Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.1 Unteilbarkeit des Urlaubs

Rz. 80 § 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Die Vorgabe verfolgt ein gesundheitspolitisches Ziel. Entsprechend den bei Inkrafttreten des BUrlG vorliegenden medizinischen Erkenntnissen sollte eine Erholungsphase mindestens 3 Wochen umfassen.[1] Auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen bes...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Erprobung hinaus

Soll das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Endtermin fortgesetzt werden, so bedarf es grundsätzlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags bzw. einer Vereinbarung darüber, dass das Arbeitsverhältnis (nunmehr als unbefristetes) fortgesetzt wird. Eine solche Vereinbarung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (konkludent). Das Gesetz sieht dies sogar a...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.4 Zeitpunkt der Festlegung

Rz. 71 Die Tatsache, dass nach Erfüllung der Wartezeit mit Jahresbeginn der Jahresurlaubsanspruch entsteht und fällig ist, klärt nicht, wann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung abgeben muss. Dieser Zeitpunkt ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, wobei die Interessenlagen verschieden sein können. Der Arbeitnehmer benötigt die Freistellungserklärung zur Pla...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.6 Mitbestimmung und Arbeitnehmerwünsche

Rz. 113 Da § 7 Abs. 1 BUrlG nach § 13 BUrlG für Arbeitgeber und Betriebsrat unabdingbar ist, kann durch das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nicht in den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsfestlegung eingegriffen werden, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Arbeitnehmer ist daher an die Festle...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.3 Übertragung von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 149 Auch Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BUrlG erlöschen zum Jahresende, es sei denn, es liegt eine der beiden Übertragungsmöglichkeiten vor. Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt. Grundsätzlich ist der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG im Jahr der Einstellung zu nehmen, da die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.1 Rechtsnatur

Rz. 130 Hat der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt und der Arbeitnehmer gleichwohl keinen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt, so geht der noch offene Jahresurlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres unter. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne Einschränkungen. Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG erfolgt die Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgej...mehr

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Grenzgänger / 4.1 Telearbeit

Das Rahmenübereinkommen definiert die "grenzüberschreitende Telearbeit" als eine Tätigkeit, die ortsunabhängig erbracht werden kann und in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers bzw. am Sitz des Arbeitgebers erbracht werden könnte, jedoch in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird, als dem, in dem der Arbeitgeber sitzt und sich die Tätigkeit auf Informationstechnologie stützt u...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.2 Grundsatz

Rz. 122 Der Urlaubsanspruch ist bei Erfüllung der dem Arbeitgeber vorgegebenen Mitwirkungshandlungen (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten oben Rz. 7 ff.) auf das Kalenderjahr zeitlich befristet. Urlaubsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahres bestanden hat, wird nicht der Urlaub fü...mehr

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Grenzgänger / 5.1 Anrechnungsverfahren statt Freistellungsverfahren

Eine Sonderstellung nimmt die mit der Schweiz getroffene Grenzgängerregelung ein. Deutliche Unterschiede gegenüber den bereits dargestellten Abkommen bestehen hinsichtlich der Definition der Grenzgängereigenschaft. Dasselbe trifft auf das von der Schweiz und Deutschland gewählte System zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern zu. Das Freistellungsverfahren ist h...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.5 Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 111 Die konkrete Festlegung des Urlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als individuelle Maßnahme grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern über die zeitliche Lage des Urlaubs gibt. Nur auf die Festlegung bezieht sich das Mitbestimmungsre...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.5 Beweislast

Rz. 147 Macht der Arbeitgeber den Verfall des Urlaubs zum Jahresende geltend, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.[1] Der Arbeitnehmer hat sodann die Voraussetzungen für die Übertragung darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Übergang aus dringenden betrieblichen Grü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.2 Abdingbarkeit durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag

Rz. 187 Sehr umstritten ist, ob und inwieweit durch Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag von den Übertragungs- und Befristungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abgewichen werden darf. Obwohl die Handhabung in der Praxis oft gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt, existiert kaum Rechtsprechung zur Abdingbarkeit. Dies gilt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.2 Sonstige Erfüllungshindernisse

Rz. 93 Bei sonstigen Erfüllungshindernissen ist entscheidend, ob die Urlaubsgewährung bereits vor dem Entstehen eines sonstigen Erfüllungshindernisses erfolgt ist. Hat der Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung seine Pflicht aus dem BUrlG erfüllt, so wird er auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn ein Erfüllungshindernis hinzukommt und die Freistellung nachträglic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10 Nachträgliche Änderung

Rz. 95 Hat der Arbeitgeber aufgrund des Urlaubswunsches eines Arbeitnehmers den Urlaub mit Freistellungserklärung festgesetzt, sind hieran beide Seiten gebunden. Dies gilt auch, wenn berechtigte Änderungswünsche bestehen. Rz. 96 Unproblematisch ist die einvernehmliche Änderung oder Rückgängigmachung eines Urlaubstermins. Die Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen.[1] Hinw...mehr

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Grenzgänger / 4.2 Voraussetzungen

Das Rahmenübereinkommen gilt für Personen, sofern die nachfolgenden Anforderungen/Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person übt ausschließlich abhängige Beschäftigungen für einen oder mehrere Arbeitgeber aus, die in einem Staat ansässig sind. Die abhängige Beschäftigung befindet sich sowohl in dem Staat, in dem sich der Sitz/Wohnsitz des Arbeitgebers befindet, als auch im Wohns...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.6 Verjährung/Ausschlussfristen/Verzicht

Rz. 210 Da nach Aufgabe der Surrogatstheorie der Abgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, unterliegt dieser der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, ist durch das BAG inzwischen geklärt.[1] Danach unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Nichterfüllung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.2 Sachgrundbefristung zum Zwecke der Erprobung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

Nach § 14 Abs. 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, sofern nicht die Ausnahmetatbestände der erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach den Absätzen 2, 2a oder 3 greifen. Neben der erleichterten Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund ist die Befristung zum Zwecke der Erprobung unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.3 Urlaubsplan

Rz. 107 Der Urlaubsplan enthält Regelungen zur Festlegung des Urlaubs für einen bestimmten Zeitraum für die einzelnen Arbeitnehmer. Von der Ausgestaltung des Urlaubsplans unter Einbezug des Betriebsrats hängt es ab, ob es sich bei dem Urlaubsplan nur um die vorläufige Planung oder um eine konkrete Festlegung handelt. Bei einer konkreten Festlegung bedarf es anschließend wede...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.1 Rechtsnatur und Wirkung

Das echte, befristete Probearbeitsverhältnis unterscheidet sich zunächst in der rechtlichen Konstruktion grundlegend vom unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit: Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit ist die Probezeit im rechtlichen Sinne eigentlich nicht "vorgeschaltet", sondern in das von Anfang an unbefristet geschlossene ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.4 Befristung und Art. 31 GRC, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Rz. 128 Hat der Arbeitgeber durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten s. Rz. 7 ff.) den Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden und verlangt der Arbeitnehmer dennoch nicht, ihm Urlaub zu gewähren, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, es liegt eine der gesetzlich vorgesehenen Übertragungsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.3 Beendigung bei unwirksamer Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag mit dem vereinbarten Ende als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[1] Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorli...mehr

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Grenzgänger / 4.3 Abgrenzung zu anderen Sachverhalten

Das Rahmenübereinkommen soll die Personen erfassen, die vor der Pandemie im Regelfall im Büro des Arbeitgebers gearbeitet haben. Die gilt nicht für Personen, die im Wohnstaat gewöhnlich eine andere Tätigkeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben, Personen, die gewöhnlich einer Tätigkeit außerhalb des Wohnstaates bzw. des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, n...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.2 Beendigung durch Ablauf der Probezeit (wirksame Befristung)

Mit dem Ablauf der Befristung endet das befristete Probearbeitsverhältnis automatisch.[1] In diesem Punkt liegt der Vorteil, der mit dem Abschluss eines befristeten Probearbeitsverhältnisses verbunden sein kann: Da es keiner Kündigung bedarf, kann auch der hieran anknüpfende besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Das bedeutet konkret, dass eine Arbeitnehmerin, die während ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG: zunächst legt der TVöD fe...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 1 Begriff und Zweck

Das Probearbeitsverhältnis und die Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen in der Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses. Auf der einen Seite soll der Arbeitgeber die Gelegenheit erhalten, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers in der täglichen Praxis zu erproben. Auf der anderen Seite kann der Arbeitnehmer die ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 202 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.3 Persönliche Gründe

Rz. 87 Die Formulierung "In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" verwendet das BUrlG in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG und hier in § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG. In der Literatur ist entgegen der hier vertretenen Auffassung (s. Rz. 84) weitgehend anerkannt, dass der bloße Urlaubswunsch des Arbeitnehmers keinen die Urlaubsteilung rechtfertigenden Grund darstellt. Vielmehr müssen i...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.3 In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

Rz. 137 Die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe müssen nicht das gleiche Gewicht haben wie die betrieblichen Gründe. Es genügen sachliche Gründe. Dies ist weitgehend anerkannt.[1] Typischer Fall der Übertragung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund ist die Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Inanspruchnahme von Urlaub im Urlaubsjahr entgegenste...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.4 Betriebsferien

Rz. 109 Die Grenzziehung zwischen Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplan ist nicht nur bei Betriebsferien fließend. Die Entscheidung, ob im Betrieb Betriebsferien eingeführt werden sollen, gehört genauso in den Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG wie die festzulegende Lage und Dauer der Betriebsferien.[1] In einer Betriebsvereinbarung können über das Urlaubsjahr hinaus die Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2.2 Berechnungsweise

Die Berechnung für die Festlegung des Sozialversicherungsrechts erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei Personen, die gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten: "Gewöhnlich" bedeutet, dass eine Person gleichzeitig oder abwechselnd eine oder mehrere Tätigkeiten in 2 Mitgliedstaaten für den gleichen Arbeitgeber ausübt. Hierbei ist es re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.1 Grenzzone durch Verwaltungsanweisung geregelt

Die Grenzgängerregelung mit Frankreich ist nach Art. 13 Abs. 5a DBA-Frankreich auf Arbeitnehmer anzuwenden, die in der Grenzzone des einen Staates ihre Tätigkeit ausüben und in der Grenzzone des anderen Staates ihre Wohnstätte haben, zu der sie regelmäßig arbeitstäglich zurückkehren. Danach steht das Besteuerungsrecht dem jeweiligen Wohnsitzstaat zu.[1] Für deutsche Grenzgäng...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 203 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaates setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten vom Wohnsitz zum Arbeitsort pendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, bleibt die Grenzgängereigenschaft erhalten, wenn er im Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.2 Dauer der vereinbarten Probezeit/Verlängerungsmöglichkeiten

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Privileg der abgekürzten Kündigungsfrist während der Probezeit für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Damit ist nicht etwa gesagt, dass die Vereinbarung einer längeren Probezeit unzulässig wäre. In Anbetracht der eindeutigen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB kann sie aber ihre Wirkung nur für maximal 6 Monate entfalten. Wird eine längere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.1 Rechtsnatur

Rz. 191 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Surrogat des ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.1 Wirkung und Formulierung der Probezeitvereinbarung

Neben den wesentlichen Arbeitsbedingungen muss auch, sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit schriftlich niedergelegt werden.[1] Die Niederschrift mit der Angabe der Dauer der Probezeit ist dem Arbeitnehmer spätestens am 7. Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.[2] Die Vereinbarung einer Probezeit bei gleichzeitigem Abschluss eines...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4 Rahmenübereinkommen für gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit

Am 30.6.2023 ist die pandemiebedingte Sonderregelung zum Homeoffice ausgelaufen. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsweise der Beschäftigten verändert. Die Tätigkeiten werden immer häufiger im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Mit dem neuen Rahmenübereinkommen soll den geänderten Arbeitsmustern Rechnung getragen werden. Das Rahmenübereinkommen ermöglicht es den Beschäf...mehr