Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.5 Zustimmungserfordernis

Rz. 32 Abs. 3 ermöglicht es dem Verwaltungsrat, über die Satzung bestimmte Arten von Geschäften der Bundesagentur von seiner Zustimmung abhängig zu machen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung "Die Satzung oder der Verwaltungsrat kann bestimmen …" abgeändert worden. Die Befugnisse des Verwaltungsrates sind dadurch wieder eingeschränkt wo...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 In ein Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Tag vollendet, an dem der Deutsche Geburtstag hat und 18 Jahre alt wird. Die Volljährigkeit bezieht sich auf die Amtsdauer des berufenen Mitg...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.4 Nebentätigkeiten

Rz. 27 Abs. 5 enthält Regelungen zu anderweitigen Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstands, die gewährleisten sollen, dass die Mitglieder des Vorstands mit ihrer gesamten Kraft ihrem Amt nachkommen, keine Ressourcen für andere Aktivitäten einsetzen, die nicht der Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit dienen und keinen Tätigkeiten nachgehen, die in einen I...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.1 Regelungszusammenhang

Rz. 4 Ausgangsnorm für den Sozialdatenschutz ist das Sozialgeheimnis in § 35 SGB I. Der Anspruch des Einzelnen auf dessen Wahrung wird zunächst nur unter den Voraussetzungen der §§ 67ff. SGB X durchbrochen (§ 35 Abs. 2 SGB I). Abs. 1 Satz 1 konkretisiert die Techniken im Zusammenhang mit Sozialdaten, die der Arbeitsverwaltung überhaupt zugestanden werden (Erhebung, Verarbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 370 Beteil... / 2.3 Entscheidung und Zustimmung

Rz. 14 Über Rechtshandlungen nach § 370 entscheidet der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (Art. 14 der Satzung der BA). Nach einer entsprechenden Beschlussfassung ist die Zustimmung des Verwaltungsrats als oberstem Selbstverwaltungsorgan nach Maßgabe der Abreden zu Art. 4 der Satzung einzuholen. Rz. 15 Die Gründung von Gesellschaften oder eine Beteiligung ist anders als d...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.3 Vortrag beim Verwaltungsrat

Rz. 16 Abs. 3 ermächtigt den Verwaltungsausschuss zum Vortrag beim Verwaltungsrat, wenn er der Auffassung ist, dass der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit ihre Pflichten verletzt hat. Damit soll dem Verwaltungsausschuss ein Instrument an die Hand gegeben werden, Pflichtverletzungen nicht nur festzustellen, sondern im Fall von Uneinsichtigkeit de...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.4 Außertarifliche Arbeitsverhältnisse (Abs. 6)

Rz. 15 Abs. 6 regelt die Anwendung von § 389 n. F. über die Begründung von Anstellungsverhältnissen mit dem neu definierten Personenkreis der obersten Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit. Dafür benennt die Vorschrift 2 Fallgestaltungen: einerseits die Übertragung einer in der Neufassung enthaltenen Funktion und andererseits die Fortführung einer der in der Neufassung...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.5 Regelungen durch Vertrag

Rz. 33 Abs. 6 bestimmt, dass im Übrigen, also außerhalb der durch das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten, vertragliche Regelungen für die Rechtsstellung der Mitglieder des Vorstands maßgebend sind. Das betrifft durch die ausdrückliche Benennung im Gesetz insbesondere die Gehalts- und Versorgungsansprüche sowie die Haftung der Vorstandsmitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.6 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 verbietet Vorstandsmitgliedern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat nach § 373 Abs. 1 den Vorstand zu überwachen, während dem Vorstand die Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit übertragen ist. Dadurch wollte der Gesetzgeber eine klare Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Verwaltung und der Selb...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.2 Beginn und Ende des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses

Rz. 19 Die Amtszeit beginnt an dem Tag, der in der Ernennungsurkunde ausgewiesen ist. Das gilt auch, wenn der Bundespräsident eine andere Person beauftragt hat. Enthält die Ernennungsurkunde kein bestimmtes Datum, beginnt das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde. Ein ausgewiesenes späteres Datum hat Vorrang. Ein früherer Beginn des ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren § 398 . Rz. 2 Die Einrichtung einer Innenrevision in der Arbeitsverwaltung wurde mit dem AFRG zum 1.4.1997 im Arbeitsförderungsgesetz gesetzlich verankert. Die Regelung ist dann als §...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.3 Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldtatbestände

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt seit 1.1.2023 die Fälle, in denen das bis zum 31.12.2022 maßgebende Recht weiterhin anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn am 1.1.2023 das Versicherungsverhältnis bzw. die Nebenerwerbstätigkeit beendet war. Rz. 10 Die Vorschriften zur Arbeitsbescheinigung wurden zum 1.1.2023 nach der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Neuregelungen zum ele...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Beamtinnen und Beamten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit – mit Ausnahmen – ab 1.1.2004 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Dienst der Zollverwaltung sind. Abs. 2 leitet die Angestellten der Bundesagentur in den Dienst der Zollverwaltung über. Die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpun...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die sog. November- und Dezemberhilfen aus 2020 sind Wirtschaftshilfen des Bundes, mit denen Unternehmen, Selbständige und Vereine unterstützt wurden, die von den Schließungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Kug-Leistungen einschließlich der erstatteten Sozialversicherungsbeiträge sind dabei vollständig für den Leistungszeitraum auf die November- u...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.3 Zusammensetzung des Vorstands und Amtsbezeichnungen

Rz. 8 Abs. 2 bestimmt zunächst eine Dreiköpfigkeit des Vorstands und definiert die Amtsbezeichnungen. Daraus wird deutlich, dass der Vorstand von einem Vorsitzenden geführt wird. Dessen Amtsbezeichnung richtet sich nach dem Geschlecht. Bei den beiden anderen Mitgliedern des Vorstands hat der Gesetzgeber hingegen die geschlechtsneutrale Amtsbezeichnung "Mitglied" gewählt. Der...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.5 Bekanntmachung der Satzung und Anordnungen (Abs. 3)

Rz. 56 Abs. 3 bestimmt, dass die Satzung und die Anordnungen öffentlich bekanntzumachen sind. Durch diese gesetzliche Regelung können sie Wirksamkeit nach außen erzeugen. Rz. 57 Die Art der Bekanntmachung bestimmt der Verwaltungsrat als Satzungsgeber. Die Satzung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (Art. 12 Satz 2 der Satzung der BA). Die Anordnungen werden in den Amtlichen...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.1 Berufung

Rz. 6 Die Mitglieder der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit werden nicht gewählt (vgl. die Sozialwahlen bei den anderen Sozialversicherungsträgern), sondern berufen. Die Berufung erfolgt für eine Amtsdauer von 6 Jahren, sofern nicht ein Mitglied lediglich für den Rest einer Amtsperiode (als Nachfolger) berufen wird. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form der Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 2.1 Insolvenzgeldverfahren

Rz. 3 Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getroffenen Entscheidungen mit...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 442 Beschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 442 enthält Übergangsregelungen zum Gesetz für verbesserte Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt, mit dem die freiwillige Weiterversicherung, das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a weiterentwickelt und entfristet wurde. Abs. 1 enthält ein Sonderkündigungsrecht für Selbständige und Auslandsbeschäftigte, die bereits vor der Neuregelung des Versicherung...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.4 Erweiterte Berechtigung nach Abs. 2

Rz. 29 Abs. 2 erweitert die Berechtigung zur Verarbeitung von Daten für Zwecke, die nicht in der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener oder zugelassener Aufgaben nach dem SGB III liegen. Voraussetzung ist eine Spezialerlaubnis oder -anordnung an anderer Stelle in einem der Bücher des Sozialgesetzbuches. Trotz des einschränkenden Charakters ist Abs. 2 eine Gestattungsvorschri...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 2.2 Rückkehr des Beamten in das frühere Amt (Abs. 2)

Rz. 25 Abs. 2 sichert der obersten Führungskraft das vor der Beurlaubung übertragene Amt. Sie wird auch wieder dementsprechend besoldet. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Altersgrenze erreicht worden ist. Bei Beschäftigten lebt das frühere Arbeitsverhältnis wieder auf. Rz. 26 Eine oberste Führungskraft, deren Anstellungsverhältnis nicht verlängert wird, kann durch...mehr

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Sauer, SGB III § 421f Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zur befristeten Datenübermittlung in Form von Bereitstellung zum automatisierten Abruf. Ziel ist die Verhinderung von Leistungsmissbrauch. Rz. 2a Abs. 1 berechtigt die Bundesagentur für Arbeit, Daten über die Höhe des dem Arbeitgeber für seine Beschäftigten ausgezahlten Kurzarbeitergeldes (Kug) für die Monate Novemb...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.6 Vortrag beim BMAS

Rz. 36 Abs. 4 regelt die Möglichkeiten des Verwaltungsrates, die Angelegenheit dem BMAS vorzutragen, wenn er der Auffassung ist, der Vorstand habe seine Pflichten verletzt. Er kann nicht selbst Korrekturen verlangen oder z. B. eine aus seiner Sicht pflichtwidrige Entscheidung aufheben. Ihm bleibt nur der Vortrag beim BMAS. Rz. 37 Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.1 Erstattung der baren Auslagen

Rz. 3 Bare Auslagen der Mitglieder und Stellvertreter werden in Form von Tagegeld, Übernachtungsgeld, Nebenkosten und Fahrkosten erstattet. Nebenkosten sind insbesondere Kosten für Gepäckaufbewahrung. Weitere Aufwendungen können nicht erstattet werden, insbesondere keine Aufwendungen für Versicherungen und zur Beseitigung etwaiger Schäden, die durch die Tätigkeit im Selbstve...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.7 Teilnahmerecht des Vorstands an Sitzungen des Verwaltungsrates

Rz. 15 Abs. 5 Satz 2 und 3 berechtigt die Vorstandsmitglieder zur Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates und zum jederzeitigen Ergreifen des Wortes. Damit wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, in die laufende Überwachung durch den Verwaltungsrat einzugreifen. Die Tätigkeit des Verwaltungsrates wird dadurch für den Vorstand transparent. Abgesehen davon, dass die Sit...mehr

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Sauer, SGB III § 421b Erpro... / 2.4 Organisation

Rz. 11 Die Durchführung des Services erfolgt im Verantwortungsbereich der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.3 Beamtenverhältnisse auf Zeit (Abs. 5)

Rz. 9 Abs. 5 enthält eine Übergangsvorschrift für oberste Führungskräfte, die unmittelbar vor Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt einen Dienstposten im Beamtenverhältnis auf Zeit (§ 390 a. F.) wahrgenommen haben. Die Vorschrift dient der Gleichbehandlung mit Beamten, denen bereits ein Amt auf Grundlage des bisherig...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.4 Stellvertreter

Rz. 21 Abs. 4 bestimmt die für die Berufung und Abberufung maßgebenden Regelungen für Stellvertreter. Die Berufung von Stellvertretern setzt wie bei ordentlichen Selbstverwaltungsmitgliedern die Berufungsfähigkeit nach § 378 voraus. Insbesondere dürfen auch Stellvertreter nicht in einem Arbeitsverhältnis oder Beamtenverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen. Das schließ...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Regionaldirektionen besteht stets aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung. Damit waren die Geschäftsführung von Regionaldirektion und Vorstand der Größe nach lange Zeit identisch. Zwischenzeitlich dürfen dem Vorstand allerdings 4 Mitglieder angehören. Dem Vorsitzenden kommt keine Richtlinienko...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Sauer, SGB III § 450 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 2 trifft Übergangsregelungen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen. Abs. 2 Satz 1 eröffnet nach der Gesetzesbegründung die Möglichkeit, Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen in der außer Kraft getretenen Form übergangsweise auch im Ausbildungsjahr 2020/2021 noch anbieten zu können. In dieser Zeit steht die begleitende Phase der weiterentwickelten Assistierten A...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.7 Satzung und Anordnung

Rz. 38 Der Verwaltungsrat hat eine Satzung beschlossen, die vom BMWA genehmigt worden ist (Satzung v. 20.2.2024, genehmigt am 22.1.2024). Sie ist im BAnz 2012 v. 20.2.2024 Nr. B8 abgedruckt. Rz. 39 Zum Beschluss von Anordnungen wird der Verwaltungsrat im Gesetz jeweils ermächtigt (Beispiel: § 164 im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Arbeitslosen, vgl. die Komm. zu § 372)...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Um Beziehern von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, insbesondere Arbeitgebern und Trägern von Maßnahmen Planungssicherheit zu geben und die Agenturen für Arbeit vom Aufrollen laufender Fälle zu entlasten, sollen die zu Maßnahmebeginn bzw. im Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Vorschriften für laufende Fälle regelmäßig weiter anwendbar bleiben, soweit nicht Sond...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz... / 2.2 Trägerzulassung und Anerkennung als fachkundige Stelle (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Abs. 3 bestimmt im Grundsatz, dass Träger bis zum Jahresende 2012 keine Zulassung nach § 176 benötigten. Dies gilt allerdings nicht, soweit Träger Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen oder durchführen lassen wollen. Daher müssen die Agenturen für Arbeit zunächst Träger mit der Durchführung von Maßnahmen beauftragen, bis ein ausreichendes ...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.2 Pflegepersonen mit Antragsversicherungspflichtverhältnis

Rz. 9 Die Antragspflichtversicherung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung setzt insbesondere Pflegebedürftigkeit der gepflegten Person mindestens der Pflegestufe I und eine Pflegetätigkeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich voraus. Im Regelfall wird die Pflegeperson die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b ...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.4 Kriterien

Rz. 7 Für Übergangsregelungen zu Förderleistungen haben sich in der Rechtsprechung die Kriterien Förderbedarf, Förderantrag und Förderbeginn herausgebildet. Sie finden sich in der Übergangsvorschrift wieder, allerdings als Alternativen. Früheres Recht ist anzuwenden, wenn vor dem Inkrafttreten der Neuregelung entweder der Anspruch auf die von der Rechtsänderung betroffenen L...mehr

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Sauer, SGB III § 452 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Die Vorschrift greift den Wegfall des Bundesversorgungsgesetzes durch das Inkrafttreten des SGB XIV auf, insbesondere die Ersetzung des Versorgungskrankengeldes durch das Krankengeld der Sozialen Entschädigung. Das Versorgungskrankengeld löst durch die Regelungen dieselben Rechtsfolgen aus wie das Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Abs. 1). Die Übergangsregelung g...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) im Rahmen der Neufassung des Elften Kapitels zum 1.1.2004 neu in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 26.7.2007 wurden Abs. 1, 2 und 4 durch das Gesetz zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA ...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1.2004 angefügt worde...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden und am 27.3.2002 in ...mehr