Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.1 Grundsätzliches

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstands. Sie wird in aller Regel in Form einer Geldleistung an den Arbeitnehmer erbracht. Mit der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist häufig auch die Vereinbarung einer Abfindung verbunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.3 Vererblichkeit der Abfindung

Beispiel 1 Die Parteien schließen in einem Kündigungsschutzprozess am 11.1. vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis im Folgejahr zum Ablauf des 30.4. ende und der Arbeitnehmer so lange unwiderruflich unter Fortzahlung seiner Vergütung und Anrechnung seiner Urlaubsansprüche freigestellt werde. Ziff. 4 des Vergleiches lautet: "Die Arbeitgeberin zahlt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.7 Abgeltungsklauseln/Ausgleichsquittungen

Im Auflösungsvertrag wird häufig vereinbart, dass die Vertragsparteien mit Erfüllung des Auflösungsvertrags keine Ansprüche gegeneinander aus dem Arbeitsverhältnis mehr haben. Hier wird sich i. d. R. eine Auslegung ergeben, dass sich eine solche Klausel nicht bezieht auf Ruhegeldansprüche und Anwartschaften[1], Zeugnisansprüche[2], Ansprüche aus dem ArbNErfG [3] und Rechte au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 2.4.1.2 Beendigung durch Arbeitgeberkündigung

Rechtmäßige Kündigung Bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch rechtmäßige Kündigung des Arbeitgebers liegt in der Regel – auch bei Zahlung einer Abfindung – kein Sperrzeittatbestand vor. Eine Sperrzeit kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat. Ebenfalls liegt kein Sperrzeittatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.5 Rechtsweg und Verfahren

Rz. 15 Mit dem Forderungsübergang tritt der Leistungsträger in die Gläubigerstellung des Arbeitnehmers ein. Da sich hierdurch die Rechtsnatur der übergegangenen Forderung nicht ändert, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben (§ 2 ArbGG). Rz. 16 Der Arbeitnehmer kann im Namen des Sozialleistungsträgers den Anspruch aus § 115 im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

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Zulagen / 8.2.4 Widerrufsvorbehalt, Befristung der Arbeitsmarktzulage

In dem Beschluss der VKA ist vorgesehen, dass die übertarifliche Arbeitsmarktzulage im Falle der Gewährung als "widerrufliche Zulage" gezahlt wird. Die Zulage kann befristet werden. Nach dem Wortlaut des Beschlusses ist die Zulage unabhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet gewährt wird, widerruflich ausgestaltet. Wichtig Sofern der Arbeitgeber von der übertariflichen ...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / V. Gerichtsstand des § 34 ZPO

Besonderer Gerichtsstand des Vorprozesses Von besonderem Interesse ist der Gerichtsstand des § 34 ZPO. Danach kann ein Anwalt nämlich wegen seiner Vergütung auch vor dem Gericht des Hauptprozesses klagen. Verkannt wird dabei häufig, dass es sich bei der Vorschrift des § 34 ZPO nicht nur um eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit handelt, sondern auch um eine Vorschrift zur ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pfändung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Die Lohnpfändung erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner (ArbN) aus der im Pfändungsbeschluss bezeichneten Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, unabhängig davon, wie sie benannt oder berechnet werden (§ 850 Abs 4 ZPO). Das schließt den Erstattungsbetrag aus dem vom ArbG durchzuführenden betrieblichen LStJA (§ 42b EStG) ein. Dieser Ersta...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Sorgfaltspflichten von Anwälten bei Kündigungen

Rz. 45 Spricht ein Anwalt die Kündigung für den Mandanten aus, ist eine Originalvollmacht vorzulegen, weil sonst eine unverzügliche Zurückweisung der Erklärung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechenden finanziellen Nachteilen bis hin zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB droht.[29] Rz. 46 Wenn ein Anwalt mit der Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Überblick

Rz. 56 Ausschlussfristen dienen der Rechtsicherheit und dem Rechtsfrieden im Vertragsverhältnis. Zu unterscheiden sind einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.[43] Rz. 57 Einstufige Ausschlussfristen sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verla...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Prozessuale Fristen

Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der Arbeitsgerichte zur besonderen und vorrangigen Förderung von Kündigungsverfahren nach Maßgabe des § 61a ArbGG manifestiert, ist es bspw., dassmehr

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AGkompakt 11/2018, Terminsg... / I. Arbeitsgerichtliche Verfahren

Mündliche Verhandlung ist vorgeschrieben In den Urteilsverfahren vor den Arbeitsgerichten ist eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben (§ 46 Abs. 2 ArbGG, § 128 Abs. 1 ZPO), ebenso wie in Beschlussverfahren (§ 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG). Wird hier ein schriftlicher Vergleich geschlossen, so entsteht eine Terminsgebühr. Hinweis Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV stellt auf den Vergleichsabsc...mehr

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ZErb 01/2019, Anspruch der ... / Aus den Gründen

Urteil: Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. 2003, L 299, S. 9) und von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta). Diese Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Rech...mehr

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FF 12/2018, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

[1] I. Die beiden Beteiligten waren miteinander verheiratet und lebten seit Ende 2002 getrennt. Ab dem Jahr 2008 war das Scheidungsverfahren rechtshängig. [2] Der Antragsgegner war bis ins Jahr 2011 alleiniger Gesellschafter der T. GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Geschäftsführerinnen in den Jahren 2003 bis 2008 seine (damalige) Ehefrau (im Folgenden: Antragstellerin) sowie s...mehr

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AGS 11/2018, Zustellungen i... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG), da sie ausweislich des Schriftsatzes vom 11.9.2017 eine Streitwertreduzierung zum Ziel hat. Die Beschwerde ist zulässig, der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) ist erreicht und die Beschwerde ist – entgegen der Auffass...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Rz. 28 Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 29 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers

Rz. 41 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der schriftlichen Kündigung, aber vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für die Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG, so können die Erben auch die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirkungen des § 7 Hs. 1 KSchG zu verhindern und um die Leistungsklage auf Ver...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / II. Abfindungen

Rz. 8 Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zu. Der Abfindungsanspruch setzt immer eine entsprechende Anspruchsgrundlage voraus. Diese kann individualvertraglicher Natur sein oder sich aus den §§ 1a, 9, 10 KSchG ergeben. Im Übrigen können sich Abfindungsansprüche auch aus speziellen ...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / b) Abfindung nach § 1a KSchG

Rz. 17 Im Einklang mit dieser Rechtsprechung steht auch das Urteil des BAG[26] aus dem Jahr 2007, wobei Grundlage dieser Entscheidung eine Kündigung nach § 1a KSchG war. § 1a KSchG gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, durch ordentliche betriebsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis unter Zahlung einer Abfindung zu beenden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die E...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.1.5 Verletzung des § 87 BetrVG durch den Arbeitgeber

In § 87 BetrVG ist nicht geregelt, welche Konsequenzen es hat, wenn der Arbeitgeber ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eine Maßnahme in sozialen Angelegenheiten einseitig trifft. Wie schon dargelegt ist die Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Maßnahmen des Arbeitgebers in sozialen Angelegenheiten. Einseit...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.2.1 Zielsetzung, Zweck des Mitbestimmungsrechts

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Problem, saisonale, konjunkturelle und personelle Schwankungen im Arbeitsanfall auszugleichen. Die Arbeitnehmer haben dagegen ein Interesse an planbaren, möglichst regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber will einerseits bezahlte Leerzeiten mit geringer Produktivität sowie andererseits in Arbeitsspitzen die Bezahlung zuschlagspflichti...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer

Zweck, Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer Da das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt, also fremdbestimmt ist, soll durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Vormachtstellung des Arbeitgebers durch die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der betriebl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Alg bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / II. Die Lösung

Klage ist Klage … Bei der Drittschuldnerklage ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten gegenüber dem sonstigen Erkenntnisverfahren. Durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) tritt der Gläubiger in die Rechtsstellung des Schuldners ein, so dass der gepfändete Anspruch so geltend zu machen ist, wie der Schuldner ihn verfolgen müsste. Der PfÜB vermittelt die A...mehr

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FoVo 7+8/2018, Kostenerstat... / I. Das Problem

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Zusammenhang das Arbeitseinkommen gepfändet. Arbeitgeber ist eine dem Schuldner nahestehende Person, die sich tot stellt, d.h. weder eine Drittschuldnererklärung abgegeben hat, noch sonst auf Anfragen reagiert. Nun soll eine Einziehungsklage gegen den Drittschuldner vor dem Arbeitsgericht er...mehr

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AGkompakt 7/2018, Erstattun... / VI. Arbeitsgerichtliche Verfahren

Erstattung der Anwaltskosten ist erstinstanzlich ausgeschlossen In arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten insoweit die Vorschriften der ZPO entsprechend (u.a. §§ 46, 64 ArbGG), sodass zunächst einmal auf die Ausführungen zu den Zivilsachen Bezug genommen werden kann. Zu beachten ist allerdings die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG. Danach sind in erstinstanzlichen Urteilsverfa...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.2 Sorge für die eigene Sicherheit und Gesundheit

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer bereits auf der Grundlage seines (mündlichen oder schriftlichen) Arbeitsvertrags verpflichtet, die Weisungen seines Arbeitgebers und seiner Vorgesetzten zu befolgen. Zusätzlich zu dieser privatrechtlichen Pflicht normiert § 15 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Das Gesetz enthält eine Vorsorgeverpflichtung jed...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum Zivilgericht

GKG § 63 Leitsatz Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die – für das gesamte Verfahren maßgebende – Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 – 8 W 33/17 1 Sachverhalt Die...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga. Der Kläger machte zunächst vor dem ArbG die Zahlung eines in das Ermessen des Gerichts gestellten Gehalts für die Monate August 2012 bis August 2013 mit der Begründung geltend, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden. Das "branchenübliche" Bruttojahresgehalt be...mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / Leitsatz

Verweist das Arbeitsgericht den Rechtsstreit an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, so hat die – für das gesamte Verfahren maßgebende – Wertfestsetzung in gleicher Weise zu erfolgen, wie wenn die Sache von Anfang an bei dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit anhängig gewesen wäre. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 – 8 W 33/17mehr

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AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des OLG sind im Grundsatz zutreffend. Allerdings verwundert es, dass das Gericht ausgehend von seinen zutreffenden Ausführungen dann doch wieder zu einer letztlich fehlerhaften Streitwertfestsetzung gelangt ist. Das OLG weist zu Recht darauf hin, dass bei Verweisung eines Verfahrens vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht nur eine einzige Gerichtsgebühr anfäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Editorial

Eine für die Praxis ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 141) getroffen. Er hat klargestellt, dass sich die Verfahrenskostenhilfe bei Abschluss eines Mehrvergleichs nicht nur auf die Einigungsgebühr, sondern auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr und die höhere Terminsgebühr bezieht. Eine Beschränkung der Bewilligung lediglich auf die Einigungsgebühr ist unzulässig. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Streitwertbemes... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist als Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach den §§ 68 Abs. 1, 66 Abs. 3 S. 2 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Die Beschwerde ist begründet. Verweist ein erstinstanzliches Gericht oder ein Rechtsmittelgericht ein Verfahren an ein erstinstanzliches Gericht desselben oder eines anderen Zweiges der Ger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Gebührenrecht: Rundungs- und Kumulierungseffekte bei der Zeittaktklausel

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren vor. Die Zeitgebühr ist von untergeordneter Bedeutung und nach § 13 Satz 1 Nr. 1 und 2 StBVV (nur) zu berechnen, in Fällen, in denen die StBVV dies ausdrücklich vorsieht, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen. Die Zeitgebühr beträgt 30 –70 EUR je angefangene halbe Stunde (§ 13 Satz 2 StBVV)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsgerichte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zivilrechtliche Ansprüche aus Arbeitsverträgen haben ArbG und ArbN grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen, die ein besonderer Zweig der Zivilgerichtsbarkeit sind. Dazu gehört die Entscheidung über die Höhe des Arbeitslohns (BFH 171, 515 = BStBl 1994 II, 182). Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst Arbeitsgerichte, Landesarbeitsg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung und Schadenersatz – Einheitsbetrachtung – indizielle Beurteilung

Leitsatz 1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5.2 Ausschlussfrist

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 5 Satz 1 AGG muss der Anspruch – wie schon nach § 81 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX – innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden. Allerdings handelt es sich bei der Neuregelung nicht mehr um eine Ausschlussfrist, nach der der Anspruch, wird er nicht innerhalb dieser Zeit geltend gemacht, verfällt. Nunmehr kann der Anspruch nach Ablauf der Frist dann noch gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 177 Wahl u... / 2.8 Zeitpunkt der Wahlen

Rz. 19 Abs. 5 legt den Zeitpunkt der regelmäßigen Wahlen fest. Satz 1 bestimmt, dass die regelmäßigen Wahlen alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November stattfinden. Der Zeitabstand entspricht der Amtsdauer der Schwerbehindertenvertretungen (Abs. 7). Abweichendes bestimmt Abs. 5 Satz 2 für 3 Fälle. Rz. 20 Das Amt der Vertrauensperson erlischt vorzeitig (Abs. 5 Satz...mehr