Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Zuständig ist das Finanzamt, in ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 1.5.3.1 Allgemeine Hinweise zum TVSöD

Der TVSöD schafft eine Ausbildungsmöglichkeit für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.1). Auf Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen (siehe Ziffer 1.3.2) findet der TVSöD keine Anwendung. Die vereinbarten Ausbildungs- und Studienbedingungen im TVSöD basieren auf der Richtlinie des Bundes für duale Studiengänge und Mast...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Mutterschaftsgeld richtet sich bei berufstätigen Frauen nach den Regelungen von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V. Danach erhalten weibliche Mitglieder, denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld. Von § 24i Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB V sind alle weiblichen Mitglieder umfasst, die in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.2 Beginn und Ende des Anspruchs

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsteht im Regelfall mit Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 1 MuSchG. Sofern das Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung beginnt, besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 24i Abs. 3 Satz 6 SGB V). Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis während eine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.4 Höhe des Mutterschutzlohns

Gemäß § 18 Satz 2 MuSchG ist als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist gemäß § 18 Satz 4 MuSchG das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten 3 Monate der Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkräftemangel: Warum ein... / 3 Gründe für einen Jobwechsel

Laut einer repräsentativen Studie von Ernst und Young aus 2023 geht hervor, dass jeder Vierte (26 %) aktiv oder gelegentlich nach einer neuen Stelle sucht und 37 % interessiert daran sind, wenn sich etwas Passendes ergeben würde (n = 1.555).[1] Dabei zeigen besonders junge Beschäftigte eine hohe Wechselbereitschaft. Beweggründe für einen Jobwechsel sind: unzureichendes Gehalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Einkommensberüc... / 4 Einkommen

Einkommen i. S. d. SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Unerheblich ist auch, ob die Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen. Sachbezüge werden – anders als nach früherer Rechtslage – grundsätzlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Etwas Anderes gilt nur, soweit Sachbezüge aus einem Arbeitsverhältnis erbra...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.2 Nicht gesetzlich versicherte Frauen

Der Anspruch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen von § 19 Abs. 2 MuSchG. Hinweis Eigenständige Anspruchsgrundlage Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 MuSchG stellt § 19 Abs. 2 MuSchG eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar. Der Anspruch besteht gegenüber dem Bund, Auszahlungsstelle ist das Bundesamt für Soz...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen[1] . Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem We...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Unterbrechung der Betreuung aus wichtigem Grund (§ 1 Abs. 5)

Rz. 102 Nach § 1 Abs. 5 bleibt der Anspruch auf Elterngeld unberührt, wenn die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort aufgenommen werden kann oder unterbrochen werden muss. Voraussetzung für die (Weiter-)Gewährung nach § 1 Abs. 5 ist demzufolge, dass die Betreuung und Erziehung entweder nicht aufgenommen oder nach Aufnahme vor dem Ende des ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3 Auswirkungen auf andere Bereiche des Sozialrechts

Rz. 12 Die Inanspruchnahme von Elterngeld wirkt sich auch auf andere Gebiete des Sozialrechts aus. So verhindert nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV der Bezug von Elterngeld zunächst den Fiktionseintritt des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdaue...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2.1 Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer

Rz. 63 Wie die Bezugnahme des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 verdeutlicht, kommen Entwicklungshelfer oder -helferinnen nicht generell in den Genuss von Elterngeld, sondern lediglich dann, wenn sie die Kriterien des § 1 EhfG erfüllen. Hierzu zählt u. a., sich zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes für eine ununterbrochene Ze...mehr

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Fluktuation und Retention m... / 2.1 Ermittlung der Fluktuationsquote

Die Fluktuationsquote wird meist jährlich erhoben. Die Ermittlung der Prozentzahl kann unterschiedlich erfolgen. Am verbreitetsten ist die BDA-Formel, die Berechnungsweise des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände: Der durchschnittliche Personalbestand ergibt s...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.1 Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 320 Eine Verlängerung i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG liegt nur vor, wenn sich die Vertragslaufzeit des Verlängerungsvertrags unmittelbar an diejenige des vorangegangenen Vertrags anschließt. Es darf also nicht zu einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses kommen. Dabei schadet jede auch noch so kurzfristige Unterbrechung, z. B. durch einen gesetzlichen Feiertag.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2 Vorheriges Arbeitsverhältnis

4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.1 Beschäftigungslosigkeit

Rz. 395 Der Begriff der Beschäftigungslosigkeit ist nicht gleichzusetzen mit demjenigen der Arbeitslosigkeit. Die Beschäftigungslosigkeit ist nur eines von mehreren in § 138 SGB III bestimmten Tatbestandsmerkmalen der Arbeitslosigkeit. Durch das Abstellen auf die Beschäftigungslosigkeit statt auf die Arbeitslosigkeit in § 14 Abs. 3 TzBfG soll einem größeren Personenkreis arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5 Mehrfachbefristungen; institutioneller Rechtsmissbrauch

Rz. 42 § 14 Abs. 1 TzBfG erlaubt grundsätzlich den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in beliebiger Zahl.[1] Es ist auch zulässig, im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG einen oder mehrere mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Wegen des Verbots der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.6.3 Verhalten des Arbeitgebers

Rz. 63 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis im Anschluss an einen wirksam befristeten Arbeitsvertrag konnte nach einer älteren Rechtsprechung des BAG ausnahmsweise dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen durfte, dass er im Anschluss an den befristeten Vertrag unb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.6 Mehrfachbefristungen

Rz. 411 § 14 Abs. 3 TzBfG enthält kein § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG entsprechendes Vorbeschäftigungsverbot. Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 3 TzBfG kann daher grundsätzlich auch abgeschlossen werden, wenn der ältere Arbeitnehmer bereits früher bei demselben Arbeitgeber befristet oder unbefristet beschäftigt war, sofern er vor Beginn des nach § 14 Abs. 3 TzBfG befri...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.2 Unbefristeter Arbeitsvertrag mit anfänglicher Probezeit

Rz. 205 Nicht bei jeder vereinbarten Probezeit handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Probezeit ohne weiteres endet. Eine Probezeit kann auch innerhalb eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart sein, z. B. wenn im Arbeitsvertrag lediglich geregelt ist, dass die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit gelten. In dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

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Arbeitszeugnis: Arten / 2.3 Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht enden, sondern – meist geändert – fortgesetzt wird. An der Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann der Arbeitnehmer beispielsweise bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei Wechsel des Vorgesetzten ein besonderes berechtigtes Interesse haben. Ver...mehr

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Arbeitszeugnis: Arten / 2.1 Endzeugnis

Das Endzeugnis ist das Zeugnis, das Beschäftigten mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist. Es bescheinigt die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Endzeugnis kann als einfaches Zeugnis, in dem lediglich die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer bestätigt wird, oder als qualifiziertes Zeugnis, in ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.8 Gerichtlicher Vergleich (Abs. 1 Satz 2 Nr. 8)

Rz. 288 Bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG wurde eine Befristung oder auflösende Bedingung, die in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, als rechtswirksam angesehen. Eines gesonderten weiteren Sachgrunds bedurfte es dazu nicht. Dies setzte voraus, dass der Vergleich zur Beilegung einer Bestandsstreitigkeit, d. h. eines Kündigungsschutzverfahrens oder einer Bef...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die schriftliche Befristungsabrede

Rz. 432 Die schriftliche Befristungsabrede muss grundsätzlich im Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer vorliegen. Dies gilt auch für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags. Diese muss grundsätzlich noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart werden. Vereinbaren die Parteien vor Vertragsbeginn lediglich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.10 Rückkehrmöglichkeit zum bisherigen Arbeitgeber

Rz. 241 Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags fortbesteht, ist sachlich gerechtfertigt, wenn dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in das bisherige Arbeitsverhältnis zusteht.[1] Rz. 242 Dies hat das BA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.4 Sozialhilfemaßnahmen

Rz. 227 Die Beschäftigung im Rahmen von Sozialhilfemaßnahmen nach den früheren Regelungen in §§ 18 ff. BSHG konnte die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Hilfebedürftigen rechtfertigen. Denn Sozialhilfe im Sinne der Hilfe zur Arbeit nach den genannten Vorschriften diente der Wiedereingliederung des Hilfebedürftigen in das Arbeitsleben und war deshalb nicht auf Dauer zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.4 Vertragslaufzeit

Rz. 318 Die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Es kann auch eine kürzere Vertragslaufzeit vereinbart werden. Für die Dauer der Vertragslaufzeit sind der vereinbarte Beginn und das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend. Auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es für die Berechnung der Befristungsdauer n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat (vgl. hier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Arten / 2.2 Vorläufiges Zeugnis

Ist das Arbeitsverhältnis zwar noch nicht beendet, ist das Ende aber absehbar, entweder weil das Arbeitsverhältnis befristet ist, ein Aufhebungsvertrag schon geschlossen oder die Kündigung ausgesprochen wurde, entsteht der Anspruch auf ein vorläufiges Zeugnis. Dieses bescheinigt den Verlauf des fast vollständig abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses und soll dazu dienen, dass ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.4 Inhalt der schriftlichen Befristungsabrede

Rz. 435 Bei kalendermäßigen Befristungen muss die schriftliche Vereinbarung das Beendigungsdatum (z. B. 31.12.2024) oder den Vertragsbeginn und die Vertragsdauer (z. B. 6 Wochen ab dem 1.1.2024) enthalten. Der Beendigungszeitpunkt muss eindeutig bestimmt oder bestimmbar sein. Ist in dem schriftlichen Arbeitsvertrag ausdrücklich ein kalendermäßig bestimmter Endtermin vereinba...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.3.4 4-Monatszeitraum

Rz. 404 Die Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG setzt voraus, dass die Beschäftigungslosigkeit, der Bezug von Transferkurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme während eines Zeitraums von mindestens 4 Monaten unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses bestand. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Beginn de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.3 Fortsetzungsanspruch

Rz. 207 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Beendigung des wirksam zur Erprobung befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, auch wenn sich der Arbeitnehmer bewährt hat. Der Arbeitgeber kann vielmehr frei entscheiden, ob er den Arbeitnehmer nach der Probezeit weiterbeschäftigen will oder nicht.[1] Rz. 208 Dies gi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.5.1 Grundsatz: Maßgeblichkeit des letzten Arbeitsvertrags

Rz. 51 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG unterliegt bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur der letzte Vertrag der Befristungskontrolle. [1] Durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage, die für ihre Vertragsbeziehung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.3 Geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 302 Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zur endgültigen dauerhaften Besetzung des Arbeitsplatzes mit einem anderen Arbeitnehmer eingestellt wird. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Befristung ist allerdings, dass der Arbeitgeber bei Vertragsschluss mit dem befristet eingestellten Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4.2.8 Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 414 Da der Arbeitgeber, der einen älteren Arbeitnehmer einstellen will, in der Regel keine Kenntnis von dessen bisheriger Beschäftigungssituation besitzt, hat er gegenüber dem Arbeitnehmer ein Fragerecht, ob dieser in den letzten 4 Monaten vor dem Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses beschäftigungslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.1 Geschichtliche Entwicklung und Zweck

Rz. 418 Bis zum 30.4.2000 konnten Befristungen formfrei, d. h. auch mündlich, vereinbart werden, soweit nicht tarifliche Regelungen etwas anderes vorsahen. Mit Wirkung vom 1.5.2000 bestimmte der Gesetzgeber in § 623 BGB, dass die Befristung von Arbeitsverträgen der Schriftform bedarf. Diese Regelung wurde zum 1.1.2001 in § 14 Abs. 4 TzBfG übernommen. Ein ursprünglich geplant...mehr