung der bisherigen Arbeitszeit Liegt die Pflegezeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit, bleibt die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bei der Ermittlung der bisherigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Konkurrenzklausel

Begriff Bei einer Konkurrenzklausel handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Tätigkeit beschränkt. Sie soll verhindern, dass der Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb tritt. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 2 Intensität der Treuepflicht

Je enger die persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, umso stärker ist die Treuepflicht, sie ist also z. B. bei leitenden Angestellten stärker als bei Hilfsarbeitern, bei langjährigen Arbeitnehmern größer als bei soeben Eingestellten. Bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmern geht die Treuepflicht weiter als bei gewerbliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Berufsausbildungsvertrag / Zusammenfassung

Überblick Auszubildende werden im Rahmen ihrer Berufsausbildung von dem Ausbildenden (Arbeitgeber) beschäftigt. Sie unterscheiden sich von anderen Personengruppen wie etwa Anlernlingen, Volontären, Praktikanten sowie den im Rahmen einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme beschäftigten Arbeitnehmern. Eine freie Vertragsgestaltung bei der Ausgestaltung von Berufsausbildung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

Leitsatz 1. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (entgegen: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228, Rz 112). 2. Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Berufsausbildungsvertrag / 4.1.2 Zahlung der Ausbildungsvergütung

Für die Zahlung der Ausbildungsvergütung gelten im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses bestimmte Besonderheiten. Eines der Kernstücke der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Novelle ist eine detailliertere Regelung zur Ausbildungsvergütung. Dabei ist gegenüber der früheren Fassung des § 17 Abs. 1 BBiG das Lebensalter des Auszubildenden als Bemessungsgrundlage für die Angem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Berufsausbildungsvertrag / 3.4.1 Abreden über die Weiterarbeitsverpflichtung des Auszubildenden

Nach § 12 Abs. 1 BBiG sind Vereinbarungen über den Verbleib des Auszubildenden im Betrieb für die Zeit nach Abschluss seiner Ausbildung unzulässig. Hierzu zählen die sog. Weiterarbeits- bzw. Kündigungsausschlussklauseln, die eine Berufstätigkeit des Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses einschränken. Als Weiterarbeitsklausel wird eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Der Berufsausbildungsvertrag / 3.1 Form des Vertragsschlusses und Vertragsniederschrift

Nach § 10 Abs. 1 BBiG wird im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses ein Berufsausbildungsvertrag (oder: Ausbildungsvertrag) zwischen dem Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist regelmäßig schriftlich abzuschließen, was sich insbesondere aus § 11 Abs. 1 BBiG ergibt. Nach der genannten Vorschrift ist die Niederschrift über den wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treuepflicht / 1 Allgemeines

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldner die Leistun...mehr