Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Tarifvertrag, Abschluss / 5.2 Bekanntmachung des Tarifvertrages durch den Arbeitgeber

§ 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge im Betrieb bekanntzumachen. Diese Bekanntmachungspflicht gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden, also Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Daneben hat der Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 TVG-DVO die für allgemeinverbindlich er...mehr

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Tarifvertrag / 1 Rechtswirkungen

Die Rechtsnormen des Tarifvertrags erfassen grundsätzlich nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.[1] Doch gelten Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen bereits dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Tarifverträge können – je nach Geltungsbereich – vom Bundesminister für Arbeit und Soziales oder von den Arbeitsministerien der Länder für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag / 3 Tarifregister

Beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ein Tarifregister geführt, in dem alle geltenden Tarifverträge und ggf. ihre Allgemeinverbindlichkeit eingetragen sind.[1] Das Tarifregister und die registrierten Tarifverträge dürfen von jedermann während der Dienststunden eingesehen werden. Ebenso können beglaubigte Abschriften von der Eintragung in das Tarifregister, a...mehr

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zfs 12/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

"[1] Die zulässige Beschwerde des Kl. gegen den KFB des ArbG Köln vom 20.6.2019 nebst Nichtabhilfebeschluss vom 23.5.2019 ist unbegründet." [2] 1. Der angefochtene KFB setzt die rechtskräftige Kostenentscheidung des BAG aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren 7 AZN 437/17 um. Er bezieht sich auf denjenigen Teil der Nichtzulassungsbeschwerde des Kl., der beim BAG erfolglos ...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / IV. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 27 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.3 Rechtswege – Überblick

Rz. 3 Der formelle gerichtliche Rechtsschutz wird durch die rechtsprechende Gewalt gewährleistet, die gem. Art. 92 GG durch die Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt wird. Diese ist in verschiedene Gerichtsbarkeiten gegliedert, die jeweils für ihr Aufgabengebiet gesetzlicher Richter i. S. v. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Rz. 2a) sind. Der Rechtsweg zu den einzelnen Gerichten...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 1. Arbeitsgericht

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / C. Arbeitsgerichte

Rz. 4 Der Instanzenzug in der Arbeitsgerichtsbarkeit reicht vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht. Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es nur ein Eingangsgericht, bei dem ein Rechtsstreit anhängig gemacht werden kann. Dies ist immer das Arbeitsgericht. In allen Instanzen entscheiden die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit du...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verweisung/Zurückverweisung

Rz. 167 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Rz. 168 Verweisung nach § 20 RVG Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird (z.B. weil das örtlich oder sachlich unzuständige Gericht angerufen wurde und auf Antrag des Klägers nun die Verweisung an das zuständige Gericht erfolgt), sind die Verfahren...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / F. Fragen und Antworten

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / I. Definition

Rz. 2 In die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern , insbesondere die in § 2 Ziff. 2 ArbGG genannten. Die Arbeitsgerichte haben folglich die Aufgabe, spezielle, aus der Arbeitswelt stammende Rechtsstreitigkeiten zu regeln, für die sie aufgrund ihrer Spezialisierung eine erhöhte Kompetenz haben. In die...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / II. Vertretung

Rz. 7 Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang , jedoch kann sich eine Partei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn sie dies wünscht. Auch kann einer Partei auf ihren Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn sie selbst zu dessen Bezahlung außerstande ist und der Prozessgegner ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Für die Beiordnung gelten die Vorschrifte...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / VI. Kosten

Rz. 18 Das Arbeitsgerichtsgesetz hat die kostenrechtliche Besonderheit , dass im Verfahren der ersten Instanz , d.h. im Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ein Kostenausgleich im Hinblick auf eventuell hinzugezogene Rechtsbeistände nach Obsiegen und Unterliegen nicht stattfindet (§ 12a ArbGG).mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / D. Verfahren

Rz. 5 Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht folgt im Wesentlichen den Regelungen der ZPO. Spezielle Regeln, die die der ZPO teilweise verdrängen, finden sich im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). I. Klageerhebung Rz. 6 Wie das normale Zivilrechtsverfahren wird das Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch Einreichung einer Klageschrift , die in ihrem Aufbau der im Zivilverfahren entspr...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / IV. Entscheidung

Rz. 12 Kommt es zu keinem Vergleich, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren erfreulich oft geschlossen wird, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil . Liegt eine Säumnis vor, kann das Gericht in jeder Phase des Verfahrens durch Versäumnisurteil entscheiden. Daneben ist auch der Erlass eines Anerkenntnisurteils möglich, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen.mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / I. Klageerhebung

Rz. 6 Wie das normale Zivilrechtsverfahren wird das Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch Einreichung einer Klageschrift , die in ihrem Aufbau der im Zivilverfahren entspricht, eingeleitet. Die Klage, die dem aus dem ordentlichen Gerichtsverfahren bekannten Muster entspricht, wird der beklagten Partei von Amts wegen zugestellt. Darüber hinaus ist auch das Mahnverfahren der Z...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / III. Gütetermin

Rz. 8 Wie bereits erwähnt, kennt das Arbeitsgerichtsverfahren eine Einrichtung, die in das Zivilverfahren erst vor einigen Jahren mit der Zivilprozessrechtsreform eingeführt worden ist. Das Arbeitsgericht muss nämlich gem. § 54 ArbGG eine Güteverhandlung durchführen. Die Güteverhandlung erfolgt normalerweise in einem gesonderten Verfahrenstermin, der ausschließlich der Beile...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 1. Berufung

Rz. 14 Die Berufung ist dabei nur zulässig, wenn Rz. 15 Die Berufungsfrist , d.h. die Frist, innerhalb derer die Berufu...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 49 Wörterlexikon / 18 R

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / II. Soziale Zielsetzungen

Rz. 3 Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist im Wesentlichen ausgestaltet wie das übliche Zivilverfahren. Die Arbeitsgerichte haben aber in besonderer Weise dafür Sorge zu tragen, dass dem wirtschaftlich häufig schwächeren Arbeitnehmer zum Recht verholfen wird. Gleichzeitig soll eine tiefgreifende Störung des Arbeitsverhältnisses soweit wie möglich unterbleiben. Um diesen Zwe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Arbeitsgerichtssachen

Rz. 332 Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiede...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / 4. Abwendungsbefugnis des Schuldners

Rz. 18 Wie zuvor ausgeführt, kann der Gläubiger abweichend von § 709 ZPO bei den in § 708 ZPO genannten Urteilen, insbesondere bei Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen, die Zwangsvollstreckung gänzlich ohne Sicherheitsleistung betreiben, er ist hier nicht auf eine Sicherungsvollstreckung beschränkt. Auch einstweilige Verfügungen und Arreste (§§ 935 ff., 916 ff. Z...mehr

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§ 3 Einführung / II. Rechtsquellen des Zivilrechts

Rz. 4 Das Zivilrecht ist im Wesentlichen geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB. Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelgesetzen, die sich mit der Regelung von speziellen Einzelbereichen befassen. So befasst sich beispielsweise das HGB mit den besonderen Rechtsbeziehungen von Kaufleuten, das Aktiengesetz mit denjenigen von Aktiengesellschaften, das GmbH-Gesetz mit denjenig...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / E. Elektronischer Rechtsverkehr

Rz. 20 § 46c ArbGG regelt seit dem 1.1.2018 die Möglichkeit der elektronischen Einreichung:[1] § 46c Elektronisches Dokument (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der folgenden Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.6 Rechtsweg bei Streitigkeiten über Abberufung und Vergütungsansprüche

Rz. 822 Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten in Betrieben einer juristischen Person oder Personengesamtheit solche Personen nicht als Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind. Auf Grund der in § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ange...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bruttolohn

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zwischen ArbN und ArbG wird im Regelfall ein Bruttolohn vereinbart. Das ist der Betrag, der nach Minderung um die gesetzlichen Abzüge den Nettolohn, also den an den ArbN auszuzahlenden Betrag ergibt. Dementsprechend meint der im Lohnsteuerrecht verwendete Begriff > Arbeitslohn grundsätzlich den Bruttoarbeitslohn, der um die LSt und andere Steuerabz...mehr

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AGS 10/2019, Reisekosten de... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wie der BGH klargestellt hat, sind die Reisekosten eines nicht notwendigen auswärtigen Anwalts stets zu erstatten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks.[1] Dabei ist für jede Instanz auf den jeweiligen Gerichtsbezirk abzustellen.[2] Das gilt auch dann, wenn sich der Gerichtsbezirk über mehrere Bundesländer erstreckt....mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.1 Auszahlung der Abfindung in einem Kalenderjahr

Abfindungen sind grundsätzlich nur dann außerordentliche und damit tarifbegünstigte Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird. Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind nach ständiger Rechtsprechung anzunehmen, wenn ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.13 Der Abwicklungsvertrag

Der Unterschied zwischen Aufhebung und Abwicklung liegt in der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Parteien beim Auflösungsvertrag übereinstimmend das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum beenden, besteht beim Abwicklungsvertrag Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen Ereignisses (i. d. R. eine arbeitgeberseit...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.1 Grundsätzliches

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstands. Sie wird in aller Regel in Form einer Geldleistung an den Arbeitnehmer erbracht. Mit der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist häufig auch die Vereinbarung einer Abfindung verbunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.3 Vererblichkeit der Abfindung

Beispiel 1 Die Parteien schließen in einem Kündigungsschutzprozess am 11.1. vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis im Folgejahr zum Ablauf des 30.4. ende und der Arbeitnehmer so lange unwiderruflich unter Fortzahlung seiner Vergütung und Anrechnung seiner Urlaubsansprüche freigestellt werde. Ziff. 4 des Vergleiches lautet: "Die Arbeitgeberin zahlt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.2 Beendigung durch Arbeitgeberkündigung

Rechtmäßige Kündigung Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers liegt in der Regel – auch bei Zahlung einer Abfindung – kein Sperrzeittatbestand vor. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat. Ebenfalls liegt kein Sperrzeittatbestand...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 1. Die Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutz in der Rechtswirklichkeit

Rz. 234 Dass die Durchsetzung des Teilzeitanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich möglich ist, ist in der Rechtswirklichkeit nach den mittlerweile vorliegenden Urteilen einhelliger Konsens.[240] Die Anforderungen, die die Gerichte stellen, sind durchweg unterschiedlich. Sie sollen hier wie folgt aufgelistet werden: Rz. 235 LAG Berlin, Urt. v. 20.2.200...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / G. Rechtsschutz

Rz. 41 Begehrt der Arbeitnehmer die Zustimmung/Genehmigung zu einer Nebentätigkeit und lehnt der Arbeitgeber diese ab, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung zu klagen, dass er berechtigt ist, eine bestimmte Nebentätigkeit auszuüben. Hierfür ist ein Feststellungsinteresse gegeben, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, eventuelle a...mehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die Darlegungs- und Beweislast für einen Gleichbehandlungsanspruch trägt der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Er muss die Schlechterstellung gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten darlegen und im Bestreitensfalle beweisen. Diese Beweislast, die sich nach dem deutschen Zivilrecht ergibt, verstößt nicht gegen die Richtlinie 97/80/EG, da sich diese ledigl...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 157 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / C. Verfahren

Rz. 5 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG. Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung ...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Rechtsschutz bei Befristung

Rz. 99 Möchte der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages gem. der Bestimmungen des TzBfG rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist, § 17 S. 1 TzBfG...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 1. Kündigungsverbote

Rz. 86 Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind, genießen gem. § 18 Abs. 1 BEEG Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vom Zeitpunkt des Zugangs des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 BEEG und während der Dauer der Elternzeit nicht kündigen. Der früheste Zeitpunkt, zu dem das Verlangen nach § 16 Abs. 1 BEEG Kündigungsschutz vermittelt, ist acht Woc...mehr