Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 76 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1d EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.1 Allgemeines

Rz. 529 Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basiskrankenversicherung) und zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind in vollem Umfang abziehbar. Deshalb ist innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen diesen Beiträgen (§ 10 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 541 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 49] Die Abfrage in Zeile 49 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbeitslosenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.2 Geringfügig Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte in einer Beschäftigung[1] sind arbeitslosenversicherungsfrei. In der Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Kommt es bei einer Zusammenrechnung[2] zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, liegt Geringfügigkeit nicht vor. Anders als in der Krankenversicherung und der Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / Zusammenfassung

Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 SGB III zusamme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.3 Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie hauptamtlich beschäftigt sind und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für Erzieher.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2 Sonstige Beschäftigte

2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG) Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Untern...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.1 Ausnahme für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen

Besondere Regelungen gelten für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen. Sie sind in einer Beschäftigung während der Beurlaubung nur dann versicherungsfrei, wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.2 Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften

Versicherungsfrei sind auch Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften. Für die Versicherungsfreiheit wird vorausgesetzt, dass die Geistlichen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben.[1] Kirchenbeamte Kirchenbeamte, die kein geistliches Amt be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.4 Satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Bestreitung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV)

Begriff Damit die Träger der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ihre Aufgaben reibungslos und zügig erledigen können, müssen die erforderlichen Daten abrufbereit gespeichert werden. Meldungen und Beitragsnachweise sind aus systemgeprüften Programmen zu erzeugen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Meldungen zur Sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Mehraufwands-Wintergeld

Rz. 73 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mehraufwands-Wintergeld wird iHv 1,00 EUR für jede in der Zeit vom 15.12. bis Ende Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde an ArbN gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Berücksichtigungsfähig sind im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden, im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung (> Sozialversicherung Rz 1) an > Arbeitnehmer, die infolge von > Kurzarbeit geringere Arbeitsleistungen erbringen und deshalb eine Einbuße an > Arbeitslohn hinnehmen müssen. Die Rechtsgrundlagen finden sich hauptsächlich in den §§ 95ff SGB III. Ziel des KuG ist es, die best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Nach § 95 SGB III besteht ein Anspruch auf KuG für den einzelnen ArbN, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (> Rz 11 ff), die betrieblichen (> Rz 28) und die persönlichen (> Rz 29 ff) Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der > Bundesagentur für Arbeit angezeigt worden ist (> Rz 37). Rz. 9 Stand: EL 136...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuschuss-Wintergeld

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit (> Rz 61) ausgefallene Arbeitsstunde in Höhe von bis zu 2,50 EUR gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-KuG vermieden wird (vgl § 102 Abs 2 SGB III). Rz. 72 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung ist die Vermeidung der Zahlung von K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 7 Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen

Arbeitnehmer und Auszubildende sind i. d. R. versicherungspflichtig. Ausnahmen: z. B. Minijobs bis max. 538 EUR, kurzfristig Beschäftigte, Werkstudenten. Anders als in der Krankenversicherung endet die Versicherungspflicht auch in der Arbeitslosenversicherung nicht ab einer bestimmten Höhe des Arbeitsentgelts. Bei der Berechnung der Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 2 Beitragssätze, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 9.2 Umlage 2 – Entgeltfortzahlungsversicherung für Mutterschaftsaufwendungen

Alle Arbeitgeber haben die Umlage 2 (U2) für Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft für alle männlichen und weiblichen Beschäftigten (Arbeiter, Azubis und Angestellte), auch für geringfügig Beschäftigte abzuführen. Die Höhe der Umlagen wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Sie sind bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Sie können sich unterjä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / 1 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Jeder Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes – unabhängig vom Willen der Beteiligten – (sozial)versicherungspflichtig. Die Pflichtversicherung ist selbst dann zustande gekommen, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse vornimmt und die Beiträge nicht bezahlt. Auch vertraglich kann die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen von der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2e BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Inkrafttreten am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der 18.9.2012 bis 31.12.2014 gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.8 Soziale Sicherung/Beratung der Pflegeperson

Zusätzlich zum Pflegegeld sind Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.[1] Darüber hinaus sind auch Kosten für eine Beratung der Pflegeperson in angemessenem Umfang zu übernehmen. Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 3 Einmalzahlung

Neben dem aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten Regelentgelt ist aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Hinzurechnungsbetrag zu ermitteln. Dabei wird nur der Teil der Einmalzahlung berücksichtigt, von dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Hinweis Beitragspflichtige Einmalzahlung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankengeld: Hintergründe z... / 1.3 Beiträge vom Krankengeld

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die vom Versicherten und der Krankenkasse getragen werden. Die Beitragspflicht wird von der Krankenkasse geprüft. Der Arbeitgeber gibt zusätzlich die Information, ob ein Beitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung) gezahlt wird. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist während de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 4 Einzugsstellenverfahren

Als Einzugsstelle gelten die gesetzliche Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale. Das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle können nicht nur die direkten Beteiligten, also Auftraggeber und Auftragnehmer beantragen, hier können auch der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit ein Statusfeststellungsverfahren erwirken. Achtung Kein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung

Begriff Die Antragspflichtversicherung kommt nicht durch eine gesetzliche, zwangsweise Regelung zustande, sondern nur durch einen entsprechenden Antrag auf eigenen Entschluss. Wird der Antrag vom Sozialversicherungsträger angenommen, besteht die Pflichtversicherung i. d. R. unwiderruflich und unkündbar fort, solange die Tätigkeit bzw. der zum Antrag berechtigende Tatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsfachschüler / 1 Versicherungspflicht

Fach- bzw. Berufsfachschüler unterliegen nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind sie nicht versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr