Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 93 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 94 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 36 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten er­öffnet. Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftig...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzuges sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen wor...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 81 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG gewährte Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet, nämlich auf die Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer angebotenen Änderung der Arbeitsbedingungen. Rz. 82 Da eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich ist und da die gerichtliche Entscheidung lediglich...mehr

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§ 19 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 25 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 172 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ­ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mut...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 4 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuer-pauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von ...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch – nach stattgebendem Urteil

Rz. 255 Nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[463] kommt eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in Betracht, wenn das Arbeitsgericht in seinem Urteil der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat. In diesem Fall endet das bis dahin überwiegende Interesse des Arbeitgebers, nach Ablauf der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer nicht mehr in seinem ...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / F. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 148 Nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet für das Vorliegen einer Massenentlassung. Er muss deshalb sowohl die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer als auch die Zahl der entlassenen Arbeitnehmer im Streitfall darlegen und beweisen.[296] Um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie nicht zu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Besonderheiten insbesondere bei der Verlagerung des Arbeitsortes durch Direktionsrecht oder Änderungskündigung

Rz. 123 In der Praxis erscheint die Verlegung von Betriebsstandorten auch ein Mittel zu sein, Arbeitsplätze abzubauen. Verlegt man die Arbeitsstätte örtlich so weit, dass die tägliche Wegstrecke nicht zu bewältigen ist oder – wie bei Teilzeitkräften – außer Verhältnis zur Arbeitszeit steht, so führt allein die Tatsache, dass der Arbeitsort verlegt wird, dazu, dass ein Großte...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Beschleunigung des Verfahrens

Rz. 212 Aufgrund der besonderen Situation in der Insolvenz ist der Insolvenzverwalter meist gezwungen unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Betriebsänderungen umzusetzen. Der übliche Verfahrensablauf, der außerhalb des Insolvenzverfahrens gegeben ist, kann einige Zeit in Anspruch nehmen, was für die mögliche Sanierung des insolventen Unternehmens jedoch schädlic...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / I. Nachteilsausgleich

Rz. 237 § 113 BetrVG sieht vor, dass der Unternehmer von seinen Arbeitnehmern auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs in Anspruch genommen werden kann, wenn er entwedermehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / III. Nachteilsausgleich

Rz. 14 Der Unternehmer ist im Rahmen der Planung von Betriebsänderungen zwar verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich, ggf. bis hin zur Einigungsstelle, zu versuchen. Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist hiermit jedoch nicht verbunden. Gleichwohl sieht das Gesetz in § 113 BetrVG eine empfindliche Sanktion für den Arbeitgeber vor, der ...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Unfreiwillige Weiterbeschäftigung

Rz. 262 Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf, nach Ablauf der Kündigungsfrist für ihn tätig zu sein, sondern kommt er nur der materiell-rechtlichen Verpflichtung der Weiterbeschäftigung nach – der Arbeitnehmer braucht auch keinen Weiterbeschäftigungsantrag beim Arbeitsgericht gestellt zu haben – und teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er nur dessen Weiterbeschäfti...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Gegenstand des Nachteilsausgleichs

Rz. 243 Der betroffene Arbeitnehmer kann, je nachdem, ob er entlassen wird oder ob er wirtschaftliche Nachteile erleidet, einen Nachteilsausgleich geltend machen. Rz. 244 Der Begriff der Entlassung, aufgrund derer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG eine Abfindung gefordert werden kann, setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet wird.[273] Hierbei kommt es nicht darau...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG insbesondere bei Versetzungen und Umgruppierungen

Rz. 263 Für die Betriebsänderung neben Kündigungen aufgrund innerbetrieblicher Organisationsänderungen auch zu Versetzungen oder Umgruppierungen, sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach § 99 ff. BetrVG zu beachten. Auch diese bestehen trotz abgeschlossenen Interessenausgleichs unverändert in vollem Umfang fort. Unter einer Versetzung in diesem Sinne ist die Zuweis...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / e) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 210 Gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 2. HS KSchG hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesem die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben. Dem Arbeitnehmer soll mithilfe dieser Auskunft die Möglichkeit gegeben werden, die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage besser beurteilen zu können. Der Arbeitgeber genügt seiner Auskunftspflicht ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 251 Der Arbeitnehmer, der gegen die betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, wird nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und nach Ende der ersten Instanz bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsrechtsstreits nicht weiterbeschäftigt werden, es sei denn, er stellt einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht. Rz. 252 Vorteil einer W...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (5) Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen und der Arbeitnehmer hat sein Einverständnis erklärt

Rz. 77 Diese Sozialwidrigkeitsgrund gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 2. Alt. KSchG korrespondiert mit § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG und stellt eine Art Auffangtatbestand dar, bei dem alle Beschäftigungsalternativen zur Berücksichtigung kommen, bei denen der Arbeitsvertrag geändert werden muss.[134] Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Beendigu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / gg) Insolvenz

Rz. 139 Für den insolventen Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter (stark oder schwach) gelten nach dem Insolvenzantrag – für den Insolvenzverwalter nach der Eröffnung – dieselben Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung wie für jeden Arbeitgeber außerhalb der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Insolvenzantrag oder die Erö...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 5. Prozessuales

Rz. 247 Der Arbeitnehmer, der den Nachteilsausgleich geltend machen will, hat eine Leistungsklage vor den Arbeitsgerichten zu erheben. Will er einen Abfindungsanspruch geltend machen wegen seiner Entlassung, dann genügt es, die Höhe der zu zahlenden Abfindung in das Ermessen des Gerichts zu stellen. Es müssen jedoch die für die Bemessung der Abfindung maßgebenden Umstände in...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Ursächlichkeit für den Wegfall der betrieblichen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (§ 1 Abs. 2 S. 1 Alt.3 KSchG)

Rz. 40 Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG ist die betriebsbedingte Kündigung nur sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebsbedingte – außerbetriebliche oder innerbetriebliche – Gründe bedingt ist, die das Bedürfnis einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entfallen lässt. Eine wesentliche Aufgabe der Arbeitsgerichte im Kündigungsschutzproze...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / (2) Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 65 Vergleichbar ist ein Arbeitsplatz, wenn er den Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund seines Weisungsrechts ohne ­Änderung seines Arbeitsvertrages weiterbeschäftigen kann. Die Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze hängt damit von der jeweiligen inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, insbes. vom Inhalt einer etwaig...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 2. Unterlassungsanspruch der Arbeitnehmervertretung

Rz. 143 Höchst umstritten ist demgegenüber die Frage, ob die Arbeitnehmervertretung dem Arbeitgeber im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens auch aufgeben lassen kann, die Durchführung der Massenentlassung, mithin den Ausspruch der Kündigungen zu unterlassen, bis das Konsultationsverfahren abgeschlossen ist. Rz. 144 Die Anerkennung eines allgemeinen Unterlassungsanspruc...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Unternehmerische Organisationsentscheidung

Rz. 21 Ausgangspunkt der betriebsbedingten Kündigung ist die organisatorische Unternehmerentscheidung. Aufgrund innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss sich der Arbeitgeber entschieden haben, die Organisation seines Betriebes derart zu verändern, dass bei der Umsetzung dieser neuen organisatorischen Maßnahmen ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. Rz. 22 Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.5 Rechtsweg und Verfahren

Rz. 15 Mit dem Forderungsübergang tritt der Leistungsträger in die Gläubigerstellung des Arbeitnehmers ein. Da sich hierdurch die Rechtsnatur der übergegangenen Forderung nicht ändert, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben (§ 2 ArbGG). Rz. 16 Der Arbeitnehmer kann im Namen des Sozialleistungsträgers den Anspruch aus § 115 im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen verabschiedete der Deutsche Bundestag am 22.5.2015 das Gesetz zur Tarifeinheit. Seit 10.7.2015 regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist nunmehr der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften def...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Braun in H/H/R, § 87 EStG Rz 1 (01/2017), die diesen Geda...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zulagen / 8.2.4 Widerrufsvorbehalt, Befristung der Arbeitsmarktzulage

In dem Beschluss der VKA ist vorgesehen, dass die übertarifliche Arbeitsmarktzulage im Falle der Gewährung als "widerrufliche Zulage" gezahlt wird. Die Zulage kann befristet werden. Nach dem Wortlaut des Beschlusses ist die Zulage unabhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet gewährt wird, widerruflich ausgestaltet. Wichtig Sofern der Arbeitgeber von der übertariflichen ...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Antrag auf Zustimmung des Arbeitsgerichts

Rz. 94 Dem Insolvenzverwalter ist außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts gem. § 122 Abs. 1 InsO zur Betriebsänderung ohne Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens zu beantragen, wenn innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn bzw. nach Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nicht zustande gekommen ist....mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Entscheidungsgrundlagen

Rz. 102 Das Arbeitsgericht wägt dabei die Interessen der Arbeitnehmer gegen die Interessen der Insolvenzmasse (Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit) gegeneinander ab. Das Arbeitsgericht muss die Zustimmung erteilen, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auch unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Arbeitnehmer es erfordert, dass die Betriebsänderung ohne ei...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 187 Ist eine umfassende Klärung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen durch einen Interessenausgleich nicht möglich, so kann der Insolvenzverwalter die soziale Rechtfertigung der geplanten Entlassungen in einem besonderen Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.[169] In den in § 126 Abs. 1 S. 1 InsO geregelten Fällen kann der Insolvenzverwalter beim A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Mitarbeit im schuldnerischen Unternehmen

Rz. 179 Soweit der Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen selbst in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis eintritt, fällt der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens in die Insolvenzmasse, da nach der Regelung der InsO auch der sog. Neuerwerb in die Insolvenzmasse fällt.[193] Rz. 180 Arbeitet der Schuldner in dem vom Insolvenzverwalter fortgefü...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / II. Arbeitsgerichtliche Besonderheiten des Verfahrens nach § 126 InsO

Rz. 194 Für das Verfahren gelten im Grundsatz die Regelungen des ArbGG über das Beschlussverfahren, z.B. § 82 ArbGG über die örtliche Zuständigkeit. Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss.[178] Zum Verfahren im Übrigen gilt das zu § 122 InsO Gesagte entsprechend. Rz. 195 Das Verfahren ist vom Gericht wegen der Eilbedürftigkeit ebenfalls mit Vorrang vor anderen Verfahr...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Erhaltung bzw. Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

Rz. 158 Eine grobe Fehlerhaftigkeit liegt nicht vor, wenn eine ausgewogene Personalstruktur geschaffen oder erhalten wird. Der Begriff der ausgewogenen Personalstruktur lässt dem Arbeitgeber einen weiten Ermessensspielraum. Streitig ist aber, ob er gerichtlich voll nachprüfbar ist.[140] Rz. 159 Dies gilt auch für die Herausnahme von Arbeitnehmern aus einer Vergleichsgruppe je...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XV. Beschlussverfahren bei Betriebsveräußerungen in der Insolvenz

Rz. 1008 Wenn ein Betriebsrat nicht besteht oder wenn ein Interessenausgleich nicht zustande kommt, soll die Zulässigkeit eines Personalabbaus dadurch beschleunigt und einheitlich geklärt werden, dass der Insolvenzverwalter, der eine insolvenzbedingte Betriebsänderung (siehe § 2 Rdn 87 ff.) plant, hierüber im Beschlussverfahren die Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 97 Die Zustimmung des Arbeitsgerichts muss der Insolvenzverwalter beantragen. Das Arbeitsgericht entscheidet dabei durch Beschluss. Der Betriebsrat ist an dem Verfahren im Beschlussverfahren nach dem ArbGG beteiligt. Rz. 98 Antragsvoraussetzungen gem. § 122 Abs. 1 S. 1 InsO sind lediglich, dass eine Betriebsänderung geplant ist und zwischen Insolvenzverwalter und Betriebs...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / XVII. Gerichtliche Auseinandersetzungen

Rz. 104 Gerichtliche Auseinandersetzungen um die Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins sind vor den Arbeitsgerichten zu führen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG). Örtlich ist das Arbeitsgericht Köln zuständig (§ 17 ZPO). Es kommt also nicht auf den Sitz des ehemaligen Arbeitgebers an. Rz. 105 Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen muss keine Leistungsklage, er kann auch F...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIV. Checkliste: Personalanpassungsmaßnahmen in der Insolvenz

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / e) Das Insolvenzereignis "vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III)

Rz. 208 Das Insolvenzereignis des Abs. 1 S. 2 Nr. 3 entfaltet nur dann seine Sperrwirkung gegenüber den in Nr. 1 und Nr. 2 enthaltenen Insolvenzereignissen, wenn neben der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr