Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.1 Abfindungen

Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbesondere Zahlungen auf Basis des § 9 KSchG.mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1 Arten

Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbeso...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.2 Fiktiver Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung

Der maßgebliche Bruttobetrag der Entlassungsentschädigung wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem gesetzlich bestimmten – fiktiven – Anteil für die Ermittlung des Ruhenszeitraums herangezogen. Dieser fiktive Entgeltanteil beträgt mindestens 25 % und höchstens 60 % der Entlassungsentschädigung. Die im Einzelfall maßgebliche Höhe des Prozentsatzes bestimmt sich nach dem ...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.3 Betriebliche Altersversorgung

Bei einer betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um eine Entlassungsentschädigung, wenn der Anspruch unabhängig von Zeitpunkt und Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht und die betrieblichen Leistungen "wie ursprünglich geplant" (z. B. mit Beginn einer Altersrente) ausgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn die Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.4 Verlängerung des Ruhenszeitraums bei Urlaubsabgeltung

Hat der Arbeitslose zusätzlich zu der Entlassungsentschädigung noch eine Urlaubsabgeltung erhalten, die ebenfalls zu einem Ruhen des Anspruchs führt[1], verlängert sich der Ruhenszeitraum der Entlassungsentschädigung um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.1 Sperrzeit bei Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung geht vielfach einher mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines sog. Abwicklungsvertrags. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, war der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beteiligt und hat sich mit der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit "versich...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.4 Fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

In Ausnahmefällen sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vor, dass auch bei grundsätzlichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch eine fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist. Auch in diesen Fällen ist – im Interesse des Arbeitnehmers – für die Anwendung der Ruhensregelung von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den Ausschlu...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.2 Zeitlich unbegrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen, ist eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten maßgeblich. Die Berechnung dieser fiktiven Kündigungsfrist bezieht sich nicht auf einen bestimmten Endtermin (Monats- oder Quartalsende). Achtung Keine rückwirkenden Änderungen zulasten der Arbeitslosenversicherung m...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung

Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechend zu erhöhen. Wird die Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen f...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.3 Ähnliche Leistungen

Unter den Sammelbegriff der ähnlichen Leistungen fallen alle weiteren Zahlungen, die nicht als Arbeitsentgelt für die bisherige Arbeitsleistung erbracht werden. Für die Qualifizierung einer Leistung als Entlassungsentschädigung kommt es nicht auf die Bezeichnung oder Fälligkeit der Leistung an. So ist z. B. auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf bestehende Forderungen (z. B....mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.4 Direktzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen

Leistungen, die auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, sind generell nicht als Entlassungsentschädigung zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Privileg für Direkteinzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, den berücksichtigungsfähigen Betrag der Entlassungsentschädigung durch direkte Ei...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

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Nahtlosigkeitsregelung / Zusammenfassung

Begriff Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen ...mehr

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Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.3 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht. Damit der Anspruch ruhen kann, muss er bestehen. Deshalb ist erforderlich, dass eine Arbeitslosmeldung erfolgt, auch wenn sich ein zahlbares Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit nicht ergibt. Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beste...mehr

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Sperrzeit (Rechtsfolgen) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit tritt ein bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund. Die Sperrzeit ist ein durch ein bestimmtes Ereignis ausgelöster Zeitraum. Während einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht also nur, sofern überhaupt einer besteht. Beispielsweise tritt bei einem Arbeitnehmer, der durch versicherung...mehr

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Arbeitslosigkeit / 4.4.2 Berufliche Weiterbildung

Erleichterungen zur Verfügbarkeit gelten für Arbeitslose, die sich beruflich weiterbilden wollen, deren Bildungsmaßnahme aber nicht nach dem SGB III gefördert werden kann. Sie können bei Teilnahme an einer selbst initiierten Bildungsmaßnahme (ggf. auch in Vollzeitform) weiterhin Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beziehen, wenn die Agentur für Arbeit der Teilnahme zustimm...mehr

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Arbeitslosenbeihilfe / 3 Leistungsumfang

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe richtet sich – wie beim Arbeitslosengeld – künftig nach der Dauer der Dienstzeit in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Leistungsanspruches und grundsätzlich auch nach dem Lebensalter des Berechtigten.[1] Bei einer Dienstzeit von 2 Jahren beträgt die Anspruchsdauer 6 Monate. Bei längerer Dienstzeit wirkt diese Begrenzung nicht, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / 2 Leistungsvoraussetzungen

Für den Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe gelten im Grundsatz die Vorschriften über das Arbeitslosengeld entsprechend. Ein Leistungsanspruch besteht jedoch – abweichend vom Recht des Arbeitslosengeldes – erst nach einer Dienstzeit von mindestens 2 Jahren. Im Übrigen setzt der Anspruch voraus, dass der vormalige Soldat auf Zeit arbeitslos ist[1], sich bei der Agentur für Arbeit...mehr

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Arbeitslosenbeihilfe / 1 Ziel der Arbeitslosenbeihilfe

Soldaten auf Zeit sind in ihrer Beschäftigung nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.[1] Ihre Dienstzeit begründet deshalb auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach der Beendigung eines Soldatenverhältnisses auf Zeit können vielfach auch aus einer früheren versicherungspflichtigen Beschäftigung erworbene Anwartschaften oder Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht mehr ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 5 Nebeneinkommen/ Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Das Arbeitsentgelt aus der neben dem Bezug von Teilarbeitslosengeld fortgeführten Beschäftigung hat weder dem Grunde noch der Höhe nach Auswirkungen auf das Teilarbeitslosengeld. Dies gilt auch dann, wenn sich das Entgelt aus der fortgeführten Beschäftigung, etwa durch eine Anhebung der Arbeitszeit, während des Bezugs von Teilarbeitslosengeld erhöht. Ein anderweitiger Hinzuve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1 Fiktion der Verfügbarkeit

Kern der Nahtlosigkeitsregelung ist die Fiktion der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Verfügbarkeit, weil diese infolge des auf weniger als 15 Stunden wöchentlich geminderten Leistungsvermögens nicht vorliegt. Alle anderen Leistungsvoraussetzungen müssen im Grundsatz uneingeschränkt vorliegen. Insbesondere muss die Anwartschaftszeit (mindestens 12 Monate...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 4 Höhe

Für die Höhe des Teilarbeitslosengeldes gelten die Vorschriften zum Arbeitslosengeld entsprechend. Das bedeutet: Ausgangspunkt für die Leistungsbemessung ist grundsätzlich das beitragspflichtige Entgelt, das der Arbeitnehmer in den abgerechneten Entgeltzeiträumen der letzten 12 Monate vor der Entstehung des Anspruchs in der verlorenen Beschäftigung durchschnittlich kalendert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 2.1 Rechtscharakter

Die Arbeitslosmeldung ist eine Tatsachenerklärung. Sie unterliegt daher nicht den Gestaltungsmöglichkeiten einer Willenserklärung, kann also auch nicht zurückgenommen werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht – bei mit dem Vorliegen aller übrigen Anspruchsvoraussetzungen – im Regelfall also "automatisch" mit der Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung. Wichtig Persönliches...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.1 Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer können ihre Arbeitsbereitschaft auch ohne besondere Gründe auf Teilzeitarbeit beschränken (Teilzeitprivileg). Voraussetzung ist, dass die in Betracht kommenden Teilzeitbeschäftigungen versicherungspflichtig sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen und üblichen Arbeitsmarktbedingungen entsprechen (s. o.). Zur Vermeidung von Missbräuchen ist allerdings gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 3.1 Vorrangiger Anspruch auf Krankengeld

Die Nahtlosigkeitsregelung kommt grundsätzlich erst dann zum Zuge, wenn der Arbeitnehmer einen vorrangigen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat.[1] Sofern die dauerhafte Leistungsminderung während des Bezugs von Arbeitslosengeld eintritt, erfolgt eine Leistungsfortzahlung für 6 Wochen.[2] Anschließend ist der Arbeitslose zunächst auf das Krankengeld verwiesen, das dann ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld Einkommen aus Nebenerwerbstätigkeiten erzielt, werfen diese die Frage auf, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Arbeitslosigkeit) überhaupt noch besteht oder ggf. die Einkommen aus diesen Tätigkeiten anzurechnen sind. Durch die Nebenverdienstbescheinigung müssen die entsprechenden Verhältnisse nachgewiesen werden. Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 1 Form

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt u. a. voraus, dass sich der Antragsteller persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos meldet. Eine schriftliche oder telefonische Anzeige des Eintritts der Arbeitslosigkeit genügt nicht. Für Zeiten vor der persönlichen Arbeitslosmeldung besteht grundsätzlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 1 Zweck

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung gezahlt wird. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser Beschäftigungen besteht Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 6 Monaten.[1] Mit dieser L...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.3 Zumutbarkeit

Welche Beschäftigungen einem Arbeitslosen zumutbar sind, ist im Kern gesetzlich bestimmt.[1] Generell unzumutbar sind danach Beschäftigungen, die gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstoßen. Im Übrigen richtet sich die Zumutbarkeit in erster Linie nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Arbeitslosmeldung wird der Versicherungsfall für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III angezeigt. Sie kann seit 1.1.2022 auch elektronisch erfolgen. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann erst ab dem Tag bestehen, ab dem eine Arbeitslosmeldung wirksam vorliegt. Sie darf bis zu 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Arbeitslosmel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.4 Pflegeversicherung

In der sozialen Pflegeversicherung besteht Versicherungsschutz während der gesamten Sperrzeitdauer. Auch hier ist das Entstehen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach – also eine Arbeitslosmeldung – erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2 Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld setzt voraus, dass der Antragsteller allein deshalb nicht arbeitslos (für den Arbeitsmarkt verfügbar) ist, weil er wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen unter üblichen Arbeitsmarktbedingung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 1 Anspruchsvoraussetzung

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ist das Vorliegen von Arbeitslosigkeit Voraussetzung. Diese ist ein komplexes Gebilde, das von objektiv vorliegenden Tatsachen und von subjektiven Einstellungen eines Arbeitslosen abhängt. Die subjektiven Einstellungen eines Arbeitslosen (Arbeitsbereitschaft) müssen zunächst von Arbeitslosen erklärt werden und können in der Folge nur ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.5 Unfallversicherung

Arbeitslose sind auch meldepflichtig, während ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht.[1] Folglich sind sie unfallversichert, wenn sie auf den Wegen, die sie entsprechend der Aufforderung der Agentur für Arbeit zurücklegen, einen Unfall erleiden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 3 Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Mit einer versäumten oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung verhält sich ein Arbeitsloser grundsätzlich versicherungswidrig, weil er das Risiko der Arbeitslosenversicherung durch unterlassene rechtzeitige Eingliederungsbemühungen erhöht. Wird die Meldefrist ohne wichtigen Grund versäumt, so erfolgt ein pauschaler Schadensausgleich der Versichertengemeinschaft in Form der Sperr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 2 Pflicht zur Arbeitsuche für Arbeitnehmer

Nach der Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als 3 Monate, ha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslosenbeihilfe (Alb SZ) ist die Entgeltersatzleistung an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit. Sie ist vergleichbar mit dem Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer. Die Leistung wird nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) als besondere Fürsorgeleistung des "Dienstherrn Bund" in dessen Auftrag von der Bundesagentur für Arbeit erbracht....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit für das Teilarbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren vor dem Tag, an dem alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen (i. d. R. also dem Tag der Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung), neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zeitgleich mindestens 12 Monate (360 Kalendertage) eine weitere versicherungspflichtige Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 6 Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung; die Zeit der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen muss nicht zusammenhängend vorgelegen haben, sondern kann sich aus vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsbescheinigung / 3 Bescheinigungspflichten sonstiger Stellen

Die Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung gilt entsprechend für Sozialversicherungsträger. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Person, für die die Bescheinigung übermittelt worden ist, spätestens bei Erlass des Arbeitslosengeld-Bescheids über die übermittelten Daten informieren. Die übrigen Leistungsträger, Unternehmen und sonstigen Stellen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 3 Frühzeitige Arbeitsuche

Unabhängig von der für einen Leistungsanspruch erforderlichen persönlichen Meldung besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur "frühzeitigen Arbeitsuche". Diese fordert ebenfalls nur noch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. eines nicht-betrieblichen Ausbildungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 1 Ziel der Regelung

Wenn auch der Vorschrift in der Praxis häufig Widerstand entgegengesetzt wird, so ist es grundsätzlich aber normal, wenn man sich schon in der Kündigungsfrist um eine neue Beschäftigung bemüht. Dies ist auch eine Funktion der Kündigungsfrist. Je eher gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sich auch mit Hilfe der Agentur für Arbeit um eine neue Beschäftigu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 3 Eigenbemühungen

Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld beanspruchen, müssen selbst aktiv im Rahmen ihrer Eigenbemühungen alle zumutbaren Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzen. Exemplarisch nennt das Gesetz hierbei die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus einer Eingliederungsvereinbarung, Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung durch Dritte sowie Inanspruchnahme von Selbstinformationseinr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 2 Voraussetzungen

Die Bescheinigungspflicht setzt dem Grunde nach voraus, dass der (Neben-)Erwerbstätige bei einem Arbeitgeber gegen Entgelt beschäftigt oder für einen Auftraggeber gegen Vergütung selbstständig tätig ist und eine laufende Geldleistung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht oder beantragt hat. Wird eine Erwerbstätigkeit unentgeltlich oder lediglich gegen Erstattung der Ausla...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, Insolvenzgeld bei Zahlungsunf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 1.1 Persönliche/elektronische Meldung bei der Agentur für Arbeit

Eine persönliche Meldung im Sinne der Regelung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitslose sich selbst zur Agentur für Arbeit begibt und die Tatsache der Arbeitslosigkeit anzeigt. Eine schriftliche oder telefonische Anzeige oder eine Arbeitslosmeldung durch einen Vertreter genügt diesen Anforderungen grundsätzlich nicht. Dies darf nicht verwechselt werden mit der Pflicht zur frü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.2 "Dürfen"

Das Erfordernis, eine Beschäftigung auch ausüben zu "dürfen", bezieht sich auf etwaige rechtliche Hindernisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Derartige, die Verfügbarkeit ausschließende Tatbestände sind z. B. gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Rechtliche Hinderungsgründe können aber auch für nichtdeutsche Antragsteller bestehen. Dies ist z. B. der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1.2 Stufenweise Wiedereingliederung

Eine ausgeübte Beschäftigung steht einem Anspruch auf Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld nicht entgegen, wenn diese Beschäftigung im Rahmen einer sog. stufenweisen Wiedereingliederung erfolgt. In diesen Fällen handelt es sich nach der Rechtsprechung des BSG nicht um eine die Arbeitslosigkeit ausschließende Beschäftigung, selbst wenn die Arbeitszeit 15 Wochenstunden und mehr bet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.4 Arbeitsmarktüblichkeit

Die danach objektiv in Betracht kommenden und zumutbaren Beschäftigungen müssen auch arbeitsmarktüblich sein. Dies setzt voraus, dass sie insbesondere nach Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit den Bedingungen entsprechen, die auf dem für den Antragsteller maßgeblichen Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang, d. h. nicht nur in Ausnahmefällen, vorkommen. Das bedeutet inner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.3 Schulbesuch und Studium

Bei Schülern oder Studenten vermutet das Gesetz, dass sie nur der Ausbildung bzw. dem Studium angepasste (versicherungsfreie) Beschäftigungen[1] ausüben können und somit nicht verfügbar sind. Die Betreffenden können deshalb – auch nach früherer versicherungspflichtiger Beschäftigung – im Regelfall während des Schulbesuchs oder Studiums kein Arbeitslosengeld beanspruchen. Sie...mehr