Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 13.6 Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Mit der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erwirbt der Arbeitnehmer Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Regelmäßig übernimmt die Gewerkschaft auch die Prozessvertretung des Arbeitnehmers vor den Arbeitsgerichten, sodass dem Arbeitnehmer keine außergerichtlichen Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, von dieser Vertretungsmöglichkeit Gebrauch zu mache...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 32 Bei Streitigkeiten über die Abhaltung und Durchführung der Betriebsräteversammlung entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 80 ff. ArbGG). Rz. 33 Örtlich ist das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat (§ 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG). Besteht Uneinigkeit zwischen dem Arbeitgeber und einzelnen Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.4 Änderungskündigung

Durch betriebsbedingte Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Beendigungskündigungen können zwar ebenfalls Einspareffekte erzielt werden. Da in beiden Fällen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind, tritt eine Einsparwirkung aber erst danach ein. Zu beachten ist hierbei vor allem der allgemeine Kündigungsschutz, der, außerhalb vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Rechtswege

Rz. 156 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Rechtsstreitigkeiten bei der Anwendung des VermBG gilt:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 9.1 Tarifvertrag

Gegenstand der Allgemeinverbindlicherklärung können sämtliche Bestimmungen des normativen Teils eines Tarifvertrags sein, also auch Regelungen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Die Allgemeinverbindlicherklärung kann auch für Tarifverträge ausgesprochen werden, die Rechtsverhältnisse von arbeitnehmerähnlichen Personen (§ 12a TVG) regeln. Umstritten i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3–6 RVG zulässig, da das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung in Höhe von 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des Arbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.1 Zulassungsvoraussetzungen

Rn 35 Die Voraussetzungen, unter denen das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zulassen muss, ergeben sich aus §§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 72 Abs. 2 ArbGG. Von den in § 72 Abs. 2 ArbGG genannten Fällen relevant sind nur die, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat oder der ergangene Beschluss von einer Entscheidung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.2 Unterbliebene Zulassung

Rn 38 Lässt das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde nicht zu, wird sein Beschluss sofort, also im Zeitpunkt der Verkündung (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. §§ 84 Satz 3, 60 ArbGG), rechtskräftig.[108] Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist unstatthaft, weil §§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 InsO nur auf § 72 Abs. 2 und 3 ArbGG,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.4 Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Rn 43 Das Bundesarbeitsgericht weist die Rechtsbeschwerde zurück (§ 561 ZPO analog), ändert den Beschluss des Arbeitsgerichts, soweit das Arbeitsgericht alle entscheidungserheblichen Tatsachen festgestellt hat, selbst ab (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 563 Abs. 3 ZPO) oder hebt den Beschluss des Arbeitsgerichts auf und verweist das Verfahre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9.4 Rechtsmittel im PKH-Verfahren

Rn 56 Nicht geregelt hat der Gesetzgeber, ob gegen einen Beschluss, durch den Prozesskostenhilfe versagt wird, ein Rechtsmittel gegeben ist. Dies ist deswegen zweifelhaft, weil § 11 a Abs. 1 ArbGG anordnet, dass § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der die Anfechtung von Entscheidungen über die Prozesskostenhilfe regelt, vor den Arbeitsgerichten "entsprechend" gilt. Dies wird so verstan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.2 Rechtsbeschwerdegründe

Rn 41 Die Rechtsbeschwerdeinstanz ist eine reine Rechtsfehlerkontrollinstanz, so dass das Arbeitsgericht im Verfahren nach § 126 die einzige Tatsacheninstanz ist.[118] Der Vortrag neuer Tatsachen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren – in Anlehnung an die zum Revisionsverfahren ergangene Rechtsprechung[119] – jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn die neuen Tatsachen erst nach dem A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3 Erfolgte Zulassung

Rn 39 Wird die Rechtsbeschwerde von dem Arbeitsgericht zugelassen, muss die Zulassungsentscheidung nicht in der von den ehrenamtlichen Richtern mitunterzeichneten Beschlussformel enthalten sein. Es genügt, dass sich die Zulassung aus den nur von dem Vorsitzenden unterschriebenen Gründen ergibt.[114] An die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Arbeitsgericht ist das Bunde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Beschleunigungsgrundsatz

Rn 10 Das Verfahren ist besonders eilbedürftig.[34] Das Arbeitsgericht hat es daher vorrangig zu erledigen (§§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 61 a ArbGG). Auch die Beteiligten sind gehalten, das Verfahren zügig voranzutreiben.[35] Für alle Beteiligten soll möglichst rasch Gewissheit darüber bestehen, ob die Kündigungen durch dringende betriebliche Erforderni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.6 Örtliche Zuständigkeit

Rn 24 Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach § 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, so dass das Arbeitsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.[75] § 19 a ZPO ist nicht anwendbar.[76] Will der Insolvenzverwalter in mehreren Betrieben Kündigungen aussprechen und liegen die Betriebe in unterschiedlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Eingeschränkte Amtsermittlung

Rn 9 Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, allerdings mit der Maßgabe, dass die Beteiligten an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken haben (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 83 Abs. 1 ArbGG) und dass ihnen Ausschlussfristen für schriftsätzliches Vorbringen gesetzt werden können (§§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 61 a Abs. 3 bis 5 ArbGG). Folge di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Begründetheit des Antrags

Rn 25 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 84 ArbGG). Der Antrag ist begründet, soweit die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind und eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen wurde; beides hat das Arbeitsgericht umfassend (siehe aber Rn. 27a) in Bezug auf jeden beteiligten Arbeitnehmer geson...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Fassung des Antrags

Rn 13 Der Antrag lautet wie folgt: "Es wird beantragt festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Beteiligten zu 3) bis … durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist."[39] Der Zusatz "durch dringende betriebliche Erfordernisse" dient der Klarstellung, weil er auf die eingeschränkte Bindungswirkung nach § 127 Abs. 1 hinweis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Rechtsbeschwerde

Rn 34 Ob eine Anrufung des Bundesarbeitsgerichts möglich ist, hängt von dem Arbeitsgericht ab, weil es über die Zulassung der Rechtsbeschwerde entscheidet (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 Satz 2). 6.2.1 Zulassungsvoraussetzungen Rn 35 Die Voraussetzungen, unter denen das Arbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zulassen muss, ergeben sich aus §§ 126 Abs. 2 Satz 2, 122 Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Keine Beschwerde

Rn 33 Der Gesetzgeber hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren grundsätzlich einzügig gestaltet.[105] Das Arbeitsgericht entscheidet in erster und soll im Grundsatz auch in letzter Instanz entscheiden. Eine Beschwerde zum Landesarbeitsgericht ist unstatthaft (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 Satz 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2.1 Mehrere Arbeitnehmer

Rn 47 Sind an dem Rechtsbeschwerdeverfahren mehrere Arbeitnehmer beteiligt und stellt das Bundesarbeitsgericht fest, dass hinsichtlich einiger von ihnen die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist, bezüglich anderer Arbeitnehmer jedoch nicht, folgt die Kostenentscheidung der Baumbach’schen Formel[129]. Dabei ist zu beachten,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.1 Erste Instanz

Rn 45 Für die Anwaltskosten enthält § 126 Abs. 3 eine Sonderregelung. Nach § 126 Abs. 3 Satz 1 gilt für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht § 12 a Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG entsprechend, was zur Folge hat, dass in erster Instanz jeder Beteiligte, auch soweit er obsiegt, seine Anwaltskosten selbst trägt. Für den Betriebsrat gilt freilich die Besonderheit, dass der Insolvenzv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Rn 26 Ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, richtet sich nach § 1 KSchG. Das Arbeitsgericht hat diese Frage vollumfänglich und mit derselben Prüfungstiefe und Prüfungsdichte wie in einem Kündigungsschutzprozess für jeden der in dem Antrag bezeichneten Arbeitnehmer gesondert zu klären. Danach liegt ein Grund zur Kündigung nicht bereits in e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Kündigungsbefugnis

Rn 31 Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Kündigungsbefugnis. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen, hat das Arbeitsgericht als Vorfrage auch zu prüfen, ob der vorläufige Verwalter im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Erklärung der Kündigung berechtigt war.[101]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG

Rn 50 Da in beiden Instanzen keine Gerichtskosten erhoben werden (oben Rn. 44), muss jeder beteiligte Rechtsanwalt sowohl bei dem Arbeitsgericht als auch bei dem Bundesarbeitsgericht die Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen Gegenstandswerts beantragen (§ 33 Abs. 1 RVG). Der Gesetzgeber ging davon aus, dass ebenso wie im Kündigungsschutzprozess, wo § 42...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Betriebserwerber

Rn 6 Ausnahmsweise hat das Arbeitsgericht auch einen (vermeintlichen oder künftigen) Betriebserwerber an dem Verfahren nach § 126 zu beteiligen (§ 128 Abs. 1 Satz 2). Dies muss dann erfolgen, wenn sich auch nur einer der beteiligten Arbeitnehmer darauf beruft, der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den (vermeintlichen) Betriebserwerber üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.3 Beteiligte, Teil-Rechtskraft

Rn 42 Wird hinsichtlich einzelner im Antrag aufgeführter Arbeitnehmer im Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG) kein mündlicher Antrag gestellt, betrifft der in erster Instanz ergehende Beschluss sie nicht, so dass sie an einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu beteiligen sind.[121] Die von einem Arbeitnehmer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Unwirksamkeit wegen Betriebsübergangs

Rn 30 Hat auch nur ein Arbeitnehmer eingewandt, die Kündigung sei wegen eines Betriebs(teil-)übergangs unwirksam (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB), muss das Arbeitsgericht – unter Berücksichtigung der maßgeblichen Darlegungs- und Beweislastgrundsätze[99] – auch prüfen, ob dieser Unwirksamkeitsgrund vorliegt. Zwar spricht § 126 Abs. 1 Satz 1 nur von "betriebliche[n] Erfordernisse[n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Kündigungen des Insolvenzverwalters

Rn 21 Das Verfahren nach § 126 kann sowohl für noch auszusprechende[61] als auch für Kündigungen durchgeführt werden, die bereits vor Einleitung dieses Verfahrens durch den Insolvenzverwalter oder einen vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter erklärt wurden.[62] Kündigungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner vorgenommen wurden, können ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 2 Anmerkung

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand Diese wenig schmeichelhafte Beurteilung der Qualität der Rspr. wird oftmals dann bemüht, wenn ein Prozess verloren gegangen ist und sich die vom Anwalt dargestellten Erfolgsaussichten für den Mandanten nicht bewahrheitet haben. Nun ist sicherlich einzuräumen, dass Entscheidungen, die einer Partei nicht zusprechen, nicht zwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Arbeitnehmer

Rn 4 Die Arbeitnehmer, die entlassen werden sollen, sind im Rubrum als Beteiligte zu 3) bis … (beziehungsweise bei einem betriebsratslosen Betrieb als Beteiligte zu 2) bis …) anzugeben.[16] Eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, von dem Verfahren nach § 126 Gebrauch zu machen, besteht nicht. Vielmehr kann der Insolvenzverwalter – was in der Praxis häufig geschieht – unte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Sozialauswahl

Rn 27a Für die Prüfung, ob bei der Sozialauswahl[85] Fehler unterlaufen sind, gilt ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab. Das Arbeitsgericht darf die soziale Auswahl – ähnlich wie im Rahmen von § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 [86] – nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer nachprüfen (§ 126 Abs. 1 Satz 2). And...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGKompakt 04/2020, Vertretu... / III. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG

Verfahren nach dem ArbGG In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen und Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien durch ausdrückliche Vereinbarung die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschließen und vereinbaren, dass eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. 1 ArbGG). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.5 Keine Antragsfrist

Rn 23 Daraus, dass auch bereits ausgesprochene Kündigungen Verfahrensgegenstand sein können (Rn. 21), folgt, dass der Insolvenzverwalter keine Antragsfrist wahren muss, sondern zunächst abwarten kann, welche Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben. Sobald er dies weiß, kann er den Antrag nach § 126 stellen und als Beteiligte nur die Arbeitnehmer angeben, die sich gegen di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 35 Aussetzung von Beschlüssen

Rz. 1 § 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht besonderer Interessengruppen gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Die Vorschrift stellt zwingendes Recht dar; die Einzelheiten, insbesondere das bei der Antragstellung und -behandlung im Betriebsrat zu beachtende Verfahren, können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt werden. Der Antrag auf Aussetzung kann geste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Teilnahme

Rz. 2 Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft handelt. Der Gewerkschaft muss ein Betriebsratsmitglied angehören. Es muss sich um eine Gewerkschaft handeln, allgemeine Interessenverbände von Arbeitnehmern gehören nicht dazu. Das Teilnahmerecht steht der Gewerkschaft zu; sie entscheidet in eigener Verantwortung, wen sie in den Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.3 Arbeitsrechtliche Situation

Rz. 6 Dieser Bruch in der inneren Systematik der Unterstützungskassen, nämlich Altersversorgung ohne Rechtsanspruch, hat durch die Rspr. der Arbeitsgerichte zu einer zunehmenden Abwandlung in der Rechtspraxis geführt.[1] Zunächst hat das BAG für eine als eingetragener Verein organisierte Unterstützungskasse erkannt, der Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Gegen Arbeitnehmer

Rz. 35 Die dem Arbeitgeber gegen seinen grob fahrlässig handelnden Arbeitnehmer (leichte Fahrlässigkeit ist wegen § 15 Abs. 2 AKB 2008 unschädlich) zustehenden Schadensersatzansprüche gehen gleichfalls auf den Kaskoversicherer über, soweit dieser seinem Versicherungsnehmer Leistungen erbracht hat. Rz. 36 Achtung: Einschränkungen durch Arbeitsrecht Ein solcher Anspruch kann in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.5 Prozessuale Fragen

Im Prozess um die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind verfahrensrechtlich einige Besonderheiten zu beachten: - Beweislast Die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag befristet wurde, muss vom Arbeitgeber konkretisiert und bewiesen werden, nicht dagegen vom Mitarbeiter.[1] Das Fehlen sachlicher Gründe für eine Befristung dagegen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Dieses Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.3 Werkstattvertrag

Rz. 12 Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses ist zwischen dem Werkstattträger und dem im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen vertraglich in einem Werkstattvertrag zu regeln. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, § 13 Werkstättenverordnung sieht als fachliche Anforderung an die Werkstätten jedoch den Abschluss schriftlicher Verträge vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Bei Arbeitseinkommen bestimmt sich der (un)pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.2.2014, 5 Sa 543/13 –, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 6.3.2018, 2 Sa 114/17- Juris). Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, ist eine Geldforderung des Arbeitnehmers und wird grundsätzlich nach den all...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Einziehungsklage gegen Drittschuldner auf Arbeitslohn

Rz. 26 An das Arbeitsgericht Klage mit Streitverkündung In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) Streitverkündender: ... wegen Zahlung von Arbeitslohn bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in seiner Vollmacht Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... zu zahlen, für die Zukunft, und zwar für die D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 7 Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt bei der Vollstreckung in Forderungen und andere Rechte der Rechtspfleger wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Dies gilt grundsätzlich auch für die Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls (§ 20 Nr. 16 RPflG). Es kann daher bei der Arrestvollziehung grundsätzlich der Rechtspfleger beim Arrestgericht (Amtsgericht, Land- oder auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr