Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 127 Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen des Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Dazu zählt auch, dass bei einer Erkrankung innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG von mehr als 6 Wochen keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der Arbeitnehmer hat Tatsachen darzulegen, die den Schluss zulassen, dass es sich um keine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 EFZG ist die zentrale Norm der Entgeltfortzahlung: Sie regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum von 6 Wochen. Der Sachverhalt der unverschuldeten Arbeitsverhinderung wegen Krankheit ist durch § 3 EFZG abschließend geregelt; auf § 616 BGB kann nicht zurückgegriffen werden.[1] Die...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.8 Selbstmordversuch

Rz. 93 Bei einem Selbstmordversuch geht die Rechtsprechung davon aus, dass den Arbeitnehmer regelmäßig kein Verschulden trifft.[1] Es sei von einem Erfahrungssatz auszugehen, dass bei einem Menschen, der einen Selbstmordversuch unternehme, die Freiheit der Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt sei. Etwas anderes ist nur dann anzunehmen, wenn der Selbstmordversuch lediglic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Anspruchsverpflichteter

Rz. 28 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich immer gegen den Arbeitsvertragspartner, nämlich den Arbeitgeber. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist oder wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Rz. 29 Im Leiharbeitsverhältnis ist der Verleiher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.1 Körperliche Eingriffe

Rz. 36 Beschwerden, die auf medizinisch nicht erforderliche Eingriffe zurückgehen, begründen grundsätzlich keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Dies gilt beispielsweise für Komplikationen nach einer kosmetischen Operation bzw. Schönheitsoperation. [1] Die rein optische Beeinträchtigung hat als solche bereits keinen relevanten Krankheitswert, da sie einer Arbeitsfähigkeit nicht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.6 Schlägerei

Rz. 91 Beruht die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf einer Verletzung, die Folge einer Beteiligung an einer Schlägerei ist, kommt ebenfalls ein Verschulden in Betracht. Hat der Arbeitnehmer selbst die Schlägerei begonnen oder eine solche provoziert, ist ihm ein Verschulden anzulasten.[1] Wenn er hingegen ohne sein Zutun in eine Schlägerei verwickelt wurde und der einzi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.2 Arbeitsunfall

Rz. 86 Bei Arbeitsunfällen trifft den Arbeitnehmer ein Verschulden, wenn er in besonders grobem Maß gegen die geltenden Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat.[1] Hierbei kann es sich um konkrete Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes handeln. Ein tatbestandsa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.7 Schönheitsoperationen

Rz. 92 Die auf einer reinen Schönheitsoperation beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer selbst verschuldet; Arbeitsausfälle führen insofern zu keinem Entgeltfortzahlungsanspruch.[1] So hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er eine Kurzsichtigkeit durch einen Lasereingriff korrigieren lässt.[2] Etwas anderes gil...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.9 Sportunfall

Rz. 94 Eine typische Fallgestaltung, in der über ein Verschulden des Arbeitnehmers gestritten wird, ist die auf einem Sportunfall beruhende Arbeitsunfähigkeit. Hier hat das BAG[1] 3 Fallgruppen herausgearbeitet, in denen der Ausschlusstatbestand greift: Schuldhaft handelt, wer sich in einer seine Kräfte und Fähigkeiten deutlich übersteigenden Weise sportlich betätigt, in besond...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Am 25.5.2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG)[1] beschlossen. Mit diesem Gesetz ist § 3a neu in das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.7.2015 ist auch die Blutspende zwecks Separation von Blutstammzellen oder and...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.11 Verkehrsunfall

Rz. 97 Mit Fragen des Verschuldens hat die Rechtsprechung sich häufig im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auseinander zu setzen. Ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden wird dabei dann angenommen, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Verkehrsvorschriften verletzt und dadurch seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.[1] Verkehrste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Arbeitsverhinderung infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Rz. 30 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unverschuldet aufgrund einer Krankheit an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist. Neben der Definition der Krankheit ist insbesondere die Feststellung der erforderlichen Kausalität oft problematisch. 2.3.1 Krankheit Rz. 31 Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehme...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2 Rechtliche Einordnung des Anspruchs

Rz. 4 Die Rechtsnatur des Lohnfortzahlungsanspruchs ist umstritten. Dies liegt vorrangig an den unterschiedlichen Fassungen des § 3 EFZG in der Zeit von 1994 bis 1996 einerseits und seit 1996 andererseits. Die ursprüngliche Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG sah vor, dass der Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt "...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Krankheit

Rz. 31 Der Entgeltfortzahlungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner E...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 32 Der Begriff der Krankheit ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird Krankheit definiert als ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlaufs des Lebensgangs nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlecht...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Arbeitsverhinderung infolge Spende von Organen, Geweben oder Blut

Rz. 6 Ursache für die Arbeitsverhinderung im Rahmen des § 3a EFZG darf allein die Spende von Organen, Geweben oder Blut und eine daraus folgende Arbeitsunfähigkeit sein. Dies ergibt sich aus der Systematik des Entgeltfortzahlungsgesetzes. [1] Dabei soll nicht jede Folgeerkrankung oder Komplikation zu einem Anspruch nach § 3a Abs. 1 EFZG führen. Vielmehr begründen nur die aus ...mehr

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Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes im Homeoffice

Eine der größten Herausforderungen bei der Arbeitsgestaltung im Homeoffice ist die Trennung von Beruflichem und Privatem. Da der Arbeitsplatz sich in unmittelbarer Nähe zum privaten Lebensbereich befindet, fällt es vielen Mitarbeitern schwer, klare Grenzen zu ziehen. Dies kann zu einer ständigen Verfügbarkeit führen und langfristig das Risiko für Überlastung und gesundheitli...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.4 Risikoanalyse

Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte eine Bewertung hinsichtlich des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durchgeführt und dokumentiert werden. In Anbetracht der Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten lässt sich die Risikoanalyse hier in der Praxis gut integrieren. Für die Risikobewertung kann in einem e...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 2 Geltungsbereich der ArbMedVV

Die ArbMedVV ist anwendbar auf die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes .[1] Sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz), bleiben von der ArbMedVV unberührt, d. h. ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch (Abs. 2)

Rz. 128 Der Gesetzgeber hat die besonderen Fälle der nicht rechtswidrigen Sterilisation, der nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche und der Schwangerschaftsabbrüche nach dem Beratungsverfahren der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Damit ist die Diskussion über Fragen des Vorliegens einer Krankheit und der Selbstverschuldung in diesen Fällen beende...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 5 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen[1] nach § 3a EFZG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer[2] durch Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen oder Geweben bzw. von Blut an der Arbeitsleistung verhindert ist[3], wobei die Spende nach den §§ 8, 8a TPG bzw. nach § 9 TFG erfolgt sein muss[4]. Anders als bei § 3 EFZG ist der Anspruch nach §...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.9 Feiertage

Rz. 72 Den Fall, dass ein gesetzlicher Feiertag und eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, regelt § 4 Abs. 2 EFZG [1]: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EFZG), deren Höhe sich nach § 2 EFZG richtet. Er hat also Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Arbeitszeit, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertags (und der Arbeitsunf...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.11 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis, z. B. aufgrund entsprechender Vereinbarung oder wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten hier dieselben Grundsätze wie im Fall der Elternzeit.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4 Unverschuldete Krankheit

Rz. 79 Schließlich setzt ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung generell voraus, dass der Arbeitnehmer die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es unbillig wäre, die nachteiligen Folgen des eigenen Verhaltens auf den Arbeitgeber abzuwälzen.[1] [2] Für die Fälle der rechtmäßigen Sterilisation bzw. des rechtmäßigen Schwa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Beginn, Dauer und Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer hat für die Dauer von 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Insoweit stellt sich die Frage, wann genau der Anspruch beginnt, wie die Dauer berechnet wird und wann der Anspruch endet. Auf die Fristberechnung finden insbesondere die §§ 187, 188 BGB Anwendung. 2.4.1 Beginn der Entgeltfo...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.4.5.3 Kinderwunschbehandlung

Rz. 87 Die als Krankheit einzuordnende Unfruchtbarkeit kann dann zu Arbeitsunfähigkeit führen, wenn der Arbeitnehmer sich Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unterzieht. Da er bewusst krankheitsbedingte Ausfallzeiten in Kauf nimmt, hat das BAG[1] ein die Entgeltfortzahlung ausschließendes Verschulden generell bejaht.[2] Begründet wird diese Rechtsprechung mit der Erwägung,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (Abs. 1)

Rz. 20 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsverhinderung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Erfüllung der 4-wöchigen Wartefrist. 2.1 Anspruchsber...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2.3 Suchterkrankung

Rz. 39 Suchterkrankungen sind Krankheiten i. S. d. § 3 EFZG: Neben Alkoholismus, Drogen- und Medikamentensucht kann auch das Rauchen (Nikotinsucht) Krankheitswert haben.[1] [2] Die Sucht hat zumindest dann Krankheitswert, wenn der Arbeitnehmer seine Selbstkontrolle verloren und den gewohnheitsmäßigen, übermäßigen (Alkohol-) Genuss trotz besserer Einsicht nicht mehr aufgeben o...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.3 Insolvenz

Rz. 11 Ist über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden, sind die Ansprüche aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung Insolvenzforderungen (§§ 38, 87 InsO); für Entgeltfortzahlungsansprüche gilt dasselbe[1]. Führt der Insolvenzverwalter den Betrieb nach Insolvenzeröffnung weiter und beschäftigt er die Arbeitnehmer, zählen die resultierenden Lohn- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.1 Bisherige Rechtslage

Rz. 3 Nach früherer Rechtsprechung des BAG [1] hatte ein Organspender keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung. Da die Erkrankung bei einer Organspende – jedenfalls im Rahmen eines komplikationslosen Eingriffs – vom Arbeitnehmer bewusst selbst herbeigeführt wird, war die Arbeitsunfähigkeit dem BAG zufolge nicht vom Schutzzweck des § 3 Abs. 1 EFZG erfass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 134 Die Darlegungs- und Beweislast im Bereich des Sondertatbestands des § 3 Abs. 2 EFZG folgt den allgemeinen Grundsätzen. Durch die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt der Arbeitnehmer den Nachweis, tatsächlich erkrankt zu sein. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung zu erschüttern. Beruft sich der Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sprecherausschuss / 5 Schutzvorschriften

Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses behindern. Insbesondere darf kein leitender Angestellter in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Niemand darf die Wahl des Sprecherausschusses durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder die Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.[1] Die Mitglieder des Sprecherausschusses dürfen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.5 Recht auf Auskunft

Ein Unternehmen hat gemäß Art. 15 DSGVO auf Anfrage umfassend Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Betroffene Personen müssen dieses Verlangen nicht begründen und das Verlangen kann grundsätzlich in jeder denkbaren Form geltend gemacht werden, wobei für den Verantwortlichen jedoch eine Identitätsprüfung der auskunftbegehrenden Person möglich sein muss Geht ein A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.3 Dokumentation der Datenschutzprozesse

Um der in Art. 5 Abs. 2 DSGVO genannten Rechenschaftspflicht nachkommen zu können, bedarf es eines umfangreichen Datenschutzkonzeptes bzw. einer unternehmensweiten Datenschutz-Policy. Darin sollte grundsätzlich geregelt werden, wie die Datenschutzorganisation im Unternehmen aufgebaut ist, welche Personen für welche Bereiche verantwortlich sind, welche Schutzmaßnahmen bei der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 2.5 Arbeitsorganisation

Trennung von Arbeit und Privatleben Arbeits- und Wohnbereich sind voneinander getrennt. Der Entgrenzung von Arbeit und Privatleben wird entgegengewirkt. Daten des Unternehmens/der Einrichtung sind bei Arbeit im privaten Umfeld geschützt. Daten des Arbeitnehmenden sind geschützt. Arbeitsablauf Konzentriertes und zielgerichtetes Arbeiten ist möglich. Zeitfenster für die Erreichbarkei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 3 Die Unterweisung im Homeoffice

Neben den bisher aufgezeigten Aspekten spielt die Unterweisung eine zentrale Rolle, wenn es um sicheres und gesundes Arbeiten im Homeoffice geht. Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sowie § 4 Abs. 1 DGUV-V 1 ist der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 8.1 Pflichtvorsorge

Veranlasst der Arbeitgeber die Pflichtvorsorge und verweigert der Beschäftigte die Teilnahme hieran, darf der Arbeitgeber den Beschäftigten die betroffene Tätigkeit nicht ausüben lassen.[1] Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Ob und mit welchen Maßnahmen der Arbeitgeber reagieren kann, hängt von den getroffenen arbeitsvertraglichen Regelungen, eventuell vorhandenen Betriebsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 1 Verlosungen mit Teilnahmebedingungen

Verlosungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn an einer betrieblichen Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnehmen dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist z. B. der Fall, wenn an einer Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt sind, die im Rahmen eines Unternehmenswettbewerbs Verbesserungsvorschläge eingereicht haben oder in bestimmten Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 3 Incentivereise mit touristischem Charakter

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Incentivereise, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, stellt dieses sog. Incentive für die Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Hiervon ist auszugehen, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 3 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Verschafft der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit einem Geschenklos die Möglichkeit der Teilnahme an einer von einem Dritten durchgeführten Lotterie, stellt die Schenkung des Loses einen geldwerten Vorteil dar. Bereits die unentgeltliche Zuwendung des Geschenkloses (und nicht erst der Lotteriegewinn), das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Sozialversicherung

Belohnungen vom Arbeitgeber für persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten des Arbeitnehmers stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses bzw. in enger Verbindung zu der Arbeitnehmertätigkeit st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 2 Sachpreise anlässlich Betriebsveranstaltungen

Kein Arbeitslohn und damit steuerfrei ist ein Verlosungsgewinn nur dann, wenn die Verlosung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Dies ist der Fall, wenn anlässlich einer Betriebsveranstaltung Gewinne von geringem Wert unter allen teilnehmenden Arbeitnehmern verlost werden. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ist also, dass alle A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / Zusammenfassung

Begriff Bei betrieblich veranlassten Verlosungen, stellt sich die Frage, ob etwaige Losgewinne eine Entlohnung oder eine steuerfreie Aufmerksamkeit für den Arbeitnehmer darstellen. Auch die Kostenübernahme für Lose einer außerbetrieblichen Lotterie kann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, wenn die Loskosten die 50-EUR-Freigrenze überschreiten. Erhalten Arbei...mehr