Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1 Sofortige Beschwerde zum Landesarbeitsgericht

Bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte und ihrer Vorsitzenden finden nach § 78 Satz 1 ArbGG die Regelungen der ZPO über die Beschwerde gegen Entscheidungen der Amtsgerichte nach §§ 567 ff. ZPO entsprechende Anwendung. Nach § 78 Satz 2 ArbGG ist eine sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse der LAG oder ihrer Vorsitzenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn die sofortige Beschwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 3 Rügeverfahren nach § 321 a ZPO

Mit § 78 a ArbGG wurde aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum 1.1.2005 eine eigenständige Regelung der Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs anstelle zahlreicher allgemeiner Verweisungen auf § 321 a ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an § 321 a ZPO geschaffen. Nach § 78 a ArbGG besteht die Möglichkeit der Selbstkorrektur der Gerichte bei unanfecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 1 Klageerhebung durch den Arbeitgeber

Da vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die von ihm aktiv erhobenen Klagen selbst anfertigen und bei Gericht einreichen. Ob dies sachdienlich ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Bei komplexeren Sachverhalten mit entsprechendem rechtlichen Tiefgang ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Proze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3 Verfahren

Beim einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 85 Abs. 2 ArbGG handelt es sich um ein Beschlussverfahren, auf das die Vorschriften der §§ 80 ff. ArbGG Anwendung finden. Gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG gilt daher der Untersuchungsgrundsatz.[1] Das Gericht hat deshalb den Sachverhalt selbst zu erforschen, soweit das mit der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung vereinbar ist. Das b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 2 Bestandsschutzstreitigkeiten

Neben Kündigungsschutzklagen sind im Arbeitsrecht noch weitere Bestandsschutzstreitigkeiten denkbar, die das Arbeitsverhältnis als solches in seinem Bestand betreffen. Das Arbeitsgericht ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für Klagen dieser Art zuständig. Für Bestandsschutzstreitigkeiten einschl. Kündigungsschutzverfahren besteht in § 61a ArbGG eine besondere Prozessförderungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 3 Statusklagen

Bei Statusklagen handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Kläger durch das Gericht feststellen lassen will, dass er gegenwärtig Arbeitnehmer und nicht etwa selbstständiger Unternehmer ist. Praxis-Beispiel Klageantrag Statusklage "Es wird festgestellt, dass der Kläger/die Klägerin Arbeitnehmer/in des/der Beklagten ist." Besteht zwischen den Prozessparteien Streit ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 7 Ansprüche aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Macht der Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche aus einem Tarifvertrag geltend, so hat er darzulegen und zu beweisen, dass sowohl er als auch der Arbeitgeber tarifgebunden sind. Ist der Tarifvertrag allgemeinverbindlich, ist dieser vom Gericht von Amts wegen zu beachten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 11 Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, dass sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beruft. Dies ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches System geschaffen hat, nach dem er eine bestimmte Leistung erbringt (Beispiel: Der Arbeitgeber lässt allen Arbeitnehmern gru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nach § 85 Abs. 2 ArbGG für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die einstweilige Verfügung vorgesehen. § 85 Abs. 2 ArbGG verweist auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung nicht der Vorsitzende allein, sondern die voll besetzte Kammer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 15 Klage gegen eine Abmahnung

Hält der Arbeitnehmer eine Abmahnung für nicht gerechtfertigt, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.[1] In diesem Fall hat der Arbeitgeber darzulegen und unter Beweis zu stellen, dass die Abmahnung berechtigt war. Hier gelten die Regelungen wie bei einer verhaltensbedingten Kündigung entsprechend, die auf eine od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 12 Ansprüche aus Gesetzen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Praxis-Beispiel Ansprüche aus Gesetzen Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG; Gewährung von Freizeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung nach § 629 BGB; Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei mindestens 6-monatiger Dauer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16 Schadensersatzklage des Arbeitgebers

Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis können sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zustehen. Macht der Arbeitgeber im Wege einer Schadensersatzklage vor dem Arbeitsgericht Ansprüche gegen den Arbeitnehmer geltend, kann er bei einer Zahlungsklage beantragen[1]: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger … EUR nebst fünf Prozentpunkte Zin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 7 Exkurs: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v. 30.10.2008. wurde mit Wirkung zum 12.12.2008 die Vorgaben für das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in § 46b ArbGG umgesetzt. Danach gelten grundsätzlich die Regelungen für dieses Verfahren in §§ 1087 bis 1096 ZPO entsprechend. Hinsichtlich der Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 1 Verfahrensvoraussetzungen

Nach § 46a Abs. 2 ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens sachlich das Arbeitsgericht zuständig, das nach § 2 ArbGG für eine im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. Gegenstand des Mahnverfahrens können demnach nur Ansprüche sein, die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltend gemacht werden können. Demnach sind z. B. Ansprüche, die im Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 14 Zeugnisprozesse

Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Klageverfahrens können auch Ansprüche auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses und Ansprüche auf Berichtigung eines bereits erteilten Arbeitszeugnisses sein.[1] Dabei werden verschiedene Zeugnisarten unterschieden: Einfaches Zeugnis: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 18 Klage auf Vergütungsrückzahlung

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Rz. 3 Gem. § 46a Abs. 1 S. 1 ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die Vorschriften der ZPO über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit das ArbGG nichts anderes bestimmt; § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO ist dabei jedoch nicht anzuwenden. Arbeitsgerichte können zurzeit Mahnanträge in maschinell lesbarer Form n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / I. Schutzschriftenregister

Rz. 35 Die erste aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs kam zum 1.1.2017 mit der Einführung eines bundesweiten zentralen Schutzschriftenregisters, das unter https://www.zssr.justiz.de/ aufgerufen werden kann. Schutzschriften als vorbeugende Schriftsätze in erwartenden einstweiligen Verfügungsverfahren können über die oben genannte Webseite durch Ausfüllen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Nutzungspflicht für da... / B. Das Zentrale Schutzschriftenregister der Justiz – ZSSR

Rz. 3 § 945a Abs. 1 S. 1 ZPO regelt, dass die Landesjustizverwaltung Hessen für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister) führt.[2] Rz. 4 Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht, sobald sie in das Schutzschriftenregister eingestellt ist; Schutzschriften sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / IV. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 27 Ist dem Mandanten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung bewilligt worden, so kann der Anwalt darüber hinaus auch den weiter gehenden Betrag bis zur vollen Höhe seiner Wahlanwaltsgebühren nach § 50 RVG gegen die Staatskasse festsetzen lassen. Die Staatskasse zieht dann von der bedürftigen Partei solange weitere Raten ein, bis auch die Wahlanwaltsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVII. Zwangsvollstreckung

Rz. 71 Wird aus Entscheidungen, die vor den Arbeitsgerichten ergangen sind, die Zwangsvollstreckung betrieben, gelten die Vorschriften der Nrn. 3309, 3310 VV. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (siehe § 33).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XV. Beweisverfahren

Rz. 65 Auch vor den Arbeitsgerichten gelten die §§ 485 ff. ZPO entsprechend (§ 46 Abs. 2 ArbGG), sodass auch hier ein selbstständiges Beweisverfahren möglich ist. Es gelten die gleichen Regelungen wie in Zivilsachen (siehe § 12 Rdn 9).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XIV. Arrest- und Einstweilige Verfügungsverfahren

Rz. 64 Soweit vor den Arbeitsgerichten Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren stattfinden, gelten gegenüber den zivilrechtlichen Verfahren keine Besonderheiten, sodass auf § 19 Rdn 1 ff. Bezug genommen werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVIII. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 72 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[19] vor den Arbeitsgerichten siehe § 32.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Selbstständiges Beweis... / 2. Beweisverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Arbeitsgerichten gelten die §§ 485 ff. ZPO entsprechend (§ 46 Abs. 2 ArbGG), sodass auch hier ein Beweisverfahren möglich ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / I. Überblick

Rz. 1 Die Gebühren für das Mahnverfahren sind in den Nrn. 3305 bis 3308 VV und Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV enthalten. Die Gebührentatbestände sind dabei für den Anwalt des Antragstellers und des Antragsgegners unterschiedlich geregelt. Rz. 2 Diese Gebühren gelten nicht nur für das Mahnverfahren nach den §§ 688 ff. ZPO (einschließlich Familiensachen – § 113 Abs. 2 FamFG),...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Besondere Einzeltätigkeiten

Rz. 66 Nach Nr. 3326 VV erhält der Anwalt für bestimmte Verfahren vor den Arbeitsgerichten eine 0,75-Verfahrensgebühr, und zwarmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und Gesundheits... / 1 Rechtsgrundlagen

Personenbezogene Daten besonderer Kategorien wie z. B. zur Gesundheit eines Mitarbeiters werden immer dann für den Arbeitgeber interessant, wenn sie in Bezug zum Beschäftigungsverhältnis stehen, die mangelnde Gesundheit eines Arbeitnehmers also zum Beispiel seine Arbeitsleistung dauerhaft gefährdet. Dem steht wiederum das Interesse des Mitarbeiters an der Geheimhaltung seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 1 Schiedsgerichtsverfahren

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch vertragliche Vereinbarung durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.[1] Ferner ist ein Schiedsgerichtsverfahren für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schieds- und Schlichtungsve... / 4 Verbandliche Schlichtung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von vertraglichen Schlichtungsverfahren zwischen den einzelnen Tarifpartnern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände haben am 7.9.1954 eine Musterschlichtungsvereinbarung (das sog. Margarethenhof-Abkommen) geschlossen. Im Bereich der IG Metall gilt z. B. die Schlichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht

Zusammenfassung Begriff Arbeitsgerichte sind für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte (1. Instanz), die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Diese Gerichte sind (wie z. B. Sozial- oder Verwaltungsgerichte) Fachgerichte. Sie gehören deshalb nicht zur ordentlichen Gerichtsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / Arbeitsrecht

1 Verfahrensarten Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3] 2 Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 7 Auszubildende

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den ausbildenden Arbeitgebern und den Auszubildenden aus einem Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, in den übrigen Bereichen die Industrie- und Handelskammern sowie die sonst nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzte Ausschüs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgerichte sind für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Gerichte für Arbeitssachen sind die Arbeitsgerichte (1. Instanz), die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Diese Gerichte sind (wie z. B. Sozial- oder Verwaltungsgerichte) Fachgerichte. Sie gehören deshalb nicht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie Amt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 6 Rechtsmittel

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. Die Berufung ist nur statthaft, wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder wenn es sich um eine Bestandsstreitigkeit handelt. In Bestandsstreitigkeiten soll wegen der großen sozialen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 5 Mahnverfahren

Auch vor den Gerichten für Arbeitssachen gibt es zur schnelleren Geltendmachung von Geldforderungen das Mahnverfahren.[1] An die Darlegung des Anspruchs sind sehr geringe Anforderungen gestellt. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb einer Woche Widerspruch erhoben werden. In diesem Fall ist auf Antrag einer Partei der Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Wird gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 1 Verfahrensarten

Zu unterscheiden sind das Urteilsverfahren[1] und das Beschlussverfahren.[2] Beim Beschlussverfahren erforscht das Gericht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. Für das Urteilsverfahren gilt dagegen die Zivilprozessordnung (mit dem Beibringungsgrundsatz) entsprechend, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 2 Zuständigkeit

Örtlich zuständig im Urteilsverfahren ist zunächst das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der allgemeine Gerichtsstand natürlicher Personen wird durch den Wohnsitz und der juristischer Personen durch ihren Sitz bestimmt.[1] Als besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts kommt daneben der Ort in Betracht, an dem Arbeitnehmer o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 4 Verfahren

Für den Erlass einer Arrestanordnung ist das Arbeitsgericht der Hauptsache zuständig, § 919 ZPO. Dies kann auch das Landesarbeitsgericht sein, wenn Berufung eingelegt ist, § 943 ZPO. Umstritten ist, ob daneben alternativ das Amtsgericht (oder auch das Arbeitsgericht) zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen oder – beim persönlichen Arrest – der Schuldner befindet. D...mehr