Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.1 Beispiele für Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Folgende nicht abschließend aufgeführte Gründe können für eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen[1]: Aids/HIV Alkoholsucht Alter Arbeitserlaubnis Arbeitsunfall Berufskrankheit Drogensucht Druckkündigung Eheschließung, Ehescheidung Ehrenamt/politische Betätigung Fehlende oder mangelhafte Eignung Freiheitsstrafe Führerscheinentzug Krankheit Untersuchungshaft In all diesen Fällen k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.10 Zugangsvereitelung

Verweigert ein Kündigungsempfänger grundlos die Annahme des Kündigungsschreibens oder vereitelt er wider Treu und Glauben den Zugang einer Kündigung, muss er sich nach § 162 BGB bzw. § 242 BGB so behandeln lassen, als sei ihm das Kündigungsschreiben zugegangen.[1] Vereitelung durch den Arbeitnehmer Der Empfänger einer Kündigung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 1.1 Anwendungsbereich der personenbedingten Kündigung

Personenbedingte Gründe zur Kündigung sind solche, die auf den persönlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Arbeitnehmers, also auf einer in seiner Sphäre liegenden "Störquelle" beruhen. Da das Verhältnis von Leistung (Arbeitsleistung des Arbeitnehmers) und Gegenleistung (Vergütungspflicht des Arbeitgebers) im Arbeitsverhältnis ausgewogen sein soll (Austauschc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Kriterien für die Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die 4 Grunddaten Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.[1] Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.5 Berechtigtes betriebliches Interesse

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung (nicht Schaffung!) einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt[1], von der Sozialauswahl ausnehmen. Trotz u. U. gegebener Vergleichbarkeit nach arbeitsplatzbezogenen Merkm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Darlegungs- und Beweislast

Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht eine abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG enthaltene Beweislastregel, wonach der Arbeitgeber die Kündigungstatsachen zu beweisen hat, gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen. Darlegungs- und Beweislast für fehlerhafte Sozialauswahl Für den Bere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 1.3 Kündigung durch Vertreter

Stellvertreter oder Organ Die Kündigung kann durch den Arbeitgeber als Kündigungsberechtigtem selbst erfolgen oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter. Unterzeichnet ein Vertreter des Arbeitgebers das Kündigungsschreiben, muss in diesem ein Zusatz auf das Vertretungsverhältnis hinweisen.[1] Zur Vorlage einer Vollmachtsurkunde, die dringend anzuraten ist, siehe sogl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wiedereinstellungsanspruch ... / 1 Voraussetzungen

Das BAG bejaht den Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung. Der Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung auf einer Prognose beruht, z. B. Stilllegungsabsicht, und diese Prognose sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist, z. B. weil es noch zu einem Betriebsübergang kommt, u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.3 Zugang unter Anwesenden

Beim Zugang unterscheidet das Gesetz, ob die Kündigung einem Anwesenden oder einem Abwesenden erklärt werden soll. Einem Anwesenden geht die Kündigung mit der Übergabe des Kündigungsschreibens sofort zu und wird damit wirksam. Es kommt nicht darauf an, ob oder wann der Empfänger es liest. Die Kündigung ist auch dann zugegangen, wenn der Arbeitnehmer das Schreiben zurückgibt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.2 Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus personenbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.4 Zugang unter Abwesenden

Machtbereich des Empfängers und Möglichkeit der Kenntnisnahme Wird eine Kündigung in Abwesenheit des Empfängers abgegeben, wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.[1] Das Risiko der (nachweisbaren) Übermittlung und Ankunft trägt der Kündigende. Einem Abwesenden ist die Kündigungserklärung zugegangen, wenn sie so in dessen Machtbereich gelangt, dass unter ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.3 Umschulung und Fortbildungsmaßnahmen

Die Umschulung hat das Ziel, dem Arbeitnehmer die notwendige fachliche Qualifikation für die Ausübung eines anderen Berufs zu vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen bezwecken dagegen, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, den gestiegenen Anforderungen in seinem Beruf durch die Vermittlung der dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gerecht zu werden. Der Arbeitgeber muss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.5 Dritte Personen auf Empfängerseite

Stellvertreter Auch beim Empfang einer Kündigungserklärung ist eine Stellvertretung durch Dritte möglich[1]; die Übergabe an einen bevollmächtigten Vertreter führt den Zugang unmittelbar herbei. Auf Arbeitnehmerseite kommt hier vor allem ein eingeschalteter Rechtsanwalt in Betracht, insbesondere wenn dieser bereits eine Prozessvollmacht vorgelegt hat, die üblicherweise auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.6 Auskunftspflicht des Arbeitgebers

Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.[1] An das Auskunftsverlangen des Arbeitnehmers sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Es genügt jeder Vortrag des Arbeitnehmers, der hinreichend deutlich erkennen lässt, dass er Auskunft über die vom Arbeitgeber getroffene s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.5 Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Störung im Arbeitsverhältnis billigerweise hinnehmen muss oder ob die Kündigung aus der Sicht eines verständigen Arbeitgebers als billigenswert und angemessen erscheint. Bei der personenbedingten Kündigung sind nach herrschender Meinung strenge Maßstäbe anzulegen.[1] Schließlich ist dem Arbeitnehmer in der Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wiedereinstellungsanspruch ... / 2 Durchsetzung des Wiedereinstellungsanspruchs

Die Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs ist fristgebunden. Eine Ungewissheit über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags muss, soweit möglich, vermieden werden. Deshalb ist der Wiedereinstellungsantrag analog § 613 a Abs. 6 BGB und dem in § 2 Satz 2 und § 4 KSchG enthaltenen Beschleunigungsgrundsatz innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung der entscheidende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nach 4 Grunddaten, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung des Arbeitnehmers vornehmen. Berücksichtigt der Arbeitgeber bei der Auswahlentscheidung diese sozialen Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.1 Kündigung als letztes Mittel

Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Kann der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 3 Abgrenzung zu anderen Kündigungsgründen

Nach § 1 Abs. 2 KSchG muss die personenbedingte Kündigung zur betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigung abgegrenzt werden. Die betriebsbedingte Kündigung betrifft den Arbeitsplatz. Dagegen beziehen sich die personen- und verhaltensbedingten Gründe auf den Arbeitnehmer selbst. Hier kann man unterscheiden zwischen den Eigenschaften des Arbeitnehmers (= personenbedingt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.2 Negative Prognose

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wird für den Zeitpunkt ihres Zugangs untersucht. Die Kündigungsgründe sind aber ihrer Natur nach zukunftsbezogen, sie müssen auch für die Zukunft gelten. Denn § 1 Abs. 2 KSchG stellt darauf ab, ob die geltend gemachten Gründe einer "Weiterbeschäftigung" des Arbeitnehmers "entgegenstehen" (sog. negative Prognose). Es kommt damit darauf an, o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 1.3 Die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG

Das KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Rechtfertigung der Kündigungsgründe. Es nennt u. a. in § 1 Abs. 2 KSchG die personenbedingte Kündigung. Zudem kommen nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG noch die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit in Betracht. Hiernach ist eine Kündigung immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 1.2 Die außerordentliche personenbedingte Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung – wie bei Betriebsratsmitgliedern – gesetzlich ausgeschlossen ist. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die für eine ordentliche Kündigung längste Kündigungsfrist (so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2 Prüfungsschritte für die personenbedingte Kündigung

Es kommt auf folgende Prüfungsschritte an: Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung: Gründe in der Person des Arbeitnehmers (persönliche Fähigkeiten oder Eigenschaften stehen künftiger Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegen) Negative Prognose: Ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft seine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.9 Öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthaltsort

Ist der Aufenthaltsort eines Arbeitnehmers unbekannt oder kann ein Zugang der Kündigung im Ausland nicht erfolgen, kommt eine öffentliche Zustellung nach § 132 Abs. 2 BGB in Betracht. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht. Die Kündigung gilt in diesem Fall als zugestellt, wenn seit dem Aushang des Kündigungsschreibens an der Gerichtstafel 2 Wochen verstrichen sind.[1] Praxis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 1.2 Angabe von Kündigungsgründen

Grundsatz: Keine Angabe erforderlich Die Angabe von Kündigungsgründen ist für die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich. Im Hinblick auf eine mögliche Selbstbindung auf bestimmte Kündigungsgründe ist es in der Regel auch nicht empfehlenswert, in der Kündigungserklärung selbst detaillierte Angaben zu den Gründen der Kündigung zu machen. Der E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wiedereinstellungsanspruch ... / Zusammenfassung

Überblick Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Arbeitnehmer trotz einer zum Zeitpunkt des Zugangs rechtmäßigen Kündigung einen Anspruch vom Arbeitgeber wieder eingestellt zu werden, wenn der Kündigungsgrund nachträglich noch in der Kündigungsfrist wieder entfallen ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3 Zugang der Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugeht. Bei einer Arbeitgeberkündigung ist dies grundsätzlich der Arbeitnehmer. 3.1 Minderjährige und Geschäftsunfähige Kündigung eines Minderjährigen Ist der Betroffene im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, muss hinsichtlich der als Kündigungsempfänger geeig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.6.1 Einwurfeinschreiben

Beim Einwurfeinschreiben wird das Schreiben vom Postbediensteten in den Wohnungsbriefkasten (oder das Postfach) des Empfängers eingeworfen und geht damit zu. Zum Nachweis des Zugangs nicht geeignet ist hierbei der Einlieferungsschein, den der Absender bei Aufgabe des Schreibens zur Post erhält. Dieser belegt lediglich die Einlieferung bei der Post und ermöglicht dem Absender...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personenbedingte Kündigung:... / 2.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. So kann die mangelnde Eignung zur deutlich vermehrten und nicht hinnehmbaren Ausschussproduktion, zu laufenden Kundenbeschwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt, wie eine Kündigung zu gestalten ist, welchen Formvorschriften sie unterliegt und zu welchem Zeitpunkt sie ausgesprochen werden kann. Ein Schwerpunkt des Beitrags liegt im Zugang von Kündigungen, da hier in der Praxis immer wieder Fehler gemacht werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 2.2 Kündigung zur Unzeit

Die Kündigung darf nicht zur Unzeit erfolgen. Zwar führt nicht allein der Zeitpunkt der Kündigung zur Unwirksamkeit. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die zu einer Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitnehmers, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit, führen. Allein die Kündigung am 24.12. stellt für sich genommen noch keine Kündigung zur Unzeit dar.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.2 Zugang bei Sprachbarrieren

Besondere Probleme des Zugangs können sich ergeben, wenn der Kündigungsempfänger der deutschen Sprache nicht mächtig ist. In diesen Fällen muss dem Empfänger u. U. Zeit eingeräumt werden, um die Kündigung übersetzen zu lassen. Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass der Arbeitnehmer kein Deutsch versteht, empfiehlt es sich, die Kündigung in einer Übersetzung zu übergeben, insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 1.1 Schriftform

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder Kündigungserklärung, egal von welcher Partei. Kündigungen, die nicht schriftlich erfolgen, sondern z. B. per E-Mail, Fax, E-Postbrief, SMS, WhatsApp oder mündlich, sind unwirksam.[1] Die elektronische Form[2] ist nicht ausreichend....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.1 Minderjährige und Geschäftsunfähige

Kündigung eines Minderjährigen Ist der Betroffene im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung minderjährig, also noch nicht 18 Jahre alt, muss hinsichtlich der als Kündigungsempfänger geeigneten Person unterschieden werden: Geht es um die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses, kann die Kündigung nach § 131 Abs. 2 Satz 1 BGB nur gegenüber den gesetzlichen Vertretern erklärt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 3.7 Zustellung durch Boten

Der Kündigende kann das Kündigungsschreiben per Boten überbringen lassen. Das geschieht in der Praxis häufig und stellt bei Beachtung der nachfolgenden Punkte einen relativ sicheren Zustellungsweg dar. Um späteren Beweisproblemen bzw. Erinnerungslücken des Boten als Zeuge vor Gericht zu begegnen, sollte dem Boten ein auszufüllendes Formblatt mitgegeben werden, worin dieser D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Klage von Arbeitnehmern

Rz. 28 Will ein Antragsteller gegen seinen Arbeitgeber auf Ausstellung einer Bescheinigung klagen, wären dafür nach § 2 Abs. 1 Nr. 3e ArbGG die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, denn es handelt sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitspapiere.[1] Rz. 29 Für eine solche Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgeri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.2 Einwilligung der Arbeitnehmer/innen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 25 Die Nutzung des Verfahrens nach § 108a SGB IV setzt weiter die Einwilligung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin voraus (Abs. 2 Satz 2). Die Elterngeldstellen dürfen die Abfrage nur beauftragen, wenn sich die Betroffenen "zuvor", d. h. vor der Abfrage, mit der Nutzung dieses Verfahrens einverstanden erklärt haben. Die Elterngeldstellen (§ 12 Abs. 1 BEEG) ihrersei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Begriff und Abgrenzungen

Eine gesetzliche Definition für die mobile Arbeit gibt es nicht. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Mitarbeiter an wechselnden Orten arbeitet und die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik – also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) hergestellt wird. Obwohl mobile Arbeit regelmäßig außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 2 Rechtsgrundlage

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten und umgekehrt keine Pflicht zur mobilen Arbeit. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber mobil eingesetzt werden. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einvernehmliche Regelung mit dem be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.3 Verstoß einer Kündigung gegen das Maßregelungsverbot

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht deshalb kündigen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.[1] § 612a BGB enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot und soll verhindern, dass Arbeitnehmerrechte deshalb nicht wahrgenommen werden, weil die Berechtigten bei ihrer Inanspruchnahme mit Benachteiligungen rechnen müssen. Geschützt ist damit die Willensfre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 4 Ausstattung und Kosten

Da bei der mobilen Arbeit die Einrichtung eines kompletten Arbeitsplatzes entfällt, sind die Kosten der Arbeitsmittel bei der mobilen Arbeit regelmäßig deutlich günstiger als die komplette Einrichtung eines festen Telearbeitsplatzes/Homeoffice. Für die mobile Arbeit benötigt der Mitarbeiter als Arbeitsmittel meistens nur einen Laptop bzw. ein Smartphone. Grundsätzlich hat der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 1 Sonderfall der personenbedingten Kündigung

Krankheit als Kündigungsgrund Das Kündigungsschutzgesetz kennt keine "krankheitsbedingte" Kündigung. Sie ist jedoch als Sonderfall der personenbedingten Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG anerkannt. Häufig wird die Ansicht vertreten, während der Krankheit könne nicht gekündigt werden. Das stimmt nicht (es sei denn, ein zur Anwendung kommender Tarifvertrag regelt ausnahmsweis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.6 Tarifliche oder vertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus durch einzelvertragliche oder kollektive Regelungen war bis zum Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006[1] rechtlich unproblematisch. In der Praxis sehen zulasten des Arbeitgebers viele Tarifverträge solche "Unkündbarkeitsregeln" ab einem bestimmt...mehr