Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.2 Ablehnung eines Richters

Siehe hierzu auch die Arbeitshilfe: Ablehnungsgesuch – Besorgnis der Befangenheit. Ein Richter kann von den Parteien und Streitgehilfen abgelehnt werden, wenn er kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen ist, wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 42 ZPO). Die Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn nach objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise ein Gr...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.2 Ehrenamtliche Richter auf Arbeitnehmerseite

Zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitnehmerseite können berufen werden: Arbeitnehmer und ihnen nach § 5 ArbGG gleichgestellte Personen; Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, von selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und Vorstandsmitglieder und Angestellte von Spitzenorganisationen; arbeitslose Personen, gleichgü...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.4 Gerichtsstandsvereinbarungen

Durch Vereinbarung kann ein bestimmter Gerichtsstand begründet werden. Grundsätzlich sind solche Gerichtsstandsvereinbarungen jedoch im Arbeitsrecht in Einzel- und Musterarbeitsverträgen unzulässig. Zulässig sind sie zwischen Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO). Dies hat jedoch im Arbeitsrec...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.4 Berufung

Die ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten für Arbeitssachen werden durch die zuständige oberste Landesbehörde bzw. für das BAG vom Bundesarbeitsminister aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Es bedarf keiner Wahl und keiner Ernennung. Sie werden für die Dauer von 5 Jahren berufen (§ 20, § 37, § 43 ArbGG). Die Vorschlagslisten können einreichen Gewerkschaften, selbstständige...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3 Örtliche Zuständigkeit

Im Arbeitsgerichtsprozess sind für die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit über die Verweisung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG die §§ 12 ff. ZPO anzuwenden. Besondere Regelungen finden sich nur in § 48 Abs. 1a, § 48 Abs. 2, § 82 ArbGG. Die örtliche Zuständigkeit wird vom Gericht von Amts wegen festgestellt. Nach § 12 ZPO ist grundsätzlich das Gericht, bei dem eine Person i...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Bestellung durch den Betriebsrat

Rz. 98 Nach § 16 Abs. 1 BetrVG hat ein bestehender Betriebsrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er dies versäumt, sodass 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt ist, bestellt ihn das ArbG auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 16 Abs. 2 BetrVG) ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 4. Klagefrist bei befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 33 In § 17 TzBfG findet sich folgende, § 4 KSchG entsprechende Klagefrist: "Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befris...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / a) Arbeitnehmerbegriff als Anknüpfung für die Zuständigkeit

Rz. 5 Für die Beurteilung der Frage, ob eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorliegt, bildet der Arbeitnehmerbegriff den zentralen Anknüpfungspunkt für die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit. Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG sind nach dessen § 5 Abs. 1 S. 1 Arbeiter und Angestellte sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten. Weil in der Vors...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 366 Betriebsratsmitglieder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen in mehrerlei Hinsicht geschützt, um ihren Aufgaben ohne die Befürchtung von Beeinträchtigungen in ihrer persönlichen Rechtsstellung nachkommen zu können. Zum einen sind sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach nur außerordentlich kündbar (vgl. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 KSchG). Zum anderen besteht, ...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. An diese Gründe werden im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes erhöhte A...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Zahl der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 103 Nach dem Gesetzeswortlaut sind grds. drei Wahlberechtigte als Wahlvorstand zu wählen. Weil der Gesetzgeber insoweit nicht von "wahlberechtigten Arbeitnehmern" spricht, können auch nach § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigte Leiharbeitnehmer als Mitglieder des Wahlvorstandes bestellt werden (h.M., vgl. Fitting, § 16 Rn 21). Rz. 104 Eine Erhöhung der Zahl von drei Wahlvorstand...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten

Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 4.2.2013 – 10 AZB 78/1...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 19 AGG / I. Muster

Rz. 105 Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Klage In dem Rechtsstreit des/r Herrn/Frau _________________________, – Kläger/-in – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte – zeigen wir, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, dass wir den/...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / E. Internationale Zuständigkeit

Rz. 55 Die deutschen Arbeitsgerichte werden nur tätig, wenn die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben und im Rahmen der internationalen Zuständigkeit ein deutsches Arbeitsgericht zur Entscheidung berufen ist. Die deutsche Gerichtsbarkeit erfasst alle Personen, die sich im Geltungsbereich des ArbGG aufhalten, also auch die in Deutschland lebenden Ausländer und die sich hier betäti...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Vorsitzender

Rz. 1573 Gem. § 76 Abs. 2 BetrVG besteht die Einigungsstelle aus einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Betriebspartner einigen müssen, und der gleichen Zahl von Beisitzern pro Seite. Bei fehlender Einigung kann Arbeitgeber oder Betriebsrat den Vorsitzenden in einem besonderen Verfahren durch das ArbG bestellen lassen (§ 100 ArbGG). In der betrieblic...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXV. Klagerücknahme/Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 361 Für den Fall, dass der Arbeitnehmer – zur Wahrung der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung – eine Kündigungsschutzklage vor Abschluss der Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung erhoben hat, sollte in der Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung eine Regelung enthalten sein, dass die Verpflichtung des Arbeitnehmers besteht, die Kla...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Ausscheiden von Mitgliedern

Rz. 73 Beim Fall des Unterschreitens der notwendigen Betriebsratsgröße wegen Ausscheidens von Mitgliedern nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG ist auf diejenige Zahl der Betriebsratsmitglieder abzustellen, die der Betriebsrat bei der Wahl hatte. Unerheblich ist, ob sich die Arbeitnehmerzahl inzwischen so verringert hat, dass nunmehr ein kleineres Gremium zu wählen wäre. Wird neu ge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 285 In Betrieben mit i.d.R. mehr als fünf bis (seit der Gesetzesänderung 2021) hundert wahlberechtigten Arbeitnehmern findet seit der BetrVG-Reform 2001 zwingend das sog. "vereinfachte Wahlverfahren für Kleinbetriebe" statt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen durch die unbürokratische Handhabung Hindernisse für die Einrichtung eines Betriebsrates abgebaut und die Za...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Wahl des Wahlvorstands

Rz. 301 Für das Wahlverfahren zur Wahl der Wahlvorstandsmitglieder enthält das Gesetz keine Vorgaben. Zulässig sind daher sowohl Einzel- als auch Sammelabstimmung. Eine geheime Wahl ist nicht erforderlich. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstands können auch noch aus der Versammlung heraus mündlich gemacht werden. Entsprechend dem Teilnahmerecht sind alle anwesenden Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / X. Sprechstunden des Betriebsrats

Rz. 594 Der Betriebsrat kann gem. § 39 BetrVG beschließen, während der Arbeitszeit Sprechstunden einzurichten. Der Betriebsrat kann allein darüber entscheiden, ob er Sprechstunden abhalten will. Für die Festlegung von Zeit und Ort der Sprechstunden muss er eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber herbeiführen. Kommt eine Einigung über der Sprechstunden nic...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / II. Streitigkeiten über die örtliche Zuständigkeit

Rz. 70 Streiten die Parteien über die Frage, welches ArbG örtlich zuständig ist, muss auch hierüber durch Beschl. vorab entschieden werden, § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 17a GVG. Rügt eine Partei die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, ist das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen. Das gilt sowohl im Urteils- als auch im Beschlussverfahren. Das Arbeitsgericht wird die örtl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Protokollierung

Rz. 502 Gem. § 34 Abs. 1 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates ein Protokoll anzufertigen. Darin muss nicht der gesamte Ablauf der Sitzung dargestellt werden, sondern zwingend vorgeschrieben ist die Protokollierung und die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwesenheitsliste (bei Teilnahme per Video ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Formvorschriften

Rz. 26 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Er ist beim zuständigen ArbG zu stellen. Hat der Arbeitnehmer z.B. wegen seiner Ortsabwesenheit, die den Zugang der Kündigungserklärung nicht hindert (vgl. oben Rdn 5), die Drei-Wochen-Frist versäumt, be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IV. Durchsetzung von Beschwerden einzelner Arbeitnehmer

Rz. 907 Nach § 84 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann hierbei ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Es liegt i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Vertragsmuster

Rz. 1735 Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Hausangestellten-Vertrag Zwischen den Eheleuten _________________________ Anschrift und Frau _________________________ Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht Frau _________________________ wird beginnend mit dem _______________________...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Mehrheitswahl und Verhältniswahl

Rz. 544 Die Wahl der freizustellenden Mitglieder erfolgt durch Mehrheitswahl, wenn nur ein Mitglied freizustellen ist (§ 38 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BetrVG). Nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist in diesem Fall die "einfache Stimmenmehrheit" ausreichend, eine absolute Mehrheit oder die Stimmen der Mehrheit der Anwesenden (§ 33 BetrVG) also nicht erforderlich. Rz. 545 Ansonst...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / C. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Rz. 7 Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Wegen dieser Ausnahmeregelung fordert S. 2 der Vorschrift, dass vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG

Rz. 37 Nach Anhängigkeit des Verfahrens lösen Besprechungen unstreitig die Terminsgebühr aus: Der Beklagtenvertreter kündigt telefonisch ggü. dem Klägervertreter die Zahlung der Klageforderung/die Rücknahme der Kündigung an und bittet um Rücknahme der Klage. Die Terminsgebühr ist für beide Anwälte angefallen (OLG Koblenz v. 3.5.2005, NJW-RR 2005, 1592 = RVGreport 2005, 270). E...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Streitigkeiten über den Rechtsweg

Rz. 58 Bevor das Gericht in einem anhängigen Rechtsstreit in der Sache selbst entscheidet, muss es von Amts wegen prüfen, ob die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob der Rechtsstreit vor einem zuständigen Gericht des richtigen Rechtsweges anhängig gemacht worden ist. Stellt sich heraus, dass der zum ArbG beschrittene Rechtsweg unzulässig ist...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / H. Annahme unter Vorbehalt

Rz. 55 Will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nur unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, muss er diesen Vorbehalt gem. § 2 S. 2 KSchG binnen der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung ggü. dem Arbeitgeber erklären. Setzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 4 Im BetrVG selbst finden sich einige Grundsätze über die Betriebsratswahlen, nämlichmehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / X. Abfindungsregelungen (als Vertragsbestandteil)

Rz. 666 Abfindungsregelungen, die bereits im Anstellungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden, kommen in der Praxis verschiedentlich vor. I.d.R. verfolgen sie den Zweck, Nachteile beim Kündigungsschutz auszugleichen. Für das Unternehmen können solche Vereinbarungen eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Rz. 667 In Geschäfts...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Rechtsfolgen unbilliger Weisungen

Rz. 546 Nach einer Entscheidung des 5. Senats des BAG aus dem Jahre 2012 muss der Arbeitnehmer eine Weisung des Arbeitgebers, die nicht aus sonstigen Gründen unwirksam ist, zunächst befolgen. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung des Inhalts der Arbeitsleistu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zulässige Betriebsratstätigkeiten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder

Rz. 563 Die Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Rz. 564 Zu den Aufgaben der Betriebsratsmitglieder gehört:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Beurteilungszeitpunkt und Erledigung des Verfahrens

Rz. 1194 Die Gestaltungsentscheidung des Gerichtes hat zum Inhalt, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme in Angesicht der vorgebrachten Verweigerungsgründe des Betriebsrates gegenwärtig und künftig zulässig ist. Verfahrensgegenstand ist daher nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung zulässig war. Die Entscheidung ist daher nach Maßgabe derjenigen Rechtslage ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr