Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Keine Beschwerde

Rn 33 Der Gesetzgeber hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren grundsätzlich einzügig gestaltet.[105] Das Arbeitsgericht entscheidet in erster und soll im Grundsatz auch in letzter Instanz entscheiden. Eine Beschwerde zum Landesarbeitsgericht ist unstatthaft (§ 126 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 122 Abs. 3 Satz 1).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Kündigungsbefugnis

Rn 31 Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Kündigungsbefugnis. Hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Kündigung ausgesprochen, hat das Arbeitsgericht als Vorfrage auch zu prüfen, ob der vorläufige Verwalter im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Erklärung der Kündigung berechtigt war.[101]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Kündigungen des Insolvenzverwalters

Rn 21 Das Verfahren nach § 126 kann sowohl für noch auszusprechende[61] als auch für Kündigungen durchgeführt werden, die bereits vor Einleitung dieses Verfahrens durch den Insolvenzverwalter oder einen vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter erklärt wurden.[62] Kündigungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner vorgenommen wurden, können ni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Dringende betriebliche Erfordernisse

Rn 26 Ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, richtet sich nach § 1 KSchG. Das Arbeitsgericht hat diese Frage vollumfänglich und mit derselben Prüfungstiefe und Prüfungsdichte wie in einem Kündigungsschutzprozess für jeden der in dem Antrag bezeichneten Arbeitnehmer gesondert zu klären. Danach liegt ein Grund zur Kündigung nicht bereits in e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Betriebserwerber

Rn 6 Ausnahmsweise hat das Arbeitsgericht auch einen (vermeintlichen oder künftigen) Betriebserwerber an dem Verfahren nach § 126 zu beteiligen (§ 128 Abs. 1 Satz 2). Dies muss dann erfolgen, wenn sich auch nur einer der beteiligten Arbeitnehmer darauf beruft, der Betrieb der Insolvenzschuldnerin sei nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den (vermeintlichen) Betriebserwerber üb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2.1 Mehrere Arbeitnehmer

Rn 47 Sind an dem Rechtsbeschwerdeverfahren mehrere Arbeitnehmer beteiligt und stellt das Bundesarbeitsgericht fest, dass hinsichtlich einiger von ihnen die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist, bezüglich anderer Arbeitnehmer jedoch nicht, folgt die Kostenentscheidung der Baumbach’schen Formel[129]. Dabei ist zu beachten,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.1 Erste Instanz

Rn 45 Für die Anwaltskosten enthält § 126 Abs. 3 eine Sonderregelung. Nach § 126 Abs. 3 Satz 1 gilt für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht § 12 a Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG entsprechend, was zur Folge hat, dass in erster Instanz jeder Beteiligte, auch soweit er obsiegt, seine Anwaltskosten selbst trägt. Für den Betriebsrat gilt freilich die Besonderheit, dass der Insolvenzv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2.3.3 Beteiligte, Teil-Rechtskraft

Rn 42 Wird hinsichtlich einzelner im Antrag aufgeführter Arbeitnehmer im Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht (§ 126 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 i. V. m. § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG) kein mündlicher Antrag gestellt, betrifft der in erster Instanz ergehende Beschluss sie nicht, so dass sie an einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht zu beteiligen sind.[121] Die von einem Arbeitnehmer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG

Rn 50 Da in beiden Instanzen keine Gerichtskosten erhoben werden (oben Rn. 44), muss jeder beteiligte Rechtsanwalt sowohl bei dem Arbeitsgericht als auch bei dem Bundesarbeitsgericht die Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen Gegenstandswerts beantragen (§ 33 Abs. 1 RVG). Der Gesetzgeber ging davon aus, dass ebenso wie im Kündigungsschutzprozess, wo § 42...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Unwirksamkeit wegen Betriebsübergangs

Rn 30 Hat auch nur ein Arbeitnehmer eingewandt, die Kündigung sei wegen eines Betriebs(teil-)übergangs unwirksam (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB), muss das Arbeitsgericht – unter Berücksichtigung der maßgeblichen Darlegungs- und Beweislastgrundsätze[99] – auch prüfen, ob dieser Unwirksamkeitsgrund vorliegt. Zwar spricht § 126 Abs. 1 Satz 1 nur von "betriebliche[n] Erfordernisse[n...mehr

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AGS 04/2020, Unzulässigkeit... / 2 Anmerkung

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand Diese wenig schmeichelhafte Beurteilung der Qualität der Rspr. wird oftmals dann bemüht, wenn ein Prozess verloren gegangen ist und sich die vom Anwalt dargestellten Erfolgsaussichten für den Mandanten nicht bewahrheitet haben. Nun ist sicherlich einzuräumen, dass Entscheidungen, die einer Partei nicht zusprechen, nicht zwan...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Sozialauswahl

Rn 27a Für die Prüfung, ob bei der Sozialauswahl[85] Fehler unterlaufen sind, gilt ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab. Das Arbeitsgericht darf die soziale Auswahl – ähnlich wie im Rahmen von § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 [86] – nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer nachprüfen (§ 126 Abs. 1 Satz 2). And...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Arbeitnehmer

Rn 4 Die Arbeitnehmer, die entlassen werden sollen, sind im Rubrum als Beteiligte zu 3) bis … (beziehungsweise bei einem betriebsratslosen Betrieb als Beteiligte zu 2) bis …) anzugeben.[16] Eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, von dem Verfahren nach § 126 Gebrauch zu machen, besteht nicht. Vielmehr kann der Insolvenzverwalter – was in der Praxis häufig geschieht – unte...mehr

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AGKompakt 04/2020, Vertretu... / III. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG

Verfahren nach dem ArbGG In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen und Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien durch ausdrückliche Vereinbarung die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschließen und vereinbaren, dass eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. 1 ArbGG). ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.5 Keine Antragsfrist

Rn 23 Daraus, dass auch bereits ausgesprochene Kündigungen Verfahrensgegenstand sein können (Rn. 21), folgt, dass der Insolvenzverwalter keine Antragsfrist wahren muss, sondern zunächst abwarten kann, welche Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben. Sobald er dies weiß, kann er den Antrag nach § 126 stellen und als Beteiligte nur die Arbeitnehmer angeben, die sich gegen di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 35 Aussetzung von Beschlüssen

Rz. 1 § 35 BetrVG regelt ein aufschiebendes Vetorecht besonderer Interessengruppen gegen Beschlüsse des Betriebsrats. Die Vorschrift stellt zwingendes Recht dar; die Einzelheiten, insbesondere das bei der Antragstellung und -behandlung im Betriebsrat zu beachtende Verfahren, können in der Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt werden. Der Antrag auf Aussetzung kann geste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Teilnahme

Rz. 2 Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft handelt. Der Gewerkschaft muss ein Betriebsratsmitglied angehören. Es muss sich um eine Gewerkschaft handeln, allgemeine Interessenverbände von Arbeitnehmern gehören nicht dazu. Das Teilnahmerecht steht der Gewerkschaft zu; sie entscheidet in eigener Verantwortung, wen sie in den Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.3 Arbeitsrechtliche Situation

Rz. 6 Dieser Bruch in der inneren Systematik der Unterstützungskassen, nämlich Altersversorgung ohne Rechtsanspruch, hat durch die Rspr. der Arbeitsgerichte zu einer zunehmenden Abwandlung in der Rechtspraxis geführt.[1] Zunächst hat das BAG für eine als eingetragener Verein organisierte Unterstützungskasse erkannt, der Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen in der...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Gegen Arbeitnehmer

Rz. 35 Die dem Arbeitgeber gegen seinen grob fahrlässig handelnden Arbeitnehmer (leichte Fahrlässigkeit ist wegen § 15 Abs. 2 AKB 2008 unschädlich) zustehenden Schadensersatzansprüche gehen gleichfalls auf den Kaskoversicherer über, soweit dieser seinem Versicherungsnehmer Leistungen erbracht hat. Rz. 36 Achtung: Einschränkungen durch Arbeitsrecht Ein solcher Anspruch kann in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Streitigkeiten

Rz. 31 Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Die Wirksamkeit eines Übertragungsbeschlusses kann sich aber auch als Vorfrage in einem Urteilsverfahren stellen, z. B. bei der Frage, ob der Betriebsrat in Form eines Personalausschusses wirksam sein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.5 Prozessuale Fragen

Im Prozess um die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind verfahrensrechtlich einige Besonderheiten zu beachten: - Beweislast Die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag befristet wurde, muss vom Arbeitgeber konkretisiert und bewiesen werden, nicht dagegen vom Mitarbeiter.[1] Das Fehlen sachlicher Gründe für eine Befristung dagegen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag. Die frühere Regelung in § 54b Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts als Soll-Vorschrift formulierte und die Zahlung eines Steigerungsbetrags im Übrigen unter den Vorbehalt gestellt hatte, dass das Arbeitsergebnis die Za...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.1 Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen, die nach den Vorschriften und Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsrechts nicht Arbeitnehmer sind und damit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Im Verhältnis zu dem Träger der Werkstatt ist das Rechtsverhältnis als arbeitnehmerähnlich anzusehen. Dieses Re...mehr

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Schell, SGB IX § 221 Rechts... / 2.3 Werkstattvertrag

Rz. 12 Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses ist zwischen dem Werkstattträger und dem im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen vertraglich in einem Werkstattvertrag zu regeln. Die Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, § 13 Werkstättenverordnung sieht als fachliche Anforderung an die Werkstätten jedoch den Abschluss schriftlicher Verträge vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 4 Grenzen tariflicher Regelungsmacht

Den Tarifvertragsparteien sind beim Abschluss von Tarifverträgen in ihrer Rechtssetzungsbefugnis gegenüber den Tarifunterworfenen wie jedem anderen Normgeber Grenzen gesetzt. So dürfen sie nur Vereinbarungen treffen, die Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) zum Gegenstand haben. Dies sind alle Bedingungen, unter denen abhängige Arbeit geleist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Bei Arbeitseinkommen bestimmt sich der (un)pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.2.2014, 5 Sa 543/13 –, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 6.3.2018, 2 Sa 114/17- Juris). Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, ist eine Geldforderung des Arbeitnehmers und wird grundsätzlich nach den all...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Einziehungsklage gegen Drittschuldner auf Arbeitslohn

Rz. 26 An das Arbeitsgericht Klage mit Streitverkündung In dem Rechtsstreit (Klagerubrum) Streitverkündender: ... wegen Zahlung von Arbeitslohn bestelle ich mich für den Kläger und erhebe namens und in seiner Vollmacht Klage und werde beantragen, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen hieraus seit dem ... zu zahlen, für die Zukunft, und zwar für die D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 7 Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt bei der Vollstreckung in Forderungen und andere Rechte der Rechtspfleger wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Dies gilt grundsätzlich auch für die Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls (§ 20 Nr. 16 RPflG). Es kann daher bei der Arrestvollziehung grundsätzlich der Rechtspfleger beim Arrestgericht (Amtsgericht, Land- oder auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Durchsetzung des gepfändeten Anspruchs

Rz. 16 Geschuldet wird eine angemessene Vergütung und zwar nicht dem Schuldner selbst, sondern allein im Verhältnis zu den Gläubigern (LAG Baden-Württemberg, ZInsO 2011, 1856). Angemessen (vgl. auch Rz. 17) ist eine Vergütung, die der Drittschuldner einem fremden Arbeitnehmer für eine entsprechende Dienstleistung üblicherweise gewähren müsste. Praktisch ist danach zu fragen,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 In vollstreckungsrechtlicher Hinsicht müssen für die Eintragung einer Zwangshypothek ein Antrag des Gläubigers, zu dem der Schuldner nicht zu hören ist (OLG Frankfurt am Main, 2.2.2005, 20 W 121/05 – Juris), vorliegen (Abs. 1 Satz 1 ZPO). Zudem ist ein Titel erforderlich, aus dem neben dem verpflichteten Schuldner und der auf einen bestimmten Geldbetrag lautenden fälli...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / V. Anpassung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten

Der Versorgungsausgleich geht ins Leere, wenn die ausgleichberechtigte Person stirbt, ohne Rente zu beziehen. In dieser Situation wird der Versorgungsausgleich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen – beschränkt auf die Anrechte nach § 32 VersAusglG und beschränkt auf den Zeitraum nach Antragstellung – letztlich dauerhaft ausgesetzt, § 37 VersAusglG. Der Gesetzgeber hat sich hie...mehr

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zfs 02/2020, Kein Wegfall d... / Sachverhalt

Der Bekl. unterhält seit 1985 bei dem Kl. eine Krankentagegeldversicherung nach dem Tarif TA 6, der die MB/KT 1984 zugrunde liegen. Darin heißt es u.a.: Zitat "§ 15 Sonstige Beendigungsgründe" Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen a) bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Mona...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / VI. Fazit

Es ist kompliziert. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Entscheidungsträger (Versorgungsträger, Familiengerichte, Verwaltungsgerichte, Zivilgerichte, Arbeitsgerichte) wirken sich jedenfalls dann nachteilig aus, wenn der Antrag an falscher Stelle gestellt wurde und infolge der erst in die Zukunft gerichteten Aussetzung die Anpassung der Rente später als nach dem materie...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Keine Anpassung von Betriebsrenten

Anpassungsverfahren können nur für Anrechte aus den Regelsicherungssystemen gem. § 32 VersAusglG fruchtbar gemacht werden. [5] Seit 2009 ist dagegen eine Anpassung bei Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen § 32 VersAusglG zurückgewiesen, mit denen Angehörige der Versorgungsanstalt ...mehr

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Sauer, SGB III § 100 Kurzar... / 2.2 Glaubhaftmachung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 soll Nachteile für die Arbeitnehmer verhindern, wenn nicht am Arbeitskampf beteiligte Arbeitgeber diesen zum Anlass nehmen, einen Arbeitsausfall lediglich behaupten, um mittelbar am Arbeitskampf mitzuwirken (Kühl, in: Brand, SGB III, § 100 Rz. 4; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 100 Rz. 20). Macht der Arbeitgeber geltend, der Arbeitsausfall sei Folge eines Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Streitigkeiten

Rz. 30 Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG entscheidet das Arbeitsgericht regelmäßig im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG). Neben dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist auch die Arbeitsgruppe antragsberechtigt. Das gilt auch, wenn es um die Auslegung einer Vereinbarung nach § 28a Abs. 2 BetrVG geht[1].mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Wichtiges zur Klage

Rz. 371 Jedenfalls aber dann, wenn die letzte gesetzte Frist verstrichen ist, immer noch keine oder nur eine unbefriedigende Antwort des Versicherers des Schädigers vorliegt und auch noch nichts gezahlt worden ist, bleibt nur noch der Klageweg. Das ist zunehmend erforderlich, da die Regulierungsgeschwindigkeit bei den Versicherern wegen übermäßiger Personaleinsparungen einer...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / II. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten in der Gerichtsverfassung

Der Zeitfaktor spielt bei der Verwirklichung von Kinderrechten eine besondere Rolle (vgl. § 155 FamFG, Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz). Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, die Qualität des erstinstanzlichen Verfahrens zu verbessern. Defizite und Fehler im erstinstanzlichen Verfahren können in der Beschwerdeinstanz häufig (etwa wegen der Verfestigung von Schäd...mehr

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AGS 01/2020, Beiordnung ein... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 46 Abs. 2 S. 3, § 78 S. 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 S. 2 und 3, §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung hatte zum hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt hinreichende Erfolgsausaussicht. I. Entgegen der von ArbG in der angefochtenen Entscheidung und vom Beschwerdegericht in seinem Schreiben vom 6.5.2019...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 5 Bekanntgabe des Tarifvertrages

Wie andere staatliche Rechtsnormen sind auch Tarifverträge durch Bekanntmachung den Tarifunterworfenen zur Kenntnis zu bringen. Allerdings wird eine allgemeine öffentliche Bekanntmachung (wie etwa im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger) für den Abschluss von Tarifverträgen bzw. seinen Inhalt weder durch das TVG noch durch andere Rechtsvorschriften zwingend vorgeschrieben. D...mehr