Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 2. Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Arbeitsgerichten gelten die §§ 485 ff. ZPO entsprechend (§ 46 Abs. 2 ArbGG), sodass auch hier ein Beweisverfahren möglich ist.mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVIII. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 72 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[19] vor den Arbeitsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XV. Beweisverfahren

Rz. 65 Auch vor den Arbeitsgerichten gelten die §§ 485 ff. ZPO entsprechend (§ 46 Abs. 2 ArbGG), sodass auch hier ein selbstständiges Beweisverfahren möglich ist. Es gelten die gleichen Regelungen wie in Zivilsachen (siehe § 12 Rdn 9).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für das Mahnverfahren sind in den Nrn. 3305 bis 3308 VV und Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV enthalten. Die Gebührentatbestände sind dabei für den Anwalt des Antragstellers und des Antragsgegners unterschiedlich geregelt. Rz. 2 Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG),...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Besondere Einzeltätigkeiten

Rz. 66 Nach Nr. 3326 VV erhält der Anwalt für bestimmte Verfahren vor den Arbeitsgerichten eine 0,75-Verfahrensgebühr, und zwarmehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

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Schieds- und Schlichtungsve... / 4 Verbandliche Schlichtung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von vertraglichen Schlichtungsverfahren zwischen den einzelnen Tarifpartnern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände haben am 7.9.1954 eine Musterschlichtungsvereinbarung (das sog. Margarethenhof-Abkommen) geschlossen. Im Bereich der IG Metall gilt z. B. die Schlichtung...mehr

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Arbeitsgericht

Zusammenfassung Begriff Arbeitsgerichte sind für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte (1. Instanz), die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Diese Gerichte sind (wie z. B. Sozial- oder Verwaltungsgerichte) Fachgerichte. Sie gehören deshalb nicht zur ordentlichen Gerichtsb...mehr

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Arbeitsgericht / 7 Auszubildende

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den ausbildenden Arbeitgebern und den Auszubildenden aus einem Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, in den übrigen Bereichen die Industrie- und Handelskammern sowie die sonst nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte Ausschüs...mehr

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Arbeitsgericht / Arbeitsrecht

1 Verfahrensarten Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3] 2 Zu...mehr

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Arbeitsgericht / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgerichte sind für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte (1. Instanz), die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Diese Gerichte sind (wie z. B. Sozial- oder Verwaltungsgerichte) Fachgerichte. Sie gehören deshalb nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie Amt...mehr

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Arbeitsgericht / 6 Rechtsmittel

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. Die Berufung ist nur statthaft, wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder wenn es sich um eine Bestandsstreitigkeit handelt. In Bestandsstreitigkeiten soll wegen der großen sozialen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

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Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

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Arbeitsgericht / 1 Verfahrensarten

Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3]mehr

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Arbeitsgericht / 5 Mahnverfahren

Auch vor den Gerichten für Arbeitssachen gibt es zur schnelleren Geltendmachung von Geldforderungen das Mahnverfahren.[1] An die Darlegung des Anspruchs sind sehr geringe Anforderungen gestellt. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb einer Woche Widerspruch erhoben werden. In diesem Fall ist auf Antrag einer Partei der Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Wird gege...mehr

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Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der...mehr

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Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

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Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

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Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr

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Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 2 Beschlussverfahren

Für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gemäß § 2a Abs. 1 ArbGG fallen gemäß § 2 Abs. 2 GKG keine Gerichtsgebühren an. Das Gleiche gilt für ein arbeitsgerichtliches Verfahren gemäß § 103 Abs. 3 ArbGG, das die Ablehnung eines Richters eines angerufenen Schiedsgerichts zum Gegenstand hat. Ebenfalls kostenfrei ist die Niederlegung eines Schiedsspruchs beim Arbeitsgericht gem...mehr

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Arbeitsgerichtsprozess: Kosten / 4 Sonstige Kosten

Kosten für Prozessbevollmächtigte (Rechtsanwaltskosten) oder sonstige Kosten wie Reisekosten oder Kosten wegen Zeitversäumnis (entgangene Vergütung) sind entsprechend der Kostenentscheidung des Gerichts zu tragen. Nach den zivilprozessualen Regelungen trägt die unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits. Endet der Rechtsstreit durch Vergleich, gilt die dor...mehr

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Güteverhandlung / Zusammenfassung

Begriff Die Güteverhandlung ist der erste Verhandlungstermin im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Bereits kurze Zeit nach Klageerhebung soll durch die Erörterung des Streitverhältnisses in einem Termin möglichst schnell eine gütliche Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden. Scheitert dies, erfolgt eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) regelmä...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 8 Organisationsänderung

Dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung können dann vorliegen, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer ganz oder in der bisherigen Art und Weise entfällt.[1] Liegt eine solche unternehmerische Entscheidung vor, darf sie vom Arbeitsgericht...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1 Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung

Betriebsbedingte Gründe sind unter bestimmten Voraussetzungen dazu geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsplatz im Betrieb infolge dringender betrieblicher Erfordernisse weggefallen ist, keine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung im Unternehmen besteht, bei der Auswahl des gekündigt...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Auftragsmangel

Eine Verschlechterung der Auftragslage kann ebenfalls dazu führen, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere Arbeitnehmer entfällt.[1] Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich die Verschlechterung der Auftragslage auf den Umfang des Arbeitsanfalls dahin auswirkt, dass nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer Arbeitsplätze fortfallen. Es ist nicht erf...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 15 Veränderung des Anforderungsprofils

Der Arbeitgeber kann zum Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung berechtigt sein, wenn eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz aufgrund einer Änderung des daran geknüpften Anforderungsprofils nicht mehr möglich ist. Das BAG hat dies mit Urteil vom 2.3.2017 noch einmal bestätigt, zugleich aber auch deutlich gemacht, dass ein...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Außerbetriebliche und innerbetriebliche Gründe Die im betrieblichen Bereich liegenden Umstände sind nur dann geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn sie als "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG anzusehen sind. Das Gesetz enthält keine Definition der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Die Rechtsprechung war...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 10 Personaleinsparung

Nach dem BAG kann eine Unternehmerentscheidung darin bestehen, die Stärke der Belegschaft, mit der das Betriebsziel erreicht werden soll, festzulegen und über die Kapazität an Arbeitskräften zu entscheiden. Eine von den Arbeitsgerichten nur beschränkt überprüfbare Unternehmensentscheidung kann auch darin liegen, künftig auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten.[1] Diese Ar...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 7 Insolvenzverfahren

Zur Abwendung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitgeber die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen fällen, die ihrerseits einen Überhang an Arbeitskräften zur Folge haben können. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zu einem Fortfall von Arbeitsplätzen führen (z. B. Einstellung eines ...mehr

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Jubiläumsgeld / 7 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.1 Massenentlassungen

Die Richtlinie 98/59/EG vom 20.7.1998[1] enthält Mindestvorschriften zum Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen. Darunter versteht die Richtlinie kollektive Entlassungen, die ein Arbeitgeber aus Gründen vornimmt, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen. Bezugsgröße für das Vorliegen einer kollektiven Entlassung ist – nach Wahl der Mitgliedstaaten – entweder ein Z...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.4 Geltendmachung des Zuschusses/Rechtsweg

Rz. 122 Der Anspruch auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG ist arbeits- und nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Weigert sich der Arbeitgeber, den Zuschuss zu zahlen, kann die Krankenkasse nicht in Vorleistung treten, da es sich bei dem Zuschuss nach § 20 Abs. 1 MuSchG um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. § 115 SGB X ist nicht anwendbar. Vielmehr...mehr

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AGS 09/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Vergütungsvereinbarung des beigeordneten Anwalts, NJW 2021, 3286 Gem. § 3a Abs. 1 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) – und Verfahrenskostenhilfe (VKH) – beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ni...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für die verkürzten Fristen bei der Ausübung des Kündigungsrechts des Vermieters ist die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung darf dem Mieter also erst dann zugehen, wenn das Dienstverhältnis beendet ist; eine vorher zugehende Kündigung ist allerdings nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis zum nächstzulässigen Te...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.2 Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung

Rn 22 Die wesentliche Änderung der Sachlage muss nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingetreten sein. Mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung ist der Anhörungstermin im Verfahren nach § 126 gemeint, in dem letztmalig Tatsachen vorgetragen werden konnten. Hat es im Verfahren nach § 126 nur eine Instanz gegeben, weil das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde nicht zu...mehr

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AGS 08/2022, Vortrag der Sc... / I. Sachverhalt

Die Beklagte hatte nach 40-jährigem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu der Klägerin die Kündigung dieses Arbeitsverhältnisses erklärt, die auf massive Pflichtverletzungen gestützt war. Hieraufhin beauftragte die Klägerin mit ihrer Vertretung den Rechtsanwalt X, der am 13.12.2021 eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Lübeck einreichte. Den vom Arbeitsgericht angeset...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Rechtskraft des Beschlusses

Rn 6 Die Bindungswirkung tritt nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1 erst ein, sobald der nach § 126 ergangene Beschluss rechtskräftig ist. Gemeint ist hiermit die formelle Rechtskraft, also der Umstand, dass die Entscheidung von keinem Beteiligten mehr angefochten werden kann.[4] Ob der Beschluss nach § 126 in Rechtskraft erwachsen ist, ist für jeden von diesem Beschlus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2 Anhängigkeit des Verfahrens nach § 126

Rn 33 In dem Zeitpunkt, in dem über die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses entschieden wird, muss das Verfahren nach § 126 bereits eingeleitet sein und darf noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein. Dass es eingeleitet sein muss, bedeutet, dass der Antrag des Insolvenzverwalters nach § 126 bei einem Arbeitsgericht eingegangen sein muss. Die Zustellung an die übrigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.3.1 Aussetzung in erster Instanz

Rn 42 Sowohl gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die die Aussetzung des Kündigungsschutzprozesses angeordnet wird, als auch gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts, durch die der Aussetzungsantrag abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt (§ 126 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. §§ 80 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 495, 252 ZPO).[52] Statt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1 Beschluss

Rn 40 Die Entscheidung über die Aussetzung ergeht durch Beschluss.[48] Der Tenor lautet: "Der Rechtsstreit wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des bei dem Arbeitsgericht … unter dem Aktenzeichen … anhängigen Beschlussverfahrens ausgesetzt."mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Erfasster Arbeitnehmer

Rn 8 Die Bindungswirkung gilt nur hinsichtlich der Arbeitnehmer, bezüglich derer im Verfahren nach § 126 eine Sachentscheidung getroffen wurde. Der Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1, der davon spricht, dass der Arbeitnehmer in dem Antrag nach § 126 Abs. 1 bezeichnet gewesen sein muss, ist ungenau und daher berichtigend auszulegen. Darauf, ob der Arbeitnehmer in dem Antrag, du...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Adressat

Rn 11 Adressat der Bindungswirkung sind alle Gerichte, die über den Kündigungsschutzprozess entscheiden, also das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht und im Falle einer Verfassungsbeschwerde auch das Bundesverfassungsgericht. Sie alle haben die Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten, aber nicht von Amts wegen zu ermitteln, weil im Urteilsve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1.1 Kündigung nicht offensichtlich wirksam

Rn 31 Der Kündigungsschutzprozess, der ausgesetzt werden soll, darf nicht offensichtlich aussichtslos sein. Offensichtlich aussichtslos ist er, wenn die Kündigung offensichtlich wirksam ist. Dies ist der Fall, wenn der Kläger die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG versäumt hat und seine Klage auch nicht nach § 5 KSchG nachträglich zugelassen werden kann. Denn in diesem Fall gil...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / I. Sachverhalt

Die Klägerin war als Film-Editorin für die Beklagte, ein Unternehmen der Film- und Fernsehproduktion, tätig, die den Auftrag hatte, sechs Folgen einer Fernsehserie zu erstellen. Die Parteien waren sich einig, dass die Klägerin im Rahmen dieser Produktion für die Beklagte tätig werden sollte. Der voraussichtliche Zeitraum dieser Produktion lief vom 15.4.2019 bis zum 20.8.2019...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Aussetzungsantrag des Insolvenzverwalters

Rn 35 Der Insolvenzverwalter, also der Beklagte des Kündigungsschutzprozesses, muss nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 2 die Aussetzung beantragen. Er ist der Einzige, der einen solchen Antrag stellen kann. Der Arbeitnehmer als Kläger des Kündigungsrechtsstreits hat kein Antragsrecht. Rn 36 Den Aussetzungsantrag kann der Insolvenzverwalter immer stellen, unabhängig davon, in we...mehr

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AGS 08/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Silke Umland, Gebührenrecht: Anrechnung der Geschäftsgebühr, RENOpraxis 2022, 161 Unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, bestimmt Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Umland weist in ihrem Beitrag zunächst darauf hin, dass der Rechtsanwalt diese Anrechnungsvorschrift für seine gesamte Tätigkeit zu beachten hat, es sei denn...mehr