Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Nr. 12 – Beweislastregelungen

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB untersagt jede Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders.[1] Dazu zählen alle beweisrechtlichen Abreden, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der Beweislast oder der Beweisführung schlechter stellen, als die gesetzlichen Regelungen oder die Regelungen der Rechtsprechung. Eine AGB-Klausel, mit der der Arbeitnehmer bestätig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 16 Das Transparenzgebot findet neben den übrigen AGB-Vorschriften auch auf Arbeitsverträge Anwendung, und zwar seit Aufhebung der Bereichsausnahme nach § 23 Abs. 1 AGBG. Besonderheiten des Arbeitsrechts i. S. v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB stehen der Anwendung nicht entgegen. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fordert, dass Vertragsbedingungen klar und verständlich sind. Sinn und Zweck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.1 Inhaltskontrolle

Rz. 6 Zunächst wird auf der ersten Stufe ermittelt, ob die jeweilige Vorbehaltsklausel überhaupt rechtswirksam ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn sie gegen die guten Sitten (§ 138 BGB), gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verstößt.[1] Maßgeblich zur Beurteilung der Zulässigkeit ist dabei die Zumutbarkeit des Widerrufsvorbehalts für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Regelungsgehalt

Rz. 17 Das Transparenzgebot ist eine ganz eigenständige Prüfungskategorie als Unterfall der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rechtsfolge bei Verstoß ist damit auch die Unwirksamkeit der Klausel, § 306 BGB. Es besagt, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das hat zur Folge, dass der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Geschichte und Anwendung

Rz. 1 § 307 BGB (früher §§ 7, 8 AGGB) ist das Kernstück des AGB-Rechts.[1] Er enthält die Generalklausel. Heranzuziehen ist der AGB-Begriff aus § 305 Abs. 1 BGB wie auch der für Verbraucherverträge gültige Maßstab des § 310 Abs. 3 BGB. Rz. 2 Während zu Zeiten des AGBG eine Anwendung auf Arbeitsverträge nach § 23 Abs. 1 AGBG ausgeschlossen war, unterfallen heutzutage auch arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.8 Nr. 9 – Abtretungsausschluss

Rz. 19 § 308 Nr. 9 BGB wurde durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge[1] neu eingefügt. Die Reichweite im Arbeitsrecht ist allerdings noch unklar und bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die die Abtretung von Ansprüchen des Arbeitnehmers ausschließen, unwirksam sind.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Nr. 4 – Widerrufsvorbehalt

Rz. 4 Im Arbeitsrecht ist der Widerrufsvorbehalt der wichtigste Klauseltyp, der an § 308 Nr. 4 BGB gemessen werden muss. Ein solcher liegt vor, wenn zunächst eine Leistung unbefristet durch Vereinbarung zugesagt wird, der Arbeitgeber sich jedoch vertraglich die Möglichkeit einräumt, durch Ausübung des Widerrufsrechts die Weitergewährung der Leistung zu beenden.[1] Klauselbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Regelungsgehalt

Rz. 22 Die beiden Varianten des § 307 Abs. 2 BGB konkretisieren die in Absatz 1 Satz 1 enthaltene Generalklausel. Ebenso wie bei dem Transparenzgebot handelt es sich mithin um Regelbeispiele der unangemessenen Benachteiligung. Rz. 23 Nach § 307 Abs. 2 BGB ist im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung im Sinn der Generalklausel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung in den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 309 BGB (früher: § 11 AGBG) verwendet im Unterschied zu § 308 BGB weitgehend keine unbestimmten Rechtsbegriffe. Damit sind die Klauseln unabhängig von einer richterlichen Wertung. Die meisten Verbote konkretisieren die Rechtsgedanken des § 307 Abs. 2 BGB. Im Wesentlichen stellen sie also auf Klauseln ab, die mit den wesentlichen Grundgedanken der privaten Rechtsordnu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Hauptleistungspflicht

Rz. 7 Ebenfalls keiner Kontrolle unterliegen nach herrschender Meinung die Hauptleistungen. Es findet also weder eine Preiskontrolle von Gehältern statt noch von Abreden über die Arbeitsleistung (Art, Ort, Inhalt, Dauer), da Vereinbarungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung nicht kontrollfähig sind.[1] Dies folgt aus der Vertragsfreiheit der Parteien. Allerd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.7.1 Klauselbeispiel

Rz. 15 § 130 BGB erhält keine zwingende Regelung.[1] Daraus folgt, dass der Vertragspartner bei Verwendung von AGB davor geschützt werden muss, dass der Verwender für sich unangemessene Beweiserleichterungen in den Vertrag aufnimmt. Dazu dient § 308 Nr. 6 BGB, der auch im Arbeitsrecht anwendbar ist.[2] Klauselbeispiel für eine Zugangsfiktion Eine Erklärung durch den Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 3 – Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 § 308 Nr. 3 BGB hat im Arbeitsrecht geringe Bedeutung. Da auf Dauerschuldverhältnisse § 308 Nr. 3 BGB nicht anwendbar ist, scheidet die Prüfung von Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten anhand dieser Vorschrift aus. Die Norm ist aber anzuwenden auf Vorverträge, die keine Dauerschuldverhältnisse sind.[1] Sieht ein Vorvertrag, in dem sich die Parteien zum A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6 Abtretungsverbot

Rz. 39 Im durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge[1] neu eingefügten § 308 Nr. 9 BGB wurde ausdrücklich die Unwirksamkeit einer Abtretungsverbotsklausel normiert. Die Reichweite im Arbeitsrecht ist noch unklar und bleibt abzuwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass arbeitsvertragliche Klauseln, die die Abtretung von Ansprüchen des Arbeitnehmers ausschließen, unwir...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 25 Als gesetzliche Regelung gelten die formellen und materiellen Vorschriften des dispositiven Rechts sowie die von der Rechtsprechung entwickelten ungeschriebenen Rechtsgrundsätze und durch Auslegung, Analogie oder Rechtsfortbildung abgeleitete Rechtsregeln.[1] Tarifverträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen sind dabei keine gesetzlichen Regelungen. Dispositives...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 308 BGB (früher: § 10 AGBG) ist nach § 309 BGB zu prüfen, wenn dieser nicht greift. Die Klauselverbote des § 308 BGB stellen entweder Konkretisierungen des § 307 Abs. 1 BGB dar oder sie stehen in Verbindung mit § 307 Abs. 2 BGB. Kennzeichnendes Merkmal ist, dass die Klauselverbote unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden. Das hat zur Folge, dass die Feststellung der Unwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.14 Vertragsstrafe

Rz. 48 Eine Vertragsstrafenregelung ist nach BAG-Rechtsprechung aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB nicht an § 309 Nr. 6 BGB, sondern an § 307 BGB zu messen.[1] Dabei sei ein strengerer Maßstab anzulegen, um den Schutz des Arbeitnehmers entsprechend zu gewährleisten. Eine Vertragsstrafenregelung genüge nur dann den Transparenzanforderu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 2 – Zurückbehaltungsrechte

Rz. 2 Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmers an einzelnen vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen scheiden aus, sofern die Gebrauchsüberlassung lediglich zu dienstlichen Zwecken vereinbart wurde. Sie kommen jedoch in Betracht, sofern neben der dienstlichen Nutzung auch die private Nutzung vertraglich gestattet war. Dem Arbeitgeber wird insbesondere daran gelegen sein, hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Neben dem Schutz vor Haftung und Imageverlust kann eine Compliance-Struktur die Basis einer positiven Unternehmenskultur darstellen. Wird die Compliance-Struktur nach außen kommuniziert und zu Marketingmaßnahmen eingesetzt, führt dies regelmäßig zu einer Stärkung des Unternehmensimages. Infographic Neben der Risikoanalyse bedarf es der Implementierung eines sog. C...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Anders als nach der allgemeinen Regelung des § 139 BGB führen die fehlende Einbeziehung und die Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht zur vollständigen Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags. Diese Umkehrung des § 139 BGB gilt im Arbeitsrecht bereits seit langem.[1] Den Interessen des Arbeitnehmers ist keinesfalls gedient, wenn er durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 306a BGB ist inhaltsgleich mit dem früheren § 7 AGBG, der jedoch wegen der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG im Arbeitsrecht keine Anwendung fand.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance / 2 Einführung im Unternehmen

Die Einführung einer funktionierenden Compliance-Struktur bedarf eines unternehmensspezifischen Konzeptes. Teil dieses Konzeptes sollte zunächst eine Analyse möglicher Risiken von Compliance-Verstößen für das Unternehmen sein. Dabei sollten die Besonderheiten der jeweiligen Branche und des jeweiligen Unternehmens beachtet werden. Sind bereits Compliance-Verstöße bekannt gewo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 306a BGB hat lediglich einen subsidiären Anwendungsbereich.[1] Bereits durch die Auslegung der Regelungen der §§ 308 und 309 BGB, insbesondere unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, wird man viele Umgehungsversuche fassen können. Führt dies noch nicht zum Ziel, können umgehende Gestaltungen immer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance / 1 Allgemeines

Neben dem Schutz vor Haftung und Imageverlust kann eine Compliance-Struktur die Basis einer positiven Unternehmenskultur darstellen. Wird die Compliance-Struktur nach außen kommuniziert und zu Marketingmaßnahmen eingesetzt, führt dies regelmäßig zu einer Stärkung des Unternehmensimages. Infographic Neben der Risikoanalyse bedarf es der Implementierung eines sog. Compliance-Com...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 9 Lediglich ausnahmsweise darf eine ergänzende Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB erfolgen. Das ist ausschließlich der Fall, wenn der ersatzlose Wegfall der unwirksamen Klausel oder die Anwendung dispositiven Rechts nicht sachgerecht wären.[1] Die Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung wurde mittlerweile auch vom EuGH in den Fällen anerkannt, in denen der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beispielsfälle

Rz. 4 Eine Umgehung läge z. B. vor, wenn ein vom Arbeitgeber gestellter Arbeitsvertrag statt Vereinbarung einer einmonatigen Ausschlussfrist allein auf die einmonatige Ausschlussklausel eines normativ nicht geltenden Tarifvertrags verweist. Eine unmittelbare AGB-Kontrolle des Tarifvertrags ist dem Arbeitsrichter nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB versagt....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Formen einer Auslandstätigkeit

Die verschiedenen Formen eines Mitarbeitereinsatzes unterscheiden sich zunächst aufgrund ihrer Dauer: von der gelegentlichen, mehrtägigen Dienstreise bis hin zum mehrjährigen Aufenthalt eines Mitarbeiters im Ausland. Wichtig Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen Bei der Entscheidung, welche Gestaltung gewählt werden soll, sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Dogmatische F... / a. Verhaltensbedingte Gründe in Gestalt einer groben Pflichtverletzung

§ 2227 Hs. 2 Var. 1 BGB erfordert eine Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers, also eine Zuwiderhandlung gegen eine ihm obliegende Amtspflicht.[10] Die Zuwiderhandlung muss grob, d.h. von einigem Gewicht und schuldhaft begangen worden sein.[11] Ist der Testamentsvollstrecker Organmitglied einer Gesellschaft des Nachlasses, kann er sich dabei nicht auf die Business Judg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Neues Gerät, alte Probleme

Ich schlage heute Morgen die Zeitung auf und erblicke überrascht folgende Schlagzeile: "Künstliche Intelligenz soll Handynutzer am Steuer entlarven"; Monocam: Erstes Bundesland will Handyblitzer einführen (Badische Zeitung 25.4.2023). Nun dachte ich, mich eigentlich mit den herkömmlichen Messgeräten auszukennen, also ging ich ins www. und bemühte mich um mehr Informationen un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushangpflichten / Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und kann die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Arbeitgeber zur Folge haben. Die Vorschrift zum Aushang und die jeweilige Höhe bei einem Verstoß lässt sich aus dem jeweiligen aushangpflichtigen Gesetz entnehmen. Außerdem besteht auch für Tarifverträge eine Aushangpflicht. Legt der Arbeitgeber die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushangpflichten / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen. Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist in Gesetzen und Verordnungen vorgesehen, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / Arbeitsrecht

1 Keine einheitliche Begriffsverwendung Der Begriff der "Lohnzusatzkosten" oder "Lohnnebenkosten" (auch als "indirekte Personalzusatzkosten" bezeichnet[1]) wird nicht einheitlich verwendet. Umfasst sind davon jedenfalls die gesetzlichen Sozialabgaben als paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einseitig nur von einer Vertragspartei (Gesetzliche Unfallversicherung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / 2 Bruttolohnvereinbarung als Regelfall

Eine Lohnvereinbarung ist regelmäßig als Bruttolohnvereinbarung geschlossen. Der Arbeitgeber ist damit verpflichtet, von dem vereinbarten Bruttobetrag die darauf entfallenden Steuern und die Arbeitnehmeranteile abzuziehen und zusammen mit den entsprechenden Arbeitgeberanteilen abzuführen. Soll der Arbeitgeber ausnahmsweise sämtliche Nebenkosten, insbesondere in Gestalt der ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / 3 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen grundsätzlich wenigstens 5 % schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Abweichend davon haben kleinere Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jedoch nur einen schwerbehinderten Menschen im Jahresdurchschnitt pr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzusatzkosten / 1 Keine einheitliche Begriffsverwendung

Der Begriff der "Lohnzusatzkosten" oder "Lohnnebenkosten" (auch als "indirekte Personalzusatzkosten" bezeichnet[1]) wird nicht einheitlich verwendet. Umfasst sind davon jedenfalls die gesetzlichen Sozialabgaben als paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder einseitig nur von einer Vertragspartei (Gesetzliche Unfallversicherung vom Arbeitgeber) zu tragen (sog. gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / Arbeitsrecht

1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 8 Störung der Geschäftsgrundlage, Wiedereinstellungsanspruch

Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu veranlasst, mit ihm einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zu schließen und ergibt sich in der Zeit zwischen Abschluss des Aufhebungsvertrags und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvorhergesehen doch eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, ist der Aufhebungsvertrag nach den Regeln über die Störung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 5 Anfechtung

Ein Aufhebungsvertrag kann nach den allgemeinen Vorschriften im BGB [1] angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers und damit eine Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB nicht schon dann gegeben ist, wenn der Arbeitgeber für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, eine ordentliche oder außerordentliche Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 7 Bedingter Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge können nicht unter einer Bedingung[1] abgeschlossen werden. Der Aufhebungsvertrag ist als rechtlicher Gestaltungsakt "bedingungsfeindlich". Es kann also beispielsweise nicht ein (bedingter) Aufhebungsvertrag mit Geltung nur für den Fall geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren sollte.[2] Durch derartige Verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 2 Zustandekommen

Ein Aufhebungsvertrag kommt – wie andere Verträge auch – durch Angebot und Annahme zustande.[1] Aufhebungsverträge bedürfen gem. § 623 BGB zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt trotz der Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag auch durch mündliche Absprache, formfrei begründen zu können. Das Schriftformerfordernis gilt demgegenüber auch für einen Abwicklungsvertrag, welcher de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff In beiderseitigem Einverständnis kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag sofort oder unter Einhaltung einer Frist (oftmals der Kündigungsfrist) beendet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform muss in jedem Fall beachtet werden. Im Unterschied zu einer bloßen Ausgleichsquittung oder einem nach Ausspruch einer Kündigung geschlossene...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.1 Beratungshilfe

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten ist es auch im Arbeitsrecht einkommensschwachen Parteien möglich, Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können auch ausländische Parteien beantragen, die ihren Wohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 6 Widerruf

Ohne die arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Einräumung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts bzw. einer "Bedenkzeit" sind Aufhebungsverträge nicht widerruflich. Insbesondere kann der Arbeitnehmer einen in den Räumen des Arbeitgebers unterzeichneten Aufhebungsvertrag nicht nach der Verbraucherschutzvorschrift des § 312 Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB als "Haustürgeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung auf Urlaub und sonstige Ansprüche mit Zeiten bezahlter Freistellung, Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend den §§ 9, 10 KSchG, offene Verg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.4 Verweisung vor einen Güterichter

Nach § 54 Abs. 6 ArbGG kann der Vorsitzende die Parteien mit deren Einverständnis für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, sog. Güterichter, verweisen (Mediationsverfahren nach § 54a ArbGG). Dabei kann der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 1 Gestaltungsmittel Aufhebungsvertrag

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (im allgemeinen Sprachgebrauch auch "Auflösungsvertrag") beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht. Es müssen dabei weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werd...mehr