Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

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Arbeitslosengeld / 10 Auswirkung einer Sperrzeit auf die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Wird im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III oder einer Urlaubsabgeltung nach § 157 Abs. 2 SGB III bezogen, tritt die Versicherungspflicht trotzdem ab dem 1. Tag einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung ein, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht ab diesem Tag auch grunds...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4 Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)

7.4.1 Sinn und Zweck der Ruhensregelung Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung ...mehr

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Arbeitslosengeld / 8.1 Wirkung einer Sperrzeit

Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit treffen den Arbeit...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.2 Ruhen bei anderen Sozialleistungen (§ 156 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerb...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4.2 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei einer Entlassungsbestätigung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkün...mehr

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Arbeitslosengeld / 8 Sperrzeit nach § 159 SGB III

8.1 Wirkung einer Sperrzeit Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer S...mehr

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Arbeitslosengeld / 9.2 Ruhenszeiträume und Sperrzeittatbestände

Beim Zusammentreffen von Ruhenszeitraum und Sperrzeittatbestand findet hingegen keine Addition statt. Beide Zeiträume laufen nebeneinander.mehr

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Arbeitslosengeld / 7.4.3 Dauer der Ruhenszeit

Die Dauer der Ruhenszeit des Arbeitslosengeldes hängt vom maßgeblichen Kündigungszeitpunkt und von der Höhe der Entlassungsentschädigung ab. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gem. § 158 SGB III maßgeblichen Kündigungsfristen hätte ...mehr

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Arbeitslosengeld / 3 Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Tritt während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit unverschuldet Arbeitsunfähigkeit ein oder wird auf Kosten der Krankenkasse eine stationäre Behandlung erforderlich, besteht für die Dauer von 6 Wochen weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Leistungsfortzahlung, vgl. § 146 SGB III). Dies gilt auch im Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsi...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.1 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt nach § 149 SGB III für Arbeitslose, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt eink...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.1 Arbeitslosigkeit

Ein Arbeitnehmer hat bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslosigkeit liegt nach § 138 Abs. 1 SGB III vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbe...mehr

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Arbeitslosengeld / 2 Minderung der Leistungsfähigkeit

Ist eine Person allein deshalb nicht arbeitslos, weil sie wegen einer mehr als 6-monatiger Minderung ihrer Leistungsfähigkeit keine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben kann, besteht trotzdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (vgl. § 145 SGB III). Die Feststellung, ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.2 Meldung bei der Agentur für Arbeit

Die Arbeitslosmeldung kann elektronisch im Fachportal der Bundesagentur und persönlich erfolgen (§ 141 SGB III). Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person bei Eintritt der leistungsbegründenden Tatbestände ihren Wohnsitz hat (§ 327 Abs. 1 SGB III). Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeit...mehr

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Arbeitslosengeld / 5.3 Bemessungsentgelt

Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt haben. Arbeitsentgelte, auf die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch besteht, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind. Außer Betrach...mehr

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Arbeitslosengeld / 1.3 Erforderliche Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit ist grundsätzlich erfüllt, sofern in der Rahmenfrist nach § 143 SGB III von 30 Monaten mindestens 12 Monate lang ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat. Hinweis Mit Urteil vom 24.9.2008[1] hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass die Sozialversicherungspflicht bei einvernehmlicher und unwiderruflicher Freistellung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 5.2 Bemessungszeitraum

Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs (vgl. § 150 Abs. 1 SGB III...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 9.1 Mehrere Ruhenszeiträume

Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EUR, die zu einem angenommenen Ruhenszeitraum von 11 Monaten führt. Hier ist eine Addition der Ruhenszeiträume (11 Monate und 6 Wochen) vorzunehmen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 9 Zusammentreffen von Sperrzeit- und Ruhenszeitraum

Nicht selten treffen mehrere Regelungen über Ruhenszeiträume zusammen oder Ruhens- und Sperrzeittatbestände treffen aufeinander. 9.1 Mehrere Ruhenszeiträume Mehrere Ruhenszeiträume werden zusammengerechnet. Es kann also hierdurch zu einem Ruhen über ein Jahr hinauskommen. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer A erhält Urlaubsabgeltung für 30 Arbeitstage und eine Abfindung von 100.000 EU...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.3 Beginn und Dauer der Sperrzeit

Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt 12 Wochen. Sie verkürzt sich auf 3 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.42 2.46 § 32b EStG (Progressionsvorbehalt)

• 2020 Kurzarbeitergeld / Höheres Einkommen wegen Steuererstattung / § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG Das Kurzarbeitergeld ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zu beachten ist, dass die kurzarbeitsbedingte Steuererstattung zu einer Erhöhung des Kurzarbeitergelds führt. Durch diese kurzarbeitsbedingte Steuererstattung kann sich der Leistungss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld

Sofern der Leistungsberechtigte zusätzlich zu dem Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat, geht dieser Anspruch als Versicherungsleistung der Fürsorgeleistung Arbeitslosenbeihilfe vor. Praxis-Beispiel Restanspruch auf Arbeitslosengeld nach Dienstende Eine Anspruchskonkurrenz ist zum Beispiel möglich, wenn nach Dienstende noch ein Rest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.1 Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei Beantragung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes bereits eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung. Hat der Rentenversicherungsträger mit der ablehnenden Entscheidung eine arbeitsmarktübliche Leistungsfähigkeit von mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 6 Gleichwohlgewährung

Im Interesse des sozialen Schutzes sieht das Gesetz besondere Regelungen vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm zustehende Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld im Wege der sog. "Gleichwohlgewährung" auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Mit dieser Gleichwohlgewährung geht der Anspruch des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.3 Dauer/Höhe des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes

Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird im Rahmen der allgemeinen Anspruchsdauer gezahlt, d. h. die Zahlung des Arbeitslosengeldes kann wegen Erschöpfung der Anspruchsdauer enden, auch wenn noch keine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt worden ist.[1] Sonderregelungen gelten bei der Leistungshöhe. Danach bleiben zeitliche Einschränkungen aufgrund der Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft wegen Änderung der Verhältnisse aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung

Zusammenfassung Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.3 Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung ruht und zusätzlich ein Ruhen infolge einer Sperrzeit eintritt, laufen beide Ruhenszeiträume parallel ab. Praxis-Beispiel Rechtsfolgen bei Entlassungsentschädigung und Sperrzeitmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.2 Fehlende Entscheidung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes noch keine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vor, wird das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld unter den o. a. Voraussetzungen bewilligt. Wurde ein Rentenantrag noch nicht gestellt, wird der Arbeitslose gleichzeitig von der Agentur für Arbeit aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitati...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 4.1 Arbeitslosengeld nach Ausbildungsvergütung

Wer vor der Dienstzeit eine betriebliche Berufsausbildung absolviert und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen hat und nach dem Dienst als Soldat auf Zeit einen Anspruch auf Wiederbewilligung des Arbeitslosengeldes hat, erhält Arbeitslosengeld, das sich wiederum nur nach der Ausbildungsvergütung bemisst. In den meisten Fällen wäre das vorrangige Arbeitslosengeld dann deu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2 Entlassungsentschädigung

2.1 Arten Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehöre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7 Zusammenhänge mit der Sperrzeitregelung

7.1 Sperrzeit bei Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung geht vielfach einher mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines sog. Abwicklungsvertrags. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, war der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beteiligt und hat sich mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2 Berechnung des Zeitraums

4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.4 Aufstockungsbeträge

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet. Praxis-Beispiel Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.2 Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe führt ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Wochen. Darüber hinaus bewirkt eine 12-wöchige Sperrzeit eine Minderung des Arbeitslosengeldes um ein Viertel der Gesamtanspruchsdauer.[1] Bei älteren Arbeitnehmern (mit Höchstanspruchsdauer von 24 Monaten) kann dies zu einer Kürzung des Anspruchs um 6 Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 6 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Bei Teilarbeitslosen, die bis zur Erschöpfung des Anspruches auf Teilarbeitslosengeld keine (passende) Beschäftigung gefunden haben, geht das Gesetz davon aus, dass der Arbeitsmarkt für entsprechende Beschäftigungen verschlossen ist. Ein Bezieher von Teilarbeitslosengeld muss sich deshalb nach Erschöpfung seines Leistungsanspruchs entscheiden, ob er seinen Lebensunterhalt all...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.4 Keine Beiträge zur Krankenversicherung bei Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, so besteht auch während der Ruhenszeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit ein Krankenversicherungsschutz.[1] Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anspruch "allein" wegen der Sperrzeit ruht. Sofern der Anspruch – wie im vorstehenden Beispiel – zusätzlich (parallel) wegen einer Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4 Ruhenszeitraum

Dem Ziel der Ruhensregelung entsprechend ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist geendet hätte.[1] Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist. Beim Fehlen einer solchen Kündigung beginnt sie mit dem Tag der Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.2 Entschädigungen

Entschädigungen sind u. a. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB wegen Verdienstausfalls aufgrund vertragswidriger Arbeitgeberkündigung oder berechtigter außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3 Kündigungsfrist

Für die Prüfung, ob ein Arbeitsverhältnis vorzeitig im Sinne der Ruhensregelung beendet wurde, ist entscheidend, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der "ordentlichen Kündigung" und Sachverhalten mit einem "Ausschluss der ordentlichen Kündigung". 3.1 Ordentliche Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist...mehr