Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Ordentliche Änderungskündigung

Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom Gesetz eine ordentliche Kündigung vorausgesetzt wird. Rz. 27 Bei der ordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vertragliche...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / K. Transnationale Konfliktfälle

Rz. 116 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot haben auf internationaler Ebene besondere Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Einzelfall zu klären, nach welcher nationalen Rechtsordnung solche Konfliktfälle zu lösen sind. Im Fall "Lopez" (General Motors./.Volkswagen AG) klagte General Motors zunächst in Deutschland mit dem Versuch, gegen VW ein Bes...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine Kündigung kann ebenso wie der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer erhebliche sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen mit sich bringen und ihn finanziell stark belasten. Mögliche sozialrechtliche Folgen für den Arbeitgeber sind seit Februar 2006 entfallen. Rz. 2 Um die (z.T. erheblichen) Nachteile, die eine Kündigung oder der Abschluss eines ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG

Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der KG (sog. Drittanstellung) statt mit der Komplementär-GmbH geschlossen, weil das...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XI. Gerichtsstand

Rz. 1610 Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den angestellten Vertriebskräften und den Arbeitgebern problematisch. Grds. gelten gem. § 46 Abs. 2 ArbGG die Normen der ZPO. Als allgemeiner Gerichtsstand gilt nach § 13 ZPO der Wohnsitz der Person des Beklagten (s. dazu § 52 Rdn 44). Rz. 1611 Gem. § 29 ZPO ist für Streitigk...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Entgeltfortzahlung

Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, wenn der Arbeitnehmer an einer bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation teilnimmt und aus diesem Grund an der Arbeit verhindert ist (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 EFZG). Die Maßnahme kann ambulant oder stationär erbracht werden (BAG v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15, j...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gesamtausstattung

Ob das vereinbarte Gehalt angemessen ist, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Gehaltsvereinbarung zu prüfen.[1] Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen, wenn es auch einem Geschäftsführer gezahlt worden wäre, der nicht Gesellschafter ist.[2] Auszugehen ist dabei davon, dass dem Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung eine Allzuständigkeit zukommt. Nicht nur die klassis...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Kündigung / 23.5 Anhörung bei Änderungskündigung

Bei der Betriebsratsanhörung ist zu beachten, dass die Änderungskündigung 2 Mitwirkungsrechte auslöst, nämlich einmal die Beteiligung bei der Kündigung (§ 102 BetrVG bzw. § 103 BetrVG bei Betriebsräten) und die Anhörung zu einer Versetzung (§ 99 BetrVG). Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, erklärt aber keine Zustimmungsverweigerung zur beabsichtigten Versetzung, ergeb...mehr

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Kündigung / 11.13.7 Anhörung der Arbeitnehmervertretung

Da die Verdachtskündigung und die Tatkündigung 2 unterschiedliche Kündigungsgründe sind, ist im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung zu dem jeweiligen Kündigungsgrund auch danach zu differenzieren. Will der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, so kann er dies nur, wenn er zuvor die Arbeitnehmervertretung gerade zum Kündigungsgrund des Verdachts einer sc...mehr

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Kündigung / 19.11 Vergleich

Beim Arbeitsgericht enden die meisten Kündigungsschutzklagen durch Vergleich. Dieser Vergleich beinhaltet im Normalfall den Verlust des Arbeitsplatzes gegen Zahlung einer Abfindung. Damit wird beim Arbeitsgericht ein Abwicklungsvertrag geschlossen (vgl. Aufhebungsvertrag/Abfindung). Der Vergleich regelt häufig nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch den Kündigungsgrund...mehr

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Kündigung / 15.4 Durchsetzung des Anspruchs

Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung auffordern. Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nicht, so kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Klage auf Weiterbeschäftigung "bis zur Rechtskraft des Kündigungsschutzprozesses" einreichen. Da aber auch die Entscheidung einige Zeit braucht, kann der Arbeitnehmer im Wege der einstweiligen Verfügung die Weite...mehr

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Kündigung / 19.9 Besetzung des Gerichts

Das Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz jeweils als Kammer besetzt. Das heißt, dass 3 Richter für die Entscheidung des Falles zuständig sind. Die Besonderheit liegt darin, dass nur der Vorsitzende zwingend ein Jurist ist, während seine Beisitzer Laienrichter, bestimmt je einer von den Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaften, sind.mehr

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Kündigung / 19.2.1 Sachliche Zuständigkeit

Sachlich zuständig ist das Arbeitsgericht, § 2 Abs. 1 Ziff. 3b ArbGG.mehr

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Kündigung / 19.2.2 Örtliche Zuständigkeit

Diese richtet sich nach den Vorschriften der ZPO. Danach kann der allgemeine Gerichtsstand, das ist der Sitz des beklagten Arbeitgebers, gewählt werden. Auch der Erfüllungsort, also der Ort, an dem die Leistung aus dem Arbeitsverhältnis zu erbringen ist, ist zulässig. Im öffentlichen Dienst ist regelmäßig das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Dienstort liegt.mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Kündigung / 22.4 Folgen von Einwendungen

Die Dienststelle hat alle vom Personalrat gegen die Kündigung erhobenen Einwendungen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu beachten, insbesondere hat sie diese zu prüfen und, falls sie ihnen nicht entsprechen möchte, ihre Entscheidung dem Personalrat mitzuteilen (§ 781Abs. 3 BPersVG); die Kündigung darf sie erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des (oben bereits beschriebe...mehr

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Kündigung / 11.6 Begründung der Kündigung

Die Anhörung der Personalvertretung setzt voraus, dass der Arbeitgeber die beabsichtigte Maßnahme begründet, § 86 Satz 2 BPersVG. Praxis-Tipp Zur Vermeidung von Fristproblemen beachten Sie bitte, dass die Personalvertretung berechtigt ist, eine Anhörung, bei der die Gründe nicht mitgeteilt werden, abzulehnen. In einem solchen Falle beginnt die Frist von 3 Arbeitstagen nicht z...mehr

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Kündigung / 20.6.1 Aufhebungsurteil

Das Arbeitsgericht bzw. in der Berufungsinstanz das Landesarbeitsgericht spricht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Bezeichnung eines bestimmten Datums im Urteil aus. Maßgebend ist das Datum der ordentlichen Kündigung (§ 9 Abs. 3 KSchG). Im Falle der außerordentlichen Kündigung tendieren die Gerichte uneinheitlich. Nach überwiegender Ansicht wird der vom Arbeitgeber...mehr

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Kündigung / 19.8 Anwaltszwang

Beim Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Der Arbeitnehmer kann sich die Klageschrift von der Rechtsantragsstelle schreiben lassen und sich in Verhandlungsterminen selbst vertreten. Dies kann aus Kostengründen sinnvoll sein. Sobald das Verfahren in die höheren Instanzen geht, brauchen beide Parteien einen Rechtsanwalt. Die Arbeitnehmer können sich a...mehr

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Kündigung / 12.4 Annahme unter Vorbehalt

Dieser Teilbereich ist in § 2 KSchG geregelt. Danach kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären. Da die Kündigungsfristen nach § 34 T...mehr

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Kündigung / 11.13.6 Bestehen des Verdachts in der letzten Tatsachenverhandlung

Der Verdacht gegen den Arbeitnehmer muss auch noch in der letzten Tatsachenverhandlung vor dem Arbeitsgericht, das ist die mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, als dringender Verdacht bestehen.[1] Das ist an sich systemwidrig, denn für die Beurteilung, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Kündigung / 9.6.3 Auswahl nach sozialen Merkmalen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG)

Unter denjenigen, die im Kreis der sozialen Auswahl übrig bleiben, ist der zu entlassen, den die Kündigung am wenigsten hart trifft. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG lautet seit dem 1.1.2004: "Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Au...mehr

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Kündigung / 11.13.9 Verdachtskündigung und Strafverfahren

Wenn der AG den Verdacht nicht selbst aufklären kann oder will, darf er mit der Kündigung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens warten und dann, vorausgesetzt es kommt zu einer Verurteilung, mit dem Grund einer strafrechtlichen Verurteilung kündigen.[1] Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen strafbarer Handlung bzw. wegen Verdachts einer strafbaren Handlung, so fü...mehr

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Kündigung / 9.8 Der Abfindungsanspruch in § 1a KSchG

§ 1a KSchG lautet: "(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruc...mehr

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Kündigung / 5.5.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Vor Ausspruch der Kündigung ist nicht nur der Betriebs- bzw. Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligten, sondern nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch die Schwerbehindertenvertretung. Die unterlassene Beteiligung war bisher folgenlos; zwar konnte die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX verlangen, die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen...mehr

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Kündigung / 11.10 Umdeutung

Das Bundesarbeitsgericht hat es zugelassen, eine fristlose Kündigung, die im Ergebnis wegen der nicht nachgewiesenen Unzumutbarkeit unwirksam war, in eine ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt umzudeuten (vgl. Punkt 14 Unwirksamkeit/Umdeutung, dort Annahmeverzug). Die Begründung liegt darin, dass der Arbeitgeber mit seiner fristlosen Kündigung gezeigt hat, dass...mehr

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Kündigung / 14.3.2 Angebot der Arbeitsleistung

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Leistung so anbieten, wie er sie zu bewirken hat (§ 294 BGB). Er muss persönlich, zur rechten Zeit, am rechten Ort in der richtigen Art und Weise genau die von ihm vertraglich geschuldete Leistung anbieten. Praxis-Beispiel Dem Fahrer des städtischen Busses wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nach der fristlosen Kündigung schickt er 3 Tage ...mehr

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Kündigung / 5.6.4 Zustimmungsersetzungsverfahren

Stimmt der Betriebs- oder Personalrat der beabsichtigten fristlosen Kündigung nicht zu, so darf der Arbeitgeber die Kündigung nicht aussprechen, sondern kann lediglich nach § 103 BetrVG, § 108 BPersVG beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen, die verweigerte Zustimmung zur fristlosen Kündigung zu ersetzen. Im Hinblick auf die Frist des § 626 Abs. 2 BGB mus...mehr

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Kündigung / 10.1 Verstoß gegen Auswahlrichtlinien

Dies setzt voraus, dass mehrere Arbeitnehmer für die Kündigung in Betracht kommen. Dies ist ausschließlich bei betriebsbedingten Kündigungen gegeben. Auswahlrichtlinien unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats (§ 95 BetrVG/§ 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG). Wirksame Auswahlrichtlinien sind allerdings von den Arbeitsgerichten bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit auc...mehr

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Kündigung / 9.2 Erste Voraussetzung: außer- oder innerbetriebliche Umstände

Betriebsbedingte Gründe können auf außer- oder innerbetrieblichen Ursachen beruhen.[1] Außerbetriebliche Ursachen sind dem Arbeitgeber als Rahmendaten seines unternehmerischen Handelns vorgegeben. Dazu zählen z. B. rückläufige Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens, Auftragsrückgang durch Hinzutreten von Mitbewerbern, Energie-/Rohstoffmangel, deutlich...mehr

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Kündigung / 11 Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann nur in außergewöhnlichen Fällen ausgesprochen werden. Es muss ein Grund vorliegen, der sowohl die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als auch das Zuwarten bis zum nächsten Termin einer ordentlichen Kündigung unzumutbar erscheinen lässt. Typischerweise: eine strafbare Handlung zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Kollegen. Die Arbeitsge...mehr

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Kündigung / 21.5.2 Zweite Verteidigungslinie: der Auflösungsantrag

Zeichnet sich ein Erfolg der Kündigungsschutzklage ab und lässt sich auch der Arbeitnehmer nicht zu einem akzeptablen Vergleich bewegen, sollten Sie an die Möglichkeit eines Antrags denken, das Arbeitsverhältnis gem. §§ 9, 10 KSchG aufzulösen. Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie allerdings mit einer höheren Abfindungssumme – etwa ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ...mehr

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Kündigung / 19.7 Klageerhebung

Eine Klage ist durch die Einreichung einer Klageschrift zu erheben. Mit der Einreichung, also der Abgabe der Klageschrift bei Gericht, kommt das Verfahren in Gang. Dieser Zeitpunkt ist für die Wahrung der Frist des § 4 KSchG maßgeblich. Danach wird die Klageschrift dem Beklagten, also dem Arbeitgeber, zugestellt. Üblicherweise ist mit dieser Zustellung auch schon die Ladung z...mehr

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Kündigung / 5.1.4 Sonstige Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Das Kündigungsverbot richtet sich nur an den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerin selbst kann kündigen. Hat die Arbeitnehmerin in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft einen Aufhebungsvertrag geschlossen oder selbst gekündigt, steht ihr kein Anfechtungsrecht zu.[1] Das Kündigungsverbot hat auch keine Auswirkung auf befristete Arbeitsverträge. Auch mit schwangeren Frauen können daher be...mehr

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Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

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Kündigung / 8.6 Tendenzbetriebe/Religionsgesellschaften

Von entscheidender Bedeutung ist hier das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Es ermöglicht den Kirchen, in den Schranken des für alle geltenden Gesetzes den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich festzulegen. Dabei haben die Arbeitsgerichte die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für di...mehr

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Kündigung / 9.6.2 Herausnahme Einzelner aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)

"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt." Dies entspricht der früheren gesetzlichen Regelung vom 1.10.1996 bis 1.1.1999. Nach der bisher...mehr