Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.2 Personenkreis und Durchführung

Rz. 8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte befinden sich der Gesetzesbegründung zufolge häufig in vielfältigen und komplexen Problemlagen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen. Dies können demnach etwa psychosoziale Probleme mit Einschränkungen der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Überforderungen in der Alltagsbewältigung, mangelnde soziale Einbe...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.2 Untersagungsverfahren

Rz. 10 Abs. 2 trifft Regelungen für die Untersagungsverfahren. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 ff. SGB X gebietet, dass die Agentur für Arbeit jeglichen Hinweisen nachgeht, die auf eine missbräuchliche Ausübung der Berufsberatung hindeuten. Im Zusammenhang mit der Feststellung des relevanten Sachverhaltes wird es unerlässlich sein, aktive Berufsberatende und ggf. Betr...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.4 Erstattungsansprüche

Rz. 57 Entscheidet die Agentur für Arbeit im Widerspruchsverfahren, dass Erwerbsfähigkeit nicht besteht, regelt § 44a auch die Abwicklung von Erstattungsansprüchen. In Abs. 3 legt die Vorschrift fest, welche Ansprüche die Leistungsträger je nach der Entscheidung der Einigungsstelle untereinander haben. Dazu wird auf die Regelungen des § 103 SGB X Bezug genommen, der Ansprüch...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.3 Insolvenzgeld

Rz. 10 Abs. 2 verpflichtet den Insolvenzverwalter, in Insolvenzverfahren das Insolvenzgeld auszurechnen und auszuzahlen, wenn die Agentur für Arbeit dies von ihm verlangt und ihm die erforderlichen Geldmittel ohne Verwaltungskosten zur Verfügung stellt. Es liegt demnach im Ermessen der Agentur für Arbeit, die gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gewährlei...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung normiert Verfahrensrecht zur Leistungsfortzahlung (vgl. z. B. § 146). Außerdem steht Arbeitsunfähigkeit einer Arbeitsaufnahme unmittelbar entgegen und ist deshalb im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu berücksichtigen. Daher ist es unverzichtbar, dass der Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bei ihm selbst eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigt...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.3 Komplementärregelungen im SGB VI und SGB XII

Rz. 54 § 109a SGB VI verpflichtet den Träger der Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). § 224b SGB VI regelt eine Erstattungspflicht für die Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung. Erstattungspflichtig ist der Bund. Rz. 55 Die §§ 21 und 45 SGB XII treffen ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als neues Instrument zur Eingliederung in Arbeit, dass zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von der Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung oder einem durch diese beauftragten Dritten eine erforderliche ganzheitliche Betreuung erbracht werden kann (Abs. 1 Satz 1). Die Vorschrift ist im Zuge der A...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB III § 320 Berech... / 2.2 Qualifizierungsgeld

Rz. 9a Seit dem 1.4.2024 trifft den Arbeitgeber nach Abs. 1a auch die Verpflichtung zur Darlegung der Voraussetzungen für die Erbringung des Qualifizierungsgeldes. Ebenso hat er es zu berechnen und auszuzahlen. Dazwischen liegt die Bewilligung des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber hat der Agentur für Arbeit zum einen bei der Beantragung und ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.10 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen (Abs. 9)

Rz. 39c Mit Wirkung zum 1.4.2024 wurde Abs. 9 neu in die Vorschrift eingefügt. Danach werden behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer nach Abs. 1 geförderten Maßnahme entstehen, übernommen. Mehraufwendungen sind solche Aufwendungen, die ohne eine Behinderung nicht zu übernehmen wären, also nicht gefördert werden könne...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.3 Umfang und Verjährung

Rz. 12 Der Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich die zu Unrecht gewährte Leistung und die darauf entfallenden geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie nicht vom Empfänger der Leistung zu erstatten sind. Ein Schadensersatzanspruch kann auch durch Säumniszuschläge an die Sozialversicherungsträger begründet werden, die auf der Pflichtverletzung beruhen. Schade...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.3 Angemessenes Kfz

Rz. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 belässt jedem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Kraftfahrzeug. Das ist bereits durch die Neufassung der Regelung seit dem 1.4.2011 im Gesetz klargestellt. Zu den Kraftfahrzeugen gehört auch das Motorrad. Es trifft auch auf erwachsene erwerbsfähige Schüler zu. Regelungszweck ist die Erhaltung der Möglichke...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.2 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Abs. 1a)

Rz. 18c Abs. 1a lässt zu, dass nicht nur Anpassungsqualifizierungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden, die zwingend erforderlich sind, sondern darüber hinaus auch zusätzliche oder ergänzende berufliche Qualifikationen, sofern sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig sind, also zumindest einem Bedarf des Arbeitsmarktes nachkommen. Nac...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.2 Weitere Bindungswirkungen der gutachterlichen Stellungnahme

Rz. 51 Die gutachterliche Stellungnahme bindet nicht nur die Agentur für Arbeit bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit nach Abs. 1 Satz 6. Durch Abs. 1a wird die Agentur für Arbeit auch an eine bereits erstellte frühere gutachterliche Stellungnahme gebunden, die für den Träger der Sozialhilfe erstellt worden ist. Im Übrigen ist folgende Rangfolge bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.3 Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Transfermaßnahmen, Saison-Kurzarbeitergeld mit ergänzenden Leistungen und Qualifizierungsgeld

Rz. 10 Abs. 3 enthält Sonderregelungen. Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lehrgangskosten für Bezieher von Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Insolvenzgeld sowie Qualifizierungsgeld sind Leistungen an Arbeitnehmer außerhalb des Abs. 1, wobei der Arbeitgeber jeweils am Leistungsverfahren in erheblichem Umfang beteiligt ist. Die Zuständigkeit ...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3.2 Dauernde Trennung

Rz. 25 Im Falle dauernder Trennung der Ehegatten besteht eine Verpflichtung zum Eintrag einer der in Betracht kommenden Lohnsteuerklassen I oder II ebenfalls erst für das der Trennung folgende Kalenderjahr. Besteht der Eintrag der Lohnsteuerklasse III fort, ist die Agentur für Arbeit an diesen Tatbestand gebunden. Nach Änderung der Lohnsteuerklasse liegen aber die Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.6 Qualifizierungsgeld

Rz. 18b Das Qualifizierungsgeld ist als neue Leistung der Arbeitsförderung mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt worden. Für diese Leistung trifft insbesondere Abs. 3 Verfahrensregelungen. Abs. 3 Satz 1 bestimmt eine schriftliche Antragstellung durch den Arbeitgeber. Diese ist zwingend und kann nicht ersetzt werden. So ist es weder zugelassen, dass der Arbeitnehmer selbst das Q...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.2 Rückwirkung der Arbeitslosmeldung

Rz. 6 Abs. 2 schützt den Arbeitslosen vor leistungsrechtlichen Nachteilen, wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag seiner Beschäftigungslosigkeit nicht dienstbereit ist (Samstag, Sonntag, Feiertag). Der Schutz wird bis zum nächsten Kalendertag gewährt, an dem die Agentur wieder geöffnet hat. Meldet sich der Arbeitslose an diesem Tag, wirkt die Arbeitslosmeldung auf den ers...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 2.1 Schadensersatzanspruch

Rz. 3 Die Vorschrift verlagert das Risiko der Folgen schuldhafter Pflichtverletzungen nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei Fahrlässigkeit auf den in Anspruch genommenen Dritten. Dieser wird schon schadensersatzpflichtig, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, z. B. die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Ausstellung einer Bescheinigung nic...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.4 Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 enthält Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Kann-Leistung an Arbeitgeber. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass eine berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer stattfindet. Eine Förderung kommt in Betracht, soweit die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Andere Weiterbildungen schließen eine Förderung n...mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift war in wesentlichen Teilen (außer Abs. 3 Satz 2) schon früher in § 152 AFG enthalten. Sie dient allein den Interessen der Verwaltung der Arbeitslosenversicherung. Sie regelt Abweichungen von den Aufhebungs- und Rücknahmevorschriften im SGB X (§§ 44, 45, 48 SGB X). Als Spezialvorschriften gehen sie den allgemeinen Vorschriften nach dem SGB X vor. Aus Grün...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.4 Durchsetzung der Untersagungsanordnung

Rz. 17 Nach Abs. 4 hat die Agentur für Arbeit eine Untersagung nachzuhalten. Sie muss aktiv überwachen, ob die untersagte Berufsberatung fortgesetzt wird oder nicht. Ggf. hat sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu ergreifen. Rz. 18 Im Übrigen steht der Agentur für Arbeit zu, das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit zu prüfen und ggf. zu ahnden. Vgl. dazu § 404 Abs. 2 Nr. 6 bi...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 323 bestimmt, welche Leistungen der Arbeitsförderung Anträge voraussetzen, wer sie zu stellen hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten und weitere Verpflichtungen hierbei bestehen. Ergänzende Regelungen können sich bei den Bestimmungen für die jeweilige Leistung der Arbeitsförderung finden, z. B. beim Arbeitslosengeld (Alg). Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 bestimmt generell, dass...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.7 Erneute Antragstellung

Rz. 19 Die Vorschrift trifft keine Regelung dazu, wann ein Antrag auf eine Leistung erneut gestellt werden muss (zu Folgeanträgen beim Qualifizierungsgeld vgl. Abs. 3 Satz 3 und 4, danach darf das Qualifizierungsgeld nicht von Amts wegen erbracht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer zustimmt. Die Zustimmung gilt nicht als Antrag.) Das ist jedenfalls der Fall, wenn der di...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes

Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene delegiert. Nach allgemeinem Verständnis geht...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 407 Anders, Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft am Beispiel der Stadt Dresden, SGb 2015, 434. Banafsche/Klenk, Die Verwaltungspraxis in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine rechtstatsächliche Analyse am Beispiel der kommunalen Jobcenter, ZfR 2020, 151. Becker, Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II – aktueller Stand der Rechtsprechung des BSG,...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.4 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch von Amts wegen erbracht werden können und hebt damit das Antragserfordernis für die meisten Leistungen der Arbeitsförderung auf. Betroffen sind alle Leistungen bis auf das Alg, das Teil-Alg und das Insolvenzgeld. Das Zustimmungserfordernis des Berechtigten, bei dessen Erfüllung ein Antrag fingie...mehr