Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 4 Vertretungsrecht vor Arbeitsgerichten

Vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht können Vertreter von Gewerkschaften Gewerkschaftsmitglieder vertreten, wenn das Gewerkschaftsmitglied einen arbeitsrechtlichen Streit als Arbeitnehmer führt.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 33 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Freistellungen entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. mit §§ 80 ff. ArbGG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann die Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung des § 19 fristgerecht nach Abschluss der Wahl angefoch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Auswahl durch Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

Rz. 13 Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt (Abs. 2 Satz 1). Vom Erfordernis der geheimen Wahl kann auch nicht durch einstimmigen Betriebsratsbeschluss abgewichen werden. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 6 Verteilung von gewerkschaftlichem Werbematerial im Betrieb

Nach Aufgabe der Kernbereichstheorie [1] ist eine Abwägung nur mit entgegenstehenden Grundrechten zu treffen. Zulässig ist daher die Verteilung von Informationsmaterial [2] und von Gewerkschaftszeitungen an alle Mitarbeiter, auch per E-Mail [3] an deren dienstliche Adressen,[4] sowie das Aushängen von Plakaten. Insbesondere kann die Verteilung auch während der Arbeitszeit statt...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3 Einschränkende Auslegung

Rz. 20 Bei der unbefangenen Lektüre des Wortlauts des § 14 AEntG entsteht zunächst der Eindruck, jedes Unternehmen würde für die Zahlung des Mindestlohns der Arbeitnehmer seines Vertragspartners haften, wenn es mit diesem Unternehmen die Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen vereinbart. Denn dort heißt es lapidar "ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der E...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit der Anrechnung

In der Praxis gibt es Fallkonstellationen, in denen sich der Arbeitgeber für die Zukunft an die Leistung der Zulagen bindet, ob bewusst oder unbewusst. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht aber im Allgemeinen davon aus, dass ein dauerhafter Bindungswille des Arbeitgebers nicht gegeben ist.[1] Unzulässig ist die Anrechnung grundsätzlich nur dann, wenn dem Arbeitnehmer a...mehr

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Zulagen: Anrechnung und Wid... / 3 Widerruf der Zulage

Der Widerruf einer außer- oder übertariflichen Zulage ist für den Arbeitgeber die schwierigste Möglichkeit, die Zahlung dieser Zulagen einzustellen. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat an den Widerruf sehr hohe Hürden geknüpft. Den Beschäftigten muss klar sein, welche Gründe zu einem Widerruf führen können. Weiter vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechung die Auffa...mehr

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Zulagen: Mitbestimmung des ... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats bei Widerruf bzw. Kürzung übertariflicher Zulagen anlässlich einer Tariflohnerhöhung

Auch bei der Reduzierung oder Streichung der außer- oder übertariflichen Zulagen kommt ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht. Der große Senat des BAG hat bereits 1991 entschieden, dass unter dem Stichwort der Verteilungsgerechtigkeit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben kann, wenn die Zulagen reduziert werden sollen.[1] I...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 51 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob zwei selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG sieht Beteiligungsrechte des Betriebsrats in unterschiedlicher Form und Stärke vor. Man unterscheidet zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Zu den Mitwirkungsrechten gehören z. B. die Informationsrechte, Anhörungs- und Vorschlagsrechte sowie die Beratungsrechte des Betriebsrats. Demgegenüber bestehen die eigentlichen Mitbestimmungsrechte vor alle...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Hamburg wohnhafte Arbeitnehmer AN klagt vor dem zuständigen ArbG Berlin gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber AG. In dem Rechtsstreit lässt sich der Kläger AN durch den in Berlin wohnhaften und kanzleiansässigen Rechtsanwalt B vertreten. Dieser nimmt sowohl den Gütetermin als auch den Verhandlungstermin vor dem ArbG Berlin wahr. Hierzu...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / III. Gegenstandswert

Der von dem Arbeitsgericht für die Gerichtsgebühren festgesetzte Streitwert ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich.mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / II. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung

1. Kostengrundentscheidung Nach dem über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG entsprechend geltenden § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Vorliegend hatte das ArbG Schwerin in seinem Beschl. v. 23.3.2021 die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten auferlegt. Damit lag eine Vor...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4.2 Güterichterverfahren und Mediation im Urteilsverfahren

In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren ausgetragen werden[1] findet in erster Instanz zunächst stets eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden Richter zum Zwecke der gütlichen Einigung. Diese hat – je nach Gestaltung durch den Vorsitzenden – mitunter "mediative Züge".[2] Ergänzend hier...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 1c) Lösung zu Fall 1 – Frage c)

Trotz des Ausschlusses der Kostenerstattung in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Parteien eine hiervon abweichende Regelung treffen. So können sie privatrechtlich oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbaren, dass der Beklagte die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits des Klägers übernimmt. Eine solche vorprozessuale oder außergerichtliche Vereinbaru...mehr

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Mediation und Güterichterve... / 4.3 Güterichterverfahren und Mediation im Beschlussverfahren

In betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor dem Arbeitsgericht im Beschlussverfahren ausgetragen werden[1] ist die Güteverhandlung fakultativ, d. h. der Vorsitzende kann ein Güteverfahren i. S. d. § 54 ArbGG ansetzen, muss es aber nicht. Dessen ungeachtet bestimmt § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, ...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2. Fahrtkosten

Angesichts der langen Fahrstrecke von der Kanzlei des Rechtsanwalts B zum Arbeitsgericht könnte man daran denken, dass auch Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV angefallen sind. Dies setzte jedoch nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV voraus, dass das Reiseziel (ArbG Berlin, Magdeburger Platz 1) außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Di...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / 2. In Höhe ersparter Terminsreisekosten erstattungsfähig

Die Regelung in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG will nur das Prozesskostenrisiko für die unterliegende Partei begrenzen. Die Vorschrift soll ihr jedoch keinen ungerechtfertigten Kostenvorteil verschaffen. Folglich sind die im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren I. Instanz als solche nicht erstattungsfähigen Kosten bis zur Höhe ersparter notwendiger Reisekosten der Partei erstattun...mehr

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AGS 12/2022, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Arbeitnehmers des Beklagten Klage gegen den Beklagten auf Auszahlung an ihn abgetretener, pfändbarer Lohnanteile erhoben. Nach Erfüllung der Klageforderung hat der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Beklagte ist dem nicht entgegengetreten. In dem hieraufhin ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Gegenstand und Bedeutung der Niederschrift

Rz. 1 Die Niederschrift ist über jede Verhandlung des Betriebsrats zu fertigen. Gemeint sind damit aber nur die Betriebsratssitzungen, auch dann, wenn hier ausnahmsweise keine Beschlüsse gefasst worden sind. § 34 BetrVG gilt entsprechend für die Ausschüsse des Betriebsrats. Die Niederschrift ist lediglich eine Privaturkunde. Sofern jedoch gegen ihren Inhalt keine Einwendungen...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5 Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 26 Seit dem 1.4.1999 sind für geringfügig entlohnte Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Für die Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Zahlung von Pauschalbeiträgen nicht vorgesehen. Für versicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte (vgl. Rz. 48 ff.) sind k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.1 Vorschlag des Arbeitsgerichts

Nach § 54 a Abs. 1 ArbGG ist die ausdrückliche Möglichkeit des Arbeitsgerichts geregelt, den Parteien des Rechtsstreits eine Mediation oder in anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Die Mediation ist ein vertrauliches und nach dem MediationsG strukturiertes Verfahren. Andere Verfahren sind z. B. Gütestellen, Ombudsleute, Clearingstellen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.3 Anrufung des Schlichtungsausschusses

Sofern ein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung für eine arbeitsgerichtliche Klage. Eine vorher eingereichte Klage ist grundsätzlich unzulässig. Sie wird jedoch nachträglich zulässig, wenn ein nach Klageerhebung eingeleitetes Schlichtungsverfahren beendet wurde und der Spruch des Schlichtungsausschusses nicht anerkannt wurde. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 5 Aufhebungsklage

Wird ein Schiedsverfahren durchgeführt, kann das Arbeitsgericht nur noch wegen der Aufhebung des Schiedsspruchs angerufen werden. Die möglichen Begründungen für diese Klage vor dem Arbeitsgericht sind in § 110 ArbGG abschließend festgelegt: Das schiedsrichterliche Verfahren ist unzulässig. Das ist z. B. dann der Fall, wenn das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.2 Einstweilige Verfügung

Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten im Wesentlichen die Ausführungen über das Arrestverfahren entsprechend. Verfügungsgrund für die einstweilige Verfügung ist die Besorgnis, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Darüber hinaus kann der Erlass einer e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.1 Bildung der Schlichtungsausschüsse

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen i. S. d. Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden. Die Einrichtung dieser Ausschüsse ist nicht zwingend vorgeschrieben und steht im Ermessen der zuständigen Stellen. Neben den Handwerksinnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 3 Schiedseinrede

Wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, ist sie dann unzulässig, wenn sich der Beklagte bis zur Verhandlung der Hauptsache (vor Antragstellung im Verhandlungstermin) auf den Schiedsvertrag beruft (sog. Schiedseinrede).[1] Es besteht damit die Möglichkeit, dass zunächst der Gütetermin mit dem Ziel einer Einigung abgewartet werden kann, soweit eine Einigung scheite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Schied... / 2 Zuständigkeit des Schiedsgerichts

Nach § 4 ArbGG kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in bestimmten, abschließend aufgezählten Fällen ausgeschlossen werden; eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist dann unzulässig. Es entscheidet dann ein Schiedsgericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 101 ArbGG in folgenden Fällen: Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder Streitig...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2.2 Ruhen des Verfahrens

Wenn sich beide Parteien mit dem Vorschlag des Gerichts zur Durchführung eines Mediationsverfahrens oder anderen Verfahrens zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, hat das Arbeitsgericht zwingend ohne weiteren Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.[1] Der Beschluss ist den Parteien mitzuteilen (formlos).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.5 Rechtliche Wirkungen

Der Spruch des Schlichtungsausschusses kann materielle Rechtskraft erlangen. So entfalten geschlossene Vergleiche und von beiden Seiten anerkannte Sprüche des Ausschusses materielle Rechtskraft mit der Folge, dass aus ihnen nach § 111 Abs. 2 Satz 6 ArbGG die Zwangsvollstreckung statthaft ist. In formeller Hinsicht ist für die Zwangsvollstreckung aus geschlossenen Vergleichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.2 Zuständigkeit

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist der Schlichtungsausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. §§ 10 ff. BBiG zuständig. Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, ist der Schlichtungsausschuss nicht mehr zuständig, das Berufsausbildungsverhältnis muss also noch Bestand haben.[1] Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 1.6 Prozessuales Verhalten der Parteien nach dem Spruch des Schlichtungsausschusses

Die Parteien haben die Möglichkeit, den Spruch des Schlichtungsausschusses rechtskräftig werden zu lassen. Dafür müssen beide Parteien innerhalb einer Frist von einer Woche gegenüber dem Schlichtungsausschuss oder gegenüber der anderen Partei ausdrücklich und schriftlich erklären, dass sie den Spruch des Ausschusses anerkennen.[1] Nach Ablauf dieser Frist kann die materiell-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2 Voraussetzungen von Arrestbefehl und einstweiliger Verfügung

Für Arrest und einstweiligen Verfügung gelten dieselben Voraussetzungen, wobei neben den allgemeinen Prozessvoraussetzungen folgende Bedingungen erfüllt sein müssen: Antrag, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsanspruchs, Darlegung des Arrest- bzw. Verfügungsgrundes und Glaubhaftmachung von Anspruch und Grund. Der Arrest- bzw. Verfügungsanspruch ist der materiell-rechtliche Indiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.2 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber auf seinen Antrag hin – wiederum durch eine einstweilige Verfügung – von seiner auf § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beruhenden Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Klage des Arbeitnehmers gegen die ordentliche Kündigung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, sowie darüber hinaus mit der Begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.6 Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung

Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schlichtungsverfahren und M... / 2 Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung v. 21.7.2012[1] wurde mit Wirkung zum 26.7.2012 mit § 54 a ArbGG die Möglichkeit der Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung im arbeitsgerichtlichen Verfahren eingeführt. Dies dient der Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie und hat das vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.3 Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts / Sachentscheidung des LAG

Nach § 572 Abs. 1 ZPO entscheidet immer zunächst der Ausgangsrichter, ob er der sofortigen Beschwerde abhilft oder nicht. Wird die Beschwerde beim LAG eingelegt, ist sie zunächst dem Arbeitsgericht zum Zweck der Prüfung vorzulegen, ob ihr abgeholfen wird. Wird eine Entscheidung der Kammer des Arbeitsgerichts angefochten, kann nur diese der Beschwerde abhelfen, der Vorsitzend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1 Beschwerdeverfahren

Gegen bestimmte Entscheidungen des Arbeitsgerichts bzw. des LAG, die keine Entscheidungen in der Sache selbst sind, kann ein Beschwerdeverfahren nach § 78 ArbGG in Betracht kommen. Dabei gibt es zunächst die fristgebundene sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden[1] Daran kann sich die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen der LAG ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.2 Einlegung der Beschwerde

Nach § 569 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde in Ermangelung einer abweichenden anderen gesetzlichen Bestimmung innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen (siehe hierzu Arbeitshilfe Sofortige Beschwerde auf Aufhebung eines Beschlusses des Arbeitsgerichts). Es handelt sich dabei um eine Notfrist, die nicht verlängert werden kann. Lediglich im Fall der Ablehnung des Antrags a...mehr