Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.2 Arbeitslosmeldung

Wie das Arbeitslosengeld wird auch das Teilarbeitslosengeld frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur (teil)arbeitslos gemeldet hat.[1] Unabhängig davon, muss der Arbeitnehmer sich nach Empfang der Kündigung nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend melden. Ist die Kündigungsfrist länger,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 3 Dauer

Aufgrund des besonderen Versicherungsrisikos der Teilarbeitslosigkeit (der Suche einer passgenauen Beschäftigung zur fortgeführten Beschäftigung) ist die Dauer des Anspruchs auf Teilarbeitslosengeld auf 6 Monate (180 Kalendertage) festgesetzt. Anders als beim "vollen" Arbeitslosengeld ist die Bezugsdauer auch nicht in Abhängigkeit von der zuvor zurückgelegten Versicherungsze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 4 Leistungen

Die Förderung der Teilnehmer umfasst die Weiterzahlung des vor Beginn der Maßnahme bezogenen Arbeitslosengeldes bzw. des Bürgergeldes und die Übernahme der angemessenen Teilnahmekosten, soweit diese für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Zu den Teilnahmekosten gehören z. B. Lehrgangskosten (Gebühren, Kosten für Lernmittel) oder Kosten für Arbeitskleidung. Daneben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 1 Zweck

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Sie kommt typischerweise in Betracht, wenn ein dauerhaft leistungsgeminderter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat, ehe der Rentenversicherungsträger über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung entschieden hat. Derartige Lücken im Versicherungsschutz sollen zw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Arbeitslosigkeit beschreibt den Versicherungsfall der Arbeitslosenversicherung. Er ist zugleich eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld und beschreibt die Anforderungen, die Arbeitslose im Hinblick auf ihre Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft (Verfügbarkeit) und örtliche und zeitliche Erreichbarkeit erfüllen müssen. Außerdem ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.1 Minderung der Anspruchsdauer

Der Einritt einer Sperrzeit führt zum Ruhen des Anspruchs für die Dauer der Sperrzeit. Zusätzlich mindert sich die Dauer des Anspruchs um die Tage der Sperrzeit. Die Minderung der Anspruchsdauer erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung und der Dauer der Arbeitslosigkeit, d. h. auch dann in vollem Umfang, wenn der Betroffene während der Sperrzeit eine neue Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1.1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Endet während eines Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers die Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld, muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, um Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen. Ein Aufrechterhalten der "rechtlichen Hülle Arbeitsverhältnis" kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch Anwartschaften bei einer betrieblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 2.3 Rückwirkung der Meldung

Eine Rückwirkung der Arbeitslosmeldung ist nur dann gesetzlich zugelassen, wenn die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit ist (z. B. am Wochenende). In diesen Fällen wirkt eine persönliche Arbeitslosmeldung, die am nächsten Tag der Dienstbereitschaft der Agentur für Arbeit erfolgt, auf den Tag zurück, an dem diese ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.2 Subjektive Verfügbarkeit

Die als Arbeitsbereitschaft geforderte subjektive Verfügbarkeit ist Spiegelbild der objektiv festgestellten Arbeitsfähigkeit. Danach muss der Arbeitnehmer bereit sein, jede Beschäftigung anzunehmen und auszuüben bzw. an jeder Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen, für die er objektiv verfügbar ist. Die unbegründete Ablehnung eines konkreten Arbeits- oder Maßnahmeangebots lässt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund der Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung müssen sich Personen, deren Arbeitsverhältnis beendet werden wird, schon 3 Monate im Voraus arbeitsuchend melden. Sofern die Beschäftigten erst später von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfahren, müssen sie sich binnen 3 Tagen melden. Ansonsten liegt ein versicherungswidriges Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1.3 Zusammentreffen von Sperrzeiten mit gleicher Ordnungszahl

Treffen mehrere Sperrzeitanlässe mit gleicher Ordnungszahl zusammen (z. B. mehrere Arbeitsablehnungen an einem Tag), so werden die Sperrzeiten zwar durch dasselbe Ereignisdatum ausgelöst. Da sie aber in der Liste des § 159 Abs. 1 SGB III dieselbe Ordnungszahl haben, laufen diese Sperrzeiten parallel wie ausgelöst und schieben sich nicht hintereinander. Es sind dann zwar 2 Spe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.1 "Können"

Bei der Beurteilung, welche Beschäftigungen ein Antragsteller objektiv ausüben kann, sind das physische und psychische Leistungsvermögen, die Eignung und evtl. bestehende Bindungen zu berücksichtigen. Eine Minderung des Leistungsvermögens infolge von Arbeitsunfähigkeit schließt dabei die Verfügbarkeit grundsätzlich aus. Bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit während des Leistungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 1 Bescheinigungspflicht

Um eine korrekte und schnelle Festsetzung eines Anspruchs auf laufende Geldleistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung zu gewährleisten, sind Arbeitgeber bzw. Auftraggeber verpflichtet, der Agentur für Arbeit Auskünfte über die Nebenerwerbstätigkeit eines bei ihnen beschäftigten/tätigen Leistungsberechtigten zu erteilen. Dabei hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er die Nebenv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vermittlungsbudget / 2 Fördervoraussetzungen

Zentrale Fördervoraussetzung ist, dass die finanziellen Hilfen zur Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung dienen und für die berufliche Eingliederung notwendig sind. Hinweis Die Förderung aus dem Budget ist eine Ermessensleistung Wie zahlreiche Eingliederungsleistungen sind auch die Zuschüsse aus dem Vermittlungsbudget sog. "Kann-Leistungen". D. h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 2 Beschäftigungslosigkeit

Die Voraussetzung der Beschäftigungslosigkeit erfüllt, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.[1] Das Gesetz stellt dabei auf einen leistungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff ab, der sich im Schutzinteresse der Arbeitnehmer vom beitrags- und arbeitsrechtlichen Beschäftigungsbegriff unterscheidet. Entscheidend für das Vorliegen von Beschäftigungslosigkeit ist danac...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.1 Teilarbeitslosigkeit

Der Begriff der Teilarbeitslosigkeit umfasst analog zum Begriff der Arbeitslosigkeit 3 Merkmale: die Beschäftigungslosigkeit, die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit. Teilbeschäftigungslosigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er parallel zu einer oder mehreren weiteren, ebenfalls versicherungspflichtigen Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.3 Vorpflichtversicherung

In der Arbeitslosenversicherung tritt Versicherungspflicht nur dann ein, wenn die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit, arbeitslosenversicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III hatte. Zu den Vorversicherungszeiten zählen auch Zeiten der Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III. Unmittelbarkeit Unmittelba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.4 Entgeltersatzleistung

Bei Bezug einer Entgeltersatzleistung ist entscheidend, ob diese klassischerweise nur vorübergehend oder ggf. für einen längeren Zeitraum gewährt wird. Unabhängig von der zeitlichen Dauer der Zahlung ist die Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen für folgende Personen ausgeschlossen: Bezieher von Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- oder Pflegeunterstü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2.4 Ausschluss einer Mehrfachversicherung

Die Arbeitslosenversicherungspflicht der nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen ist als nachrangiges Versicherungsverhältnis konzipiert. Deswegen besteht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson keine Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn nach anderen Vorschriften Arbeitslosenversicherungspflicht besteht oder eintritt. Dies gilt ebenso für die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Ablehnung oder Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 37 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 8.7.2019[1] wurden 2 neue, das versicherungswidrige Verhalten umschreibende Tatbestände in die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 2 SGB III eingefügt. Dabei hat der Gesetzgeber die Erkenntnis aufgegriffen, dass auch bei Migrantinnen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.3 Unzureichende Eigenbemühungen

Rz. 30 Um ein versicherungswidriges Verhalten handelt es sich auch dann, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist. Nach § 138 Abs. 4 SGB III hat der Arbeitslose im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere die Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dieses wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.[1] Es werden nur Person...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / Zusammenfassung

Überblick Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.2 Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge aus dem Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Trägern entrichtet. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt an den Gesundheitsfonds.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.5 Landwirtschaftliche Unternehmer

Landwirtschaftliche Unternehmer zahlen die Beiträge für die eigene Kranken- und Pflegeversicherung sowie die für ihre mitarbeitenden Familienangehörigen an die zuständige landwirtschaftliche Alterskasse.[1] Entsprechendes gilt für die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte nach § 70 ALG.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialversicherung ist Teil eines umfassenden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Sozialversicherung erfasst den weit überwiegenden Teil der Erwerbstätigen, insbesondere die abhängig Beschäftigten. Im Hinblick auf ihre Ausgaben entfällt auf die Sozialversicherung der mit Abstand größte Anteil am gesamten Sozialbudget. Fast 2/3 aller Sozialausgaben en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitslosengeld

Rz. 404 Zur sozialen Sicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers, dessen Altersteilzeitverhältnis vorzeitig vor Erreichen eines Anspruchs auf eine Altersrente endet (etwa durch Insolvenz des Arbeitgebers), hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung für die Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt. Danach bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das verdient ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 921 Durch die Freistellung des Arbeitnehmers wird das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV nicht beendet. Es besteht vielmehr bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Dies gilt sowohl für die einseitige[2144] als auch für die einvernehmliche[2145] Freistellung. Unerheblich ist ferner, ob die Freistellun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Begünstigter Personenkreis

Rz. 392 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Personenkreis. Vorausgesetzt wird ein Arbeitnehmer, (das Gesetz gilt nicht für vertretungsberechtigte Organmitglieder, es sei denn, diese sind auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig), der zu Beginn der Altersteilzeit zumindest das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daneben muss der betreffende Arbeitnehmer von den vergangenen fünf Jahren ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 465 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs.mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 1. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Rz. 74 Mit Ausnahme von Beschäftigungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz besteht für geringfügig Beschäftigte Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 7 Abs. 1 S. 1 SGB V. Daraus folgt eine Versicherungsfreiheit auch in der sozialen Pflegeversicherung, § 20 Abs...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 1010 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzieru...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung

Rz. 464 Unter den Begriff "Entlassungsentschädigung" fallen alle Zahlungen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, weil der Arbeitnehmer sie ohne die Beendigung nicht beanspruchen könnte. Sie sind nach Aufhebung von § 115a AFG, § 140 SGB III a.F. grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Wird das Arbeitsverh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 462 Die Sperrzeit führt gem. § 159 Abs. 3 SGB III zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 12 Wochen. Darüber hinaus verkürzt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld um mindestens ¼ der Anspruchsdauer, die dem Arbeitnehmer an sich gem. § 147 SGB III zusteht, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III. Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ältere Arbeitnehmer

Rz. 467 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer, die früher im zwischenzeitlich ersatzlos aufgehobenen § 147a SGB III a.F. geregelt war, besteht für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem 31.1.2006 entstanden ist (erster Tag der Arbeitslosigkeit), nicht mehr. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist von 32 auf maximal 24...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / C. Versicherungsschutz

Rz. 30 Der Arbeitnehmer genießt auch bei Abrechnung seines Arbeitsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich im Sinne von § 20 Abs. 2 SGB IV (bisherige Gleitzone) den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Rz. 31 Die früheren Nachteile in der Rentenversicherung gibt es seit dem 1.7.2019 nicht mehr. Sie waren die Folge aus der verminderten Beitragsbemes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X .mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 139 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.11: Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist _________________________ hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich mit einer Auslauffrist zum _________________________ _________________________ (Datum).[242] Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung ordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / r) Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Rz. 1041 Arbeitnehmer, die entweder unmittelbar im Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder nach Bezug von Arbeitslosengeld im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorgezogene Altersrente, verbunden mit Abschlägen, haben, erhalten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zum Ausgleich der Rentenkürzung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ordentliche Kündigung

Rz. 158 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.12: Ordentliche Kündigung (Briefkopf Gesellschaft) An _________________________ (Geschäftsführer) Ordentliche Kündigung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, mit anliegendem Gesellschafterbeschluss vom _________________________ kündigen wir hiermit den zwischen der _________________________ (Gesells...mehr